Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 16 (1918)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1918)
- Date
- 1918-05-10
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2692297-2693075-2693094--10313-2705629- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
«seile 2. dann würde diese geringe Fläche von 7—800 000 Hektar ausreichen, um den Nahrungsmittelbedarf für eine Bevölkerung von 6 Millionen zu decken. Dann bliebe noch das Gebirge für gartenmäßige Ansiedlung frei. Wenn die bisherigen Ernten in Palästina noch sehr niedrig gewesen sind, so liegt das an ungenügender Düngung. In den jüdischen Kolonien haben "Versuche mit künstlicher Düngung ergeben,. daß sich das deutsche "Ernteergebnis von,2000 Lg Getreide auf einen Hektar leicht herauswirtschasten läßt. Die Lösung der Agrarfrage wird keine Schwierigkeiten machen. Man kann das Land den arabischen Großgrundbesitzern abkaufen, für die Fellachen bieten sich neue und sehr günstige AnsiMungsmöglichkeiten. Redner glaubt, daß in Palästina bei günstiger Entwicklung Ausfuhrüberschüsse erzielt werden können, die auch für Deutschland von Bedeutung werden konnten. Wir haben bisher eine Menge von Südfrüchten aus Italien bezogen, in Zukunft wird Palästina, wo auch der Gebirgsboden einen idealen Untergrund für Baumpflanzungen bietet, mit Italien in Konkurrenz treten können. Nach Prof. Dallod führte der Reichstagsabgeordnete Cohen- Reuß als zweiter Hauptredner des Abends zu dem gleichen Thema folgendes aus: Der Zionismus ist erst durch den Krieg in den Kreis weltpolitischer Betrachtung gerückt worden. Das Interesse für den Zionismus ist einmal durch die nähere Berührung mit dem Ostjudentum angeregt worden, das man als ein Volk eigener Art, mit ausgesprochen national-jüdischem Empfinden kennen gelernt hat und zweitens durch die Kriegsentwicklung, die auf die politische Bedeutung Palästinas hingewiesen hat. Der Ursprung der zionistischen Bewegung selbst liegt in den traurigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des Ostjudentums, dessen Probleme sich durch die bisherige Massenauswanderung kaum verändert haben. Die aus dieser Not erwachsene Sehnsucht hat sich in den vier Kriegsjahren zu einer allgemein politischen Forderung der Ostjuden verdichtet. Als Folge bloßer Agitation ist das nicht erklärbar. Hier ist etwas wach geworden, was immer da war, von fast allen Juden mehr oder minder deutlich empfunden wurde, aber infolge der Verhältnisse keinen so klaren Ausdruck finden konnte wie jetzt. Der starke Wille, im Lande der Väter zu arbeiten und hier eine produktive Aufgabe zu erfüllen, ist wahre Legitimation des Rechtes des jüdischen Volkes auf Palästina. Der Zionismus erstreckt sich in der Hauptsache auf das Ostjudentum. Im Westen wird die fortschreitende Verwirklichung der zionistischen Pläne in Palästina zur Folge haben, daß sich die zur Assimilation entschlossenen Juden schneller assimilieren werden als bisher, während umgekehrt die nicht zur Assimilation entschlossenen schnell zur national-jüdischen Auffassung zurückkehren werden. Denen, die in der Mitte zwischen beiden Gruppen stehen, wird die Schaffung des national-jüdischen Zentrums in Palästina es erleichtern, ihr Anderssein ruhig und stolz zu tragen. Ich selbst gehöre der Zionistischen Organisation nicht an, sondern bin beim Studium östlicher Fragen ganz von selbst, auf das Ostjudentum und. den Zionismus gestoßen. