Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 14 (1916)
- Issue
- Heft 1 (7.1.1916)
- Date
- 1916-01-07
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1 Frankfurter Israelitisches AamilienKakt. Seite 3. Leider hat sich die wirtschaftliche Lage i» Palästina erheblich verschlechtert." Die Preise für die Lebensmittel steigen von TAg tzn Tag und sind selbst sifr die nicht ganz mittellose^öevölkernng kaum noch zu erschwingen. — Es ntuft immer Ivicder dtrrauf hingelvicscn tvcrden, dass die Neberweisung von Hilfsgeldern ans allen Ländern dringend erforderlich ist. TEE-SCHMIDT^?' NEUE ttratmtb 20. Tel. Hansa 1126. Nr. 12 Sonch.-Peko-Congo Mischg. Mk.4.40 „ 7 Ceylon-Orange-Peckoe „ 3.40 Java-Bruch-Tee . . . Mk. 2.70,3.20 Kakao Soma Mk. 260, 3.—, 3.Ü0. Gesellschaft zur Förderung der Wissen- , . schaft des Judentums. Die Gesellschaft versendet ihren 13. Jahresbericht. Die Arbeiten der Gesellschaft und ihre Veröffentlichungen hatten unter den Wirkungen des Krieges zu leiden; nicht ,rnr, das; die wissenschastlichien Kräfte teilweise sich gndcrn. dringenderen Aufgabe» zutoeuden inufite». auch der Mangel an geeignetem Sctzerpcrsonal für -den teilweise sehr schwierigen Druck hat das Erscheinen vollendeter Arbeiten unmöglich gemacht. Dag die Arbeiten dxr Gesellschaft in diesem Kriegsjahre dennoch lischt gcruhthaben, zeigen die ausführlichen Berichte der einzelnen Wissenschaftlichen .Unternehmungen. Recht beachtenswert sind aitch die Ausführungen des Berichtes über hie giinstige dtnfnahme, welche die Werke der Gesellschaft bei berufenen Brlirteilern finden. Sie / geben dem Borstande die Zuversicht, daß sie auch die Schwere dieser Zeit überwinden werde. Der Bericht schließt mit einem lvarmen Ailfrllf zum Beitritt. Zu Beginn des neuen Jahres wird den Mt- . . gliedern gegen eine geringe Dersandgebühr ein wertvolles Werk nntsonst zur Verfügung gestellt; hierüber ist näheres ans dem Bericht z!u ersehen, der von Syn- - jkUs Dr. Nathan, Hamburg, Werderstraße 30, /k o st e n l o s zu beziehen ist. / ■ Die Mitgliederversammlung fand unter dem Vorsitze ^Professors Rabb. Dr. Guttmann--Breslau dieser Tage Ul« Berlin statt. Dhr Borsitzende teilte mit, daß von dein . ' „Corpus Taunaiticuiu" und der „Germania Jndaica" de-nnächst je ein Band zur Veröffentlichung gelange, und daß Moritz Wolffsohn-Berlin anläßlich seines 70. Geburtstage? der Gesellschaft einen größeren Betrag überwiesen hat. Eck jed* Art n. Preislage kauft man gut und preiswert Im ■S* Trauring-Eck "W Frankftixt a. M ,Trierische Qasse 31 EckeTÖDgesgasse,vls-&~vis d. Hasengasse. FP PlAtftffPfl Uhrmacher *• * lW«5wl»innd floHarheltpr I Israelitische Erziehungsanstalt Ahlem. ' Sitzung des Kuratoriums. