Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 16 (1918)
- Issue
- Heft 11 (15.3.1918)
- Date
- 1918-03-15
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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€<fte 2karger, sind somit wie die Großstädter «uh auf die ihnen von der Kommune gugewiesenen Rationen angewiesen. Ferner ist darin ein Mißstand zu erblicken, daß die Kinder bei den jüdischen Familien auf dem Lande nicht genügend beschäftigt werden, — nicht so, wie es bei den Bauern der Fall ist. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Frage der Unterbringung jüdischer Kinder auf dem Lande ist noch folgender Umstand: der Krieg Hai auf dem Lande recht mißliche Verhältnisse nach der Richtung hin geschaffen, daß viele jüdische Familien ihre rituelle Hausführung aufgegeben haben. Die Beamten der kleinen Gemeinden sind ein«, gezogen, die Beschaffung ritueller Lebensmittel ist mit Schwierigkeiten verknüpft und die vielbeschäftigten Behörden haben vielerorts die Einfuhr ritueller Lebensmittel aus anderen Kommunen leider abgelehnt.; 7s Ich weiß)nicht, ob eS unter diesen Umständen nicht richtiger wäre, überhaupt von der Unterbringung jüdischer Kinder vüf dem Lande in der gehandhabten Art abzusehen und statt dessen jüdische Ferienkolonien auf dem Lande ins Leben zu rufen. Geeignet Räume mit den dazu gehörigen Wirtschaftsgegenständen zur Unterbringung der Kinder dürsten sich leicht in den zahlreich , leerstehenden Hotels und Gasthäuser finden lassen. Angeeigneten aufsichtsführenden jüdischen Damen dürfte es nicht •' fehlen. In einem abzuhaltenden Kursus könnte den Damen die nötige Unterweisung zur Leitung einer Ferienkolonie zu teil werden. Was die Verpflegung anlangt, so dürfte ein solches Unternehmen fraglos von den Kommunen in der tatkräftigsten Weise unterstützt werden. In solchen Kolonien könnten auch unsere jüdischen Kinder sachgemäß beschäftigt werden. Fast in jedem kleineren Orte sind jetzt Ländereien in beliebiger Größe pachtweise zu bekommen, die von den Knaben und Mädchen bewirtschaftet werden könnten. . Da wahrscheinlich auf Jahre hinaus Lebensmittelschwierigkeiten bestehen werden, so könnten diese Ferienkolonien eine Lauernde Einrichtung werden. ^Durch ihre Errichtung würde auch noch das beschämende Gefühl, das auf manchen Kindern durch die unentgeltliche Unterbringung lastet, in Fortfall kommen. Die christlichen Kinder können bei den Dauern durch ihre Mithilfe eine gewisse. Gegenleistung aufweisen, welche Gelegenheit bei den Juden in den meisten Fällen nicht geboten ist. Ueberdies haben die jüdischen Kinder bei den jüdischen Familien, die Landwirtschaft mehr als Liebhaberei — nicht als Erwerbszweig betreiben, — nicht die nötige Aufficht und Anleitung bei ihren Arbeiten. So sind die Kinder oft dem Müßiggang. preisgegeben, der nur Mißverhältnisse schafft. Oft spielt auch ein falsches Mitleid der Familien mit den Kindern ihres schwächlichen Zustandes wegen eine Rolle. Obige Ausführungen dürften die Notwendigkeit zur Errichtung der in Vorschlag gebrachten Kolonien erwiesen haben. TuS -er Wett der Lhasfitziru. 9»n Thaim Bloch, Delatyn (dzt. im k. u. L Heere). tSchluß.) Dies kennzeichnen auch folgende hübschen Erzählungen, die schon hier Platz finden mögen. Rabbi Lewi Jizchak in Bardytschew traf einmal in Warschau einen bekannten Vagabunden namens Benisch. Ohne sich länge zu überlegen, sprach er ihn an: .Herr, Herr, Krone, Krone, Bruder, Bruder, folge mir und verbinde dich Mit der höchsten Wurzel, der Wurzel aller Wurzeln in Liebe und Furcht; du wirst dann sehen, daß nichts Angenehmeres auf der Welt vorhanden ist." Und das Herz des Bösewichtes wurde wie Wachs weich, und er wurde einer der größten Bußetuer. .. I Es ist der nachher als Schüler des Bardytschüver berühmt gewordene Rabbi Benisch. 