Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 26)
- Language
- German
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26 Gemeinde und Landjudenschaft eine Sonderstellung, ohne die Verfassung der Landgemeinde zu verletzen. Am reichsten entwickelt war das System wohl im Elsaß mit seiner dichten jüdischen Bevölkerung, und hier dürfte vielleicht ein Typus zu suchen sein, der am ehesten zu den ostjüdischen Verhältnissen hinüberleiten könnte; aber nach den bisherigen Veröffentlichungen läßt er sich nicht in seinen Einzelzügen rekonstruieren. Es ist hier nicht möglich, ausführlicher die Verwaltungsformen und sozialen Erscheinungen der westdeutschen Landjudenschaft zu schildern. Sie war nur ein unter besonderen Bedingungen erwachsener Zweig des über das ganze christliche Europa verbreiteten Organismus der jüdischen Gesellschaft und ist allein in diesem Zusammenhange zu verstehen. Hier sollte nur angedeutet werden, wie der mächtige organisatorische Trieb, der diese Gesellschaft belebt, sich mit den politischen Kräften der Umwelt auseinandersetzt und vermählt, und wie er in der jüdischen Landgemeinde eine bescheidene, aber nichtsdestoweniger beachtenswerte Gestalt angenommen hat. III. Die Wissenschaft befindet sich im allgemeinen gegenüber der Erforschung des städtischen und staatlichen Lebens der europäischen Welt vor der französischen Revolution in einer beneidenswerten Lage. Soviel der Forscher auch vermissen mag, die objektiven Quellen seines Wissens fließen überaus reichlich, und selbst ihr Versagen ist bedeutungsvoll. Dazu gesellt sich spätestens seit dem 17. Jahrhundert eine Literatur, die das ständische Leben in seiner vollen Entfaltung kennt und es doch schon mit dem Auge des modernen Kritikers sieht und beurteilt. Ganz anders ist es mit dem Material zu einer Geschichte des jüdischen Gemeindelebens bestellt. Die Verfolgungen am Ende des Mittelalters haben alle älteren Archivbestände der Gemeinden zerstört, und nur durch Zufall hat sich das eine oder andere Dokument aus dem Mittelalter erhalten, nur spärliche Trümmer von älteren Gemeindestatuten lassen sich aus den rabbinischen Responsen herausgraben. Aber auch in den Gemeindearchiven der neueren Zeit wurde und wird noch heute durch die Gleichgültigkeit ihrer Besitzer eine Katastrophe bereitet, die jetzt im Osten durch Krieg und Pogrom ihren Abschluß erhält. Die in den öffentlichen Archiven erhaltenen Urkunden und Aktenstücke jedoch, die in einer anderen Sprache als die Juden der Zeit reden, geben mit ihren inadäquaten Ausdrücken kein unverfärbtes Abbild der lebenden Begriffe. Ganz unzuverlässig ist auch die moderne Literatur, soweit sie unseren Gegenstand überhaupt berührt, da sie es meist unterläßt, die Entwicklung einer Institution, das Auftreten oder Verschwinden eines Begriffes sorgfältig zu beobachten oder überhaupt ihr Material mit verfassungsgeschichtlich geschultem Blick zu prüfen. Darum ist es notwendig, die erhaltenen Gemeindebücher aus der Zeit vor der Emanzipation, soweit sie historischen Wert haben, (was auch von Verhandlungen über scheinbar geringfügige Fragen der inneren Verwaltung gelten kann) mit methodischer Sichtung zu veröffentlichen und der wissenschaftlichen Diskussion zu übergeben.