Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 18 (1920)
- Issue
- Heft 26 (16.7.1920)
- Date
- 1920-07-16
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 26 Seile 3 Neue Jüdische Presse. A.M. Thyssen Stets Eingang MT Neuheiten in Tapeten Teppiche Läufer Vorlagen 20 Neue Mainzerstrasse 20 Ecke Weissfranenstrasae. Telefon: Hansa 1784. haben, ist unbeschreiblich. Wenn man von uOMO Opfern spricht, so ist die Zahl sehr niedrig gegriffen und nnndestenö 600 Millionen Dollar werden nötig sein, um wenigstens den ersten Schaden gutzumachen. Litauen. Gründung einer jüdische« Zentralbank. Am 89. Juni begann die Zeichnung der Aktien der Jüdischen Zentralbank für Litauen- Das Grundkapital soll auö 3010000 Mark, verteilt auf 3010 Aktien, bestehen. Cerfnut(feit rr. deine Mittettttttgen. der Professor «/i. w*.*«* v »- - fitzenden gewählt. Herr Dr. N. M- Nathan fHamourg) ist in den Ausschuß berufen worden. Berlin Die „Lehranstat) sur die Wissenschüft des Judentums" dar, nach einer behördlichen Mitteilung wieder ihren früheren Namen „Hochschule sur die Wissenschaft des Judentums" führen. Krankfurter Berichte. Kleine Notizen. In seinem in der hiesigen Agudoh-Gruppe gehaltenen Referat über „Jüdische Nationaltrauer" betonte Dr. A. Adler-Leipzig, daß wir über den Verlust des heftigen Landes trauern müssen, weil wir diesen durch Nrchtoeamtung der göttlichen Gesetze verschuldeten, nicht trauern aber, weil wir die Nation verloren: Im übrigen warnte der Redner dringend vor dem Zionismus und dem Misrachi. In '•DIE TELEFONerfüllh r ALLE Ansprüche. FRANKFURTER P RIVAT-T E LE FO N - GES E115 C H AFT-b * RahntefsW a$la8§*..' FRANKFURT A.M. 'fe.nspr Mpn^i Ci Ah' der Debatte sprach vom Borstandstisch aus ein Herr, der wohl den Zionismus bekämpft, hier aber entschieden gegen den. Standpunkt der Agudoh-Leitung anstrat, die stets und ständig, ohne Beachtung der Folgen, ein Zusammengehen mit dem Misrachi ablehnt. K—n. Frankfurter Veranstaltungen. Talmud Thora-Verein für Juli und Au- ' gust 1920. Samstag, Schluß Morgengottesdienst: Schulchan Aruch (Dr. Friedmann); 33/t: Raschi (Lipinsky); % Stunde vor Nacht: Eyn Jaakauw (Unna); Sonntag, Schluß Morgengottesdienst: Mischna (Dr. Friedmann); 91/4 vorm.: Schulchan Aruch (Lipinsky); 9Ve: Gemoro (Unna); Montag, 61/4 abends: Nwiim (Unna); Dienstag, 8V2: Mikro (Unna); Mittwoch, Schluß Morgengottesdienst: Mischna (Dr. Friedmann); 61/4 abends: Chauwaus Ha'lewowaus (Dr. Braun); Donnerstag, 81/» abends: Gemoro (Unna); Gemoro-Schiurim Sonntag und Donnerstag finden im .Hermesweg 25 statt, alle andern im Hörsaal der Synagoge'Börneplatz. Fortbildung f. j. Leute von 15—25 Iahten: Montag, 9 abends: Gemoro (Unna); Fortbildung f. Knaben: Samstag, i/»4 bis Vs5: Schulchan Aruch, Abt. A. (Fried), Abt. B. (Unna); Dienstag, 6—7 abends: Mischna (Unna); Donnerstag, 6—7 abends: Gemoro (Unna). Ag. Jisr.-Jugendgruppe: Sonntag, 8 vorm.: Raschi (Oppenheimer); 8y» abd.; H. Sprache (Jelen); Montag, 81/» abd.: Gemoro (Ehrmann); y» Std. vor Nacht: Thilim (Frankenthal); Dienstag, 8V2 abd.: Gemoro (Dr. Loftnann); V» Std. vor Nacht: Trei Osor (Dr. Hofmann); Mittwoch, 8 abd.: Tefillo (Kaufmann); 9 äbd.: Newiim*) (Unna, Kl. Obermainstr. 