Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 25 (sequence 27)
- Language
- German
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Daniel al-Kumisi 25 geltenden Eheverbote überträgt er durch Analogieschluß auch auf Frauen. Wie andere Karäer verbietet er auch nach dem Tode der Frau ihre Schwester zu heiraten, indem er den Bibelvers, der dies Verbot nur bei Lebzeiten der Frau kennt, nicht auf die leibliche Schwester, sondern auf die Halbschwester bezieht. Das biblische Gebot dler Schwagerehe deutet er dahin um, daß unter den „Brüdern** des Mannes (Deut. 25,4) seine Verwandten zu verstehen seien, während die Ehe mit der Frau des Bruders unbedingt verboten sei. Die Erzählung von Onan (Gen. 38,3)» der die Witwe seines Bruders geheiratet habe, stehe damit nicht im Widerspruch, weil damals die Gebote noch nicht gegeben worden seien. Bezüglich des Erbrechts vertritt al-Kumisi eine eigene Lehret die der des Talmuds nahesteht. Nach ihr hat bei der Erbfolge der Sohn des Erblassers und seine Nachkommen den Vorzug vor der Tochter, die Tochter und ihre Nachkommen vor den Brüdern, die Brüder und ihre Nachkommen vor den Brüdern des Vaters, die Brüder des Vaters und ihre Nachkommen vor den entfernteren Verwandten. Das Erbteil der Tochter beträgt nach ihm ein Drittel des Nachlasses; das übrige fällt dann dem (oder den) nächsten Erbberechtigten zu. Er leitet diese Bestimmung aus den Vorschriften über Schätzungen (Lev. 27, 1—7) ab, bei denen die Frau niedriger als der Mann geschätzt wird. Doch steht er zweifellos unter dem Einfluß des Islams, in dem das Erbteil der Tochter ebenfalls ein Drittel beträgt (vgl. Korar,, Sure IV, 175). Nach Analogie zu dieser Bestimmung beträgt auch äas Erbteil der Mutter des Erblassers ein Drittel. Die Eigenart seiner Kommentare tritt auch in dem Kommentar zu den kleinen Propheten deutlich zutage. Ganz besonders stark ist in ihm der pole mische Zug ausgeprägt. Die leidenschaftlichen Angriffe der Propheten auf die Gottlosen und ihre Strafandrohungen werden von ihm auf seine Gegner bezogen und geben ihm Gelegenheit, sie in Ausbrüchen, die oft von maßloser Heftigkeit sind, zu geißeln. Vor allem richtet er seine Angriffe gegen die Rabbaniten. Während die späteren karäischen Autoren sich in erster Reihe gegen ihre literarischen Gegner, insbesondere Saadja, wenden, bekämpft er vornehmlich die beiden Jeschibot in Sura und Pumbadita, deren Autorität damals bei den Rabbaniten als unerschütterlich angesehen wurde. Diese polemisierten nicht gegen die Karäer, in deren Lehre sie nur eine vorübergehende Verirrung sahen, und auf deren Rückkehr zum talmudischen Judentum sie rechneten, sondern setzten ihre Machtmittel gegen sie ein. Sie bestimmten, daß die Karäer gebannt werden müßten und daß es nicht gestattet sei, mit ihnen gemeinsam in einer Synagoge zu beten, bis sie das in den Jeschibot herrschende Herkommen anerkannt hätten, das allein als der wahre Ausdruck des. Gesetzes zu gelten habe. Diese Kampfesweise macht die Heftigkeit der Gegenwehr al-Kumisis verständlich. Sie versetzt uns mitten in die Kämpfe seiner religiös tief erregten Zeit hinein, und es dürfte darum von Interesse sein, sie aus einigen Stellen seines