8n Bardytschew war ein Weltkind, das sich immer über hassidim und deren Führer lustig machte. Einmal sprach ein Chassid zu ihm: „Glaube mir, wenn Du einmal hörst und siehst wie unser Meister Rabbi Lewi Jizchak das Gebet verrichtet, dann wirst du anderer Meinung werden." Der Mann ging in das Bethaus des Rabbi, und wie er das Beten des Rabbi hörte und sah, stellte er sich so, als berühre es ihn garnicht. Doch als der Rabbi das Gebet: „Und es komme nach Zion der Erlöser, und die Frevlet unter den Juden werden' umkehren, so spricht Gott", mit einem unsagbar seligen, fast überirdischen Schmerz, vortrug, rief der Mann plötzlich: „Rabbi, ich will Buße tunt" Auch er gehörte später zur Garde des Bardytschewer. In Bardytschew lebte ein sehr gelehrter Mann, der aber aus der Lehre verwerfliche Deutungen herauslas und von Gottes Wegen abwich. Es war seine Vorliebe, sich mit frommen, gelehrten Männern über göttlichen Lohn und Strafe in Aussprache einzulassen. Da er in der Wissen-, schast sehr bewandert war und es ihm an immer neuen Einwendungen und Argumenten nicht fehlte, blieb er immer Sieger, und er wurde jedes mal freisinniger. ' Ms der Bardytschewer davon erfuhr, ging er zu ihm, um mit ihm einen Disput abzuhalten. Er fand den Gelehrten, am Tische sitzend, über einen Folianten mit Eifer studierend. Der Rabbi wollte ihn nicht stören. Nach einer Welle sagte er: „Vielleicht ist es wahr, wie du es eben im Folianten lasest?" Der Mann, der allein zu sein glaubte, erschrack, und als dies der Rabbi bemerkt hatte, trat er an ihn heran und sprach: ,Höre mir zu, mein Sohn! Viele Gelehrte haben mit dir Dispute abgehalten, — du bliebst Sieger, da sie dir das Paradies und die Hölle nicht zeigen konnten. Ueberlege dir jedoch, vielleicht ist es doch wahr, was in den helligen Büchern steht! Wie wirst du dann der Strafe des Schöpfers entgehen?" Und es entströmten dem Munde des Rabbi solche hinreißende Worte, daß sie dem gelehrten Manne noch lange nachklangen, und er ward ein anderer. Tr. Bernhard *), ein angesehener Arzt, hatte in Breslau studiert und seinen Wohnsitz in Radomsk, wo er nur in *) Dem Werke „Chassidismus" von Aron Markus «tinotkmtett. christlicher Gesellschaft. verehrte. Einst traf ihn Rabbi Tawib von Lcletv und sprach zu ihm: „Wenn du Pußc tun möchtest, so kannst du dir nicht vorstillen, welche Freude du deinem himmlischen Vater bereiten würdest." Tieft Worte übten auf den Arzt eine so tiefe Wirkung, daß er ein streng religiöses Leben begann. Auch heute gehört der größte Teil der Juden i» Polen, Wolhynien, Bessarabien, Ukraine, Galizien, Bukowina, Rumänien und Oberungarn, insofern sie nicht assimiliert sind, der chassidischen Richtung an. Noch heute klammert sich der Chassid an den Rabbi als den Führer einer Gruppe, er pilgert zu ihm an ben Feiertagen, und er hört feinen Rat in religiöse» und weltlichen Dingen. Wer die Psychologie des heutigen Chassid kennt, wird zugeben müssen, daß er nicht von dem Glauben .an Wundertaten zum Rabbi hingezogen wird. Der Rabbi ist ihm.ei» Mittler zwischen Gott und den Durchschnittsmenschen:. der einfache Mensch mit seinen vom Staub der Alltäglichkeit verdunkelten Äugen vermag nicht, sich Götti zu nähern, und ' die von Ewigkeitslicht