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Vorsitzende, Justizrat Dr. Berend, der beiden Lehrer und der zehn ehemaligen Zöglinge der Anstalt, die den Heldentod starben. Landrabbiner Dr. Gronemann schloß sich den Worten des Vorsitzenden an durch besonderes Hervor- , : heben der Verdienste der beiden gefallenen Lehrer, und Direktor Silberberg berichtete näheres^über den ge- ■ fallenen ehemaligen Zögling Fritz Ateyer, der für seine . Tapferkeit vor dem Feinde schon im Anfang des 5kriegcs durch das Eiserne Kreuz 2. Klasse und später auch durch - . das Eiserne Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet worden war. Im Anschluß an den Bericht des Vorstandes sprach - der-Borsitzendc dem Herrn Direktor Silberberg besondere 'Anerkennung ans für seine erfolgreichen Bemühungen^ - die Verbindung mit den ehemaligen Zöglingen aufrecht - zu erhalten. , Der Bericht des Vorstandes wurde sodann genehmigt, ebenso die Rechnung für das Jahr 1914 und der Voranschlag für 1916. Der letztere ist wiederum mit' Rücksicht auf eine ettvaS eingeschränkte Tätigkeit der Anstalt ausgestellt, zu welcher der Mangel an Geldinitteln und an Lehrkräften zwingt. Dafür" ist — wie bekannt — das :• Mädchenhans der Anstalt als Reservclazarett der Heercs-? 'Verwaltung zur Verfügung gestellt; die weiblichen Hans- .hattungszöglinge lernen bei dessen Belvirtschaftnng oben- '/ dreln mancherlei, was sie beim Friedcnsbetricb nicht lernen würden. X Die nach der Reihenfolge allsscheidenden Mitglieder des- Kilratoriums wurden einstinrmig loiedergelvählt; als '/neue Mitglieder wurden zngewählt: Bert hold Kirff ei n, kgl. Handelsrichter, und Max R o s e n b a n m, die beiden geschäftsführcnden Mitglieder des Berliner / 'Lokalkoinitrcs. « Flavins Josephns «nd seine Zeit. . -Ht Bon Ahron Marcus. -ü! (Fortsetzung.) . Hier handelt es sich offensichtlich um eine raptativ benevolcntiae der Römer zu Gunsten der Juden, die durch ihste Verspottung des Götzendienstes den Haß der Priester Und des Pöbels aus sich zogen. Wenn der Pontifex mari- -mns mm Bachusfeste - mit einem riesengroßen, marmornen .Phallus im Arme in feierlicher Prozession durch die «Straßen zog und das Volk vor ihm in: die Knie sank,' sa inußtc der aufrecht stehen gebliebene 'Jude, den das Unglück auf die Straße getrieben und der Anblick zum A - v Lächeln gebracht hatte, als Religionsverächter mindestens mit einer Tracht/Prügel büßen. Er beschwor aber dadurch auch Vergcltnngsinaßregeln gegen seine eigene Religion herauf. Daher diese Auslegung, die dem Wortlaut Gewalt antut. Denn er spricht (II 22, 27) nur aus: Richter sollst Du nicht lästern und einem Fürsten in Deinein Volk nicht fluchen. Dagegen heißt es (V. 7, 26)vom; Götzen Schakkcz teschakzenu wethaeb tethabenu. 11. Verbot des Schaatues, weil es den Priestern Vorbehalten ist. Sachlich stimmt es mit der Tradition, daß ausschließlich die Priester Kleider aus Schaatnes hatten, lieber die Gründe des Verbotes schlveigt sie jedoch, und zählt cs unter die unerklärten Verbote, die als solche streng .ru befolgen sind. Jedenfalls ist Josephns Erklärung den Römern gegenüber eine sehr geschickte. Wenn der More nach seine»' durchgehends angewandten Prinzip das Verbot darauf zurückführt, daß das Schaatnes oie Kleidung heidnischer Priester bildete, deren Gebräuche verpönt sino, so steht damit eben die Tatsache im Widerspruch, daß die jüd. Priester vom Verbote ausgeschlossen erscheinen. 