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Bedeutung des Zionismus für die Türkei ist eine Besprechung der wirtschaftlichen Zustände des türkischen Reiches erforderlich. Obwohl die Türke: ein reiner Agrarstaat ist, vermag sie sich nüht selbst zu ernähren. Sie führt weit mehr Getreide ein als aus und muß trotz Erzeugung von Wolle, Baumwolle und Seide für viele Millionen Textilwaren, trotz Ausfuhr von Häuten und Gerbstoffen für 17 Millionen Schuhwaren einführen. Die Handelsbilanz der Türkei ist in hohen: Maße passiv. Die Staatsschuld ist ständig im Steigen begriffen, die deutsche Kapitalinvesticrung betrug 1412 bereits 600 Millionen Mark, eine erhebliche wirtschaftliche Gefahr, weil ihr keine aussteigende Wirtschaftsentwicklung der Türkei entspricht. Der Grund für diese wirtschaftlichen Mißstände ist die mangelhafte Verwaltung des Landes, die Mangelhaftigkeit der Steuer- und Bodengesetzgebung, vor allem aber der Mangel an Bevölkerung. Man niuß es vom Standpunkte der Türkei aus geradezu als einen Glückszufall betrachten, daß es Menschen gibt, die nur auf die Gelegenheit warten, in die Türkei einzuwandern, und es ist unverständlich, daß die Türkei den Nutzen einer solchen Einwanderung nicht bereits früher erkannt hat. Aber auch das jüdische Volk kann als kleine Nation seine national-kulturellen Wünsche im Rahmen eines größeren Staatenverbandes besser verwirklichen als unter englischer Oberherrschaft, wo die ständige Gefckhr einer Anglisierung vorliegt. In der Diskussion ergriff zunächst der Reichstagsabgeordnete Bergrat a. D. Gothein das Wort: Ich sehe in dem deutschen Juden nur den Deutschen jüdischer Religion, ebenso unzweifelhaft ist aber für mich, daß die Ostjuden weder Russen noch Polen noch Rumänen sind, sondern eine eigene Nationalftät, .die in einem nationalen Gegensatz zu ihrer Umwelt lebt. Die nationalen Gegensätze im Osten werden auch in Zukunft andauern. Wir haben uns entschlossen, die Bestrebungen der jüdischen Kolonisation in Palästina zu fördern, weil wir an die Möglichkeit glauben, daß in Palästina ein Kulturzentrum in wirtschaftlicher und religiöser Beziehung geschaffen werden kann, und daß damft eine starke politische Bedeutung verbunden ist. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß Palästina in wirtschaftlicher Beziehung durch die Bemühungen von jüdischer Seite zu einer wertvollen Siedlung gemacht werden kann. Wenn die Juden dabei ihre nationale Selbständigkeit wiedergewinnen, so werden wir das ' freudig begrüßen als ein Wiederaufblühen des ältesten Kulturelements. Wenn wir hierbei unsere Unterstützung gewähren, so identifizieren wir uns nicht mit allen Bestre- . bungen, die man unter dem Namen des Zionismus zusammenfaßt. Hierauf führte Geh. Regierungsrat Cleinow aus, daß die Förderung der auf die Arbeit in Palästina gerichteten national-jüdischen' Bestrebungen schon vom Standpunkt der reinen Menschlichkeit geboten ist. Ein soziales Frankfurter Israelitisches Familiertblatt. - Nr. 19. Nr- Werk gilt es tzu schassen, und wir Müssen ims dabei detz «Wortes erinnern: Deutsch sein, heißt" eine Sache um chrer selbst willen tun und nicht etwa wegen der politischen Möglichkeiten, die sich vielleicht in 10 oder 20 Jahren ergeben können. Man müßte auch im Osten die national-jüdischen Bestrebungen unterstützen. Reichtagsabg. Cohen-Reuß besprach in einem Schlußwort einzelne von früheren Rednern vvrgebrachte Einwände und begründete das optimistische Urteil, das er über die Bedeutung und die Aussichten der zionistischen Bestrebungen habe. Zum Schlüsse forderte der Vorsitzende Exzellenz R a s ch d a u die Anwesenden auf, sich dem neugegründeten Komitee als Mitglieder anzuschließen. Unter ihnen befanden sich Vertreter der politischen und militärischen Behörden, der Presse und Literatur sowie vor allem Mitglieder der verschiedenen politischen Parteien