bestrahlten Horizonte zu . schauen. Anders aber der Zadik, der sich je.nach,seiner Stufe restlos heiligt und vor allem LMtäglichen-sich hütet e Da gilt das Wort der Thora: „Durch die,. die'!mir nähe-stehen, will ich geheiligt und. vor'dem ganzen Volke verherrlicht werden." - - Tie Chassidimoberhäupter, deren Führerschaft sich in der Regel von Vater auf den Sohn vererbt, die größtenteils auf die Anfänge des Chassidismus zurückgehenden Dynastien bilden, haben je nach ihrer Anziehungskraft eine größere oder kleinere Gruppe von Anhängern. Die Bcioegung hat zwar nicht —. es muß dies mit. Bedauern gesagt werden — all das gehalten, was ihre Anfänge versprochen hatten; es sind auch auf dem-chässibischen Boden manche Auswüchse entstanden, 57-". doch im großen Ganzen , sind ihre Grunbzüge -und Gedankengänge dje gleichen geblieben. .! .Mön chen chassidischen Oberhäuptern, die in Galizien unh der Bukowina ihre; Residenzen haben und ihre Machtsphäre übsriden! größte» Teil der. osteuropäischen Judenheit erstrecken,' sind die beiden vielfach verschwägerte» Zadikimdhnastien Friädmann (bekannt als Rushiner oder Sadagürar) und Hager (kurzweg Küssowcr) die angesehensten. Die Repräsentanten der Dynastie Friedmann haben ihren Sitz in Czortküw, Bojan, Husiatyn und Sadagüra, die der Dynastie Hager in Kossüw, Ottynia und Wiznitz a/Cz. Diese gehören der „modernen" chassidischen Richtung an und sind vom Bestreben beseelt, das jüdische Leben im Osten in Rahmen einer strengen Religiosität zu reformieren und den Anforderungen der Gegenwart anzupassen. Bekannt sind auch die Dynastien. Rokeach- Belz, Halberstamm-Neufandec und Eichenstein-Zydaczüw, die ihre Anhängerschaft bei der strengsten Frömmigkeit zurückzuhalten bestrebt sind. Der Chassidismus war früher durchaus bildungsfeindlich, er fürchtete, daß das kleinste Maß allgemeiner Bildung die Juden der alten strengen Gesetztreue entftemden könne. Die Knaben wurden in den Chederschulen erzogen, in denen nur Bibel und Talmud sowie der „helligen Sprache" (Mthebräisch) in Wort und Schrift unterrichtet ward. Es war daher eine außerordentliche Neuerung, als die chassidischen Juden in Galizien ihren Söhnen den Besuch der Elementarschulen — seit den neunziger Jahren, da die Baron Hirschfchen Schulen in Galizien eröffnet wurden — zu besuchen gestatteten. Im Jahre 1912 tagte in Czernowitz die bekannte Konferenz der galizisch-bukowinaer Chassidimoberhänpter, der Repräsentanten der Dynastien Friedmann und Hager, zu der auch der verewigte Rabbiner Benjamin Weiß s. A. als „Laien-Referent" zugezvgen war. Auf dieser Konferenz wurde beschlossen, ein Zentralcheder zu organisieren, wo auch in Landessprachen Gewerbe und Wirtschaft unterrichtet werden. Dieser Beschluß erweckte ein freudiges Echo in den Herzen tausender chassidischer Juden, rief aber gleichzeitig auch einen Protest seitens der Gruppen Belz und Sandec hervor. Tie Mitglieder dieser Konferenz, von denen inzwischen eine der Grundsäulcn, Rabbi Jizchak von Bojan, in Wien, wo er sich als Kriegsflüchtling aufhielt, in ein besseres Jenseits abberufen wurde, sind Mitglieder der „Agudas Jsrael"-Organisation in Frankfurt a. M. Ich schließe mit den Worten des großen Rationaldenkcrs Hlllel Zeitlin^): „Die polnischen Juden müssen fronnn, ernst und llug den teuer» Schah bewahren, den ihnen der Unendliche mit seinen Rechten in seiner großen Huld geschenkt hat: die Glorie, die auf den jüdischen Propheten von Podolien und Wolhynien ruht: dem Baalschem, dem Magid von Mizricz, Rabbi Nachman