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Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · 11 (1930) · p. Seite 22

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Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 22 (sequence 24)
Language
German
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IRI
…/2707513-2707530--481-2708054
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22 Selma Stern Wiedererwerb des früheren Kammerguts und durch Einführung der Generalpacht als durch übermäßige Anspannung der Steuerlast seiner Untertanen zu heben. Das System der ununterbrochenen, außergewöhnlichen Abgaben, das die Regierung seines Vorgängers charakterisierte, wurde verlassen, der Versuch unternommen, die ganz veralteten, verworrenen, ungerechten Steuermethoden zu ändern, die Steuerfreiheit der Privilegierten aufzuheben, eine neue Katastrierung des Landes vorzunehmen, nach modernen Prinzipien ein „einheitliches staatliches Grundsteuersystem" einzuführen. Zu diesem Zweck wurde das Kreditwesen aus der Hand der Stände völlig gelöst; überall wo diese noch, wie in Ostpreußen, in Kleve, in Magdeburg, die Steuern verwalteten, wurden sie zurückgedrängt und durch königliche Steuer- und Finanzbehörden ersetzt. In Ostpreußen, wo die Unordnung am größten, die Ungerechtigkeit am auffälligsten war, wo die verschiedenen Steuern des Landes, der Hufenschoß, der Horn- und Klauenschoß, das Kopfgeld und die Tranksteuer entweder nur von dem armen Mann oder nach gleichen Sätzen von Armen und Reichen erhoben wurden, wo Tausende von Äckern gar nicht angegeben und Bestechungen und Defraudationen an der Tagesordnung waren, wurde auf Grund einer neuen Vermessung des Landes und der Bonität der Güter eine einzige, nach dem Einkommen der einzelnen berechnete Grundsteuer eingeführt. Die Hufen von Hinterpommern wurden neu klassifiziert, eine Steuererhebung nach dem Reinertrag der Güter verordnet, Neumark und Halberstadt wurden neu veranlagt, in Magdeburg, wo wie in Pommern der Adel noch steuerfrei verblieb, wurden die verschiedenen Ackerstücke ermittelt, die steuerbaren Güter erfaßt, den Steuerhinterziehungen entgegengetreten. Im Zusammenhang mit diesen Änderungen geschah es, daß der König auch die Abgaben der jüdischen Bevölkerung in ein gewisses System brachte und sie anders als früher seinem Etat einordnete. Noch zu Anfang seiner Regierung hatte jeder Jude in der alten Weise ein bestimmtes jährliches Schutzgeld, meistens 8 Reichstaler für seine Person, entrichten müssen. Neben diesen gewöhnlichen Schutzgeldern wurden die sogenannten Rekrutengelder erhoben, aus deren Ertrag die langen Kerle besoldet wurden, die Silbergelder, eine kleine Abgabe für den Silberhandel, Kindergelder, die bei der Geburt, Trauscheingelder, die bei der Hochzeit, Kalendergelder, die an die Akademie der Wissenschaften für das Kalenderprivileg zu bezahlen waren. Dazu kamen einige außerordentliche Abgaben, die bei gewissen Gelegenheiten für gewisse Vergünstigungen oder als Strafe von einzelnen Gemeinden gefordert wurden, in einigen Städten auch Beiträge zu den gewöhnlichen bürgerlichen Lasten. Im April 1728 aber erging ein Marginal des Königs an sein Generaldirektorium, „daß kein Jude sol mehr waß zahlen in die Provinciam Cassen, sondern es sol eine a parte Cassa gemachet werden in Berlin.....und wenn sie nicht quartaliter richtig bezahlen in Berlin, sollen die Juden aus Lande gejaget werden und ein jeder sol vor alle und alle vor ein stehen".

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