Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 13 (1915)
- Issue
- Heft 39 (8.10.1915)
- Date
- 1915-10-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oktober 1915) Rr 39 Faktor des jüdischen Lebens und der jüdischen Die jüdische Schulfrage in Polen. Die deutsche Verwaltung iu Russisch-Polen hat das erste Stadium ihrer Tätigkeit, die der Beruhigung und Organisierung des durch die Kriegsivirren so arg mitgeuommeuen Landes galt, über? wunden und schreitet nunmehr daran, Aufgaben zu lösen, 'deren Bedeutung eine bleibende und fortdauernde ist. Man könnte zwar die Frage aufwerfen, ob man damit nicht so lauge hätte warten sollen, bis das Schicksal Polens endgültig und unbezwciselbar entschieden sein wird; - aber die Tatsache, daß die deutsche Verwaltung au die Erfüllung solcher Aufgaben herangeht, ist nur ein erneuter Beweis der bei der maßgebenden militärischen und politischen Leitung des Reiches vorhandenen Entschlossenheit, Polen keinesfalls wieder an Rußland zurückzugeben, und wer wollte heute noch zweifeln, daß unser Vaterland in der Lage sein wird, diesen Entschluß durchzusiihren. So könnte man dies Bedenken einer zu frühzeitigen Jnangrifftiahme solcher Aufgaben von dauernder Bedeutung wohl zurückstellen; hingegen läßt sich ein anderes Bedenken nicht unterdrücken. Die deutsche Regierung hat bislang noch mit keinem Worte zum gefaulten Fragenkomplex, der mit der Eroberung Polens zusammenhängt, Stellung genommen. Man kann diese vorsichtige Zurückhaltung sehr wohl verstehen, ja auch durchaus rechtfertigen. Es macht den großen llnterschied und die Ueberlegenheit der Politik der Zentralmächte gegenüber derjenigen der Entente aus, daß sie nichts verspricht, was sie nicht auch unbedingt zu erfüllen in der Lage ist. Und es entspricht nur dieser zugleich weisen und vornehmen Politik, daß Deutschland nichts über die Regelung der polnischen Frage verlauten läßt, solange das Schicksal Polens noch nicht völlig entschieden ist, und solange der Krieg bauert, ist das Schicksal keines okkupierten Gebietes völlig entschieden. Diese Unklarheit, die unsere Reichsrcgierung über ° die Zukunft Polens und alle Fragen, die damit Zusammenhängen, walten läßt, macht es aber sehr schwer, die Tätigkeit der deutschen Verwaltung in Polen, soweit sie über die unmittelbaren Ausgaben der Beruhigung und Organisierung des zerrütteten Landes hinausgeht, zu beurteilen; 'kennt man doch nicht die leitenden Gesichtspunkte, die dieser Tätigkeit zugrunde liegen, und muß man doch daher alles Geschehene als provisorisch ansehen. Immerhin aber komilit der bereits getroffenen Regelung verschiedener wichtiger Fragen durch die deutsche Verwaltung weitgehende Bedeutung zu. Denn die Möglichkeit liegt nur allzunah, daß die jetzt nür provisorisch getroffene Regelung späterhin,, in eine dauernde.verwandelt werden kann. Und daher, ist es Pflicht der' jüdischen Öffentlichkeit, schon jetzt den Bestimmungen, die die deutsche Verwaltung Polens betreffs jüdischer Fragen erläßt, größte Aufmerksamkeit zu schenken und, falls Fehler begangen werden, rechtzeitig auf sie hinzuweiscn und auf ihre Beseitigung zu dringen. Vor kurzer Zeit hat nun die deutsche Verwaltung Polens eine Verordnung erlassen, die besti.mmt ist, für die künftige Entwicklung der polnischen Judenheit von der größten Bedeutung gu werden; sie betrifft die S chul fr age. Ueber die Bedeutung dieser Frage braucht man keine