Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 11 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 29)
- Language
- German
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Die Judenpolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen 27 selbst gegen jede Konkurrenz und Feindschaft der Bevölkerung geschützt. Die große Seiden- und Samtfabrik des David Hirsch in Potsdam, die Bandfabrik des Moses Ulff in Charlottenburg, die Seidenstrumpfmanufaktur der Gumperts in Kleve, die Zeugfabrik des Israel Jacob in Königsberg, die Tuchfabrik des Laser Bahr in Bischofs wer der, die Juchtenfabrik des Isaac Samuel Slomka in Tilsit wurden damals mit staatlicher Hilfe begründet und von den jüdischen Fabrikanten selbst zu großer Blüte gebracht. Man wird dem Staate Friedrich Wilhelms I. nicht gerecht, wenn man ihn nur von der ökonomischen Seite her untersucht. Denn dem protektionistischen Staatstypus der Merkantilzeit entspricht von der politischen Sphäre her gesehen der absolutistische, von der juristischen Seite her betrachtet der Polizei- und Wohlfahrtsstaat des aufgeklärten Jahrhunderts. Als absolutistischer Staat brach er, den Ideen von Hobbes und Pufendorf und der Naturrechtslehre folgend, mit der mittelalterlichen Vorstellung des von Gott geschaffenen „föderalistischen Baus des gesellschaftlichen Ganzen". Um die ideelle Einheit, die Uniformierung und Nivellierung der Staatsuntertanen zu erreichen, machte er den Versuch, die lokalen, die beruflichen, die häuslichen Verbände, Organisationen und Korporationen des Mittelalters zu vernichten, ihre Freiheit, ihre Selbständigkeit, ihr eigenes Leben und ihre besonderen Zwecke der Idee der Staatsvergottung zu opfern. Während er, seinem vielfach gegliederten Steuersystem zu Liebe die sozialen Rechte der Stände und Klassen unangetastet ließ, hob er langsam die politischen Rechte der „collegia, corpora et universitates" auf. Denn in jedem Systema subordinatum, lehrte Hobbes, werde alle potestas vom Staate verliehen. Es sei undenkbar, meinte auch Pufendorf, daß ein Staat Staaten in sich enthalte. Aus dieser Vorstellung heraus wurden die Zünfte ihrer autonomen Willkür beraubt und der fürstlichen Gewalt unterworfen, indem man ihre Mißbräuche abschaffte, ihre Privilegien revidierte und ihre Statuten reformierte. So wurde die Macht der bisher selbstherrlichen freien Städte gebrochen, indem man die großen städtischen Schulden zahlte, die verworrenen Finanzen ordnete, die korrupte Verwaltung reorganisierte, den unfähigen, bestechlichen Magistrat umbildete, aus den alten unabhängigen Stadträten lebenslängliche, dem Staate verantwortliche, königliche Beamte schuf. So begann auch der Staat „Confusionen und Malversationen" innerhalb der jüdischen Gemeinde zu bannen, Zank und Streitigkeiten unter den Vorstehern äu schlichten, die völlig in Verwirrung geratenen jüdischen Finanzen zu ordnen, die schlecht geführten Gemeinderechnungen und Protokollbücher zu überprüfen, die Einnahmen und Ausgaben der Ältesten und Kassenvorsteher zu überwachen, im Geschäftsverkehr neben der hebräischen auch die deutsche Sprache zu verlangen. Nicht allein um der Ordnung willen, so wichtig sie auch schien, sondern mit dem festen und eindeutigen Ziel, die bisher autonome jüdische Gemeinde als genossenschaftlich geeinte Gesamtheit aufzuheben.