Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 3 (1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
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16 Der Staat des Großen Kurfürsten und die Juden Es ist also kein Zufall, daß schon wenige Monate nach diesem Landtagsreceß der strikte Befehl erging, die Juden hätten innerhalb 6 Tagen ungesäumt Ostpreußen zu räumen. Wo sie darüber betroffen würden, sollten sie „preiß" sein. Der Leibzoll wurde von neuem von ihnen gefordert. Denn gerade auf diesem Landtage hatten die Stände am heftigsten die Judenpolitik des Fürsten bekämpft. Sie hatten sich auf ihre alten Privilegien berufen, die eine Ansiedlung der Juden verboten. Sie hatten die „gotteslästerliche, ketzerische, jüdische Lehre" angegriffen und immer wieder hartnäckig und ungestüm verlangt, „daß die einhellig angenommene, lutherische Religion exlusis omnibus aliis rein und lauter bis ans Ende der Welt allein beibehalten werden möchte". Der Ausweisbefehl von 1663 ist also nur ein Zugeständnis, das Friedrich Wilhelm damals notgedrungen und widerwillig seinen Untertanen zu machen gezwungen wurde. Anders war es wieder im Herzogtum Hinterpommern. Hier hatte das Land, dessen Verfassung, Verwaltung, Bodenverhältnisse und Kultur mit dem nahen Brandenburg große Ähnlichkeit zeigten und das seit langem mit der Kurmark in engen Handelsbeziehungen lebte, die neue Regierung mit Freuden begrüßt. Es war zudem an Kontributionen und an eine Militärherrschaft von der Schwedenzeit her gewöhnt und durch den großen Krieg so ausgeplündert und verwüstet, daß es die Bemühungen des Kurfürsten um die Retablierung der Commerden nur allzu willig unterstützte. Zwar waren die Bewohner in religiöser und wirtschaftlicher Hinsicht ebenso engherzig und gebunden wie die Ostpreußen, die gravamina der Städte und Zünfte von Stargard, Rügenwalde und Cöslin sind nicht minder heftig als die von Königsberg, Tilsit und Memel. Trotzdem können die Ausweisbefehle, die auch in Pommern gegen Ende der kurfürstlichen Regierung ergehen, nicht in Rücksicht auf die Stimmung der Bevölkerung erlassen worden sein. Denn von einem Gegensatz zwischen Ständen und Landesherrn ist in der pommerschen Geschichte jener Zeit nirgends etwas zu spüren. Die Motive sind also anderswo zu suchen. Es war dem Kurfürsten nach vielem Kämpfen damals gelungen, eine langgeplante Steuerreform, die Einführung der Accise nach holländischem Vorbild, durchzusetzen. Es handelte sich um eine indirekte Steuer auf bestimmte Waren, dazu aufgelegt, die Untertanen von der großen Last der direkten Abgaben etwas zu befreien. Da der Adel sich geweigert hatte, diese Form der Besteuerung anzunehmen, war die Accise nur in den Städten eingeführt worden. Das Land hatte das alte Kontributionssystem beibehalten. Die Folge war eine noch schärfere Trennung von Stadt und Land als bisher, aber auch eine merklich städtefreundliche Politik der Regierung. Bis jetzt hatte sie trotz aller Proteste der Städte es nicht verhindert, daß auch das Land Handel trieb, daß es Wolle, Holz, Vieh und Getreide exportierte; man hatte es auch geduldet, daß der in Pommern zum Teil feiner gebildete, freiere und vorurteilslosere Adel sich gegen den Zwang der Städte empörte,