Worte zu verlieren; es ist jedem einleuchtend, daß mit dieser Frage das gesamte Problem der Jugenderziehung und damit der nationalen und kulturellen Entwicklung der polnischen Judenheit aufs innigste zusanlmenhängts Wie .bedeutsam diese Frage ist, haben die Polen sofort erkannt; sie versuchten denn auch, aus eigener Machtvollkommenheit sie zu lösen, natürlich lediglich nach ihren Wünschen zu lösen. Und so beschloß denn das Warschauer polnische^Bürgerkomitee, den Schulzwang einzuführen, der aber nur für die polnische Bevölkerung gelten sollte; außerdem aber sollten Geldunterstützungcn seitens der Stadt- und Gemeindebehörden nur an polnische Schulen erteilt werden, während die jüdischen Volksschulen von den jüdischen Gemeinden unterhalten werden sollten. Es ist klar, daß eine solche Regelung der Frage den elementarsten Prinzipien der bürgerlichen Gleichstellung und der Gerechtigkeit ins Gesicht schlägt und, wenn verwirklicht, eine unerhörte Kränkung und Vergewaltigung der polnischen Judenheit bedeutet hätte. Es machte sich unter dieser auch sofort eine lebhafte Erregung wegen des Beschlusses des Bürgerkonntees bemerkbar, und die jüdische Presse Polens legte in energischer Weise dagegen Protest ein. Aber es zeigte sich bald, daß man dem Beschluß des Bürgerkomitees überhaupt zu große Wichtigkeit beigemessen hatte. Die deutsche Verwaltung dachte garnicht daran, auf ihrer Rechte zu verzichten und die Regelung einer so wichtigen Frage dein polnischen Bürgerkomitee zu überlassen, sondern erließ selbst eine eingehende Verordnung betreffs der Schulfrage. Diese Verordnung machte aller bürgerlichen Entrechtung der jüdischen Bevölkerung, wie sie der Beschluß des Bürgerkoinitees vorgesehen, hatte, ein Ende. Es wurde gleich zu Beginn das Prinzip der völligen Gleichberechtigung der Juden erklärt und bestimmt, daß der Schulzwang für alle, Juden wie Polen, gelte und die Stadtgemeinden die Schulen beider Bevölkerungsschichten in gleicher Weise zu unterhalten hätten. Die polnischen Schulen wurden auch den Juden völlig offen gestellt, dabei aber der Grundsatz der Konfessionalität der Volksschulen proklamiert, All dies ist sehr erfreulich und dürfte von der polnischen Judenheit warm begrüßt tverden. Leider aber folgte eine Bestimmung hinterdrein, die all diese Freude trüben, ja in Leid Verwandeln mußte. Die Verordnung bestimmte nämlich, daß die Schul spräche der polnischen Schulen die polnische, die der jüdischen.Schulen aber die deutsche sein musse. Diese Bestimmung muß unter der polnischen Judenheit lebhafte Unzufriedenheit Hervorrufen. Zunächst einmal vom allgemeinen Standpunkt der nationalen Ehre und des Rechtes der freien Selbstbestimmung, indem den Polen ihre Sprache als Schulsprache anerkannt, den Juden aber das Recht genommen wird, in freier Selbstbestimmung ihre Schulen zu organisieren, ihnen vielmehr Deutsch als Schulsprache vorgeschrieben wird. Hinzu tritt aber das noch wichtigere praktische pädagogische Moment. Die gesamte jüdische Kultur der polnischen Judenheit wurzelt in der jiddischen Sprache, die ihre Volkssprache ist, und in der sie eine reiche, bedeutsame Literatur geschaffen haben. Und es bedeutet daher eine starke Gefährdung der jüdischen Erziehung der Jugend, wenn man dieses Jiddisch mit einem Male von den Schulen entfernt und statt dessen die deutsche Sprache gefetzt wird. Es tut dabei wenig zur Sache, ob man der jiddischen Sprache eine