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Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1925-01-01 · 6 (1925) · p. Seite 10

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Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
6 (1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 10 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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10 Probleme der jüdifcfvfpanifcben Gefchichte von Staat und Kirche anerkannt. Der Staat garantierte ihnen die rechtzeitige Eintreibung ihrer Schulden und zog daraus Nu^en; er regelte aber auch die Beziehungen zwifeben Gläubigern und Schuldnern durch willkürliche Eingriffe, Moratorien, Schulderlaffe, die der Krone je nach der innerpolitifeben Lage von den Ständen abgerungen wurden. Jedoch waren die Juden nicht die einzigen „Wucherer". Das kanonifche Zinsverbot gelangte auf der Pyrenäenbalbinfel erft im 13. Jahrhundert zur Anerkennung, und gegen Ende des Mittelalters hatte es in der ganzen Welt einen großen Teil feiner praktifchen Bedeutung eingebüßt. Sodann trat es bei einer derartig mit Juden und Mohamedanern gemifchten Bevölkerung ftark hervor, daß auch den Chriften die Zinsgefetje für den Verkehr mit den Ungläubigen keineswegs galten. Häufig feufzten auch die Juden unter der Laft der den Chriften zu zahlenden Zinfen. Der Zinsfuß der Juden war durch ftaatlicbe Gefet>gebung in Kaftilien auf 331/s°/of in Hragonien auf 20% feftgefe^t. Das entfprach dem Zinsfuß, mit dem die ebriftlichen Kaufleute in Italien zu arbeiten pflegten. Die Klagen über Ungefetjlicbkeiten der jüdifeben Gläubiger werden natürlich nicht immer aus der Luft gegriffen fein. Hber vielleicht bat es Spanien den Juden zu verdanken, daß es als einziges mittelalterliches Land nid)t gegen die Übermacht ausländifeber Gläubiger anzukämpfen hatte. Im 16. Jahrhundert zogen die italienifcben und deutfeben Kapitaliften und Steuerpächter ein, gegen die fich nun die Flüche der verarmten Bauern, die Befcbwerden der Stände richteten. Außerordentliche Bedeutung kam den Juden als Verwaltern der ftaatlichen Finanzen zu. Diefe nicht auf Spanien befchränkte Erfcheinung war hier be« fonders ftark entwickelt, zum Teil wohl durch das Vorbild, das in der Zeit der Hraberherrfchaft gegeben war. Während des 12. Jahrhunderts ftand, wie in den arabifchen Teilftaaten des Südens, fo auch im ebriftlichen Norden überall ein Jude in der Finanzverwaltung und in der fürftlichen Kanzlei an leitender Steile; ihm war ein Netj jüdifcher Steuerpäcbter in der lokalen Verwaltung untergeordnet. So ift es in Kaftilien und vielleicht auch in Portugal bis zur Vertreibung geblieben, während es in Hragonien den rivalifierenden ebriftlichen Kaufleuten gelang, die Juden aus ihrer öffentlichen in eine mehr in« offizielle Stellung zu verdrängen, aus der fie aber im 15. Jahrhundert als getaufte Juden um fo entfebiedener wieder heraustraten. Die einflußreiche Rolle des Kaufmannsftandes in der Staatsverwaltung ift eine in Südeuropa befonders ftark fich äußernde Eigenheit des Mittelalters. Bei der Oppofition der Stände gegen die jüdifeben Steuerpächter handelte es fich faktifch nicht um Gegenfät^e von Geift und Methoden der Verwaltung, fondern um Rivalitäten von Bevölkerungsgruppen und Perfonen. Die Krone bediente fich der Juden wohl mit dem Hinweis, daß andere finanzielle Kräfte nicht zu finden feien; fie waren auch ein willfährigeres Inftrument der Politik, und man konnte fie nötigenfalls leichter unfchädlich machen als einflußreiche Chriften. Die Bedeutung der Juden tritt befonders in den Zeiten erhöhter politifeber Hktivität hervor. Während der Reconquifta haben fie als Dolmetscher bei Vermeffung

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