Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 8 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 20)
- Language
- German
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Daniel al*Kumisi ein karäischer Schrifterklärer des IX* Jahrhunderte. Von Isaak Markon. I. Die karäische Bibelexegese, die in einem ihrer eigenartigsten Vertreter hier gewürdigt werden soll, ist nur im Zusammenhange mit der religiösen Eigenart des Karäismus verständlich. Die karäische Sekte hat sich auf islamischem Boden und unter islamischem Einfluß gebildet. Die Spaltung der islamischen Welt in mannigfache Sekten, politische Parteiungen und dogmatische Schulen blieb auf das Judentum nicht ohne Einfluß. Auch innerhalb des Judentums, das bisher, abgesehen von der kleinen Gruppe der Samaritaner, keine Sekten gekannt hatte, spalteten sich von der offiziellen Lehre verschiedene religiöse Sekten ab, die einander solange ablösten, bis sie im 8. Jahrhundert von Anan zu einer einzigen gegen das traditionelle Judentum gerichteten Partei vereinigt wurden, die sich im Laufe der Zeit zum Karäertum entwickelte. Auf diese Weise spaltete sich das Judentum in zwei einander schroff gegenüberstehende Teile. Der Stamm des Judentums blieb der im Talmud niedergelegten und von den Rabbinen repräsentierten Tradition treu und wurde deshalb von den Karäern als Rabbaniteil bezeichnet. Im Gegensatz zu ihnen erkannten die Karäer lediglich die schriftliche Lehre, d. h. das biblische Gesetz, als gültig an. Demgemäß stellte Anan den Leitsatz auf: „Chafischu be-orajta schappir * („Forschet genau in der Schrift'*). Sein bedeutendster Nachfolger, Benjamin Nahawendi, entwickelte diese Lehre dahin, daß einem jeden Karäer die Pflicht auferlegt wurde, selbständig die Schrift zu untersuchen. Dadurch wurde im Gegensatz zum rabbanitischen Judentum, in dem bei der Auslegung der Schrift die Anlehnung an frühere Autoritäten üblich war, der Antrieb zu einer freien, von jeder Tradition losgelösten Exegese gegeben, der in der Zeit vom 8. bis zum 11. Jahrhundert zur Entwicklung einer karäischen exegetischen Literatur führte. Während dieser Zeit hielt es jeder bedeutendere karäische Gelehrte für seine Pflicht, entweder einen Gesetzeskodex (Sefer mizwotj cder einen Torakommentar zu verfassen. Diese Exegese war freilich, insbesondere soweit es sich um die religiösen Gesetze handelte, ganz von den religiösen Tendenzen der karäischen Sekte beherrscht. Da die Bibel als einzige religiöse Autorität galt, mußte in sie alles, was die religiöse Praxis forderte oder was dem Standpunkt des einzelnen Exegeten entsprach, hineingedeutet werden. Auf außerordent-