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Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · 6 (1925) · p. Seite 29

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Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 29 (sequence 31)
Language
German
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IRI
…/2707513-2707526--220-2707788
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Zur Forfcbungsmetbode auf dem Gebiet des biblifcben Rechts 29 Linie muß verfucbt werden, die vorhandenen Gefefjesvorfcbriften auszulegen, und dann erft darf zur Beftätigung gewonnener Ergebniffe oder zur Husfüllung von Lücken auf das übrige Material zurückgegriffen werden. Bei der Lückenhaftigkeit der literarifchen Überlieferung macht ücb als ganz befonderer Mangel bemerkbar, daß Urkunden aus biblifcher Zeit fo gut wie garnicht vorhanden lind. Wie fehr die Rechtsforfchung hierunter leidet, wird derjenige ermeffen können, der fich über die Fortfehritte klar wird, welche etwa die Erkenntnis des griechifchen und römifchen Rechts in den legten Jahrzehnten durch die in Hgypten aufgefundenen Papyri und Oftraka gemacht hat, oder üch der Bedeutung bewußt wird, welche die babylonifcb* affyrifcben Kontrakte für die Beurteilung des Rechts ihrer Zeit befit^en. Es gibt wohl keine Unterfuchung über ein altorientalifches Rechtsproblem, welche üch nicht hauptfächlich auf das Urkundenmaterial ftützte und erft in zweiter Reihe die Gefetjesvorfcbriften in Betracht zöge. Bei diefen muß nämlich, fo» bald die Entwicklungskette nicht zuverläffig überliefert ift, damit gerechnet werden, daß vielleicht manches ftehen geblieben ift, was der Praxis längft als biftorifche Reminiszenz galt, was alfo durch Gewohnheit oder durch verloren gegangene Satjungen außer Kraft gefegt worden ift. Schon aus diefem Grunde gewähren Urkunden gewöhnlich eine beffere und ficherere Vorftellung des geltenden Rechts als der abftrakte Gefet^estext, wenn er auch noch fo de» tailliert gefaßt fein follte;1) mit anderen Worten, die Betrachtungsweife der biblifcben Vorschriften könnte mit einem Schlage eine andere werden, wenn zu ihrer Illuftration ergänzend und erweiternd größere Urkundenfammlungen hinzutreten und uns über die Jahrtaufende hinweg in die Zeit des biblifcben Altertums zurückverfe^en würden. Vor etwa zwei Jahrzehnten fchien diefe Lücke eine Ausfüllung erfahren zu follen, als in den Jahren 1903 bis 1908 bei den Grabungen in den Schutthügeln, welche die alte Feftung Elephantine (ägyptifch Jeb) an der Südgrenze des Nillandes bedeckten, größere Mengen von aramäifcb gefebriebenen Papyri ans Tageslicht gefördert wurden.2) Stellte es fich doch heraus, daß fie den Archiven einer flnfiedlung von Juden entftammten, die im 5. vorebriftlicben Jahrhundert, d. b. zur Zeit der perfifchen Oberherrfchaft dafelbft ftationiert waren. Die Mehrzahl der aufgefundenen Urkunden gehört zu dem Familienbefit* eines Soldaten mit Namen Mabfeja, über deffen familiäre und wirtfebaft- 1) Vgl. Wenger, Römifcbe und antike Recbtsgefcbicbte, flkademifebe flntrittsvorlefung an der Univerfität Wien, Graz 05 S. 16 f. 2) Vgl. die großangelegten Publikationen: Sayce»Cowley, Hramaic Papyri disco* vered at fiffuan, London 06; Sachau, flramäifcbe Papyri und Oftraka aus einer jüdifeben Militärkolonie zu Elephantine, Leipzig 06; fodann jüngft Scbeftelowit), die Bewertung der aramäifeben Urkunden von flffuan und Elephantine für die jüdifebe und iranifebe Gefcbicbte, in den Scripta Univerfitatis atque Bibltotbecae Hierofolymitanarum, wo fich Seite 1 der weitere Quellennachweis findet; fcbließticb die juriftifche Darftellung von Priticb, Jüdifebe Recbtsurkunden aus Ägypten, Ztfcbr. für vergl. R. 27 S. 7 f.

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