12. Gebot der öffentlichen Vorlesung der Thora in der größten Volksversammlung am Sukkotfeste nach Ablauf des Brachjahres (welche größer war als alle sonstigen, Iveil niemand irgend welche Feldarbeit mehr zu Hause zu besorgen hatte.) Der Borlesende war nach Josephns der Hohevriester, nach der Tradition der König. - Der Widerspruch ist leicht'zu lösen. Solange es keinen König gab, von Moses bis Saul, fiel die Funktion, die (V 31, 9) an die Kohanim mitgeteilt tvar, von selbst dem Hohenpriester als Staatsoberhaupt anheim. Ebenso in' der Zeit nach der Rückkehr aus dem Exil von Josua ben Jozadok bis Onias. Als die Hasmonäer Hohenpriestertum und Königswürde vereinten, um so gewisser. Rach ihrer Vernichtung durch Herodes, der die Hohenpriester zu einfachen Beamte» herabdrückte, bis auf den letzten König Agrippas übernahmen diese Könige die Rolle der davidischen für dieses Amt wieder. Josephus verbindet damit mich das Gesetz des Knabenunterrichtes, der ja wiederholt in der Thora streng vorgeschriebe» ist. Wie streng dieses Gesetz selbst zur Richterzeit befolgt wurde, erhellt aus der Tatsache bei Gideon, der in dem von dem religiösen Centrum in Schiloh ebenso wie von den Sitzen phönizischer Kultur so entfernten Transjordanien von dem ersten besten Knaben, den er auf dem Felde anffing, die Namen der Aeltcsten von Sukkoth ausgeschrieben erhielt. Wenn im Talmud die Einführung geregelter Kindcrschulen von Josua ben Gamla einem Zeitgenossen des Simon ben Schdtach datiert, so handelt cs sich mir unk eine Wiederaufrichtung einer in den llnsäglichen Wirren und Religionskäinpfen untcrgegangenen uralten Institutionen. Wir wissen ja heute, daß die nach 'einer Ansicht, derselben Zeit zugeschjriebene Einführung der obligatorischen Ehepakten (Ketuba) bereits zu Abrahäm's Zeit in Amrafels Gesetzen obligatorisch! war. Ebenso finden wir, daß Jiphtach. der als Sohn einer illegitimen Frau von seinen Brützern Verflossene, ein Fveibeuterleben Führende, eine Thorakenntnis besaß, um die ihn mancher Richtlinienrabbiner beneiden könnte. Auch beim Könige Josaphat finden wir besondere Fürsorge für den öffentlichen Thoraunterricht, abgesehen von den bei Jesaja und Elischa erwähnten Prvphetenschulen. 13. Gebot der Gebete, Tefilli». .Mesnsoth. Daß das Gebet als mosaisches Gesetz im gleichen Range mit beiden letzteren angegeben ist, wird auch von niemandem bestritten. Meimnigsverschiedenheiten sind nur über die Formen und die Zeiten vorhanden. 14. Städteorganisation mit 7 Vorstehern (schibea tobe häir ein durch das ganze Mittelalter festgehaltener Gebrauch), deren jedem 2 Leviten als Diener zngeteilt waren. Ist zwar in der Thora mit diesen Einzelheiten nicht erwähnt, sondern mir allgemeines Gebot, in jeder Stadt Richter und deren Gehilfe» zu ernennen, scheint aber eine interessante uralte, zu seiner Ziert erhaltene Traditio» gewesen zu sein. 15. Frauen und Sklaven sind keine gültigen Zeugen. Stimmt mit der Tradition und zeigt die gewaltige moralische Ueberlegcnhcit der jüdischen Gesetzgebung über die der allerneuesten Kultur nrit ihren Dreh fuß, Hilsner und Beylis und Frank Justizprozeduren. 16. Auf Entdeckung eines Mörders soll Belohnung ausgesetzt werden. Eine Erklärung, die das von ihm übergangene Gebot der Eglah arufah plausibel machen soll. Man darf nie vergessen, für welchen Leserkreis er schreibt. 