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Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1926-01-01 · 7 (1926) · p. Seite 36

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Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
7 (1926)
Date
1926-01-01
Page
Seite 36 (sequence 36)
Language
German
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IRI
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36 Joseph Süß Oppenlheimer allein die wichtigsten und geheimsten Staatsangelegenheiten zu beraten. Man. hat deshalb diese Regierung aus dem Kabinett, die die verfassungsmäßige: Behörde umgeht, als die „schärfste Form der Selbstregierung" bezeichnet. Das württembergische Konferenzministerium, das aus fünf Personen bestand und in fünf Departements zerfiel, ist das alleinige Werk von Süß, Er gesteht selbst im Prozeß, dem Herzog geraten zu haben, „sich eine ordentliche Konferenz zu halten wie in der Kurpfalz und anderen Orten 1 und die Wahl der meist fremden Mitglieder in die Hand genommen zu haben. Da nach dieser Revolution noch weniger als bisher auf die steuerliche Hilfe der Stände zu rechnen war, wies Süß den Herzog auf seine eigenen Hilfsquellen hin, die Ausbeutung des Ertrags aus Domänen und Regalien. Er streckte selbst zur Beseitigung der schwebenden Schuld mehr als 100 000 Gulden vor und führte die fünfprozentige Abgabe der Besoldungen ein, ähnlich wie es in solcher Notlage auch in anderen Städten üblich war. Um der Zerrüttung des Kamerai- und Finanzwesens abzuhelfen, riet er nach französischem Beispiel zur Einsetzung eines Generalkontrolleurs, der den Herzog über den Zustand der Kassen informiere, der gute Ordnung und Akkuratesse halte, der einen allgemeinen Plan entwerfe, was an Geld und Naturalien jährlich eingehe und ausgegeben werde, der einen Extrakt aller Einnahmen und Ausgaben anfertige. Seinen Lieblingsplan, die Errichtung einer Generalkasse, in die alle fürstlichen Revenuen fließen sollten, mußte er „wegen der nicht wohl zu verändernden Verfassung des hiesigen Herzogthums44 fallen lassen. Dagegen beantragte er die Gründimg einer Hofkasse, aus der die Besoldung des fürstlichen Kabinetts, der Hofbedienten und die Erfordernisse der Hofhaltung bestritten werden sollten. Diese Einsetzimg eines Hofkontrolleurs und die Gründung der Hofkasse, zwei Hauptanklagen gegen Süß, bedeuten in Wirklichkeit den ersten Generaletat des Landes und die sehr notwendige Trennimg der Hofwirtschaft von der Finanzwirtschaft, wie sie Brandenburg schon seit 1673 durchgeführt hatte. Seine Hjauptsorge wandte er der Reform des Oekonomiewesens und der mit der Verwaltung des Kammerguts betrauten Rentkammer zu. Er beschäftigte sich mit einer Revision der Hofordnung, einem neuen Reglement für die Dienerschaft, mit der Aufstellung von Hofrechnungen, „um Veruntreuungen und Excessen der Dienerschaft zu steuern". Er beantragte die Verbesserung der Molkereien, der Viehhöfe, der Schweine- und der Schafzucht, des Seewesens und der Fischereien. Er arbeitet selbst ein Projekt aus, um das Pulver- und Salpeterwesen „zu Förderung des Debits und Emporbringung des Commercium«" zu heben. In heftigem Kampf mit den alten herzoglichen Beamten bekennt er sich dabei offen zum Pachtsystem, Diese Frage, Pacht oder Selbstverwaltung:

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