und der Wissenschaft. Eine tedeutsame Kundgebung der Bnkowinaer Judeuschast. Die Bukowinaer jüdische Landespartei hat durch eine Kommission — Landtagsabg. Dr. Katz, Landtagsabg. Dr. Tvkschauer, Gemeinderat Dr. Ebner und Kultusrat Dr. Kaßner — eine Denkschrift an den Versassungsausschuß betr. Anerkennung der jüdischen Nation in Oesterreich ausarbeiten lassen. Das bedeutsame Schriftstück, das vom Plenum angenommen und dem Verfassungsausschuß überreicht wurde, hat nach einleitenden Worten folgenden Wortlaut: „Im geltenden österreichischen Staatsrechte ist weder eine Festsetzung anerkannter Nationen, noch sind irgendwelche Kriterien der Nationalität als öffentlich-rechtlicher Individualität zu finden. Die offiziellen Volkszählungen in Oesterreich berücksichtigen nur die Umgangssprache. Die Juden, deren hebräisches bezw. jüdisches Idiom als Volkssprache gesetzlich nicht anerkannt ist, sind daher in den Ziffern -der übrigen Nationalitäten miteingerechnet. Es ergibt sich daraus die Folge, daß rechtlich die Juden in Oesterreich nicht als Volksstamm, sondern bloß als Religionsgesellschaft angesehen werden. Die Juden Oesterreichs entbehren daher des verfassungsrechtlichen Schutzes der Nationalität, insoweit ihn Art. 14 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger gewährleistet. Indem dieses Staatsgrundgesetz das Verhältnis des Staates zur Nationalität determiniert und alle Volksstamme gleichberechtigt erklärt, ist für die Juden als solche, da sie in Oesterreich durch die Praxis der Behörden als Volksstamm (Nationalität) nicht anerkannt sind, keine nationale und demnach faktisch auch keine bürgerliche. Gleichberechtigung gegeben. Die ganze mittelalterliche und neuzeitliche Gesetzgebung im heiligen römischen Reich deutscher Nation behandelte die Juden als Nation, ohne daß wir gerade für das Zeitalter der Kvmmerknechtschaft und des Judenregals schwärmen. Die Juden halten in bezug auf Schule, Rechtsprechung und Verwaltung eine Reihe von autonomen Rechten, in Mancher Hinsicht das Urbild einer nationalen Autonomie. Jedenfalls zweifelte niemand an der Existenz einer jüdischen Nation. Die verschiedenen Judenordnungen bis zum Doleranzedikte Josefs Ü. und dem Kaiser Franz I. sprachen immer von den Juden als Nation. Mit dem Beginn der Verfassungsära wurde die Sachlage anders. Die alte Judengesetzgebung hatte den Juden die bürgerlichen Rechte genommen, ließ ihnen aber nationale Rechte. Die neue Gesetzgebung gab uns formell die bürgerlichen und überging unsere nationalen Rechte. Reichsgericht und Verwaltungsgerichtshof haben wiederholt betreffs der Kriterien des Begriffs Volksstamm verschiedenen und ganz widersprechenden Anschauungen gehuldigt und demgemäß einer willkürlichen Auslegung Eingang verschafft. Das Endergebnis war, daß eine so großp jüdische Bevölkerung, von der über eine Million Juden in Galizien und in der Bukowina auf ein dichteres Siedlungsgebiet Hinweisen können, nicht als Volksstamm im Sinne des Art. 14 des Staatsgrundgesetzes, sondern als Religionsgesellschast im Sinne des Art. 15 des St.-G.-G. betrachtet wird. Abgesehen davon, daß das seitens der österreichischen Verwaltung geforderte wichtigste konstitutive Element dem Begriffe „jüdische Nation" nicht abgeht, well das Verständnis der jüdischen Sprache, wenn sie auch kein gemeinsames Idiom ist, die Kenntnis der hebräischen Schristzeichen bei der großen Mehrheit, wenn nicht gar bei allen Juden tecksächlich besteht, erscheint, bei einer Verfassungsrevision in Oesterreich die Berücksichtigung der modernen Terminologien und Erkenntnisquellen für die KlarstellluNg der Definition „Volksstamm" dringend