17. Die mosaische Regierungsform ist die beste unter allen. Sie soll von den Edelsten des Volkvs ausgeübt werden, während als Alleinherrscher nur Gott gilt. Er hat znin ersten Mal für die jüdische Verfassung das Wort Theokratie geprägt. Vei Verlangen nach eincnr König soll seine Wahl nicht, ohne den Rat des„ Hohenpriesters und der Aeltestc» erfolgen. Wenn der König die Gesetze verachten will, soll das Gesetz dafür sorgen, daß er nicht mächtiger uud hochmütiger werde, als nötig. (Wortlaut entspricht V, 17, 14.) 18. Orlahverbot der als zur Unzeit frühgewachsen zu betrachtenden Früchte. 19. Kilajim. Der bepflanzte Weingarten soll nicht andertveitig besäet werden, denn es ist genug, daß er den Weinstock ernährt. Er soll daher vomi Pfluge verschont bleiben. Es sollen auch nicht 2 oder 3 Arten zusammen gesäet werden, denn die Natur haßt «Ungleichartiges. (Stimmt mit der Erklärung unserer Weisen zu UI 19, 19: Meine -Gesetze sollt ihr beobachten; meine Naturgesetze Chükim schechakti beolami). Ebenso. 2 Tierarten, damit die Menschen nicht Entartung der Art lernen. (Denselben Vorwurf machen unsere Weisen den Minim', i>fe ihre Unzucht auf die verschiedenste» Bastardierungsversuche im Tierreich übertrugen. Chnllin) Daher soll auch Nichts gestattet fein* das eine Blenderung der Verfassung bewirken könnte durch verbotenen Tadel an den Gesetzen. Wir, haben hier eine zweite Auslegung der an dieser Stelle anscheinend befremdenden Warnung: Meine Gesetze sollt ihr beobachten. Dieselbe macht dem fruchtbaren Auslegungstalent der Jerusalemer Schule alle Ehre. Manaonides, der jmmer den strengen Grundsatz festWlt „een inegallin lahem taame Thora, man soll den Heiden nicht die inneren Gründe der Lehre preisgeben", beschränkt sich daher ans die möglichst trockensten Begründungen. 21. Wanderern, heimischen oder fremden, darf nicht verboten werden, von den reisen Früchten zu genießen und sich daran zu sättigen! Nun darf man nicht bald Zeter und Mordio schreien, Josephns hätte seine Schnlkenntnisse vergessen, worauf wir noch später zurückkommen. 23. Die jephat toar, iinj Kriege eroberte Gefangene, darf nicht bezwungen werden, bevor sie in das eheliche Heim gebracht wird. Es gibt darüber Meinungsverschiedenheit über den Wortlmlt im Talimid. 24. Die Ermahnung der Eltern an einen ungeratenen Sohn versieht er mit seiner schwungvollen Rhetorik. 25. Es soll kein Toter unbegräben liegen bleiben. Er konnte nicht ahnen, daß die Entartung soweit Platz greifen könnte, das von den Erzvätern geheiligte und ausdrücklich vorgeschriebene Gesetz der Begrabung dem götzendienerischen Gebrauch der Verbrennung von sogenannten Rabbinern preisgegeben zu sehen. 26. Ohne vorhergehendes Urteil darf keine Pfändung vorgenommen werden. Stimmt mit der rabbmischen Tradition. (Wehcüsch seh schliach beth din.) - 27. Auf Diebstahl ist Todesstrafe gesetzt. Mach der Tradition für bne Noah, für Juden nur aus Mensche,rdiebstahl z,;m Sklavenverkauf. 