von Bratzlaw, dem Ralv von Ljadi. Auf ihnen und ihren Schülern und Nachfolgern, den Schatz von Gottesfurcht, Demut, Ergebenhell, Helligkeit, Weltgebanken und Weltgesichten in dem Keime einer altneuen Weltreligion ruhen, welche die Menschheit erneuern, erheben und von allem Falschen, Niedrigen und Gemeinen erlösen wird. . . . Ter Chassidismus in Polen muß zurückkehren, wenn er nicht untergehcn will — und er darf nicht untergehen, denn ein Gedanke, der von der höchsten Weisheit stanimt, kann nicht vernichtet werden — zurückkehren zum Baalschem Und seinen gottbegnadigten Schülern. Man muß den Chassidismus zuerst wieder an seine Quelle zurückbringen, dann wird er die Geister und Gemüter aller Menschen befruchten. Weit, weit über Polens Grenze muß das heilige chassidische Wort getragen werden, well sogar über das ganze jüdische Äolk, und dieses Wort soll mit seiner Macht und Innerlichkeit alle Menschen rufen und wecken zur wahren Liebe, zur wahren Gerechtigkeit und zur wahren Herrschaft des Himmels." *) „Aufgaben der polnischen Juden" in der Monatsschrift „Ter Jude", Heft 2/1916. Nr. 11. Zu öerr Verhandlungen mir Rumänien Ei n e -Kund g ebuu g des -' E n g e r e4!f f f i towi tc es. Das Engere Aktionskomitee der Zionistischen-Orgänt satio» erhebt als Leitung der Zionistischen Organisation im Name» des jüdischen Volkes die Forderung, daß 'beim bevorstehenden Friedensschluß mit Rumänien die vollständige und restlose staatsbürgerliche und politische Gleichberechtigung der rumänischen' Inden dnrchgcführt wird, die bereits im Artikel 44 des Berliner Vertrages von 1878 fest? gelegt worden ist. Die rumänische Regierung hat die Bestimmungen dieses Vertrages durch ein System von '- Auslegungen und Umgehungen außer Kraft gesetzt, den rumänischen''Juden als „Fremden" das'ihtwn zustehende Rech! vorenthalten und sie außerdem-^dauernd entrechtet -und unterdrückt.^ Rumänien--ist der einzige europäische- Staat, in dem--die Jndeü nicht als! 'gleichberechtigte Bürger, anerkannt sind. Teiltschlaiidnind' Oesterreich als. Unterzeichrkcr und GarantendeS Berliner Vertrages haben das -Recht und die Pflicht, für die wirkliche Durchführung' des Artikels 44 Sorge zu tragen und durch die Aufnahme bindender Bestimimingeil in den Friedeilsvertrag die Berwir'tlichung des Artikels 44 sichcrzustellcn- TaS gesamte jüdische Volk würde es "als eine Verletzung der elementarsten Grundlagen der' -'Gerechtigkeit empsindeu, wenn bei der gegenwärtigen Neuordnung!- der rumänischen Verhältnisse nicht das sahrzehntelänge furchtbare Unrecht, das an den rumänischen Juden begangen worden ist und für das die gesamte Kilturwclt die Verantwortung trägt, wieder gut gemacht ivird. Das jüdische Volk verlangt auch, daß das rumänische Judentum »eben der vollständigen bürgerlichen und politischen Gleichberechtigung das Recht erhält, die Form seiner nationalpolitischen Organisation und die Festlegung seiner Rechte als Gesamtheit im Rahmen des rumänifttss» Staates und seiner Verfassung frei zu bestimmen. 