30); 8'/a abd.: Turnen; 8i/z abd.: Gemoro (Ehrmann); 1/» Std. vor Nacht: Mnauras Hanioaur (Ehrmann); Donnerstag, 9 abd.: „Neunzehn Briefe" (Ehrmanii): 1/0 Std. vor Nacht: Chofez Chajim (Oppenheimer); Sckabbos, 9 vorm.: Gemoro (Dr. Posen); III/2 vorm.: Mischna (Hirschberg); 31/0 nachm.: Gemoro (Dr. Hosmann); 6 abd.: Semirottz*) (Golde). — Mädchengruppe. Dienstag, 81/»: Hiob (Ehrmann); 7: Turnen; Samstag, 10 vorm.: Sidra; 11 vorm.: Hirsch (Ehrentren); 4 abd.: Raschi (Hirschberg). — Verein Montesiore. Samstag, 17., 51/4: Gemütl, Zusammenkunft. Sonntag, 18., Gruppentrefffahrt in den Taunus. Gruppe I, Treffen 6,20, Reisebüro, Hauptbahnhof; Gruppe II, Treffen 7,10, Reisebüro, Hauptbahnhof; Gruppe III, Treffen 6,30, Schauspielhaus; Gruppe IV, Treffen 2,15, Hippodrom. Dienstag, 8,15: Heimabend; Mittwoch, 8,15: Jüdisches Schrifttum und Sexualethik; Donnerstag, 8,15: Heimabend. Historisches zur Verfassung und Verwaltung der jüdischen Gemeinde in Frankfurt a. M. Bon Privatdozent Dr. W. Hanauer in Frankfurt a. M, (Schluß.) Das 19. Jahrhundert. Eine neue Aera bricht für die Frankfurter Judenschaft mit dem 19. Jahrhundert an. Der Fürst Primas Carl von Dalberg erläßt nach seiner Besitzergreifung eine neue Stättigkeits- und Schutzordnung für die Frankfurter Juden (am 30. Nov. 1807). Zur Leitung und Besorgung der jüdischen Gemeindeangelegenheiten wird ein fürstlicher Kommissar bestellt und eine Anzahl von 12 Gemeindemitgliedern. Der Kommissar präsidiert dem Vorstande, derselbe sowie der christliche Ge- *) Damen und Herren. liaiaeratraaae 69, Beginn 8 Uhr. Tel. H. 5516. Tel. H. 5516. Stets erstklassige Atiraktions - Programme. Dia ersten KDnstlersplele am Platze. meindeschreiber werden aus der Konzessionsabgabe besoldet, letzterer fungiert zugleich als Notar. 1811 wird den Juden völlige staatsbürgerliche Gleichberechtigung mit der christlichen Bürgerschaft gewährt gegen eine Wlösungssumme von 440 000 Gulden. Die Verhandlungen hierüber wurden zwischen den großherzoglichen Spezialkommissaren v. Eberstein und v. Jtzstein sowie den Vertretern der Judengemeinde I. I. 'Gumprecht, G. C. Amschel, M. A. Rothschild, G- I. Eliissen und I. Opvenheimer geführt. Am 30. April 1812 erging ein Dekret, das die Gemeindeverfassung neu regelt, aber an die in der Stättigkeit von 1807 enthaltene Grundlage anknüpst. Es wird eine israelitische Verwaltungsbehörde eingesetzt aus 9 Israeliten bestehend mit einem großherzoglichen Kommissar als Vorsitzenden,. Niemand kann Mitglied dieser Behörde werden, der unverehelicht und noch nicht 80 Jahre alt ist. Bankerott gemacht hat oder ein Wucherer ist. Die Borstandsmftglieder dürfen nicht miteinander verwandt sein. Die Funktion der Verwaltungsbehörde besteht in der Leitung der Schulanstalten, Stiftungen, des Armenwescns, der Verwaltung des Gcmeindeeigentums. Für die Konskribtion hat die Behörde eine Liste zu führen, und die Aufnahme fremder das Bürgerrecht nachsuchender Juden zu begutachten. Daneben werden aus den angesehensten und begüterstcn Juden von der Regierung 15 als No tadeln bestimmt; sie haben die Mitglieder der Verwaltungsbehörde zu wählen und bei Erledigung der Rabbinerstellen geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Es sind 1 Ober- und 2 Ilnterrabbiner angestellt, deren persönliche Erfordernisse und AmtSobliegenheiten genau präzisiert werden Sie sowohl wie die Mitglieder der Verwaltungsbehörde sind vom Wachdienst befteit. Die Freiheitskriege machten der jüdischen Gleichberechtigung ein Ende. 1813 wurde das Großherzogtum Frankfurt a. M. aufgelöst, 1814 die französische Gesetzgebung aiifgehoben, 1815 wurde Frankfurt a. M. als freie Stadt und Mitglied des deutschen Bundes anerkannt. 