geboten. Ueber das Erfordernis einer einheitlichen Sprache als unentbehrliches Requisit für den Begriff „Nation" rwch heute zu diskutieren, erscheint überflüssig. Die Wissenschaftler sind sich längst darüber im Klaren, baß die nationale Zugehörigkeit durch ein objektives Merkmal, die Muttersprache zu bestimmen, sich als verfehlt erweisen muß. Die Sprache ist für den Begriff Nation nicht wesentlich. Maßgebend ist der eigene freie Wille des Individuums oder Handlungen, die erkennen lassen, daß es sich einer bestimmten völkischen Interessengemeinschaft angeschlossen hat, sein-ganzes soziales Verhalten. Das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit entscheidet, das in der Gleichheit der Ansichten und Bestrebungen der Nativnalgenossen zum Ausdruck kommt und ein Produkt gemeinsamer Abstammung und geschichllicher Entwicklung ist? Keineswegs muß aber dieses Bewußtsein sich in derselben Sprache äußern. Nationalität ist nicht Sprachgemeinschaft. Engländer und. Iren, Kroaten und Serben haben die gleiche Sprache und:-find trotzdem verschiÄene Völker. Und die Juden sind ein Volk, obwohl sie keine Sprachgemeinschaft bilden. Der westliche Jude und sein Glaubensbruder in der Bukowina, die deutsche Sprachgenossen sind, der Jude Galiziens, der als polnischer Sprachgenosse noch sich fühlt, oder in Böhmen, wenn er des tschechischen Idioms vorwiegend oder ausschließlich sich bedientist trotzdem nicht als Kutscher, Pole oder Tscheche, sondern als Angehöriger des jüdischen .Volksstammes anzusehen, wenn er sich zum Judentume bekennt. >' Steht nun in einem Nationalitätenstaate, als welcher Oesterreich sich darbietet, das Problem der nationalen Autonomie, das heißt die Frage zur Diskussion, wie verschiedene Völker auf demselben Staatsgebiet, bei ungehinderter nationaler Entwicklungsmöglichkeit, friedlich Zusammenleben sollen, so kann wlllkürlich ein so großer Bolkspamm wie die Jude» von der Lösung dieser Frage nicht ausgeschlossen und dessen Existenz als Nation nicht negiert werden. i Es muß auch der jüdischen Nation die Autonomie, die Selbstbestimmung und die Weiterentwicklung der Kultur innerhalb des Staatsganzen, rechtlich und faktisch gewährt werden, wenn die bürgerlich-politische Rechtsgleichheit, ohne die ein Moderner Verfassungsstaat undenkbar ist, flir alle seine Angehörigen tatsächlich in Geltung stehen soll. « Allerdings, das Programm einer nationalen Autonomie, wie es für die anderen Völker Oesterreichs begehrt wird, muß hinsichtlich der Juden insoweit eine Modifikation erfahren, als dieselben kein so geschlossenes Siedlungsgebiet ausweisen und - keine Sprachgemeinschaft find. Die deutsche, polnische oder tschechische Schule, die ein jüdisches Kind noch besucht, ändert auch nichts an der Tatsache seiner Volkszugehörigkeit. Maßgebend ist der Geist, in dem das Kind erzogen wird. Die Erziehung der Jugend muß ein unantastbares Gut des Volkes" sein. Das jüdische Kind soll nicht die nationalen Helden fremder Völker verehren oder gar aus den Lehrbüchern Haß und Verachtung gegen seinen eigenen Volksstamm empfinden lernen, sondern mit der Geschichte seiner Nation vertraut werden. In welcher Sprache die jüdische Jugend unterrichtet werden soll, muß der fteien Selbstbestimmung der Juden überlassen werden. Ob diese Hebräisch vder Jüdisch oder eine Sprache der Umgebung sein wird, bleibt der Entwicklung Vorbehalten und wird örtlich verschieden sein! 1 Auf jeden Fall müssen aber die gesetzlichen Verbote der hebräischen und jüdischen Sprache und Schrift aufgehoben und darf jenen Juden, die sich derselben bedienen, der gesetzliche Schutz nicht versagt werden. ‘ In Amt, Schule und