Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 14 (1916)
- Issue
- Heft 46 (1.12.1916)
- Date
- 1916-12-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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.; gegenüber dem 'General-Anzeiger Vornehmes Familien-Kaffe e IM" Nachmittags n. Abends Konzert; “VB l1“ öffentlichen Leben der polnischen Juden einen beträchtlichen-Schritt vorwärts. Was vor allem hervorgehoben zu werden verdient, ist dies, daß die Juden eine legitime, auf gewissermaßen demokratische Grundlagen gestützte Vertretung erhallen, die Korporationsrechte besitzt. Bon nun an werden schon im.Namen der polnischen Juden ihre tatsächlich, gewählten Vertreter sprechen können und nicht ein Häuflein gutsituierter Männer, sogenannte. „Pollacken mosaischer Konfession", ohne aber in Wirklichkeit uitt dem Gros der Juden selbst religiös verbrachen zu sein, und an der Spitze der Gemeinde nur deshalb stehen, weil ihnen die russische Regierung dies durch einen unerhört hohen Wahlzensus und andere Machenschaften ermöglicht hat. - - Es «mß aber von vornherein gesagr werden, daß die Umgestaltung der jüdischen Gemeinden mit der Erweiterung ihrer bürgerlichen (und umsomehr nationalen) Rechten nichts gemein hat. Dje Forderungen der polnischen Juden bestehen hauptsächlich darin: aus öffentlichen Mitteln des Etuts (bezw. der Stadtgemeinden) die ihnen proportionell zukommenden Beträge zu erhalten, um ihre allgemein bürgerlichen und national-religiösen Bedürfnisse zu befriedigen. Dieses Gebiet beehrt die neue Verordnung nicht und erllebt darauf übrigens auch keinen Anspruch, da dies in einen ganz anderen Bereich der Verfassungsrechte einschlägt. Hingegen räumt die Verordnung den Juden das Recht ein, für e i g e n e s ergänzendes Geld eine ReligMrsgesellschaft zu bilden. Doch haben wir auch, hier nicht mit einem privaten Verein zu tun, dessen Genehmigung in einem Rechtsstaat, wo Koalitionsrecht besteht, eine Selbstverständlichkeit ist. Der Religionsgesellschaft steht das! Recht zu, alle diejenigen, die der nwsaischen Religion angehören, zwangsweise als Mitglieder zu betrachten und sie mit Steuern zu belegen, deren Höhe und Erhebungsform noch nichtbekannt ' find. Damit erklären sich gewissermaßen die Einschränkungen, die in einer rein privaten Gesellschaft undenkbar wären und von welchen ferner die Rede sein wird. . Ob es den Begriffen eines modernen Staates entspricht, jemand zu zwirnen, einer religiösen Gemeinde anzugehören, an die er sich fteiwlllig nicht anschließen will, bleibe dahingestellt. Wichtiger als die Theorie ist die Praxis. Und in der Praxis«verhält es sich bei uns so, daß. die. Reichen in religiöser Beziehung gleichgültig sind und in nationccker oftmals polonisiert, indessen die bretteren ärmeren Schichten religiös und national gestimmt sind. Sollte kein Zwang angewendet werden, würden oie Armen auf. sich selbst angewiesen sein. Dies wäre um so peinlicher, als hie Mische Gemeinde zugleich auch soziale Aufgaben hat, die die Stadt den Juden gegenüber nicht erfüllt und um was! die Juden vielleicht noch lange werden ergebnislos zu kämpfen haben. Eben wett unsere Rechte — nicht auf dem Papier, sondern in Wirklichkeit — erst Zukunftsmusik sind, fallen der reformierten Gemeinde Aufgaben zu, die eigentlich mit einer wirklichen Religionsgesellschaft wenig' zu tun haben. Es sind dies — außer der Pflege des religiösen Lebens, der Errichtung von Synagogen, Ritualbädern' und Friedhöfen—auch die Erziehung der Jugend sowie die Armenpflege'und soziale Fürsorge. Was die Mittel anbelangt, die nötig sind, um diese Aufgaben zu verwirllichen, so enthält Punll 3 eine gerechte Verwahrung: „unbeschadet der Rechte und Pflichten des Staats und feiner Verwaltungskörper". Das Wort „Pflichten" bedeutet nämltth, daß z. B. für Erziehung der jüdischen Zügend oder Mr Armenpflege und soziale Fürsorge .der .Stwtt bezw. die Stadt der jüdischen Gementbe die betreffeiüren Mittel zur Verfügung stellen ... muß, 'Mm: «fit 'gehöriger SöMeinttnMllichrBWWe für die Judendasselbe zu