Mannheim
Compact Memory

Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · 11 (1930) · p. Seite 26

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 26 (sequence 28)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2707513-2707530--485-2708058
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

26 Selma Stern Mit diesen lapidaren Worten war das Ziel seiner Wirtschaftspolitik klar umrissen. An Stelle der Commercien sollten die Manufakturen treten, der Aekerbaustaat sollte dem exportierenden Industriestaat weichen. Aber die Industrie sollte nicht gefördert, beziehungsweise erst geschaffen werden auf Kosten der Landwirtschaft. Das lag diesem Liebhaber der Domänen und des Ackerbaues vollständig fern. In gleicher Weise wie die Pflege der Industrie war die Pflege der Landwirtschaft, die Sorge für die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Schutz der landwirtschaftlichen Produkte vor fremder Konkurrenz, die staatliche Unterstützung der Landwirte und Pächter Programm der Regierung. Zu diesem Zweck wurde das berühmte preußisch-agrarische Schutzzollsystem geschaffen, das die Einfuhr von polnischem, schwedischem, mecklenburgischem Getreide und von ausländischen Fertigwaren teilweise verbot. Zu diesem Zweck wurden vom Staate alle diejenigen Elemente unterstützt, die imstande waren, Fabriken zu gründen und zu unterhalten, zu producieren und zu exportieren — die Fabrikanten, die Arbeiter und die Verleger der heimischen Gewerbe. Zu diesem Zwecke mußte man durch hohe Schutzzölle die ausländische Konkurrenz unterbinden, durch strenge Ausfuhrverbote den heimischen Rohstoff dem Lande erhalten. Deshalb ergingen die wiederholten Häuteausfuhrverbote, um die inländische Ledermanufaktur zu schützen. Deshalb wurde der Handel mit Wolle und die Ausfuhr von Inlands wolle bei hoher, selbst bei Lebensstrafe untersagt, um die größte heimische Industrie, die Wollmanufaktur, nicht zu gefährden. Deshalb wurde auch die Einfuhr fremder Tücher und seidener Waren auf das schärfste verboten, der preußischen Bevölkerung nur das Tragen inländischer Gewebe erlaubt. Steht mit diesem Schutzzollsystem die Einschränkung des jüdischen Handels, die Hausierverbote, die Aufhebung der jüdischen Läden in Zusammenhang, so steht mit ihm wiederum die staatliche Unterstützung der jüdischen Fabrikanten und Verleger in enger Verbindung. Denn zu gleicher Zeit, in der man die Zahl der jüdischen Familien reduzierte, die zweiten und dritten Schutzkinder verstieß, die Unvergleiteten verjagte und eine strenge Grenzkontrolle zur Überwachung des jüdischen Handels einführte, wurde in vielen Städten der Kurmark und der Neumark, in Ostpreußen, Pommern und Magdeburg der jüdische Verleger angesiedelt, damit er den Tuchmacher mit Wolle, den Lederfabrikanten mit rohen Häuten versorge, öfter noch, damit er die Fertigwaren vom Fabrikanten kaufe, sie innerhalb des Landes vertreibe und außerhalb des Landes exportiere. So wurde viele Jahre lang die gesamte Judenschaft der Neumark gezwungen, für 8000 Taler Waren aus dem kgl. Lagerhause, der größten Wollmanufaktur des Landes, zu entnehmen und sie in- und außerhalb der Provinz, oft mit großen Verlusten zu verkaufen. Ähnlich dem jüdischen Verleger wurde auch der jüdische Fabrikant, gleich dem französischen und pfälzischen neu angesiedelten Unternehmer, durch Steuererleichterungen und Privilegien, durch Handelskonzessionen und Prämien zur Anlage und Fortführung industrieller Unternehmungen ermutigt und vom Staate

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.