große Zukunftsentwicklung zuerkennt oder aber glaubt, daß sie früher öder spater doch werde schwinden müssen. Gegenwärtig lebt sie, ist ihre Literatur in Entwicklung begriffen, bedeutet sie einen starken Kultur in Polen, und der Versuch ihrer Unterdrückung ninß von der polnischen Judenheit als ein grausamer Eingriff in ihre nationalen Rechte angesehen werden. Aber nicht nur vom jüdischen Standpunkt, auch vom deutschen gesehen ist diese Bestimmung der Schulverordnung nicht zu billigen. Der oberste und maßgebende Gesichtspunkt der deutschen Regierung in Bezug auf die polnisch-jüdische Frage kann und muß der sein, die polnische Judenheit als selbständige, national geschiedene Bevölkerungsschicht gegenüber den Polen zu stärken und in ihnen ehrliche und treue Freunde Deutschlands zu gewinnen. Dies erreicht sie, wenn sie ihnen vollste bürgerliche Gleichberechtigung neben den Polen gibt, daneben aber auch für ihre nationale Gleichstellung Sorge trägt. Diese Gesichtspunkte auf die Schulsprache angewandt, fordert die Anerkennungder jiddischen Sprache seitens der deutschen Verwaltung, durch die einerseits die nationale Selbständigkeit der polnischen Judenheit gewährleistet, andererseits aber ihre Verknüpfung mit dem Deutschtum gefördert wird; bildet doch dieses Jiddische eine natürliche Brücke zum Deutschtum. Völlig verfehlt aber wäre es, wollte die deutsche Verwaltung die polnische Judenheit als durchaus deutsch betrachten und ihre Assimilation an das Deutschtum betreiben. Dies ist auch vom deutschen Standpunkt aus Gründen der nationalen Eigenart nicht wünschenswert und dürfte deshalb auch garnicht in der Absicht der deutschen Verwaltung liegen. Umso unverständlicher ist die Aufoktroyierüng der deutschen Sprache als Schulsprache für die polnischen Juden. Wir hoffen, daß es den Führern der polnischen Judenheit gelingen wird, der deutschen Verwaltung die vorstehend gekennzeichneten Gesichtspunkte darzulegen und sie von ihrer Berechtigung zu -überzeugen, und vertrauen dann darauf, daß die deutsche Verwaltung diese Bestimmung ändern und der polnischen Judenheit das Recht ertellen wird, die Organisation ihrer Schulen selbst, in die Hand zu nehmen. Die Festschrift zum 76. Geburtstag Jakob GuttmauuS. In schwerbewegtcr Zeit hat der ehrwürdige Rabbiner Breslaus, Professor Dr. Jakob Guttmann seinen 70. Geburtstag gefeiert. Der Charakter dieser Monate verbot jede laute Feier und jedes rauschende Fest. Daß aber nichtsdestoweniger dieser Tag nicht unbemerkt dahingehen und auch nicht unvergessen bleiben sollte, dafür Sorge getragen zu haben, ist das Verdienst der „Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums", deren zweiter Vorsitzender und eifrigster Mitarbeiter Jakob Guttmann ist. Sie hat eine „Festschrift" herausgegeben, die in ihrer Art die schönste Gabe darstellt, die dem bedeutenden jüdischen Gelehrten zu seinem 70. Geburtstage hatte dargebracht werden können. Eine große Zahl seiner Frcimde und Mitarbeiter auf dem Gebiete der Wissenschaft des Judentums hat sich in diesem Bande vereinigt, um durch wertvolle, bedeutsame Beiträge eine bleibende Erinnerung an diesen Festestag zu schaffen. Es ist unmöglich, die ganze Fülle der Beiträge einzeln hier zu besprechen, nur auf einige der bedeutsamsten sei hier hingewiesen; sie geben eine Vorstellung auch von dem Werte der anderen, von dem Werte der gesamten Festschrift. Den Reigen eröffnet nach einer