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Neue jüdische Presse · 1916-07-21 · Heft 28 (21.7.1916) · p. Seite 4

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
14 (1916)
Issue
Heft 28 (21.7.1916)
Date
1916-07-21
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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©eite 4 WkEWE» ~1 Nr. 28. Laß das Schnnttahgejetz Mr als 'Erinnerung' midrabonon betbehältcn wurde. Ändere Gelehrte seiner Zeit waren entgegengesetzter Meinung, daß Schmittah — sowohl was Brmhjahr als auch.Schuldenerlaß betrifft — unabhängig vom Jobcl die Gesetzeskraft deaurajsa nicht eingebüßt 'haben. Dieser Ansicht schließen sich Von den Späteren Rabed, Bal Jttur und Ramban an. Was Maimonides änbelangt, so erklärt er das Gesetz des Schuldenerlasses mit Wegfall des Jodel als nicht obligatorische Bezüglich des Feldbaues drückt er sich nicht deutlich genug aus, um1 .nicht zweierlei Auslegung zuzulassen, doch entschließt sich sein Hauptkommentator R. Josef Karo für die Ansicht, daß auch hier das Gesetz unzertrennlich' an das Jobel verknüpft ist. R. Serachja Bal h'amoaur und Ran gehen noch! weiter mit der Behauptung, daß, nach Rabenu hakodausch Ansicht, ohne Jobel die Schmittah nicht einmal midrabonon geh'alten zu werden braucht. Ebenso Chinuch .(Zahl 84), Smag (R. Mose Couch 145), Bal hatrumaus und R. Elieser Metz (Jereim). Der Schulchan Aruch berührt die ganze Frage nicht, weil zu seiner Zeit keine Wtucüität dafür bestand. In der Praxis war von der „großen Versammlung" das Sabbatjahr eingefiihrt und von deil H'asmonäern und dem Volke mit gewohnter Gesetzestreue und Opferfrcn.- digkeit während des zweiten Tempels beobachtet worden. Dennoch sah sich schon Hillel I, .der Staiumvater dis Patriarcheichauses, zur Zeit der von Herodcs veranlaßten großen Umwälzungen, die den unvermeindlichen Untergang in nächste Aussicht rückten, vermrlaßt, den Schuldenerlaß, wenn nicht de jure, aber doch de facto aufzuheben. Das geschah durch Erlaubnis einer Formalität, Prosbul genannt, durch die das Gebot umgangen werden konnte. Noch beinahe 300 Jahre später äußerte sich Samuel von NehmLca und dessen Schüler R. Mchman dagegen. „I ajascher cheli abatlineh (Wenn idrbie Autorität besäße, so wurde W Lies Prosbul abschäffeN.") Jedenfalls ist damit bewiesen, daß Hillel die Schmittah als grundsätzlich' nicht mehr obligatorisch betrachtete, nur midrabonon zu Recht bestehend, sonst würde er das Prösbul nicht erlassen haben. » ' t Nach der Zerstörung ging der Nestor' der palästinischen Gelehrten, der Schüler des Raben» hakodausch, der alte, hvchängesehene R Jannai noch weiter und erlaubte die Bestellung der Felder wegen der Arnona, d. i. die Steuer, lwelche in natura an die Römer vom Feldertrage zu leisten war. (Sanhedrin 26). Ebenso geben seine Nachfolger R. Ami Und R. Assi den Kolonisten (aus Käppadocien) Ratschläge ähnlich dem Prosbul, um die Bestellung der Felder nicht unterbrechen zu müssen. Endlich nach' einer Unterbrechung von '1600 Jahren ist die Frage im Jahre 5649 durch die neuen Kolonien wieder aktuell geworden. Der gls erste Autorität unter den Dezisoren