Judaica
- Journal
- Judaica
- Volume
- 2 (1935)
- Issue
- 9-10 (Juni 1935)
- Date
- 1935-06-01
- Page
- Seite 19 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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T. Sv. Martin vor hundert Jahren An die Ehrwürdigste Israeliten Gemeinde -zu Preßburg. Ehrwürdigste Israeliten Gemeinde! Hoch schätzbar sie Brüder and Freunde! Die unterfertigte Judengemeinde ist in dem Thuroczer Comitate, in Betreff der Wohnung, wegen der Nähe der Berg- Städte Neusohl und Kremnitz so sehr beschränkt, daß wir kaum den driten Theil, von dem ohnehin kleinen Comitate bewohnen dürfen, auch sind wir so sehr vermehrt worden, daß wir nicht nur mit der Größten Anstrengung, die erforderliche Quartiere bekommen können, sondern in Hinsicht des Erwerbes zu unseren Fortkommen und Beschreitung (sic!) der uns obliegenden Zahlungs Pflichten keinen weitern Ausweg und mittl haben m deren aber benachbarten Comitaten, Lvpto, Arva und Trenchin, sind schon so viele Juden, daß auch jene so Wohl an Unterkunft, wie auch in Handelsangelegenheit, höchst bedrängt sind, wir daher viel weniger Allda eine Zuflucht hätten können. Selbst das Löbliche Comitat hat sich betreff der erweiterung der bestehenden zu unserer Wohnung Gräntze, bei der Hochlöblichen Königlichen Stadthalterey vor mehreren Jahren verwendet, dawider von der Hohen Landes Stelle die erwiederung erhalten, das unserer Wohnung infolge der bestehenden Verordnungen, nicht weiter ausgedehnt werden kann. Nachdehm aber nach dem Maaßschtabe unserer vorangeführten Vermehrung, nicht nur die Zahlungslast der Toleranz Taxen, sonderen auch der Contribution beym Löblichen Comitate höchst erhöth worden, Dabey aber der Erwerbs Zweig, aus vorgesagten Ursachen sehr beschränkt ist, das wir kaum der nöthigen Lebensmitteln uns behelfen im Stande sind, So sind wir gesonnen an Seyne Kavserlich Königlich Majestät Fußfällig Zuflucht zu nehmen, um die Allerhöchste Gnade zu erlangen, daß uns wenigstens in dem Comitats Antheil, wo wir von jeher die Land Straße gegen das Neutraer Comitat nach Preßburg und Wien frey passiren, die freye Wohnung zu gelaßen werde da uns aber der Weg und die Arth, wie wir obbenannte Bitte einleiten sollen, unbekannt sind, hingegen die Ehrwürdigste Gemeinde, und besonders Ihre Vorsteher Känntniß besitzen so erflehen wir hier infals euren Brüderlichen Rath, und anweisung, an wrelcher Arth, und im welchen Wege wir, in ob-benannter Angelegenheit, unsere De.- müthigste Bitte einleiten, und einreichen, und an welchen Orte wir uns verwenden sollen. Wegen welcher der Genähmigung, sich annehmen und aus mitgenoßenschaft Theilnahme unterstützen womit die Ehrwürdigste Gemeinde und ihre Weißen Vorsteher wollen, wir unsere unterthänigste Bitte erneuern und diese Teihlnams unterschtützung mit Danksagungs erkäntnis, auch durch unsere Nachkommenschaft abzustatten nicht unterlassen werden — die wir in übrigens die demüthigst erbethene Hilfleitung, und Weisungs Bescheid erwartend mit aller Verehrung uni Bruderschaft geharren. 19