Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 12 (1914)
- Issue
- Heft 41 (23.10.1914)
- Date
- 1914-10-23
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 41 — Es heißt (im Psalm 119): „Ich schwöre, um diese gerechten Gesetze einzuhalten." Aber heutzutage schwöre man lieber nicht, denn wir sind schwach und laufen Gefahr, den Schwur zu übertreten. Aber die Alten, auch wenn man sie getötet hätte, sie würden ihren Schwur nicht verletzt haben. ‘— Ein mächtiger Herr verfolgte die JNden seiner Stadt. Sie wollten fliehen, er fing sie aber ein, quälte sie (durch die Folter?)' und erpreßte ihnen einen Eid, daß sie nicht entfliehen Würden.- Obwohl das nur ein.erpreßter Eid war. und sie bei einem Chacham um dessen Lösung nachsuchen konnten, taten sie das nicht, denn das Wäre eine Entweihung des göttlichen Namens gewesen (da es in der Welt ausgesehen hätte, daß die Juden ihre Schwüre brechen), undi praktisch hätte es zur Folge gehabt, daß der betreffende Herr in einem ähnlichen Fall den Juden nicht getraut hätte. Es blieb ihnen also nichts übrig, als sich beim König oder bei einem viel mächtigeren Herrn zu bemühen, daß er sie von dort gegen den Willen ihres Herrn herausnehme. Diese trockenen paar Zeilen enthalten in kondensierter Form ein Stück jahrhundertelanger Geschichte der Juden Deutschlands. „'In einer Stadt war ein böser Herr, der die Juden zwingen wollte,, ihre Religion zu verlassen!; sie flohen und die anderen Gemeinden wollten nun einen Bann erlassen, daß kein Jude in dieser Stadt wohnen dürfe in Me Ewigkeit. Der Chacham aber sagte: Damit könntet ihr den kommenden Geschlechtern ernen Anstoß zur Sünde geben (da sie sich einmal gezwungen sehen könnten, trotz dem Bann, der auch für sie bindend ist, dort zu wohnen). Fasset es milder, daß man dort nicht wohnen dürfe, so lange dieser Herr am Leben ist. — Wisse, obgleich (im Talmud) gesagt wurde, man dürfe von der Wahrheit abweichen- (leschannöth), um den Frieden zu erhalten, wenn aber .ein Nichtjude oder ein Jude bei Dir Geld leihen will und Du fürchtest, daß er es Dir nicht zurückzahlt, so darfst Du ihm nicht sagen: ich habe keins, sondern Du mußt ihm die Wahrheit sagen, denn jener Satz gilt nur für vergangene Dinge, nicht für gegenwärttge. — Wenn Juden und Nichtjuden untereinander ausgemacht .haben, sich gegenseitig beizustehen und die Nichtjuden die Vereinbarung halten, Müssen die Juden ihnen auch gegen Juden beistehen. — Wenn ein Jude einen Nichtjuden Men will, der Nichtjude aber nichts dergleichen gegen den Juden im Schilde führt, so ist ein dritter Jude verpflichtet, sich mit dem Nichtjuden gegen seinen ^Glaubensgenossen zu verbinden. — Wenn ein Jude und ein Nichtjutze beisammen sind und letzterer nach einem anderen Orte gehen wül, um Geschäfte zu machen und den Juden nach der Redlichkeit seiner dortigen Glaubensgenossen fragt, ist der Jude verpflichtet, ihm zu sagen: dieser und jener sind Nicht rechtlich, laß Dich mit ihnen nicht ein." Die Gelehrten nrögen entscheiden, wie viel Aberglaube in dieser Lehre ist, Ich aber meine: gebt uns nur recht viel von solchem Aberglauben! Er steht intellektuell und sittlich mindestens nicht tiefer als Euer Aberglaube, der bewirkt, daß z. B. in den erstklassigen Berliner Hotels und in den vornehmen Vierteln von Berlin, wo Bildung und Besitz wohnen, kein Zimmer und kein Haus die Nummer 13. trägt. * Dieser „Eidesaberglaube" ist aber bei den Juden so verbreitet und eingewurzelt, daß sogar ein erlauchter und allem sonstigen Aberglauben entschieden feindlichen Geist wie Maimimi ihm unbedingt huldigte. Er schreibt (Schebouth XI11): „Die Sünde des falschen Eides wird niemals ganz verziehen, denn es heißt: „Gott reinigt das nie und nimnier", es gibt dafür keine Reinigung vom himmlischen Gericht, bis der Meineidige bestraft wird wegen des großen und heiligen Namens, den er entweiht hat, wie es heißt: „Du hast den Namen des Ewigen, deines Gottes, entweiht. Ich bin der Ewige!" Darum muß der Mensch sich vor dieser Sünde strenger in acht nehmen, als vor allen anderen Sünden. 