Mannheim
Compact Memory

Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1929-01-01 · 10 (1929) · p. Seite 14

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
10 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 14 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2707513-2707532--422-2707994
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

14 Fritz Bamberger hinzu, als Gebote, Satzungen und gerade Vorschriften, aber die Grund- und Glaubenssätze unserer Religion beruhen auf dem Fundamente des Verstandes, sie stimmen mit der Forschung nach jeder Seite hin, ohne jeden Widerspruch und Widerstreit, überein. Und das ist der Vorzug unserer Religion, der wahren und göttlichen vor allen übrigen Glaubensbekenntnissen." Mendelssohn hat es mit der philosophischen Richtigkeit seines Begriffs des Judentums nicht genügen lassen können, er mußte auch allen apologetischen Ansprüchen gewachsen sein. Denn es lag natürlich nahe, einer Religion, die ihre Existenz und ihren Anspruch auf eine Geschichtswahrheit gründete, entgegenzuhalten, daß diese Geschichtswahrheit überholt, durch eine andere aufgehoben sei. Mendelssohn hatte das Judentum auf Geschichte begründet, d. h. in der Sprache seiner Philosophie: auf eine zufällige Wahrheit; solcher zufälligen Wahrheit ermangelte die Notwendigkeit, die durch die Zeit unberührt bleibt. Mendelssohn mußte sich vor dem Einwand derer schützen, die diese Geschichtswahrheit anerkennen, aber behaupten würden, daß sie durch eine andere, also das Auftreten Christi, aufgehoben und ersetzt sei. Hier liegt sicherlich auch der Grund, warum sich Mendelssohn so entschieden der Lessingsehen Interpretation der Offenbarungsreligionen widersetzt hat. Für Lessing waren die verschiedenen Religionen Stufen innerhalb der Erziehung des Men^ schengeschlechts; als das Judentum seine historische und pädagogische Bestimmung erfüllt hatte, trat das Christentum an seine Stelle. Darum also betont Mendelssohn, daß das Gesetz noch nicht, auch nicht durch Christus, der gekommer sei zu erfüllen und nicht aufzulösen, aufgehoben sei: „Hat der Gesetzgeber diese Gesetze aufgehoben? — Keineswegs! Er hat in einer großen öffentlichen Erscheinung vernehmlich Worte gesprochen; er würde in einer ebenso großen öffentlichen Erscheinung, durch vernehmliche Worte, sein Gesetz aufgehoben haben... So lange also dieser allerhöchste Gesetzgeber nicht durch eine ebenso große öffentliche Erscheinung einer gesamten Nation seinen Willen kund werden läßt, so sind keine Zeugnisse von Wundern hinreichend, mich zu überführen, daß Gott diese Gesetze aufgehoben, und ich muß fortfahren, diese Gesetze unverbrüchlich zu halten." Und wahrscheinlich dient auch eine andere Wendung eigentlich dieses selben Gedankens dem apologetischen Zweck. Das Judentum ist eine Religion, in der notwendige, und deshalb allgemein verbindliche Wahrheiten mit dem Gesetz zusammengehen, dessen Ursprung eine einmalige Geschichtswahrheit ist. So selbstverständlich in dem Notwendigkeitscharakter der Vernunftwahrheiten innerhalb der Religion ihre Allgemeinheit beschlossen liegt, so sehr bedeutet der historische Charakter der sinaitischen Offenbarung, daß das durch sie verkündete Gesetz nur für die gilt, an die es damals gerichtet wurde. Der Gedanke der Auserwählung Israels wird hier eigentümlich eingeengt; die Auserwählung als Absonderung gilt für alle Zeit bis zu einer nur möglichen, vielleicht nicht einmal wahrscheinlichen Abänderung des Gesetzes, d. h. des Ceremonialgesetzes, in einer neuen Offenbarung, sie gilt bis zur messianischen Zeit.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.