Judaica
- Journal
- Judaica
- Volume
- 2 (1935)
- Issue
- 7-8 (April 1935)
- Date
- 1935-04-01
- Page
- Seite 20 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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Wirthsha.uß, das Nagelschmidische, und zwei Joseph Pernauerschen Häuser sammt denen Gewölbern, während dem feindlichen Bombardement ab- und eingebrannt sind: Unter denen obbesagten 21 Häusern gehören die mehrest'en denen Christen und nur 6 davon besitzen die Juden nemlich das Israel Brillisch'e, Marcus Pollakische — Lazarische — Gerstl <U Comp. — Biedermannische und Voczaßekische — denn die übrigen zwey Bernauerschen Häuser sind neulich total verbrannt. Es ist demnach einleuchtend, daß diese 6 Juden Häuser (deren Eigenthum und Grundbücher-sche Uiberschreibung Ein Löbl.-:er Magistrat denen Juden bishero ohnehin abgesprochen hat) sammt denen auf dem Städtischen Grund in einem so entlegenen abseitigen und sehr engen, Winckel befindlichen Juden-Inwohnern so große Contribuzion nicht leisten können. Nach eigener lezten Contribuzion Eines Löbl.-ten Magistrats bestehet die auf der Wödritzer N'eustift wohnhafte sämmtliche Judenschaft aus 103 Familien, wovon :d'en Biedermann, Gerstl <&? Comp., den Unterzeichneten und den Pollak ausgenommen:/ die übrigen mehrenth'eils arm sind, und viele kaum ihr Leben fortbringen können; — auch kommt hier zu erwägen, daß die jährliche Städtische Contribuzion der JudenschajFt seit Ao 802 in 320 fl. bestehe. 4tens > Obwohlen die am Schloßgrund und auf der Städtischen Neustift wohnhafte Judenschaft durch die letzte schreckliche Feuer-Brunst außerordentlich beschädigt wurde; Dennoch hat sie auf anverlangen der LöbL permanenten Deputation Vierzigtausend Gulden gegen 5 procento Interesse zur Bestreitung der öffentlichen dringenden Notdurft dargeliehen und sodurch sich fast gantz erschöpfet. Dahero bittet Unterzeichneter gehorsamst womit Ein Löbl.-er Magistrat gewähren möchten von der sub •/. angezcigten und was immer Namen habenden Pauschal Repartition (welcher der Unterzeichnete sich nicht unterziehen und die Einkaßierung über sich nicht nehmen kann) gänzlich abzustehen, und statt derselben einem jeden einzelnen städtischen- Juden-Contribuenten nur in demnehmlichen Verbal tn iß, nach welchem die hiesige Bürgerschaft (nehmlich nach denen Zinsungen, deren Tabeliaristen einzelnen Ausweiß Ein Löbl.er Magistrat bereits nicht zwecklos abgefordert hat) taxiert wird, das rechtmäßige und billige Contingent zu bestimmen und anzeigen zu lassen; — nebstbey aber auch jenen Umstand zu beherzigen, daß die Judenschaft wegen dem sehr eingeschränkten Platz, auf welchem allem, ihr zu wohnen erlaubt ist, für die mehrentheils umbequeme und schlechte Wohngelegenheiten, wfeit größeren Zins, als die Bürger selbst in der Inneren Stadt, zahlen muß, — und daß man denen Juden weder in der Stadt, noich 20