seiner Zeit anerkannte R. Jizchak Elchonon Spektor s. U. mit drei angesehenen Rabbinen hat in derselben Richtung Mittel und Wege gefunden, uiU unter Wahrung der weitestgehenden Ansichten den Anbau durch Vermittelung arabischer Stellvertreter nicht unterbrechen zU lassen; er betraute den gesetzestreuen Rabbiner Kuk von Jaffa s. Zt. mit der Ueberwachung. Spätere Versuche, diese Erleichterung rückgängig zu machen auf die Gefahr hin, die Kolonisation zu stören, sind — ganz abgesehen von der fraglichen Berechtigung der . Erschwere«: — jedenfalls nur dazu angetan, ihren Einfluß auf das religiöse Tun und Lassen der Kolonisten zu beeinträchtigen. (Forffetzung folgt.) IO ffenbaeh er Druckluft-Anlage-1 I OHanbaCh 1. I. Telefon 123. (Anschluss mit Frankfurt). I I ‘ewfihrteste TaDDlChralnlBang (100,000 qm jährlich)! I so wie unübertroffene Battenn. Battladarnralnl-1 guno mittelst Druckluft and Wasserdampf. lichen Oberhäuptern als diese» Grade» gleichwertig verliehen und von den Direktionen des Unterrichtswcscus eingetragen und gesiegelt worden sind. . ß 26. Für Leiter und Leiterinnen, Lehrer und Lchrerimicn, Hllfslehrer und Hilfslehreriunen von Mittelschulen und Elementarlehrer- und Elementarlehrerinnenseminaren ist die Absolvierung von Oberlehrer- und Oberlehrerimienseminaren und Universitätsfachabteilungen oder sonstige» Hochschulen Bedingung. Für von Gemeinden gegründete nicht muhämedanische Mittelschulen können zu Lehrern auch' Personen ernannt werden, die den Befähigungsnachweis besitzen, der von ihren geistlichen Oberhäuptern als diesen Graden ^gleichberechtigt erteilt und von den Direktionen des Unterrühtswesens eingetragen und gesiegelt Ivorden sind. > Für Ausländer ist die Vorzeigung ihres von den türkischen Konsulaten beglaubigten Studienzeugnisses oder Bcsähigungsncühweiscs erforderlich. Für Fächer,' wie Heiliger Koran, Schönschreiben, Turnen (tcrbije-ji bedcnijje), Sprache und Musik können, ohne daß auf ihren Studiengrad geachtet wird, als Lehrer und Lehrerinnen, Hllfslehrer und Hilfslehrerinnen Personen migestellt werden, die zu jener Unterrichtserteilung berechtigt sind, oder die durch Prüffurg den Nachweis erbringen, daß sie besondere Eignung besitzen. § 27. Für Lehrer und Lehrerinnen sowie Hilfslehrer und Hilsslehrerinncn von Fachschulen, wie solche ausschließlich für Handel, Landwirtschaft oder Industrie, ist erforderlichdaß sic den im! 1. Wsatz des § 66 beschriebene»^« Studiengang durchgemacht haben und außerdem zur Ausübung der Wissenschaft, die sic lehren «vollen, berechtigt «sind, oder daß sie ihre besondere Eignung durch Prüfung nachgewiesen haben. Z.28. Für den Verwaltungs- und Lehrkörper nebst den Bediensteten von Privaffchulen besteht die Bedingung, daß sie von allen Arten ansteckenden Krankheiten, und für deren Leiter und Leiterinnen, Lehrer.und Lehrerinnen, Hilfslehrer und Hilfslehrerinnen die, daß sic von Taubheit und von derartigen Sprachfehlern frei sind, die die Ausdrucksjähigkeit uiid das Lehren behindern würden. (Fortsetzung folgt.) li 9Um Bestimmungen über das Privatfchnlwesen in der Türkei. (Fortsetzung.) D r i tter Ab schult