1816 wurde in der Frankfurter Kapitulationsergänznngsatte, durch die die frühere Stadtverfassung mit einigen Veränderungen wieder hergestellt wurde, bestimmt, daß die Regelung der bürgerlichen Rechte der 5Äiden einer späteren Festsetzung Vorbehalten werden softte. Die jüdische Gemeinde petitionierte nunmehr um Belassung der Bürgerrechte, sie schickte Gesandte zum Wiener Kongreß und an den Bundestag» und von 1816 bis 1824 entspann sich ein kontinuierlichen Schriftwechsel zwischen der israelittschen Gemeinde und dem Bundestag einerseits und dem Senat und dem Bundestag andererseits. Die Einigung wird endlich 1824 erzielt und es erfolgt das Gesetz zur Feststellung der privatbürgerlichen Verhältnisse der Israeliten. Danach stehen alle z. Zt. in Frankfurt seßhaften israelitischen Bürger im Staatsuntertanenverband der fielen Stadt Frankfurt a. M. Sie werden des vollen Bürgerrechtes nicht teilhaftig und behalten, in ihre Eigenschaften als israelitische Bürger, neben der ungestörten Ausübung ihrer Religion, ihre eigene Gemeindeir Kaffee Bnliland JJ Kaiaeratrasae 56 Kaiaeratrasae 56 TSgllch erstklassige UM" UnterhaUnnsramnsflc 'HDD Sepphoris und Rom. Sin historischer Roman auS dem vierten Jahrhundert. Von Ludwig Philippsohn. (Fortsetzung.) UrsicinuS selbst begab sich auf den ersten Bericht zur Stelle.' Seme Gegenwart verhinderte wenigstens die wütende Soldateska, ihre Rache an den wehrlosen Bürgern zu kühlen. In ihm selbst kochte die Leidenschaft, und sein ^tolz fühlte sich schwer verletzt, daß ein Jude gewagt hatte, seine Hand an einen römischen Soldaten zu legen. Aber er fühlte doch, daß seine Lage zu. schwierig sei zwischen seinen Gegnern in Rom und den nahenden Feinden von Osten, um die Bevölkerung von Galiläa durch das Vergießen von Bürgerblut wider sich aufzubringen und in Sepphoris selbst seine Hilfsmittel zu schwächen. Indem er sich vorbehielt, seine Rache auf andere Weise zu befriedigen, befahl er den Soldaten auseinanderzugehen und ordnete die strengste Untersuchung an. . Diese aber konnte zu keinem Ziele führen. Denn die Mutter Amnons, durch die Stöße und Tritte des riesigen Soldaten schwer verletzt, war inzwischen — gestorben. 4. In dem Gemache, wo Amnon eine Woche zuvor bei tatrika seine Zuflucht suchte,' 'sollte spät am Abend das Ehedrin von Sepphoris eine Versammlung halten. Sonst waren' die Sitzungen in der Gerichtshalle, und jedermann stand der Zutritt frei. Jetzt aber fürchtete man Störungen durch römische Eindringlinge, und dann hatte n,an heute Fragen vorliegen, über welche man nicht gern vor den Ohren selbst der Bürger sprechen wollte, da sie zu langen und heftigen Verhandlungen führen konnten. Deshalb hatte Patrika die Mitglieder zu sich eingeladen, und diese begriffen die Absicht so gut, daß sie darin keine Anmaßung ihres ' jungen Vorstandes fanden. Nach und nach, langten die Männer an/ taten sich in Gruppen zusammen und führten lebhafte Gespräche. Endlich waren ine drei und zwanzig Mitglieder vollständig beisammen, und man nahm nach Alter und Rang um die lange Tafel Platz. Zuvor aber redete Patrika die Männer an und ersuchte sie, ihn für heute des Vorsitzes zu überheben. Er habe sich bestimmen lassen, diese hohe Ehre anzunehmen, da es galt, mit den Widersachern zu verkehren und sich Anstrengungen zu unterziehen) welche jugendliche Kräfte erforderten. Aber heute, wo es sich zumeist um Entscheidung über Gesetzessragen handele, würde, es unpassend und unbescheiden sein, wenn er, noch so jung an Jahren, Männern von so hohem Alter und so tiefer Gelehrsamkeit präsidieren wolle. Diese Ansprache brachte ein beifälliges Murmeln hervor, und so nahm auf das Ersuchen der Versammlung der ehrwürdige Greis Rabbi Jona den Vorsitz ein. »Ihr wißt, meine Freunde," hob dieser an, „welcher schwierige und wichtige Gegenstand uns heute beschäitigen muß. Was uns aber bis heute betroffen, galt nur unserer irdischen Habe. Aber der Geier, der seine Kreise jetzt