4 34. Kein Israelit soll Gift besitzen unter Todesstrafe. Hier kann es sschi höchste,^ um eine in irgend einer Zeit erlassene Verordnung Händeln, von der weder in der Thora noch in der Tradition etwas bekannt ist. 35. Auge um Auge! Darunter ist Geldstrafe zu verstehen, weim sich der. Geschädigte damit zufrieden gibt. Die Tradition kennt diese Bedingung nicht, auch die Thora stellt die Annahme von Kopher Geldstrafe nicht dem Ermessen des Geschädigten, sondern dem Gerichtshöfe anheim. (II 21, 30 mit Ausnahme der Todesstrafe für einen Mörder, die nicht in Geldstrafe nmgewandelt werden darf. IV 35, 31.) Zum Entsetzen der Menschenliebeheuchler ist durch die Entdeckung der Anrrafelgesetze festgestellt worden, daß diese Formel bereits in den bei Abraham (l 26,5) erwähnten Nrgesetzen vorkonrmt, ans denen die Gesetze Am-- rafels entlehnt sind (D. H. Müller) und daß bereits dort der Ersatz durch Geldstrafe ins Auge gefaßt wird. Die Sadduzäer hingegen als Tradittonsverächter und in der bei ihnen von Josephns geschilderten Grausamkeit, wollten davon nichts wissen. Da es ihm in seiner Apologetik nicht um Mfassnng eines Gesetzbuches, sondern um Bekämpfung gehässiger Vorurteile zu tun war, so hat er, wo das Verständnis einer sadduzäischen oder essenischeu Auslegung zugänglicher war, eine solche angewandt oder auch wie in biasem Falle zwischen ihr und der ttaditionellen verniittelt. Fortsetzung folgt. Cafe Kaisepgapten am Opernplatz Erstklassiges 'Familfeii-Caf£ Jeden Nachmittag ron 4 hla 7 Uhr und Abend von _ 8V* Uhr ah ■a* Künstl Aus aller Wett. Deutsches Reich. Hamburg. Der Sitzung der Repräsentanten der Deutsch-Israel.- Gemeinde lag die Abrechnung für.1914 vor. Einnahinen und Ausgaben schließen mit 266 000 Mk. ab. Der Fehlbetrag bettägt 34980 Mk. Sodann lm;rde der Haushaltsplan für 1916 beraten. Unter den Ausgaben erfordert das Armen-» und Wählfahrtswese n rund 100000 Mk., das Arm e nw e s c n allein 85 000 Mk. Das S i ech enhe im und die Wohlfahrtsstätte der Deutsch-Israelitischen Genieinde erhält eine Zuwendung von 7500 Mk.. während das Paulinenstift (Mädchenwaisenhaus) 2750 Mk. beansprucht. Eine Beihilfe von je 1000 Mk. erhalten die Theresienstiftung zur Unterstützung kirrbedürstiger Israeliten und der „Verein zur Speisung hilfsbedürftiger israelitischer Kinder". Die zweithöchste Ausgabe erfordert bas S ch n lnnd Bildnngswesen mit 90 750 Mk., wovon allein die Israelit. Töchters ch n l e 61 000 Mk. und die Talmnd-Tyora-Rea lschule 25000 Mk. beanspruchen. - Der mit einem Fehlbettag von 50 750 Mk. abschließende Entwurf wurde in der Generalversammlung einstimmig genehmigt. Oefterreich-Uusar». Wie«. Am 29 Dezember versammelten sich in der Wohnung des Oberrabbiners aus Hnsi Jfak B. Thnmim z. Zt. Wien, (11. Stefaniestraße 8/16) eine große Anzahl Rabbiner und* geachtete -Bürger ans Galizien und Bukowina zwecks Gründung eines Komitees zur Lösung der gegenwärtigen ostjüdischen Fragen. Nach längeren Debatten wurde ein Komitee, bestehend au» folgenden Herren bestimmt: Großjrabbirrer U s che r H o r o- Witz, Krakau (Präsident), Oberrabiner Pinkas R i m e l t, Zolkiew 11. Vizepräsident), Oberrabbiner F.s a k B. Thum im, Hnsi (2. Vizepräsident und Kassier); Markus Halpern, Wien (Sekretär/.- Rabbiner Chaim Nnchim Halberstam (Mosciska), Samuel Eder (Tarnobrzeg), Rabbiner Kalman Znckermann (Jablonow) und Markus Schwarz (Krakau).