Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 3 (1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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6 Der Staat'des Großen Kurfürsten und die Juden hatte. Im fernen Westen das schon im Anfang des Jahrhunderts erworbene Kleve-Mark und Ravensberg, im Osten, völlig getrennt von den anderen Gebieten, Ostpreußen, in der Mitte das alte Stammland, die Mark Brandenburg und die im Frieden von 1648 gewonnenen Bistümer Magdeburg, Halberstadt und Minden, im Norden das hinterpommersche Herzogtum mit Kamin. Alle diese Länder waren noch ohne inneren Zusammenhang, ja einander fast feindlich gesinnt und wurden nur durch die Person des Herrschers lose miteinander verbunden. Alle aber waren sie erfüllt von dem partikularistischen Sondergeiste des 17. Jahrhunderts, alle pochten sie auf eine eigene Verfassung, eine eigene Verwaltung und eingeborene Beamte. Alle lebten sie geruhsam und zufrieden in behaglicher Idylle dahin, abgekehrt vom störenden Lärm und den Wirrsalen der hohen Politik, alle waren sie gesonnen, ihre religiöse, kulturelle und wirtschaftliche Sonderart gegenüber allen Machtbestrebungen der neuen Herrn zu Kölln an der Spree bis zum äußersten zu behaupten. Die Staatsform selbst war noch mittelalterlich ständisch und dualistisch. Eine einheitliche Staatsidee fehlte. Fürst und Stände — nämlich Adel und Städte — waren zwei selbständige Organe, die um die höchste Gewalt dauernd einander bekämpften. Der Fürst war wohl dem Namen nach Gebieter über Land und Leute, in Wirklichkeit aber nur der größte Grundbesitzer, der seinen Hofhält aus dem Ertrag seiner Domänen mühsam bestritt. Die eigentlichen Leiter des Staates waren die Ritter und das städtische Patriziat. Mit ihrem Recht der Steuerbewilligung, der Finanzverwaltung, der Zustimmung zu Krieg und Frieden und zu Abschlüssen von Verträgen, mit ihren Ausschuß- und Landtagen waren sie im Besitz fast aller jener „Befugnisse, die recht eigentlich das Wesen der Herrschaft ausmachen", — wiewohl ihnen der Staat selbst nur das willkommene Ausbeutungsobjekt für ihre eigenen egoistischen Klassen- und Sonderinteressen darstellte. Der Große Kurfürst — und dies ist das Wesentliche seiner Regierung — hat diesen mittelalterlichen Staat vernichtet. Erfüllt von den großen politischen Machtgedanken seiner Zeit, war er gewillt, aus der Erbärmlichkeit des engen Territorialsystems herauszutreten, ein mitbestimmender Faktor in der europäischen Staatenwelt und die erste protestantische Macht in Deutschland zu werden. Zu diesem Zwecke hat er an allen europäischen Verwicklungen teilgenommen, am nordischen Krieg, an den Kämpfen gegen Ludwig XIV. und die Schweden, um den zerstreuten Besitz seines Hauses zu einigen, zu behaupten und zu mehren. Zu diesem Zwecke hat er an Stelle der Söldnertruppen des 30 jährigen Krieges das große stehende Heer gesetzt, das bestimmt war, von nun an der Mittelpunkt der preußischen Politik, das „Rückgrat" der preußischen Monarchie zu werden. Um aber dieses Heer zu schaffen und zu erhalten, mußte er alle jene intermediären Gewalten zurückdrängen, die verständnislos und hemmend sich ihm entgegenstemmten. Er mußte in einem großen, zähen, jahrelangen Rinken, das in Kleve und Ostpreußen zu offenem Kampfe wurde, die Macht dieser Stände brechen, sie ihrer politischen