über unfern 'Häuptern zieht, greift mit seinen scharfen Krallen nunmehr auch nach unsrem besten und edelsten Gute und sucht die Grundsäulen unserer heiligen Thorah zu erschüttern. Was sollen wir tun? Sollen wir uns widersetzen oder nachgeben? Was mich anbetrifft, so würde ich, gälte es nur meiner Person, nicht zaudern und schwanken, denn meine Jahre sind abgelaufen. Aber um uns steht ein schwaches Volk, das nach Erleichterung schmachtet, und für dieses müssen wir sorgen und wohl bedenken, was wir ihm tun . . . Es nahet jetzt das heilige Fest, das unsre Väter feierten seit den Tagen des Auszuges aus Egypten. Das strenge Gesetz, das wir da zu üben haben, ist unsren Bedrückern wohl bekannt, und da hat denn der römische Feldherr an uns das Gebot ergehen lassen: auch an den Tagen des Festes gesäuertes Brot für die Soldaten backen und von den Bäckern feil bieten zu lassen. Ferner hat er damit zugleich den Befehl verbunden, von nun an unweigerlich jeden Tag frisches Brot zu liefern, und darum auch am Sabbat es sowohl zu bereiten, als auch zu verkaufen. — Ich brauche es Euch nicht zu sagen, liebe Freunde, von welcher Wichtigkeit diese Befehle sind. Doch Sabbat und Pessach sind zwei Grundsteine unsres Gesetzes! Was sollen wir tun?" Es trat ein langes Stillschweigen ein. Endlich erhob sich an der Mitte der- Tafel ein Mann von einfachem, schlichtem Apssehen und sprach: »Mit Erlaubnis, geehrte Herren und Freunde, ich sehe eigentlich nicht ein, wie wir über diese Frage zweifelhaft sein können. Es ist ein klares Gesetz der heiligen Thorahr kein Sauerteig soll in Euren Wohnungen gefunden worden, und ebenso bestimmt bas Verbot, am Sabbat zu kochen, zu backen, Feuer anzuzünden, Geschäfte zu treiben und zu. verkaufen. Wie könnten wir also erlauben oder sür erlaubt erklären, was so unzweideutig von Gott selbst ver- ' boten ist?" Diese Worte machten gerade in ihrer Klarheit einen peinlichen Eindruck, eben weil sie in dem Bewußtsein eines Jeden der Versammelten standen. Plötzlich sprang ihm gegenüber ein kleiner, magerer Mann auf, dem die Züge der Schlauheit auf dem Gesichte ausgeprägt waren. „Ich kann dem nicht beistimmen," rief er mit »schneidender Stimme, „in der Thorah stehen die Gebote allgemein und ohne weitere Erklärung da, und den Weisen und Lehrern, ist es nun gegeben, nach den vorgeschriebenen Regeln die allgemeinen Ge- und Verbote aus die besonderen Verhältnisse und Umstände zu deuten und anzuwenden. -Ich behaupte nun, daß wir dem Volke die Erlaubnis wohl geben können, denn wir begehen damfi keine Gesetzesübertretung^ da wir ja das Gesetz nicht für uns, nicht zu unserem Nutzen und Genuß verletzen, sondern es zur Verpflegung des Heeres notwendig ist, also alles, was daraus fließt, zum Notbedarf des Heeres für den Krieg gehört." Vieler Augen leuchteten bei dieser Erklärung aus, und sie nickten .beifällig mit dem Kopfe.. Wer ein Dritter begann: „Wie kannst Du, Rabbi Muna, behaupten, daß wenn wir die Erlaubnis erteilen, dies nicht zu unserm eigenen Nutzen geschähe? Denn da, wenn wir das Verbot aufiecht erhalten, Schaden und Gefahr, sür uns, für unsre Personen und unsre Habe entstehen würde, so gereicht offenbar die Erlaubnis zu unserem Nutzen. Der Beweis ist also nur halb geführt. Vielmehr kommt es darauf an, nachzuweisen, wie groß die Gefahr sein würde, die daraus für uns entstände. Ist es eine Gefahr für unser 'Leben? Dann stände die Erlaubnis von selbst fest und hätte hundert Fälle ähnlicher Art, die Euch Allen bekannt sind, für sich. Ist die Gefahr nicht so groß, daß wir an unserem Leben bÄrvht sind, so ist jene noch zweifelhaft." — 15115