Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 10 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 8)
- Language
- German
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I 6 Fritz Bamberger Diskussion des „Jerusalem" einzulassen, und die Aufforderung an alle, die einen Einwurf zu machen hätten, ihn drucken zu lassen. Diese unsere Auffassung wird schließlich noch durch einige Äußerungen begründet, die auch zeigen, in welcher Richtung diese Hintergründe der Mendelssohnschen Theorie liegen. „Von der Toleranz, welche in allen Zeitungsblättern so sehr herrscht, habe ich bei weitem noch die günstige Meinung nicht, die Sie davon zu erkennen geben. So lange noch das Vereinigungssystem im Hinterhalte lauert, scheint mir diese Toleranzgleißnerei noch gefährlicher als offene Verfolgung. Montesquieu hat schon in seinen lettres persannes, wo ich nicht irre, den verderblichen Gedanken gehabt, daß das beste Mittel zur Bekehrung nicht Härte und Verfolgung, sondern Sanftmut und Duldung sei; und mir kommt es vor, als wenn dieses eigentlich, und nicht Weisheit und Menschenliebe, jetzt das herrschende Prinzipium sein wolle. Desto nötiger wäre es doch in diesem Falle, daß das kleine Häuflein derer, welche nicht bekehren, auch nicht bekehrt sein wollen, sich zusammendränge und fest aneinander schließe; und wodurch? Ich werde wieder auf die Notwendigkeit des Ceremonialgesetzes geführt, wenn nicht Lehrmeinungen in Gesetze verwandelt und symbolische Bücher gemacht werden sollen." Diese resignierten Sätze zeigen, was Mendelssohn im Ceremonialgesetz, also nach dem „Jerusalem" im „Gesetz" überhaupt sah: das Mittel, um den Bestand des Judentums zu sichern, und sie zeigen wohl, vorher noch und abgesehen von der besonderen Art des Zweckes (der Erhaltung des Judentums nämlich), daß die Stellung, die Mendelssohn dem Gesetz in seinem Begriff des Judentums zuweist, ihm nicht nur interpretationsmäßig gegeben wird. Sie können von sich aus zwar nicht überzeugend beweisen, daß der Mendelssohnsche Begriff des Judentums Voraussetzungen hat, die die unbeeinflußte Interpretation oder Definition eines Tatbestandes nicht haben sollte, aber sie geben einen Hinweis, in dieser Richtung zu forschen. Und dieser Hinweis trügt nicht. Apologetische Gesichtspunkte — Neigungen kann man bei Mendelssohns oft geäußerter Abscheu, das Judentum gegen sanfte oder gegen gehässige Angreifer verteidigen zu müssen, kaum sagen — spielen in Mendelssohns Schriften bis zum Lavaterschen Bekehrungsversuch keine Rolle. Nicht die Scheu, in Religionssachen anzugreifen und dabei zu verstimmen, auch nicht Ungewißheit und Unsicherheit oder gar Gleichgültigkeit, die nicht daran denkt, sich religiös festzulegen, und solcher Entscheidung keinen Wert beilegt, haben das bewirkt; er war überzeugt, einer Festlegung, die Gründe heranbringen muß, in dem Umkreis, den die von ihm und seinen Freunden und von dem „aufgeklärten Zeitalter" überhaupt gepredigte Gesinnung beherrscht, nicht zu bedürfen. Diese Überzeugung hat natürlich begriffliche Voraussetzungen, auf die sie stets zurückgreifen kann. Mendelssohn hat sich die Sicherheit verschafft, daß von seiten der Religion alles in Ordnung sei (ohne zu „leugnen, daß ich bei meiner Religion menschliche Zusätze und Mißbräuche wahrgenommen, die leider! ihren Glanz nur zu sehr verdunkeln"): „Ich darf sagen, daß ich meine Religion nicht erst seit gestern zu untersuchen angefangen. Die Pflicht, meine Meinungen