leisten, was" Äe sogM „allgemeinen" Anstalten hauptsächlich nur für die Polen besitzen. Um diese Mittel für die. jüdische Gemeinde zu erzielen, werden die jüdischen Ratsmänner und Abgeordneten kämpfen inüssen. . „ Daraus ist zu ersehen, daß das L'xben selbst die .Gemeinde stoßen "wird, .nicht „nur Religionsgesellschaft" zu bleiben. Werden die nationalen und demokratischen Elemente die Oberhand gewinnen, so wird die Gemeinde auch den nationalen und sozialen Bedürfnissen der Juden Genüge leisten. Uebrigens verhielt es sich im Prinzip . auch bisher so. Die Warschauer jüdische Geureinde war bis jetzt nicht deshalb assimilatorisch', weil sie national nicht sein kann, sondern weil die assimilatorischen Elemente künstlich begünstigt wur-' den. Nebenbei gesagt, war sie aber auch' nicht Religionsgesellschaft, denn nicht einmal Betstätten hat sie bisher errichtet, so daß ftir einen Platz im Gebetshaus der Jude wiederum besonders zahlen mußte. Dies! geschah teilweise deshalb, weil unsere Vorsteher ungeschickt wirtschafteten, teilweise, weil sie nicht mit genügender Energie Mittel von der Stadt forderten, die .den Juden als Bürger zukommen. Die neu bestätigte Gemeinde ist dennoch grundsätzlich eine Religionsgesellschaft und nicht eine nationale Körperschaft, wie es. die Nationaljuden verlangen. Doch — die Wahrheit zu gestehen — ist es noch fraglich, ob vom praktischen Standpunkt aus den Interessen der polnischen Judenschaft im gegebenen Moment mehr eine nationale als! eine religiöse Gemeinde entspricht. Jeder Jude ist zugleich ein Bekenner der mosaischen Konfession, es ist deshalb der Fall ausgeschlossen, daß irgend ein Nationaljude außer der Gemeinde bleibt, wie es z. B. mit einem protestantischen Polen geschehen könnte, wenn anstatt einer polnischen Körperschaft nur eine katholische gegründet würde. Allerdings sind nicht alle Mosaisten Nationaljuden. Doch das Nationaljudentum braucht noch viel Mühe anzuwenden, um selbstbewußte Anhänger zu gewinnen, es wäre deshalb meiner Ansicht nach verfehlt, die „nur Mosaisten" oder die. wackeligen bald zu beseitigen, anstatt sie nach und!nach für die nationale Judenschaft zu erwerben. Eine Spaltung der jüdischen Gemeinde wäre auch! deshalb schädlich, weil die reichsten Juden in Polen jetzt noch zn der Assimilation gravitieren, sodäß die Besettigung der „nur-Mosaisten" in sozialer Beziehung bedeuten würde, die Aermsten ohne Mittel zu lassen und sie erst recht in die Hände der Assimilation zu stoßen. Es bleibt daher nichts übrig, als innerhalb der allgemeinen religiösen Gemeinde einen Platz sowohl für Nationaljuden, als .für Assimilanten zu lassen. Die Richtungder Gemeinde wird mithin entweder die Mehrheit entscheiden oder aber ein Kompromißdas gewissermaßen Freiheit den einen wie den anderen überlassen dürste. Bei gegenseitigem guten Willen ist eine Verständigung nicht unerreichbar. . . Einer der wichtigsten Vorzüge der Verordnung ist die Deuwkratisierung der Gemeinde. Außer dem sozialen Moment muß hier die Tatsache in Erwägung gezogen werden, daß bei uns die Wohlhabenden nicht nur den wenig bemittelten weiten Massen, sondern überhaupt dem Judentum fernstehen, und folglich sich als Vertreter der Judenschaft nicht eignen. Hingegen ist zwischen den demokratischen Assimilanten und den Nationaljuden viel leichter ein Einvernehmen möglich. Sobalti kein Vermögenszensus besteht, ist eine bevorzugte Bildungskurie prinzipiell annehmbar, um Len gebildeteren Klassen einen ihnen gebührenden Platz in der Leitung der Gemeinde zu sichern. Zum Bedauern aber deckt sich die tatsächliche Aufklärung mit Schulbildung nicht in einem Lande, in dem die Schule besonders der jüdischen Bevölkerung bisher nicht zugänglich war, und in dem die Juden deshalb auf' Privatbildung angewiesen waren. Als provisorisches Mittel wäre deshalb erwünscht, die Angehörigkeit zu der „Intelligenz" auch vermittels Ablegens eines etwaigen Examens vor einer.Prüfungskommission Nachweisen zu können. Sonst Konnte es geschehen,! daß ein Mischer Gelehrter, '.Schriftsteller uswin der Kurie der „Ignoranten" wird stimmen müssen, ..iLÄ weil et!T ähnliches KollegiumwieFMMunÜ^I?