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Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · 11 (1930) · p. Seite 19

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Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 19 (sequence 21)
Language
German
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IRI
…/2707513-2707530--478-2708051
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Die Judenpolitik Friedrich Wilhelms 1. von Preußen 19 sation, die neue Steuer- und Finanzpolitik, die veränderte Wirtschaftspolitik, die Judenfrage aufgerollt und zu einer gewissen Lösung gebracht hätten. Ich möchte diese Behauptung an einigen konkreten Beispielen beweisen. Die Juden waren seit ihrer Aufnahme im Jahre 1671 nur lose mit dem Staate verknüpft. Sie gehörten ihm nie als Gesamtheit an. Die Schutzbriefe wurden nur für einzelne Personen ausgestellt, sie wurden nur als einzelne Familien aufgenommen, eine eigentliche feste staatliche Organisation gab es nicht. Die Juden standen in Berlin unter dem Geheimen Rate, der Zentralbehörde des werdenden Gesamtstaates, und einer von dieser Behörde abhängigen, aus einem Justizminister und einigen Räten des Kammergerichts bestehenden Judenkommission, in den Städten der Mark Brandenburg unter dem Magistrat jedes Ortes, in den Provinzen unter den Regierungen. Wie sehr man die Jaden nur als Sache, als Regal, als Objekt betrachtete, beweist der Kampf, den der Große Kurfürst jahrzehntelang mit den Ständen seines Staates um dieses Regal führte. Da es keine festen staatlichen Bestimmungen über das Judenwesen gab, geschah es, daß man die Juden auch anderen Behörden unterstellte, der Amtskammer oder dem Kommissariat in Berlin, den Kriegskommissarien oder den Amtskammern in den Provinzen. Daß diese ganze Frage vollständig ungeklärt war, erhärtet auch eine Debatte unter den Mitgliedern des Generaldirektoriums im August 1730, zu welchem Ressort denn eigentlich das Judenwesen gehöre. Denn es war vorgekommen, daß neben der Judenkommission, der die Aufsicht über Handel und Wandel, die Sorge für die Ordnung innerhalb der Berliner Gemeinde, die Prüfung der Schutzbriefe und die Vermittlung des Verkehrs zwischen Juden und Regierung zustand, sich noch andere Behörden in die Judenangelegenheiten gemischt hatten. Dies steht wiederum in engstem Zusammenhang mit der Umbildung der Behördenorganisation selbst, der wichtigsten Schöpfung des Königs. Die leitende Stellung, die der Geheime Rat als „Erweiterung der Person des Landesherrn in allen ihren Befugnissen" zur Zeit des Großen Kurfürsten innegehabt hatte, war zu einem bloßen Schattendasein geworden. Von seinen vielen Befugnissen als Zentralbehörde waren ihm nur die geistlichen, die Hoheits- und Justizsachen geblieben, während die damals drängenden wesentlichen Staatsaufgaben der inneren Reformen, der Verbesserung der Domänen, der Umbildung und Neubildung der Wirtschaft, der Gründung einer Industrie, der Verstaatlichung der Städte, der endgültigen Vereinheitlichung des Reiches besonderen Behörden zufielen, die sich immer mehr vom Geheimen Rate lösten, ihn zurückdrängten und sich verselbständigten. Dieser farblosen Rolle des Geheimen Rates, seinem Mangel an Initiative und schöpferischer Kraft entsprach die wenig bedeutsame Tätigkeit der von ihm abhängigen Judenkommission und ihrer Direktoren. Die eine Behörde, die sich sehr früh vom Geheimen Rate absonderte, war das Generalfinanzdirektorium, das in anderer und erweiterter Form die Aufgaben der früheren Hofkammer — die Verwaltung der Domänen, des Münz-,

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