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Neue jüdische Presse · 1911-06-16 · Heft 24 (16.6.1911) · p. Seite 3

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
9 (1911)
Issue
Heft 24 (16.6.1911)
Date
1911-06-16
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 24. Frankfurter Israelitisches Familienblatk. Seite 3. für die ihrigen ausgeben, Wersten sic zwar deiner, aber wir nicht ärmer. Allerdings nur, wenn wir auf das Unsere nicht verzichten. Wenn aber Jud en - selbst kommen und unsere Ideale als Schöpfungen der anderen ansgcbcn, ja dann — ja auch dann werden wir nicht ärmer; aber dieser Diebstahl tut weh, furchtbar weh! . . . Generalversammlung des Rabbiner- Verbandes in Deutschland. 1. Tag (7. Juni). Bei Anwesenheit von fast 80 Mitgliedern eröffnet Dr. G u t t in a n n - Breslau und erstattet den Bericht. Sodann wird Prof. Dr. Maybanm, der aus Gesundheitsrücksichten den Borsitz iiicdcrgclegt hat, zum Ehrenmitglied ernannt. Geh. Justizrat T i m e n d o r s e r begrüßt die Versammlung i m Df a m e n der Berliner Ge - m ein bei In seiner Rede bittet er die Rabbinerdringend, sich bei dem Organisationsentwurf nicht für das absolute Veto zu entscheiden, das zwar praktisch in manchen Gemeindeverwaltungen geübt wird, das aber die Gemeinden niemals als Gesetz annehmcn könnten. Diese seien den Rabbinern stets wohlwollend entgegengekomnien, nun sollten die Rabbiner auch den Gemeinden entgegcnkommcn. Dr. Werner- München erstattet den Kassenbericht, Dr. Rosenthal -Breslau hält ein Referat über das Thema „W a s w a r, w a s ist und was soll der Rabbiner sein?", und dann wird in den nächsten Punkt der Tagesordnung eingetreten. „D a s O r g a n i s a t i o n s g e s e tz für die S y n a g o g c n g e m e i n d e n P r e u ß c n s". Dr. E s ch e l b a ch e r - Berlin: Heute gilt das Jndengesctz von 1847. Schon lange hat man die Dfotwendigkeit eines neuen Gesetzes erkannt. Dem diesbezüglichen Entwurf des Deutsch-Israelit. Gemeindebiindcs wird in weiten Kreisen heftige Opposition gemacht. Der jetzige Zustand ist unhaltbar. In der städtischen Schnldepiitation sitzt ein Rabbiner für den jüdischen Religionsunterricht, aber in der jüdischen Verwaltung findet man ihn nicht! Im Entwurf ist das berücksichtigt. In religiösen Dingen wird der Rabbiner gehört als Zeichen besonderen Wohlwollens d. h. der alte Zustand bleibt bestehen, wie früher hat der Laie zu entscheiden. Das ist eine Beleidigung. (Erregt fortfahrcnd): Der Rabbiner ist kein Beamter, er hat eine Ucberzcugung, die er njäjt 11 ad) dem jeweiligen Borstande verändern kann. Wir verlangen nur unser Recht. Der Rabbiner ist der geborene Vertreter des Judentums. Technisch ist zwar der neue Entwurf glänzend. Auch für die äußere Stellung hat man gesorgt. Aber wie 1847 die Regierung den Rabbiner möglichst ausznschaltcn suchte so tut es auch der neue Entwurf. Er legt die Gemeindeverwaltung in die Hände einer Oberschicht, deren Verdienste man gewiß, nicht aberkennen will, die aber für religiöse Dinge kein Verständnis 'hat. Als Geistliche und Lehrer wollen wir gelten, und alle Kreise, mit Ausnahme der leitenden Oberschicht natiirlich, bezeugen uns für dieses unser ~ Recht volle Sympathie. Wenn auch ein einzelner Jude sich außerhalb des Rcligionsgesetzes stellen kann, eine jüdische Gemeinde kann das nicht, die hört auf, eine jüdische Gemeinde zu sein, wenn sie dengcmciiisamen Boden der Thora verläßt. Dr. V o g elst ein-Stettin: Die Rabbiner haben es in ihrer Hand, den Entwurf fallen zu lassen, da der D. I. G.