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Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1930-01-01 · 11 (1930) · p. Seite 18

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Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
11 (1930)
Date
1930-01-01
Page
Seite 18 (sequence 20)
Language
German
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IRI
…/2707513-2707530--477-2708050
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18 Selma Stern selbst als den Feldmarsehall und Finanzminister des Königs von Preußen bezeichnete, haben ihn seine Minister beeinflußt und gestützt, ihm widersprochen und ihn bekämpft, wenn er gegen die Lehren der Staatsraison verstieß. Und diese vom König in strenger Zucht zur Treue, zum Fleiß, zur Unbestechlichkeit und zu einer neuen und reinen Staatsgesinnung erzogenen Beamten, die dem alten Preußen sein nüchternes, ehrliches, hartes Gepräge gaben, diese Gelehrten und Adligen, diese Generäle und Bürgerlichen waren Gegner des ständischen Kleinstaats und der lutherischen Orthodoxie, Schüler von Thomasius und Wolff, Anhänger des modernen Naturrechts und des aufgeklärten Wohlfahrtstaates. Immer wieder erlebt man in den Akten das gleiche Schauspiel: Der König befiehlt, die Juden zu verjagen, oder sie auf eine gewisse Zahl einzuschränken; die Minister widersprechen, suchen die Befehle aufzuschieben, die Verbote abzuschwächen, oft in langen Eingaben oder in persönlichen Vorstellungen — aus Gründen der Staatsraison, öfter noch aus Gründen der Menschlichkeit, der Humanität. Als sich z. B. im Jahre 1714 sämtliche Kauf- und Handelsleute Berlins über die Konkurrenz der Juden, die große Anzahl ihrer Geschäfte und ihren gefährlichen Handel beklagten, und der König sofort verordnete, daß alle im Jahre 1690 noch nicht vorhandenen jüdischen Kaufläden geschlossen werden sollten, wandten sich einige Mitglieder des Generalfinanzdirektoriums und des Generalkriegskommissariats gegen diesen Befehl. Wenn den Juden, erklärten die Räte, der Handel verboten werde, stehe dahin, ob der erlaubte Handel mit alten Kleidern zu ihres Lebens notdürftigem Unterhalt zureichend sei, und ob nicht die meisten, da sie auf keine andere Weise ihr Brot verdienen könnten, in kurzem gänzlich an den Bettelstab geraten und zu Abtragung der jährlichen onerum untüchtig gemacht werden würden. Als der König 1728 die Steuern der Juden erhöhte, den Handel weiter einschränkte, das jüdische Handwerk verbot und die Juden vom platten Land und den kleinen Städten verjagte, bat das Generaldirektorium dringend um Milderung der harten Gebote. Denn in Prag, in Amsterdam, in Frankfurt/M. wohnten viele tausend Juden, ohne daß dem Flor der Städte etwas abgehe. Ähnlich schrieb im Jahre 1719 das ostpreußische Kommissariat auf eine Beschwerde der ostpreußischen Städte über die Ansiedlung einiger Juden: „Die Privilegien, welche die Städte vorschützen, müßten doch erst einmal vorgelegt werden. Außerdem meinen wir, daß die ganze Sache, besonders wegen Aenderung der Zeiten und Ausdehnung der Freiheiten und Vorstädte sich gar wohl ganz gegensätzlich behandeln lasse." „Die Ärmsten wegzuschaffen, die Reichsten beizubehalten", erklärte einmal der Justizminister Balthasar Konrad zum Broich, der Direktor der Judenkommission, „sei vielleicht den Gesetzen der Politik, nicht aber den Regeln der Justiz conform". Trotzdem hätte die Stellung der Beamtenschaft zum Judenproblem nicht zu einer grundsätzlichen Änderung der jüdischen Verfassung geführt, wenn nicht die Wandlung des Staates selbst, die Umänderung der Behördenorgani-

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