Mannheim
Compact Memory

Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1927-01-01 · 8 (1927) · p. Seite 20

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
8 (1927)
Date
1927-01-01
Page
Seite 20 (sequence 22)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2707513-2707522--322-2707892
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

20 Daniel al-Kumisi zeichnet. Er wirft ihnen zunächst vor, daß bei ihnen „ein jeder die Bibelverse nach seinem Ermessen auslege", daß sie nichts von Ergebnissen der Sprachforschung Früherer wissen wollten und sich daher oft Irrtümer in der Grammatik zuschulden kommen ließen. Ferner weist er die Unhaltbarkeit ihres Systemes nach, das notwendigerweise zu einer schwankenden Auslegung der biblischen Gesetze führe, weil „kein einziges Gesetz in der Tora zu finden sei, das in ihr in erschöpfender Weise erläutert werde". So wirft er den Karäern z. B. vor, daß sie gewisse Gesetze, wie die Neumondbestimmung, die Dauer des Fastens am Versöhnungstage, die Zeugnisfähigkeit von Frauen und Proselyten, die Zahl der Monate im Jahr und ähnliches in völlig willkürlicher Weise auslegten. Alle diese Gesetze könnten ohne eine feste mündliche Überlieferung nicht angewandt werden, und infolge ihrer Verwerfung der mündlichen Lehre könnten die Karäer zu keinem richtigen Verständnis der schriftlichen gelangen. Außer den bei Abraham ibn Esra erwähnten Anan, Benjamin, Maschiach (Hassan ben Maschiach, letztes Viertel des 10, Jahrhunderts), deren Kommentare uns nur aus Zitaten bei anderen Verfassern bekannt sind, und Joschua, dessen Werk bisher nicht gedruckt wurde, gehören zu den bedeutendsten karäischen Kommentatoren Jefet ben Ali und Salomon ben Jerucham, die beide im 10. Jahrhundert lebten und fast die ganze Bibel in arabischer Sprache erklärten. Von ihren Kommentaren ist bisher nur ein geringer Teil herausgegeben worden, der größte Teil derselben ist jedoch handschriftlich erhalten. Sie standen unter dem Einfluß des Saadja, mit dem sie eine heftige Polemik führten. IF. Neben den Genannten steht an führender Stelle unter den karäischen Exegeten Daniel al-Kumisi, mit dem wir uns nunmehr eingehender beschäftigen wollen. Seine Werke waren bis vor wenigen Jahrzehnten nur aus einigen Zitaten in karäischen Werken bekannt1) Seitdem sind von verschiedenen Gelehrten kleinere und größere Fragmente aus seinen Kommentaren herausgegeben worden.2) Neuerdings ist es mir gelungen, in der der öffentlichen Bibliothek zu Leningrad gehörigen zweiten Sammlung von Fir- *) So bei Abu-Jussuf Jakob al Karkassam (10. Jahrhundert), Jehuda Hadassi in seuiem Eschkol ha-Kofer (11. Jahrhunder), Aaron ben Elia aus Nikomedien in seinem Gan Eden (14. Jahrhundert), Jefet ben Zair in seinem Sefer ha-Mizwot (14. Jahrhundert), Elia Baschjatzi in seinem Aderet Elijahu (15. Jahrhundert). 2) 1891 gab Harkavy (ha-Choker, Jahrgang I, Seite 169—173) aus einer Petersburger Handschrift ein kleines Stück eines karäischen Kommentars zu Lev. 25,9—26,5 heraus, ras er dem Benjamin Nahawendi zuschrieb, das jedoch, wie er später selbst erkannte, üarki r.l-Kumisi gehört. 1903 veröffentlichte Schechter in seinem „Saadyana" ein Fragment des Kommentars zu Lev. 1,1—15 u. 6,21—7,21, ebenfalls 1903 Harkavy in seinen „Studien u. Mitteilungen" (Seite 187—192) kleine Fragmente aus al-Kumisis „Buch der Gesetze" (Sefer ha-Mizwot). Erst in der allerletzten Zeit sind größere Fragmente aus seinem Kommentar zu den verschiedenen Büchern der Bibel herausgegeben worden. Im Journal Asiatique 1916 (Seite 167—237) hat Marmorstein nach Ms. Adler 7278 den Kommentar

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.