1 In der letzte» Sitzurig des Hauptausschusses des Reichstages kam ein Telegrainm der Zionistischen Organisation Rumäniens durch den Vorsitzenden zur Verlesung. Dari:, wird um die Sicherung der rechtlich-politischen Stellung der rumänischen Judenheit im Friedensvertrag ersucbt. Tas Telegramm wurde dem Staatssekretär des Auswärtigen übermittelt. * Wie die „Neue Freie Presse" aus Bukarest meldet, rechnet man in dortigen politischen Kreisen damit, daß Graf Czernin im Laufe der Verhandlungen die jüdische Frage in Rumänien zur Beratung stellen wird.. * In ihrem Leitaufsatz vom iS. März (Abendblatt) kommt die „Frankfurter Zeitung" anläßlich der Verhandlungen mit Rumänien auf die Frage der rumänischen „Fremden" zu sprechen. Nach einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung der jüdischen Lage bis zu ihrem heutigen Stande verlangt das Blatt „die Rechtsstellung der 300 000 Juden, zu denen eine nicht lleine Anzahl anderer.Fremder' kom men." Auch wenn diese Forderung für einen Staat >vi< Rumänien von besonderer Bedeutung erscheine, s» sei eS unmöglich, eine an lallen Pflichten des Landes teilnehmende und im Wirtschaftsleben des Staates stark tätige Bevölkerungsschicht tatsächlich als rechtlose Masse zu behandeln. Nicht nur seien die auf die rumänischen Wünsche hierbei etwa zu nehmenden Rücksichten weggefallen, eentspreche vielmehr dem Interesse Deutschlands, diesen unterdrückten „Fremden" zu ihren Rechten zu verhelfen. In einem Aufsatz über die FriedenSverhandlungcn mir Rumänien befaßt sich die „Bossische Zeitung" auch mit der rumänischen Judenfrage. Den Artikel 44 des Berliner Vertrags im Wortlaut wiedergebend, stellt das Blatt in den folgenden Ausführungen fest, daß die rumänische Regierung entgegen diesen Bestimmungen gegenüber den Inden ihres Landes eine entrechtende Politik getrieben habe. Sie habe die Juden — die doch eine Bevölkerung von 250,000 Kopf bilden — zu „Fremden" gestempelt, ihnen demgemäß wichtige bürgerliche Rechte, wie das Wahlrecht, versagt, den Zutritt zu verschiedenen Berufen verschlossen und eine Reihe anderer drückender Verbote auferlegt. Jedoch hätten die Juden alle Pflichten der übrigen Einwohner, so die Militärpflicht, zu ersilllen. Zu den Signatarmächten des Berliner Vertrages gehört auch Deutschland. Die Zeit sei vorbei, da man die Wünschen der allmächtigen rumänischen Bojaren in Betracht zog und die Stunde der Demokratisierung sei auch für Rumänien gekommen. Deutschland müsse für die Aushebung der früheren Beschränkungen sorgen und damii der Gerechtigkeit zum Siege verhelf». Das bedeute keineswegs eine Einmischung in die rnnerrumänifchen Angelegenheit, sondern allein die Erfüllung einer internatiotuuttt Verpflichtung und Deutschland als einer Signatarmacht des Berliner Vertrags falle eine dankbare und würdige Aufgabe zu. Die «atiouale Autonomie der Jude« iu der Ukraine. Ter Verfassungsentwurf der ukrainischen Volksrepublik, der von der Zentralrada bereits angenommen und somit ins Leben getreten ist, stellt in! § 65 folgendes Nationalllätenprinzip auf: ' „Eine jede Nation in der Ukraine hat das unantasthare Recht auf national-personale Autonomie innerhalb, der Grenzen der ukrainischen Volksrepublik; d. h...daS Recht, ihr nationales Leben selbständig zu verwalten. &L. Nr 11 ' Großi mben von sereits Ge Ander tschechische, griechische mindestens dieser. Na gehren in mittlung i letzterer v, Erklärung - - Tie j großrussis, ihrem Re derErric sche Ange iarb ste rufung ei : Nach düngen st unter Ei wunbung neu 991 dem Held Vermißt fangensch IS S Kreuz 1. 3. am wei 178 sonst 88 L des Beur scheu un Außerden Heere zr hörten b standes i diese Bes und Bet, »ie Die den Frie strich zu sie die Tr. reichischc cingebra vorberei jüdisches Juden i zeige d bei der selbst di Polski", schreiten »1 De dische hat in 1000 K kleidun; Kriegst Kronen mehr a zwecke De eines n hilfsbü T« bereits fiel au glieder topol treter biner! und de der Zi Parten! „Meso, Das? „Verei drückt« J> der G Flüchtl Aufhör rung , besteue Ki Täglie