-B. und der „Verband der deutschen Inden" von den Beschlüssen der Rabbiiiervcrsammlung cs abhängig gemacht hat, in seiner Arbeit fortznfahrcn; aber das absolute Veto ist für große und kleine, für liberale und orthodoxe Gemeinden unannehmbar. Das Gesetz ist notwendig, das erkennen alle an. Das suspensive Veto würden die Gemeinden eventuell annchmen, daher sollen die Rabbiner für das suspensive Veto stimmen. Zu tadeln ist, daß der Entwurf die Rabbiner nicht für Lebenszeit, sondern nur auf 12 Jahre anstellcn will. Zum Schluß schlägt Redner zur ersten Resolution, die die Kommission des Rabbincrverbandes wie folgt faßte: -„Die Aufgabe einer jeden Synagogengcnieindc ist cs, für das religiöse Leben ihrer Mitglieder zu sorgen und für diesen Zweck diejenigen Einrichtungen zu unterhalten, die von dem jüdischen Religionsgcsetz vorgeschriebcn sind," die folgende Äenderung des letzteren Teiles vor: „ . . . und die für diesen. Zweck bcstimnttcn Einrichtungen zu errichten und zu unterhalten." Die Versammlung stimmt in die Äenderung ein, da die liberalen Rabbiner gegen das Wort „Religionsgesctz" sind. Die Diskussion über die zweite Resolution — Paragr. 27 und 28 des Entwurfes betreffend — endet mit der Annahme folgender Resolution: „Für alle Beschlüsse über religiöse Angelegenheiten, insbesondere für etwaige Acnderungcn in Kultus, Ritus und Religionsunterricht ist die U e b e r c i n - stimmnng der. Gemeindebehörden und des Rabbiners erforderlich", d. h. das absolute Vetorecht i st angenommen gegen den K o m p r o m i ß v o r s ch l a g der liberalen Rabbiner, der bei nicht erreichter Uebereinstimmung die Entscheidung bis zur Neuwahl der Gcmeindevertrcter verschieben will, wo dann die Äenderung erfolgt, wenn eine Mehrheit von drciviertel der Gemeindcvcrtretcr dafür stimmt. 2. Tag (8. Juni). Dr. Bcermann-Jnsterburg spricht über das Thema: „Der Rabbiner als Gefängnisse e l s o r g c r". Es werden die R e s o l u t i o n e n zum Organ i s a t i o n s e n t w n r f wciterbcraten. Die Resolutionen betreffend die Aufgabe und Stellung des Rabbiners werden mit kleinen Llciiderungcii angeiiommen. Eine lange Diskussion entspinnt sich über die Frage des Religionsunterrichts. Endlich gelangt folgende Resolution zur Annahme: Die Teilnahme an dem jüdischen .Religionsunterricht, der an öffentlichen oder von den Gemeinden eingerichteten Schulen eingerichtet ist, ist für alle jüdischen Schüler obligatorisch. Ein Dispens kann nur aus begründeten Gewisscnsbedcnken denjenigen Schülern gewährt werden, die einen gleichwertigen Religionsunterricht Nachweisen können." Paragr. 77 verlangt, daß die Aussicht über den Religionsunterricht dem Rabbiner obliegt, und ebenso die Einrichtung des Lehrplanes und die Einführung neuer Bücher. Resolution 5 „Zur Frage der Organisation der jüdischen Gemeinden in Preußen" wird angenonimen. Als nächster Punkt stand auf der Tagesordnung eine Statutenänderung, die Dr. C o h n - Kattowitz begründete. Sie bezieht sich auf eine Erhöhung des Beitrages und einen regeren Verkehr zwischen Bczirksverbänden und Zentral-Ausschuß. Der Antrag Dr. Salomonski -Frankfurt a. Oder, betrcssend die Forderung .des obligatorischen Religionsunterrichts, die unabhängig vom Orgaiiisationscntwurf zu betreiben sei, wird angenommen. Nach Beratung einiger kleinerer Anträge werden sodann die Wahlen zum 'Zentralansschuß vorgcnommen. Zu dem Artikel: Die Tätigkeit der Frankfurter „Weiblichen Fürsorge" in Galizien. An die Redaktion des Frankfurter