Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 27)
- Language
- German
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Gemeinde und Landjudenschaft 27 Diese Forderung ist nicht neu. Aber die wenigen bisher an entlegenen Stellen erfolgten Veröffentlichungen entsprechen nicht immer den Aufgaben einer verfassungsgeschichtlichen Quellenedition. Erfreulicherweise hat man sich im Osten unter allgemeiner Teilnahme der jüdischen Welt der Erforschung des polnischen Waad zugewandt. Die dort aufgeworfenen Probleme erhalten eine breitere wissenschaftliche Basis, wenn sie an dem einfachen Bau der westdeutschen Landgemeinde kontrolliert werden, die zugleich grundlegende Aufschlüsse über das Wesen der mittelalterlichen jüdischen Gemeinde zu geben imstande ist. Allein das zu Gebote stehende authentische Material ist gerade hier sehr dürftig. Geringe Reste von jüdischen Landtagsbezw. Vorstands-Protokollen sind uns für Jülich-Berg und für den Elsass erhalten. Der veröffentlichte sehr wertvolle Pinkas (griech. Lehnwort für Buch) der Judenschaft des Hochstifts Bamberg enthält nur eine Sammlung von Beschlüssen und Verträgen, und ähnlichen Charakter trägt das noch ungedruckte Konstitutenbuch der Hessen-Kasselschen Landgemeinde. Ein wirkliches Protokollbuch repräsentiert einzig der Pinkas harne dina von Kleve, der mehr als ein Jahrhundert lang fortgeführt wurde und in Bezug auf Inhalt, Anlage, Schrift und Ausdrucksweise ein Dokument der Entwicklung der deutschen Judenheit in dieser Epoche darstellt, das an Geschlossenheit und Gleichmaß der Führung überhaupt die meisten jüdischen Gemeindebücher weit hinter sich läßt. Der ältere Pinkas, der die Geschichte der Landgemeinde vielleicht von ihren Anfängen bis 1690 wiederspiegeln würde, ist leider nicht erhalten; aber so aufschlußreich er auch wäre, er würde uns seinen Nachfolger nicht ersetzen können, während das Umgekehrte sich mit weit größerem Recht sagen läßt. Denn der erhaltene Pinkas gibt mit der anfänglichen Aufzeichnung lakonisch formulierter Beschlüsse durchaus noch den Stil der älteren Zeit wieder, um seit der Mitte des 18. Jahrhunders zu einer immer ausführlicheren Protokollierung der stattgehabten Verhandlungen und Abstimmungen überzugehen. Erst daraus ergibt sich ein deutlicher Einblick in den Geist der alten Institutionen, umsomehr als sich im Kampf mit dem modernen Staat und der modernen Denkweise die Gegensätze schärfer abheben. Außerdem enthält das Klever „Landbuch" eine große Anzahl wertvoller Briefe, die mit anderen jüdischen Gemeinden des preußischen Staates, besonders mit denjenigen zu Berlin, gewechselt wurden, und die den Stimmungsreflex der Fridericianischen Judengesetzgebung und der beginnenden Reform unter Friedrich Wilhelm II. im Winkel der abgelegenen Landgemeinde zeigen. Derartiges zu leisten, sind die (häufig mit Hilfe von Nichtjuden formulierten) offiziellen Aktenstücke nicht geeignet. Ueberhaupt darf man den Stil- und Stimmungswert jüdischer Protokollbücher nicht mit dem Maßstab messen, nach dem man angesichts einer Ueberfülle gleichzeitiger Literatur aller Gattungen Akten der inneren Verwaltung im allgemeinen zu werten berechtigt ist. Solange wir neben den unvergleichlichen Memoiren der Glückel