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Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1921-01-01 · 2 (1921) · p. Seite 21

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Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
2 (1921)
Date
1921-01-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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Gemeinde und Landjudenschaft 21 unfruchtbare Einzelerkenntnisse hinaus zu einer organischen Erfassung des jüdischen Wesens in seiner Totalität wie in seiner Verwobenheit mit der allgemeinen Kultur hinleiten. Einer dieser Wege ist die summarische Aufrollung des verfassungs- und sozialgeschichtlichen Problems der jüdischen Gemeinde, eines Grundproblems der jüdischen Geschichte. Einheit des Judentums und Vielfältigkeit der es umgebenden Kulturen, Gebundenheit und Selbstbehauptung, Körper und Geist, diese sich bekämpfenden und die Geschichte des Judentums beherrschenden Mächte, bedingen aufs stärkste das Wesen der jüdischen Gemeinde. Von dieser Auffassung ausgehend, veranstaltet das Forschungs-Institut die Publikation und Bearbeituug des Protokollbuches der Landjudenschaft des Herzogtums Kleve (1690—1807). Unsere Arbeit beginnt mit einem zeitlich so jungen Dokument, weil es sich darum handelt, zunächst einen festen und klar zu überschauenden Ausgangspunkt zu gewinnen, bevor man sich auf ein weniger gut fundiertes Gelände begibt. Das Objekt der Untersuchung ist eine judenschaftiiche Organisationsform, die einen Landesverband und doch eigentlich nichts anderes als eine einheitliche Gemeinde darstellt. Von hier aus darf man also Aufklärung erwarten sowohl über das Wesen der Ortsgemeinde wie über den Organisationsbetrieb der Juden überhaupt. Zur Einführung mag hier auf einige, übrigens mehr oder weniger bekannte, Erscheinungen der jüdischen Geschichte verwiesen werden, die im allgemeinen nicht in den gebührenden Zusammenhängen gewürdigt werden. Man spricht häufig dem alten Judentum der Diaspora die Fähigkeit zu größeren organisatorischen Schöpfungen ab und stellt sie da, wo sie doch in die Erscheinung treten, in die Rechnung des Staates ein, der den Juden angeblich damit ein eisernes Band angelegt habe. In Wirklichkeit verhält es sich umgekehrt. Der Trieb zur Vereinigung beherrscht die jüdische Gesellschaft und läßt sie feste Formen schaffen, deren sich dann freilich der Staat bemächtigt hat, um ihren Schöpfern daraus Ketten zu schmieden. Allerdings ist die Entwicklung der jüdischen Organisationen von den Siedlungsverhältnissen und von den politischen Gestaltungen der Umwelt abhängig, und daher ist es den Juden im unentwickelten mittelalterlichen Staat nicht gelungen, weitreichende Gemeindeverbände von längerer Dauer zu schaffen. Ansätze dazu finden sich bezeichnender Weise namentlich in Südeuropa, in Italien und Spanien, wovon uns noch heute erhaltene Entwürfe und Beschlüsse überzeugen; aber wir wissen nicht, ob und für wie lange diese Pläne zur Wirklichkeit geworden sind. In Deutschland haben Gemeindetagungen, die allerdings zunächst hauptsächlich durch Rabbiner vertreten wurden, stattgefunden, sobald überhaupt von einem selbständigen Gemeindeleben die Rede sein konnte. Am bekanntesten sind die Beschlüsse der Gemeinden von Mainz, Worms und Speyer, deren Gegenstand namentlich die Unabhängigkeit der Gemeinde und ihr Schutz gegen Eingriffe in Gerichtsbarkeit und Verwaltung war; diese Satzungen wurden auch von weiteren Kreisen als verbindlich betrachtet.

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