öffentlichem Leben ist auf Basis des Personalitätsprinzips das SelbstbestiMmungsrecht der Juden zu sichern und ein nationaler Minoritätsschutz ihnen zu gewährleisten. An Stelle der Erhebung der Umgangssprache soll die Bestimmung der Nationalität, Platz greifen (Volksmatrik, Kultusgemeinde, als rechtlich vermutete Zugehörigkitsgrundlage). Da die Juden unter anderen Bolksstämmen leben, sollen ihnen nationale Kurien, wie sie bereits in der Bukowina faktisch vorhanden sind, die Selbstbestimmung hinsichtlich der nafional bedingten Kulturpflege (Schule, Volkswirtschaft und Volkswohlfahrt) sichern. Infolge der Kurienbildung innerhalb der Kronlander wird eine geteilte Selbstverwaltung Platz greifen und ein Einspruchsrecht bei kollidierenden Landesmaßnahine» an eine höhere Staatsbehörde vorgesehen sein.; Es erscheint als selbstverständlich/ daß bei nalivnaler Abgrenzung der Interessensphären auch in der Leitung der Staatsverwaltung ein Repräsentant des jüdischen Volkes Platz finde.; Das jüdische Volk in Oesterreich begehrt demnach, daß bei Anerkennung des Berfassungsprinzips der nationalen Autonomie seine völkischen Rechte voll au f^e wahrt werden. Insbesondere wird jedoch die berechtigte Forderung gestellt, daß bei allen.auf eine Berfassungsrevision abzielenden Aktionen Vertreter des nationalbewußten Judentums aus allen Kronländern gehört werden." Gegen ei« Schlagwort. Bon C. Z. Klötzel, im" Felde. . Als vor einiger Zeit der Plan eimr jüdischen Gartenstadt bei Berlin der Oeffentlichkeit vorgelegt wurde, fand er, neben viel allgemeinem .Verständnis und der selbstverständlichen Förderung in den national-jüdischen Kreise» die ebenso selbstverständliche Gegnerschaft derjenigen, die prinzipiell jeden Versuch ablehnen, der darauf hinausläuft, ein jüdisches Gemeinschaftsleben in Deutschland herbeizuführen. Soweit solche Gegnerschaft sich darauf beschränkt, ihren Standpunkt sachlich zu vertreten, ist sie in ihrem" guten Recht. Leider ist der Widerspruch gegen das Gartenstadtprojekt nicht überall auf deM Rechtsboden solcher Sachlichkeit geblieben. Er hat sich vielmehr in dem Bestreben, den Plan zu diskreditieren, eines! der übelsten Schlagworte bedient, die der Streit der Meinungen über jüdische Fragen hervorgebracht hat, indem er behauptete, Bestrebungen wie die genannten kämen praktisch der Wiederaufrichtung des Ghettos aus freiem jüdischem Willen gleich. Er verlohnt sich schon einmal, dem Charakter dieses Schlagwortes ein wenig nächzugehen. Es gehört zur Kategorie jener llug berechneten Phrasen, die den Teufel an die Wand malen. Es gibt kein Wort, das in den Ohren des deutschen Durchschnittsjuden einen schauerlichen Klang hätte, als das. Wrrt „Ghetto". Wo es ertönt, da stelle^ sich ungerufen allerhand Vorstellungen ein, die das Gefühl des Gruselns wachrusen, jenes Gefühl, das gemischt scheint aus dem Entsetzen vor schrecklichen Dingen, die in der Erinnerung lebendig werden, und der gleichen Dosis Freude 8« Schüft Vorfü darübc sind- , acht»» uickösl dessen Leben Stabil, als gl als R lichen» bewuß se«ns. in den früher, Gedan lich "in zug tu groß < F' besitzt, Zeiten die fei nermai Und v kann i lichk Weise Ein „| Zuchtlj gibt k deren hört i das W führen M diesem crstaui Das das V den.! Abgest dazu! und i Schrai Zwanx U Ersten gebeut stellun den, r bischen stellun sich Ij Schlax danke werde: licht h feilsche selb, geschkck sehung w ide des j D jüdisch sich m Erschei tatioü viertel der j lennze und 3 Niesen ist der crschre Kraft mächti diese s lichen, kennen iüfci] Garte: Betätii Äbgesc die mi aber fi des jü Ghetto seits i Die jö als ab der M sich zu „Circo agente ist vor andere