Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 14)
- Language
- German
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12 Fritz Bamberger setz, das befiehlt, sie für wahr zu halten. „Die Vorschrift (5. Mos. 18, 15), einem wundertätigen Propheten zu gehorchen, ist nach der Lehre unserer Rabbinen ein bloß positives Gesetz, das sich nicht auf die innere Beweises - kraft der Wunder, sondern auf den Willen des Gesetzgebers gründet, so wie uns ein positives Gesetz befiehlt, in Rechtsfällen auf die Aussagen zweier Zeugen zu entscheiden (5. Mos. 17, 6), ohne deswegen diese Aussage für untrüglich zu halten. Mit einem Worte, der Glaube an Wunderwerke gründet sich nach der Lehre der Rabbiner bloß auf das Gesetz und setzet die Wahrheit und Unumstößlichkeit des Gesetzes voraus." Diese Antwort Mendelssohns ist augenfällig apologetisch sehr geschickt gemacht, in den Briefen an Bonnet und in den Gegenbetrachtungen über dessen Palingenesie wird das noch deutlicher, denn dort sieht man, daß Mendelssohn mit seinen Ausführungen über den primären Charakter des Gesetzes nicht nur die christlichen Wunder fragwürdig gemacht hat, ohne sie anzugreifen, sondern daß er sich selbst und das Judentum in eine starke, mit den Mitteln des Gegners, auf die er eingegangen war, kaum angreifbare Position gesetzt hat. Und man sieht dort weiter, wie gut philosophisch durchdacht Mendelssohns Konzeption ist. Die Briefe an Bonnet und die „Gegenbetrachtungen" gehen auch von Mendelssohns Urteil über Bonnets Wunderbeweise aus, sie wiederholen die Feststellungen über den „Beweis" der alttestamentlichen Wunder durch das Gesetz, aber jetzt wird — wie gesagt — die philosophische Valenz des „Gesetzes" sichtbarer: „Der Glaube durch Wunder gründet sich, unsern Religionslehren zufolge, bloß auf das Gesetz, nicht auf die Natur der Überzeugung. Wer sich also auf Wunderwerke beruft, muß das Gesetz zum Grunde legen, das diesen Glauben verordnet. Will man aber durch logische Gründe uns die Wunderwerke als ein untrügliches Kennzeichen der Wahrheit aufdringen, will man sogar auf das unumschränkte Zutrauen zu der Beweiseskraft der Wunderwerke unser Gesetz aufheben und ein neues an die Stelle setzen, so fallen wir mit Recht in Unglauben zurück. Wir halten die Wunderwerke, deren sich so viele Völker und Religionen rühmen, gegeneinander, setzen einer jeden alle übrigen entgegen und versagen allen unseren Beifall." Man sieht, worauf es Mendelssohn ankommt: die Fakten der Religionsbegründung sollen so unanfechtbar sein, daß eine Kritik von Seiten ihrer inneren „Wahrheit" überflüssig und unsinnig wird. Das heißt, man sagt wohl richtiger, die Offenbarung, auf die sich das Judentum stützt, wird solcher Kritik entzogen und anders begründet. Die naheliegende Konsequenz ist weiter, daß vor solcher prinzipieller Einsicht in die Grenzen oder gar in die Unmöglichkeit des Wunderbeweises, die Grundlagen des Christentums stürzen; ihm fehlt die andere Art der Begründung, das Gesetz. Die „Gegenbetrachtungen" deuten das vorsichtig und der Bekenntnisbrief an den Erbprinzen von Braunschweig etwas stärker an. Dieser Standpunkt Mendelssohns ist durchaus aufklärerisch. Die Religionskritik, die er hier nolens volens treibt, ist nirgendwo „rückständiger" als die seiner Zeit. Sie geht wie diese in zwei Richtungen: sie ist eine Kritik der