2): Diese Sünde (Meineid) gehört zu den allerschwersten, wie wir in dem Buch von der Buße auseinandergesetzt haben; und obgleich die Bibel darauf weder Todesstrafe durch das himmlische noch durch! das irdische Gericht verhängt, hat, ist darin die Sünde der Entweihung Frankfurter Israelitisches Familienblatt. des heiligen Namens mit inbegriffen, welche die schwerste von allen Sünden ist." Allein auch Maimimi schöpfte all das nur aus dem Talmud, in dem dieser ganze „Eidesaberglaube" weit und breit vorgetragen wird: Als Gott auf dem Sinai das dritte Gebot verkündete, erbebte die ganze Welt in ihren Grundfesten. Von allen in der Thora aufgezählten Sünden, heißt es: „Durch Buße werden sie getilgt"; vom falschen Eide aber heißt es: „Die Sünde wird nie ganz gettlgt." Alle anderen Sünden werden nur am Sünder heimgesucht, diese aber am Sünder und an seinen Angehörigen, sogar an der ganzen Welt. Mit der Heimzahlung für alle anderen Sünden wartet Gott, wenn der Sünder gute Werke getan, zwei oder drei Generationen, diese Sünde aber wird sofort heimgezahlt (Schcbnoth 39». Das obige ist in die Ermahnung übergegangen, die dem Schwörenden vorgehalten wird. Im Sepher ChasidiM wird ernstlich die Frage diskutiert, warum auf den Meineid nicht die Todesstrafe gesetzt sei, da doch diese Sünde den Tod Unschuldiger herbeiführe.) — Was Wasser und Feuer nicht zerstören können, die Sünde des Meineides zerstört es (Jbid). Oft wird die Geschichte jener Mutter erzählt, die eine wahre Tatsache überflüssigerweise beschworen und .dafür bestraft wurde, daß sie eines ihrer Kinder verlor. „Um wie viel schwerer ist die Strafe für einen Meineid." (Gittin 35».) Man soll also jeden Anlaß vermeiden, der zu einem Schwur nötigen könnte, sondern nur „Ja, ja" oder „Nein, nein" sagen, und durch die ganze Lebensführung bewirken, daß dies allein zur Bekräftigung der Wahrheit genüge. Diese Worte gelten eigentlich schon so viel wie ein Schwur. (B. Mezia 49»; Schebuoth 36»). (Nicht zu schorcn war auch eine morMsche Forderung der Stoiker.) Gott, der die Sünden der Vorzeit, wie das Geschlecht der Sintflut, die Bewohner von Sodom und Gomorra u. a. gezüchtigt, wird auch den züchtigen, der sein Wort nicht einhält. (B. Mezia 48»). Jerusalem ist deswegen zerstört worden, weil aus ihm Männer, die ihr Wort streng einhielten, verschwunden waren (Schabbath 19b). Man darf einem Kinde nicht etwas versprechen und es ihm am Ende nicht geben, 'weil Man das Kind dadurch an die Lüge gewöhnt. (Sukkah 46 b.) Wer anders spricht, als er denkt, den haßt Gott. (Pesachim 113b.) Bon den Städten des Königs Jannäus wird häufig erzählt, die der Zerstörung anheimfielen, .weil ihre Bewohner allzuhäufig mit Schwüren und Eiden uM sich warfen, obgleich sie stets nur die Wahrheit beschworen. — Schelah lehrt im NaMen alter Autoritäten: ein falscher Schwur vernichtet hundert gute Taten, das heißt diese Sünde wiegt jene Verdienste auf.) * Indessen gab und gibt es bei uns Juden auch einen Eidesaberglauben ganz anderer Art, den man richttg als Meineidsaberglauben bezeichnen kann. Schon der Talmud hat gegen ihn Maßregeln ergriffen. Wenn der Richter einen Eid abnimMt, spricht er dabei zu dem Schwörenden: „Du leistest den Eid nach den Bedingungen, die ich im Sinne habe, und nicht nach Denen, die 8u im Sinne hast." (Jer. Sitah VII, 1; Scheb. II11.) Es wird tradiert, daß Mose den Juden auf diese Art den Treueid abgenomMen hat. „Natürlich wird ein Eid überhaupt ohne jede einschränkende Bedingung abgelegt, wozu braucht also der Richter dies erst deutlich auszusprechen? Mit Rücksicht auf die unwissende Masse (nippne babsäjotoh".) Korban Häedah: „Diese Leute konnten sich sagen, wir denken uns im Süllen eine Bedingung, die das, was wir mit den Lippen aussprechen, aufhebt, und könnten auf diese Weise sich herausdeuteln, daß sie von der bindenden Kraft Des Eides dispensiert seien." Pene Moscheh: „Damit die Unwissenden und Leichtfertigen sich nicht eine Freiheit herausnehmen, indem sie sagen: ,Wir denken uns beim Schwören eine Bedingung, die dem Eid eine andere Form gibt'. In Wirklichkeit jedoch gibt es bei Eiden keine aufhebende Bedingung, „auch wenn man dies nicht deutlich heraussagt." Korban Häedah, zu der zweitgedachten Stelle: „Selbstverständlich stimmt alle Welt darüber überein, daß es bei Schebuoth keine Bedingung geben kann, und