Israelitischen Familienblattes. Sie haben in zwei aufeinanderfogenden Artikeln Ihres Blattes von Ihrem Rechte Gebrauch gemacht, die Tätigkeit eines Vereins, die tatsächlich allgemeines Interesse verdient, einer Kritik zu unterziehen. Unsere Arbeit datiert fast ein Dezennium zurück. Wieso kommt cs, daß. ein Kenner des Landes und der galizischen Verhältnisse die Fehler, die wir angeblich machen, nicht früher gemerkt und gerügt hat, als bis ihm ein Freund zufällig einen Jahresbericht unseres Vereines zuschickte? Wir wollen aber diese und andere Fragen, die sich uns begreiflicherweise anfdrängen zurückstellen und wollen, ohne weiter auf eine Zeitungspolemik einzugehen, einfach nur das tun, was wir im gegebenen Moment zu tun verpflichtet sind: unseren Ncreinsmitgliedern R e ch c n s ch a f t und A n s k u n f t geben über diejenigen Punkte des Artikels, die sich auf unsere Arbeit in Galizien beziehen. DNan beanstandet, daß lvir mit der Anregung zur Verbesserung und Dfengründung mancher Institutionen in den großen Städten Galiziens begonnen haben. ES ist eine Erscheinung, die sich in der ganzen Welt findet, daß die Hospitäler, Kindergärten, Waisenh ä u s c r - usw. in den großen Städten hänfigcr und besser find als in den kleinen Orten, weil die großen Städte die idealen und die realen Faktoren zur Gründung und Instandhaltung 'solcher Anstalten bieten, die den kleinen Gemeinden fehlen. So hat Worccster nicht die Einrichtungen von London, Dijon nicht die von Paris, Kottbus nicht die von Berlin, Heddernheim nicht die von Frankfurt, und — Kozowa kann ans gleichen Gründen nicht die von Stanislau haben.. Wenn man übrigens gerechterweise das Budget der Weiblichen Fürsorge in seine Betrachtungen einbezieht, wird man bemerken, daß es sich, für uns nie und nirgend um große kostspielige 9f e u g r ü n d u u g e n — wie sie zum Beispiel ein Hospital in Kozowa wäre — Handelt, sondern mit eine Unterstützung von Gemeinden, die selbst bereit sind, Opfer für Knlturzweckc zu bringen. Wir gehen damit vollständig parallel mit den Prinzipien des Hilfsvereins der Deutschen Juden in Berlin und dem Hilsskoniitee für Osteuropäische Juden in Frankfiirt, denen wir nur Vorschläge für Subventionen machen, die eine Zeitlang die Anregung zur Selb st - t ä t i g k c i t einer Gemeinde Hilden und dann wieder zugunsten einer' anderen zurückgezogen werden sollen. Die Weibliche Fürsorge verfügt bedauerlicherweise nur über ganz minimale Mittel, aber es gibt auch wertvolle Faktoren int Leben der Individuen und der Gesellschaft, die für Otetb nicht zu haben sind. Die Weibliche Fürsorge rechnet zu ihren, wie es scheint, nicht immer verstandenen Aufgaben und erfreulicherweise auch zu ihren Erfolgen, gerade den reichen Gemeinden Galiziens das Verständnis für größere Interessen näher gebracht zu haben. Was nützen einer Stadt oder einer Gemeinde die Millionen der Millionäre, die noch nicht die Freude des Gebens kennen gelernt haben? Es gehört Kultur dazu, Kn l t u r a u f g a b e n zu lösen; Reichtum allein bedeutet noch keine Kultur. Man kann sich übrigens beruhigen: Drohobycz hat weder Geld von uns verlangt noch bekommen — sondern viel Besseres. Schwester Johanna, deren wahrheitsgetreue Berichte übrigens Privatbricfen entnommen sind, also gar nicht für die Veröffentlichung gedacht waren, ist tatsächlich ebenso wie Schwester Martha eine der stillen Heldinnen, deren es glücklicherweise unter den Frauen manche gibt. Der K a m p f g e g e n die ll n k u l t ii r in Galizien ist ost