t. SchUlgebäude. §• 22. Der Gründer oder der veranttvortlich'p Leiter richtet «vegen der Neuerbauung einer Privatschule oder wegen Erweiterung einer bereit bestehenden Schule ein Gesuch an das Oberpräsidium' oder an das Regierungs- Präsidium selbständiger Regierungsbezirke. Dieses Gesuch hat zu enthalten: 1. Datum und Nummer der Ermächtigungsurkunde die er (der Gründer oder Letter) vorher zur Sch'ulgründung und Eröffnung erhalten hat. 2. Art des zu bebauenden Grundstücks oder Bauplatzes sowie Angaben, in wehch'em Stadtviertel er liegt und wem er obliegi 3. Deckungsweise der Baukosten. Beizufügen sind folgende Papiere: - 1. Beglaubigte Abschrift der erwähnten Ermächtigungsurkuiide; 2. die Plane des Schulbauplatzes und des Schulhäuscs nebst Voranschlag dazu; 3. Bescheinigung über das' dmnit verbundene Pacht-' geld oder den Zehnten, wenn der Schulbanplatz ein Sttftnngs- (waqf-) oder fiskalisches Grundstück ist. Vierter Abschnitt. Qualifikation des Verwaltungs- und Lehrkörpers. § 24. Bedingung ist, daß Leute, die Privaffchulen eröffnen «vollen, einen guten. Leunmnd besitzen und nicht wegen Verbrechen und .ehrenrühriger; Delikte verurteilt wurden. ß 25. Für Leiter und Leiterinnen, Lehrer rmd Lehrerinnen, Hllfslehrer und Hilfslehrerinnen von privaten Ele- . mentaffchulen ist Bedingung, daß sieMittelschulcn oder das Elementarlehrer- und Elementarlehrerttmensemmar absolviert haben oder den von Elementarnnterrichtsansschüssen verliehenen Befähigungsnachweis besitzen; für von Gemeinde» gegründete, nicht umhaimuedanische Elementarschulen genügen Befähigungsnachweife, die von ihren geift- Aus aller Wett. Rußland. Petersburg. Hier wird demnächst auf Veranlassung der „Chauwewe Sesas Ewer" eine ' « große hebräische Koufereiiz stattfinden. Bialik,DffKatzenelsohn, D'r.,Klausuer, Dr. Moh'ilelver, S. Persitz Hillel Slatolo polski und andere haben Vorträge zugesagt. Ein wichtiger Punkt der Verhandlungen «vird die Verbesserung der Ehedorim sein. ' C Der Krieg ««d die Jude«. Berlin. Aus den „Mitteilungen a. d. Verein z. Abwehr d. Antesenüttsmus" seien folgende Zeilen wiedcrgegeben: „Die Zahl der zum Christentum übergetretenen jüdischen jungen Leute aus jüdischen Familien ist ziemlich, bedeutend. Die jüdischen Familienangehörigen figurieren natürlich' in der Gesamtzahl der Juden, die Uebergetretencn aber figurieren als Christen, erhöhen die Zahl der christlichen Soldaten und vermindern entsprechend die Zahl der jüdischen Soldaten. Aus nnserer Stadt Wiesbaden mit einer verhältnismäßig lleinen jüdischen Gemeinde stamme» meines Wissens nicht weniger als sieben Offiziere Und tzehn Sanitätsoffiziere, die jetzt dein Christentnin «««gehören und deren Eltern beiderseitig Juden waren oder sind. Nebenbei bemerkt sind davon fast alle mit dem Eiseriren Kreuz 2. Klasse, efin. Leutnant «nit de«» Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet. Zun« Vergleich' sei bemerkt, daß in der hiesigen Gemeinde nur drei während des Feldzugs beförderte Offiziere, die sich! auch zum jüdischen Glauben bekennen, Vorhänden sind, «vährend die Zahl der jüdischen Sanitätsoffiziere die der Juden gewesenen etwas