Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 2 (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 18 (sequence 18)
- Language
- German
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18 Gemeinde und Landjudenschaft Städte gegeben. Auf diesem Boden sind ja nicht nur die religiösen Grundsätze, sondern auch die Rechtsprinzipien entwickelt worden, welche das innere Leben der späteren Juden bestimmt haben. Aber so blühend auch die orientalische Städtekultur, wie sie sich im Talmud widerspiegelt, gewesen sein mag, so muß man doch Bedenken tragen, den orientalischen Kommunen ein Maß von Selbstverwaltung zuzuschreiben, wie es uns von den europäischen Verhältnissen her vertraut ist. In dieser Beziehung hat die jüdische Diaspora gewiß viel vom hellenistisch-römischen Städtewesen übernommen. Unter dessen Einfluß bildet sich eine neue Form der jüdischen Gemeinde, die aber keine ganz singuläre Erscheinung ist. Denn die Juden sind die einzige religiös-nationale Gruppe des Orients, welche sich in den Winkeln der antiken Gesellschaft einnistete, und die Form ihrer Organisation ist ihnen zum großen Teil mit den übrigen Kultgenossenschaften und Diasporavölkern des Altertums gemeinsam. Ihre Rechtsgrundlagen sind nach Ort und Zeit der Entstehung verschieden. Teils bilden sie einen von der Stadt ihres Wohnortes getrennten, selbständigen Verwaltungskörper, teils sind sie nicht mehr als geduldete religiöse und charitative Vereine, ähnlich den antiken Bestattungskollegien, deren eigenartiges Ebenbild wir noch heute in den freilich wohl vom germanischen Gildewesen beeinflußten Chebroth besitzen. Neben den religiösen Aufgaben wirdeine mehr oder weniger weitgehende Pflege der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu den Kompetenzen der jüdischen Gemeinde gehört haben. Aber trotz aller Parallelen, die man für die Diaspora- Gemeinde des antiken Judentums aufbringen mag, wird der jüdische Betrachter doch den speziell—jüdischen Einschlag in diesem Bild, auch soweit es nicht durch die Synagoge bestimmt ist, zu suchen sich nicht versagen können. Und in der Tat, ein derartig reiches Sonderleben wie das der jüdischen Enklaven, ein derartig enger Zusammenhang mit dem religiös-nationalen Zentrum dürfte ohnegleichen gewesen sein. Jedoch die erhaltenen Dokumente reichen nicht aus, um diese besondere Note auch am Organismus der Gemeinde zweifelsfrei erkennbar zu machen. Ist es aber dann dem Forscher erlaubt, seine Zuflucht zu Rückschlüssen aus andern Zeiten und anderen Verhältnissen zu nehmen? — Während die den Stürmen der Völkerwanderung nachfolgenden Jahrhunderte die nationale Struktur der antiken Welt zersetzt haben, ist allein das jüdische Volk — gewiss nicht das geringste Wunder seiner Geschichte — unversehrt aus dem Schmelztiegel hervorgegangen. Aber man wird schwerlich behaupten dürfen, daß es gänzlich unverändert an seinem Wesen in die christlich-europäische V/elt eingetreten sei. Wieviel mag sich, abgesehen von einigen versteinerten Titeln, nach dem Untergang der antiken Stadtverfassung von den älteren jüdischen Gemeindeinstitutionen erhalten haben? Hat etwa der vom Orient zur Zeit des Gaonats ausgehende Strom jüdischen Lebens auch die Entwicklung der jüdischen Gemeinde in Europa bestimmt und in neue Bahnen geleitet? Und wenn im folgenden versucht wird, das