Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 8 (1910)
- Issue
- Heft 37 (23.9.1910)
- Date
- 1910-09-23
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2692297-2692665-2692702--05680-2700615- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 10 nicht nur trotz aller Jdealisierungsversuche, sondern auch trotz der von Ihnen bekundeten Ueberzcugung, „daß eine solche Gemütsdepression der symptomatische Beweis einer Entfremdunlg vom Judentum ist", immer noch ein unbehagliches Empfinden zurücklassen, was dagegen nach meiner Auffassung von dieser sonderbar klingenden Vorschrift vollständig verschwindet. „Wäre chm der ganze legislatorische Ernst, mit welchem R. Joseph Karo den talmudischen Satz kodifiziert „man ist verpflichtet, sich am Purim zu berauschen, bis man nicht mehr den Unterschied zwischen: arur Haman und: barnch Mordchai kennt" auch nur einen Augenblick in seiner ganzen Heiligkeit vor der Seele gestanden, vor sich selber wäre er crschrockn, daß ein solcher Satz auch nur einen Augenblick deprimierend auf chn wirken konnte." Nun, verehrter Herr Doktor, ich wäre gerne bereit, mir noch! nachträglich reuevoll den „Schrecken vor mir selbst einzujagen, wenn Sie mir nur das richtige Schreckmittel zeigen wollten. Die von Ihnen genannten Momente können mir höchstens wegen ' der Fülle ihrer Widersprüche einen wahren Schreck einjagen. Was soll ich denn eigentlich aus Karo ersehen? Wenn ich Liese talmudischen Notizen plausibel gemacht und idealisiert habe, daun kann ich doch nur von einem deprimierenden Eindruck des ersten Momentes gesprochen haben. Oder ist auch dies schon ein Verbrechen? Nun, erstens wirken doch solche psychologischen. Affekte ganz unwillkürlich, und zweitens, woher wissen Sie deren, daß nicht auch Karo im ersten Momente deprimiert wurde? Zitiert er doch selbst folgende, jenen talmudischen Ausspruch ganz annullierende autoritative Aeußerung: „Nicht etwa darf man sich berauschen — denn das ist strenge verboten und führtzur Unzucht, Mord und zu noch vielen Sünden,— sondern man trinke etwas mehr als sonst." — Fast drängt sich mir hier die Ueberzeugung auf, daß, wenn Rowo, der Autor jenes talmudischen Ausspruches, im Sanhedrin 70 in Anspielung auf Sprüche 23, 31. vor dene Weintrinken, welches zum Blutvergießen führt, strenge warnt, er damit gegen seinen eigenen Lehrspruch in Megillah 7d ein Veto einlegt, wozu ihn wohl die obenerwähnte Szene der lebensgefährlichen Verletzung des Rabbi Sera durch Rabba 'Anlaß genug geboten haben wird. — Diese den in Rede stehenden talmudischen Ausspruch ganz außer Geltung setzende Aeußerung stellt einen Kompromiß dar mit der Meimmg vieler Dezisoren, nach welcher der Talmud selbst diese Aeußerung nicht als religiöse Vorschrift für die Zukunft gelten lassen wollte. Daß aber auch bei den großen Vertretern der letztern Meinung der Wille der Vater des Gedankens war, daß auch bei diesen Größen des jüdischen Mittelalters, bei Rabbenu Alfasi, Rabbenu Efräim, Rabbenu Ascher u. a. nur das deprimierende Empfinden jene Auswege gesucht hat, beweist außer dem vorher angeführten Zitat auch noch die Bemerkung des Rabbenu Nessim zu Alfasi dortselbst. Ich sehe also nicht ein, wieso aus dem Umstande, daß Karo diesen talmudischen Spruch zitiert, hervorgeht, daß diese Aeußerung nicht auch auf ihn, wie auf die meästen seiner Vorgänger mindestens im ersten Momente deprimierend gewirkt hat. Noch viel weniger weiß ich, was ich daraus, daß der „große Systenmtiker, feinsinnige Philosoph und Acsthetikcr" Maimonidcs diesen Ausspruch zitiert hat, für unsere Frage ersehen soll. Hat denn Maimonides nicht auch Aeußerungen wie Babakama, Mischnah 4, 6, Kap. 4 oder Sanhedrin Mischnah 2, Kap. 9 kodifiziert? Ich habe, wie jeder deutlich sieht, nicht ein deprimierendes Moment in den genannten talmudischen Notizen zu allererst gefunden, wie Sie sagen, sondern umgekehrt: ich habe jene talmudischcn Notizen, welche seit Jahr¬ Frankfurter Israelitisches Familienblatt. tausenden drückend empfunden wurden, zu rechtfertigen und zu idealisieren gesucht. * Nicht minder widerspruchsvoll ist Ihre lange und scharfe Argumentation im „Israelit" Nr. 25 betreffs der der Megillah-Vorlesung vorangehenden Segenssprüche. Die in Ihrer Ausführung fast aneinandergereihtcn Kraftausdrücke, wie „nicoerwerfen", „zu