übersteigt." Berlin Nach den bis 1. Juli 1916 eingegangenen Kricgsadressenmeldunoen stehen von den über 1000 Mitglieder des K. unter Einrechnnng der Gefallenen oder infolge Berlvundnng oder Erkrankung als dienstunbrauchbar Eittlasseireii, 866 im Heeresdienste. Hiervon gehörten dein Feldheer 695 an. Den Heldentod starben 49 K. E.er. 255 haben ihre Auszeichmmg mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse, 1 mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse, 74 sonstige Kriegsäuszcichimngen gemeldet. 46 K. C.er «vurden während des Krieges zn Offizieren des Beurlaubtenstandes befördert, 39 im preußischen Heere, einschließlich des württembergischcn Kontingents, 7 im bayerischen Heere. 2 K. C.er «vurden zu Feldwebel-Leutnants befördert. '8 K. E. er gehörten bereits bei Kricgsansbrnjch als Offizier des Bcurlaubtenstandcs dem bayerischen Heere an. - Der K. C.er Dr. Karl Weiß köpf erlitt «n der Seeschlacht am Skagerak als' Marine-Assistenzürzt den Heldentod. Frankfurt a. M. Unteroffizier Isidor AbrenS, Bruder des lBerwältnngsiiffpektors des Kraukcnhauses der Israelit. Gemeinde, erhielt das Eiserne Kreuz! Hugo L c v i, Sohn von. .Simon L., Dörnigheimcrstraßc 9, «vurdc zum S a n i t ä t s u u t e r o f f i z i e r befördert. ' ■ Köln. Referendar Wilh.Hertz-Köln und Rechtsanw- D'r. Rosenste r n -Duisburg «vurden z» L e««t >« a i« t s. befördert. , Mühringen. Sally Schwarz ist zum Leutnant befördert Ivorden. Bruchsal. Feldwebelleutnant Max Schloßberger «vurde «ult dem daher. Berdie«rstkrcuz 1. Kl. in Gold in. Schlv. ausgezeichnet. Stadtoldendorf. Bizefeldw'bel Paul L e v y, Inhaber des Eisernen Kreuz «u»d des Braunschw. Kriegsverdienstkreuze's, einziger Sohn des Geh, Kommerzicurates Max Levy, ist ge fälle «t. '.-!■■ Bad Brückenau. Letzte Woche deranstalteten die Gäste der Hotels S t r a u ß - K a««f n« a n n zum Besten der Lazarette von Brückena«l einen gemütlichen Abend, der eilien in jeder Beziehung herrlichen Verlauf nähnl. Besonders verdient «Nachten sich «nn das Gelingen desselben Fra«« Dr. Marx, Frau M. Kahii-Noedelheiur'er sotvie die.jungen Gebrüder Klib'anskt). Es konnten 150 Mark de» Lazaretten zugcführt «verden. Effen. Moses Hirschtand's Erben stifteten .30000 Mk. für die Kriegsfürsorgc.' Breslau. Sind. Gerhard F u ch s - Breslau, Bruno Simon-Licgnitz und Max Böhm.-Mattesdorf erhielten das E i s e r n c K r c «i z. Hamburg. Vizewachtmeister Henrh PorgeS, Inhaber des Eisernen Kreuzes, erhielt das Hanldurgor H a u s e a t c n k r c u z und Feldlvcbcllcutnant Silberb f. r g baB E i s e r u e Kr e««z. Pose«. Obermatrose und Geschützfübrer Arthur Ä b r a h a in ans Militsch und G n st a v M a n-ü a s s e aus Kolinar erhielten das Eiserne Areuz. Wien. Bloch's „Oesterr. Wochenschrift" verzeichnet .verzeichnet folgende. A u s z e i ch n««n a c n a n Jude n; 1 Orden der eisernen Krone 3. Klasse, 1 Offizierskrcnz des Franz Josef-Ordens, 2 Ritterkreuze des Franz Joscf- Ordens, 3 Äilitärverdienstkreuze 3. ^Klasse, 4 silberne Sigimm laudis, 26 bronzene Signum laudis, 7 goldene Verdienstkreuzc «nit der Krone, 21 goldene Verdiciistkreuzc, 2 silberne