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Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1922-01-01 · 3 (1922) · p. Seite 14

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Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
3 (1922)
Date
1922-01-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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IRI
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14 Der Staat des Großen Kurfürsten und die Juden blühend und mächtig, dann ein polnisches, politisch unbedeutendes Lehen, hatte es sich auch nach der Vereinigung mit Brandenburg ein trotziges und selbstherrliches Eigenleben bewahrt. Losgerissen von jeder Verbindung mit dem übrigen Deutschland, fühlte es sich als selbständigen Staat im Staate, der jederzeit gegen den kurfürstlichen Herrscher am polnischen Souverän eine starke Stütze zu finden verstand. Juden hatten in dem strenggläubigen Lande, in dem das „vinculum religionis" eine noch größere Kraft hatte als das „vinculum politicae", und in dem die Freiheit der lutherischen Religion als „ein Privilegium und jus quaesitum" der Verfassung galt, nur selten Aufnahme gefunden und waren seit der Reformation völlig vertrieben worden. Trotzdem hatte der Kurfürst auf Bitten des Polenkönigs Johann Casimir schon 1654 dem Arrendator der königlichen Zölle, dem polnischen Juden Lazarus, den ungehinderten Handel in Ostpreußen und den Verkauf von Getreide gestattet. Allen empörten Eingaben der Oberräte des Landes, der Bürgermeister und Räte der Städte und der Hauptleute der Kreise gegenüber hatte er sich ablehnend verhalten. Als man zur Selbsthilfe schreitet, als der Magistrat von Memel den im Lande handelnden Juden monatlich einen halben Taler abnimmt, als die Hauptleute der Kreise Memel und Tilsit sie aufs Schlimmste drangsalieren und ihnen ihre Zobel, Füchse und silbernen Geräte confiscieren, werden sie in schroffstem Tone ermahnt, alles schleunigst wieder herauszugeben. Der Kurfürst erlaubt sogar einigen jungen Leuten den Besuch der Königsberger Hochschule zum Studium der Medizin und nimmt litauische Flüchtlinge im Lande auf. Im Jahre 1656 handeln bereits 638 Juden in Ostpreußen. Die Motive des Kürfürsten waren hier sicherlich zoll- und handelspolitischer Natur. Während die ostpreußischen Stände sich das unbedingte Steuerbewilligungsrecht noch viele Jahre erbittert zu wahren wußten, standen die Zölle dem Kurfürsten allein zur Verfügung. Es war ihm gelungen, den polnischen, wie den ständischen Anteil an der Zollverwaltung zurückzudrängen, zum Oberzolldirektor einen seiner tüchtigsten und energischsten Beamten, den bekannten Johann Albrecht Heidekampf zu machen, und die Einnahme der Zölle der kurfürstlichen Schatulle zu überweisen. Um sie zu vergrößern, forderte er wiederholt fremde Seefahrer zum Besuch der ostpreußischen Häfen auf. Man hat das Pillauer Tief als eine „Goldgrube für brandenburgische Finanzkunst" bezeichnet. Es geht aus den Akten deutlich hervor, daß auch die Juden an der Berechtigung dieser Benennung nicht unbeteiligt waren, denn in den Jahren 1670—97 zahlten sie allein für Zölle 50924 Taler an die kurfürstliche Lizentkammer, eine für die damaligen Geldverhältnisse ungemein große Summe. Ebensosehr wie seine Zölle und oft in Widerspruch mit dieser Politik suchte Friedrich Wilhelm den ostpreußischen Handel zu heben. Der Ostsee"

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