Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 19)
- Language
- German
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Mendelssohns Begriff vom Judentum spekulativen Erkenntnis der Religion und der Sittenlehre in genauester Verbindung". Diese Verbindung ist dadurch ermöglicht, daß jedes Gesetz und jeder Brauch „Bedeutung" und „gediegenen tiefen Sinn" hat und schon dadurch allein zur Spekulation hinleitet. „Das Gesetz trieb sie zwar nicht zum Nachdenken an, schrieb ihnen bloß Handlungen, bloß Tun und Lassen vor. Die große Maxime dieser Verfassung scheint gewesen sein: Die Menschen müssen zu Handlungen getrieben und zum Nachdenken nur veranlasst werden." Hier ist die entscheidende Stelle in Mendelssohns Darstellung des Judentums, an der die paradoxe Trennung zwischen Religion und Gesetzesjudentum aufgehoben werden könnte. Die angegebene Beziehung des Gesetzes auf die spekulative Wahrheit, d. h. in Mendelssohns Sprache auf den Bereich des eigentlich Religiösen, könnte als eine inhaltliche Hinweisung aufgefaßt werden; dazu läßt es Mendelssohn nur in sehr eingeschränktem Maße kommen. Das Gesetz bleibt, auch wo es naiv-verständlich als pädagogisch gemeinte Einführung in die Lehre verwendet oder als symbolische Hindeutung auf religiöse Wahrheiten verstanden werden kann, nur „Veranlassung" zum Denken. Mit dieser Stellungnahme wird doch die praktische Religionsübung von der religiösen Lehre getrennt. Dabei ist es durchaus nicht nötig, die Trennung von Religionsoffenbarung und jüdischer Gesetzgebungsoffenbarung, von der Mendelssohn ausgeht, zu forcieren; sie wird an sich hinfällig, wenn die Religions o f f e n b a r u n g als überflüssig angesehen wird. Gerade, wo Mendelssohn gegen das Ende des „Jerusalem" seine „Begriffe vom Judentum der vorigen Zeit" kurz zusammenfaßt und als dessen Bestandteile Religionslehren oder ewige Wahrheiten von Gott, Geschichtswahrheiten und Gesetze aufzählt, wird das gegenseitige Verhältnis dieser Teile noch einmal besonders deutlich. Mendelssohns Begriff vom Judentum ist einer der „vorigen Zeit"; in dieser „vorigen Zeit" waren Staat und Religion „nicht vereinigt, sondern eins; nicht verbunden, sondern eben dasselbe". Für diese jüdische Nation stehen vernünftige Überzeugung und Gesetz in dem einzig richtigen Verhältnis, das sie in einem Staat haben dürfen: die Überzeugungen dürfen nicht Gesetz sein, weil die Vernunft in ihnen frei ist, und das Gesetz darf sein, weil in ihm die nationale Bindung sich Ausdruck gibt und ohne sie der Staat nicht bestehen kann. Das sinaitische Gesetz wurde gegeben, um die Einheit des Judentums zu behaupten und zu diesem Zweck läßt Mendelssohn es weiter bestehen. An Homberg schreibt er (am 22. Sept. 1783): „Wenn auch ihre (der Gesetze) Bedeutung als Schriftart oder Zeichensprache ihren Nutzen verloren hätte, so hört doch ihre Notwendigkeit als Band der Vereinigung nicht auf; und diese Vereinigung selbst wird in dem Plane der Vorsehung nachmei^ ner Meinung so lange erhalten werden müssen, so lange noch Polytheismus, Anthropomorphismus und religiöse Usurpation den Erdball beherrschen. So lange diese Plagegeister der Vernunft vereinigt sind, müssen auch die echten Theisten eine Art von Verbindung unter sich stattfinden lassen, wenn nicht jene alles unter den Fuß bringen sollen." Sind für Mendelssohn nur Juden echte Theisten? wenn in diesem Briefpassus wirklich, was nicht einmal wahrscheinlich ist, eine