der Schwörende kann bei sich denken, was er will, das hebt den Schwur Seite 5. nicht auf. Wozu aber .Mt der Richter dem Schwörenden vor, daß er ihm den Eid nach seinem und nicht nach dem Schwörenden Sinn abnimmt? Zum Schutz vor den niedrigen und unwissenden Menschen, die meinen könnten, es nütze zur Aushebung des Eides, daß sie bei sich eine Bedingung denken und dabei falsch schwören könnten; darum hält man ihnen das vor." Zum Schutze vor einem, im Volke verbreiteten Meineidswöerglauben, daß man durch eine reservatio mentalis den Eid ungültig machen könne, hat also der^Dalmud die Einrichtung getroffen, daß der beschwörende Richter dem Schwörenden vorMte, daß er ihm nur nach dem Sinne und der Meinung des Gerichtshofes den Eid abnHme. Noch einem anderen Aberglauben trat schon der Talmud entgegen. Es war nämlich üblich, bei der Thorarolle, als dem heiligsten Gegenstand, zu geloben und zu schwören. Hierbei bestand aber die Gefahr, daß sich ein Fettschismus herausbilden Knute, der das Pergament, auf 8eM der Text' geschrieben ist, an sich als einen Gegenstand der Anbetung betrachtete. Ein solcher Gedanke nmßte> den Talmudisten ein Greuel sein. In Wirklichkeit wohnt dem Pergament nur insofern eine gewisse Weihe inne, als „sie von der Heiligkett des 5£ejte§ kommt". (Rabed zu Maim. Scheb. XII, 9.) Um diesem Fetischismus entgegenzutreten, wurde angeordnet, daß ein Gelübde „auf die Thora" schlechthin keine Gülttgkeit haben und keiner Hathaca (Lösung) bedürfen solle; dadurch wurde dem Volk »ä ooalos demonstriert, daß das Pergament der Thora kein Gegenstand der Heiligkett ist, denn, das Gelübde gilt erst, wenn es auf den Inhalt der Thora abgelegt worden ist; dies wird dadurch angedeutet, daß der Gelobende die Thorarvlle in den Arm nimmt oder wenigstens berichrt. (Medarin 141>.) Ein Gelöbnisschwur dagegen auf. die Thora schlechthin ist schon bindend (Mami!, Scheb. XU, 3 ff.), da ein solcher überhaupt viel strenger zu behandeln ist. ) Indessen mochte diese feine Distination und deren Begründung der großen Masse nicht einleuchten und brachte bei ihr die Meinung hervor, daß die Heiligkeit des Gelübdes und des Eides abhängig sei von dem Heiligkeitsgrade des Gegenstandes, auf den er geleistet worden ist, obgleich der Schwur vollkommen bindend ist, wenn. der Schwörende nur gesagt hat: „Ich schwöre!", auch wenn er gar keinen Namen oder Benennung Gottes dabei ausgesprochen und gar keinen heiligen Gegenstand dabei berührt oder in die Hand genommen hat, auch die Sprache, in der das Wort gesprochen toird, ist gleichgültig. (Joreh Deah Pag. 23 ß 1.) Um nun diesen Aberglauben unschädlich zu machen, wurde angeordnet, daß der Eid vor dem Richter mit der Thorarolle in der Hand (netath shepher) abgenommen werde."*) „In Wirklichkeit aber ist es gleich, ob er einen heiligen Gegenstand in der Hand hält oder nicht." Noch Caro llagte bitterlich, daß manche unter seinen Zeitgenossen eitle und fälsche . Schwüre leisteten und sich herausreden, daß .sie bei dem Pergament der Thora geschworen hätten; er nennt solche Leute schlaue Bösewichter. Ture Sahab (zu Joreh Deah Pag. 212, Z 1, litt, d), der ihn zittert, wiederholt die Mahnung, den Eid vor dem Richter nur mit dem Sepher Thora auf dem Arm ablegeu zu lassen, um schlauen Frevlern jeden Vorwand M einer Ausrede zu nehmen. Im Verlaufe meiner Untersuchungen zur Wischen Volkskunde bin ich auf folgenden wichtigen Meineidsaberglauben gestoßen: Der Rabbiner einer kleinen galizischen Stadt erzählte mir, er habe vor Jahren einmal die Entdeckung gemacht, dgß Individuen aus den niederen, 8er ZuMter- und Verbrecherwelt nahestehenden Kreisen, wenn ihnen vom rabbinischen Gerichtshof ein Eid abgenommen wird, insgeheim jene iudizente geringschätzige Geberde machten, die man eine Feige nenüst, offenbar um den Eid dadurch unwirksam zu machen. Er habe darauf angeordnet, daß der Schwörende beide Hände für die Blicke des Richters sichtbar zu halten habe, gleichzeittg habe er von seiner Entdeckung den Bezirksrichter verständigt. (Die *) Die strengen Gaonim haben den Schwur beim Nanren Gottes abgeschafft und angeordnet, datz die Formel: „Ich schwöre" allein genügt, um die ganze Last eines Eides sich auszuladen.