-. füö Rabbiner Vorsicht, müßte auch für ^.aufgeklärte--SelbstleMinge geschaffen werden: Im einzelnen ist es ein 'Versehen, daß. so gut wie - für Handiverkerschttlen “ auch für die vierklassigen Handelsschulen nicht -eine-Ausnahme gemacht wordenist, denn! die jüdische. Bevölkerung als ein.Handelsvvlk besucht sehr häufig Handelsschulen, in denen sie' eine ‘ recht gute Ausbildung" genießt, tun su der Gemeinde fruchtbar tätig zu sein. Ferner ist es ungerecht, daß auch das Stimmrecht in der zweiten Krlrie mit der Kenntnis inr Lesen und Schreiben verknüpft ist, was umsoniehr seltsam ist, weil bei den.Wahlen im Stadtrat auch. Analphabeten zu stimmen berechtigt Hd. Die damit verbundene Prüfung ist umständlich und liefert zu Mißbräuchen Anlaß, umsomehr als nicht ausdrücklich gesagt ist, daß die'jiddische Sprache allen änderen gleichsteht, was die künftigen polnischen Behörden oder die polnischen Assimilanten einmal noch beanstanden können. Noch weniger begründet ist die Bestimmung, daß nur derjenige Wahlrecht genießt, der Steuern an die Gemeinde zahlt. Mehr als! der theoreti-, sche Grundsatz ist hier die Praxis gefährlich. Die Festsetzung der Steuern hängt vom Vorstand ab, der durch verschiedene Manipulationen imstande ist, auf das Ergebnis der Wahlen hinzuwirken, umsomehr, als man diese Forderung auch so auslegen kann, daß nur demjenigen Wahlrecht zusteht, der die Steuer für das gegebene. Jahr faktisch> bereits »an die Kasse abgesührt hat. - Es genügt somit, jemanden mit einer solchen Steuer zu belegen, die er nicht .zahlen kann, um ihm das Stimmrecht zu entziehen. Verschiedene Manipulationen mit der Steuer haben in den polnischen Judengemeinden häufig Anlaß zu Beschwerden gegeben, fodaß es sehr zu bedauern ist, daß llie neue Verordnung die Mißstände durch fortschrittlichere Grundsätze nicht von vornherein illusorisch gemacht hat. Im Grunde genommen gibt es! unter den Juden sehr wenig Analphabeten, wozu also denn all diese komplizierten Forderungen? Es ist auch, nicht richtig, daß die Gemeinden, die 5000 jüdische Einwohner zählen, über die Gründung einer besonderen Verwaltungsvrganisation selber nicht entscheiden .können, sondern dazu einer Initiative der Aufsichtsbehörde bedürfen. Es bleibt nur zu hoffen, daß in der Praxis die Behörde dagegen nichts wird einzuwenden haben, sobald die jüdische Bevölkerung darum nachsuchen sollte. - Zu den Vorzügen der Verordnung gehört schließlich die Bestimmung, daß die Rabbiner fortan von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt werden. und als gleichberechtigte Vorstandsmitglieder fungieren. Es wird somit der bisherige überaus anormale Zustand beseitigt, daß die Rabbiner, einfache Beamte waren und als willfähriges Werkzeug in den Händen der Vornehmsten der Gemeinde ausgenutzt werden konnten. Dies! sind die Licht- und Schattenseiten der neu umgestalteten Gemeinde. Im großen und ganzen find die Vorzüge sehr bedeutend. Die Mängel hingegen könnten leicht beseitigt werden, hätten die Verfasser der Verordnung (oder vielmehr ihre Mischen Anreger und Mithelfer) — die wohl den besten Willen hatten —, die Pflicht, beizeiten die Vertreter der demokratischen und nationalen Judenschaft um Rat zu fragen. Jedenfalls geziemt ihnen auch, für das, .was sie geleistet haben, die innigste Anerkennung der jüdischen Bevölkerung. Leider muß gesagt werden: Danach jetzt die alten Gemeinde-Vorstände tätig sind, wo die bisherigen Machthaber walten, und da sie eben, mit der Durchführung der Wahlen zu den neuen reformierten Gemeinden betraut sein werden, so ist cs ihnen ein leichtes, die Fehler der neuen Verordnung auszunützen, um alles beim alten zu lassen. WeNn dies gelingt/ wird die polnische Judenschaft gerade im gegenwärtigen geschichtlichen Moment, da ihr Schicksal sich entscheidet, ohne eine wahre Vertretung bleiben.!.,Dies mußten die Verfasser, der Verordnung beachten, um. alles, was. möglich ist, gutzumachen. . "!. S.. Hjrs ch h o r n, Warschau. H