Verdienstkreuzc, .4 silberne Tapferkeitsmedaillcu 1. Klasse, 29 silberne Tapferkeitsmcdaillen 2.. Klasse, 32 bronzene Tapferkeitsmedailleii, z«lsamn«eu 132 Auszeichinungen; hiervon 37 an Offiziere und Kadetten des Solbatcustaiwes, 17 au Militärärzte «md Militärbcamte, 78 an Mannschaftspersonen. Warschau. Rach vier sind Briefe von zehn jungen Leute«« angekominen, die in Palästina gelernt hatten «mt> sich bei Ausbruch des Kriegs zuur Eintritt in das türkische Heer meldeten. Die jungen Leute, 'meist Söhne bekannter Warschauer Familicir, haben sämtlich Offiziersrang. Warschau. Gefangene jüdische Soldaten, die letzt hier durchfuhren, «vußtcn viel von den Gewalttaten der Russen gegen die jWische Bevölkerung in dein cingeiwnnnenen galt zischen Gebiete zu erzählen. A«ich erzählten sic, daß die Russen die Juden in österreichische Soldatenkleidcr steckten und als österreichische Gefangene «vegführten. Ezernowitz. Bei dem jetzigen dritten Besuch der Russen i,st 4>er größte Teil der jüdischen Einwohnerschaft vorher geflüchtet. Die zurückgebliebenen Juden haben vielerlei Qualen misznsteheii, den sie und ihr Habe sind vogelfrei, — Und hei dem Koiiimandailtcn B r o m ö tv finden sic kein Gehör. ' London. Der zum Munitionsminister ernannte Edwin Montag» ist ein Sohn des verstorbenen Philanthropen Lord Slvat-thling (Sainncl Montag») und ein naher Berivandter des jetzigen Ministers des Jrmer««! Herbert Sanwel. London. Eine große Versammlung von Ottjuden legte Vcrlvahrung gegen Schabotinski, pen Agitator für die jüdische Legion, ein, indeiil sie folgenden Beschluß annahin: . Wir protestieren gegen die Verwaltung der Topololv- Bibliothck, «velch'e das Referat Schäbotinskis organisiert hat. Wir drückn« «insere ganze Verachtung a««s' gegen Schäbottnki's Handlungen, die wider unsere Interessen sind. Perko»aNe» «. Kleine Mitteilungen. Berlt». Landgerichtsrat Geh. Justizrat Dr. Borchert erhielt den Kro«renorden 3. Kl., Amts'gerichtsrat C i t r o n den Charakter als G' e h. I u st i z r a t. - Berlin. Geh. San'tätsrat Dr. Maretzk« erhielt den Rote«« Adlerorde««'4. Klasse." . Die Konfektionsfirnla Bernhard Kaß spendete anläßlich ihres 25 jährigen Geschäftsjnblläilins 125 000 Mk. für die Angestellten und Arbeiter, 25 000 Mk. für ein Erholungsheim für Hciinarbeitcrinnen und 10000 Mk. für die Nattonalstiftnng. Karlsruhe. Hier hat sich eine Vereinigung badischer Rabbiner gegründet. Vorstand: D'r. Appel- Karlsruhe, I. L ö >v e n st e i n - Mosbach und Dr. Plnkns-Heidelberg. Breslau. KStheRosenthal. Tochter des Rabbiners Dr. R., promovierte magna cui» laude ztun Doktor pnd erhielt eine Anstellung als Assistentin am kgl. Botanischen Garten und Museun«. Wieu. Hoftot Professor Eduard Lang, Schöpfer uild Vorstand der Wiener Lup««sheilstätte, ist — 75 Jahre alt — verschiede««. 1 L hatte seit Jahrzehnte««, sich gänzlich der Lnpnsbckäulpfung gewidmet. Durch' ihn ist der Lupus heilbar geworden. Er erfand mich das „Grane Oel", ein unlösliches Quecksilberpräparat zur. Behändtting der Syphilis. Seine Lehrbücher siild in viele Sprachen übersetzt worden.

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