ebenso schwierig und in seiner Art die Gesundheit gefährdend wie in Deutsch-Ost-Afrika (? D. Redakt.), wenn auch in den Elenienten etwas verschieden. Was nun die Kindergärten betrifft, so hat die Weibliche Fürsorge trotz ihrer krassen Unkenntnis der Bedürfnisse des Landes! — dort unter schwierigen Verhältnissen die drei e r st c n Kindergärten gegründet, mit Subventionen der genannten deutschen Vereine und hochherzigen Gaben einer deutschen Frau. Selbstverständlich mußten zuerst deutsche Kindergärten ansüben, was im Lande noch nicht bekannt war. Aber die maßgebenden Personen in Galizien selbst, sowie der Vorstand der Weiblichen Fürsorge erkannten es bald als wünschenswert, jüdische Polinnen als Leiterinnen der Kindergärten anzustellen, teils um den Kindern den ersten Unterricht in der Landessprache zu vermitteln, teils um dortigen Mädchen eine Erwcrbsmöglichkeit zu geben (unsere Akten-Jahresbücher beweisen unsern Standpunkt). Leider haben die ersten polnischen Kindergärtnerinnen, die Fräulein L., Fräulein Dl. und Fräulein K., den bescheidensten Anforderungen an Disziplin, Ordnung und Pflichttreue so wenig genügt, daß sie den erziehlichen Erfolg der Kindergärten fraglich machten. Wir bedauern, gezwungen zu sein, die schonende, unischreitende Form unseres Jahresberichtes zu durchbrechen und die Dinge beim reellen Namen zu nennen. Wer aber über die Verhältnisse in Galizien so gut orientiert .ist, müßte wissen, daß man in Lemberg im Begriffe ist (auf Anregungen, die auf die Weibliche Fürsorge zurückzuführen sind), einen jüdischen Kindergarten mit einer Art von Seminar' zu gründen, an dem polnische DNädchen auch für die Provinz ausgebildet werden sollen. In einigen Jahren wird es sicher gute polnisch-jüdische Kindergärtnerinnen geben. Da für die Erziehung der Kinder, der breiten Masse des Volkes nur die besten Kräfte gut genug sind, so hosfcn wir, daß man bei der Aufnahme in das Seminar vorsichtig sein wird und bei der Ausbildung trotz der größeren Dfachsrage mehr auf Qualität als auf Quantität sehen wird. Die Kritik rennt also offene Türen ein! Man verlangt aber 150 Bolkskindergärtcn für Galizien. Das bedeutet, oberflächlich gerechnet, eine jährliche A u S gäbe von liOO—900 000 Kronen. Man verschweigt uns leider, woher das Geld kommen soll. Kozowa und seine Schwestergemeinden haben cs nicht und die Weibliche Fürsorge auch nicht. Warum man Kindergärten statt Bah nhofsmission verlangt, ist nicht recht begreiflich, da unsere Bemühungen nach beiden Richtungen gehen. Mädchenschutz, Fraucncrwerb und Kindererzichung. sind nach unserer Auffassung Teile eines Ganzen. Den Ton aber, in dem. der Artikel von Herrn Hallgarten fvricht, müssen wir zürückweisen. Herr Hallgarten ist außer Herrn Clandc DRontefiore in London der einzige Jude, der. die größte S ch m a ch innerhalb der jüdischen Gemeinschaft einsehend, zur Bekämpfu n g des DR ädchc n ha n de ls Mittel bereit gestellt hat. Unseren Freunden stehen unsere Korresvondenz mit Czernowitz und unsere Berichte von dort zur Kenntnisnahme, um zu beurteilen, ob das Geld „hinausgeworfen" war. Auch die Leinbergcr Liga zur Bekämpfung des DRädchenhandcls ist -auf die Initiative der Weiblichen Fürsorge zurückzuführen (Im Jahre 1010 waren dort von 170 bearbeiteten Füllen 51 jüdisch) und hat zum Anfang eine kleine Summe von 209 Kronen der Hallgartensche» Mittel angenommen. DRit vielen andern haben wir Grund, diesem Mann ein dankbares Andenken zu bewahren. -

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