Boden werfen", „über den Haufen werfen", „über Bord werfen" u. dgl. Redeblumen mehr, mit denen Sie dem Leser Sand in die Augen streuen möchten, können denselben über die Verkehrtheiten in Ihrer Beweisführung keinesfalls hinwegtäuschen. Hätte ich wirklich eine Profanität des Estherbuches in denr Sinne, wie Sie mir hundertmal fälschlich unterschieben, verteidigt, dann würde Ihr Argument, daß ein Buch, welches mit drei Segenswünschen eingeleitet wird, nicht profan sein kann, nicht das geringste dagegen beweisen; denn die von mir behauptete Profanität hat doch keinen allgemeinen Charakter, sondern geschieht bloß im Sinne derjenigen, welche der Megillah die Kraft der Tumoh-Bewirkung absprechen. Dann wäre eben anzunehmen, daß derselbe Rabbi Josua, der gegen die von der ganzen Großen Synode gebilligte Kanonisierung des Estherbuches Einspruch erhoben hat, sich auch mit der Anordnung dieser Segenssprüche mcht identifiziert, und ebenso würde Samuel die im Sinne des Ruach-Hakodesch angeordnete mündliche Proklamation der Estherepisode ohne Einführung durch Segenssprüche sich gedacht haben. Das wäre immer noch weniger auffallend, als wenn die Rabbinen, nach Tefafoth, das vom Ruach-Häkodcsch ausgesprochene Verbot des Niederschreibens der Esthergeschichte nachher nicht nur aufgehoben, sondern das Nieoerschreiben gerade zu einem Gebote erhöben haben. Allein diese ganze Erwägung käme nur dann in Betracht, wenn Ihre ganz unbewiesene, dafür aber in einem um so sichern Tone vorgetragene Behauptung der Abhängigkeit dieser Segenssprüche von dem Heiligkeitsgrad des vorzulesenden Buches irgend welchen Halt besäße. Das ist aber absolut nicht der Fall. Der Talmud (Megillah 21) motiviert die Segenssprüche der Megillah mit der allgemeinen Regel, daß „jede Erfüllung einer religiösen Pflicht durch! einen Segensspruch eingeleitet werden soll". Da nun das Vorlesen der Megillah im Talmud als eine von der Großen Synode getroffene Anordnung bezeichnet wird und nach Sabbat 23b auch rabbinischc Pflichten eines solchen einleitenden Scgensspruches würdig seien, so ist damit die Pflicht der Introduktion der Megillah-Vorlesung durch Segenssprüche vollständig und all-- fettig begründet, und daran konnte das, nach meiner Darlegung, bei der Abfassung des Estherbuches mitgewirkte Ideal, das direkte Eingreifen Gottes möglichst zu verschweigen, um.mancher Anstoßerregung vorzubeugen, doch keinesfalls irgendwie hinderlich sein. Was dagegen Rabbi Josua, Samuel, Raw Jehuoa u. a., die der Megillah die biblische Eigenschaft der Tumoh - Bewirkung absprechen, betrifft, so konnten dieselben, nach meiner Deduktion, das Megillah-Vorlesen mindestens so gut mit den Barachoth einführen, als nach der allgemeinen Auffassung, derzufolge, wie später gezeigt werden soll, die genannten Talmudweisen die Megillah nur den Apokryphen gleichgesetzt haben. Wenn Sie aber die an sich falsche Meinung, daß, „solange der kanonische Charakter eines Buches in Frage steht, über einen chm voranzuschickenden Segensspruch überhaupt nicht gehandelt werden Kinn", mit solcher Bestimmtheit behaupten, so sollten Sie doch wenigstens nicht übersehen, daß Ihre eigenen Syllogismen sich gegenseitig zerstören; denn nach der unverrückbaren talmudischen Regel, welche: „Stile biblischen Schriften bewirken eine Tumoh" lautet, müssen doch diejenigen. Nr. 37 welche der Megillah die Tumoh bewirkende Kraft entzogen, diesen! Buche notgedrungen die biblische Kanonizität abgesprochen haben, selbst wenn diese Ausschaltung der Megillah aus dem biblischen Kanon den objekiven Heiligkeitscharakter dieses Buches noch so wenig antastetc. Das Bestreiten der Tumoh braucht einem Buche noch nicht seine ihnr innewohnende Heiligkeit zu nehmen, aber die Zugehörigkeit zuni biblischen Kanon desavouiert sie ihm doch ganz bestinmrt; di,es besagt die obgenannte Regel mehr als deutlich, und dasselbe ersehen Sie auch aus den Verhandlungen über Hoheslied, Sprüche und Koheleth, woselbst die Aufhebung der Tumoh-Bewirkung mit der Bezeichnung Genusim-Apokryph fortwährend abwechselt. Sie müssen also, verehrter Herr Doktor, nach Ihrer obgenannten Behauptung, nach welcher „ein Segensspruch den kanonischen Charakter des vorzulesenden Buches unbedingt voraussetzt", sich selbst zu er st über die Art, wie Samuel die Megillah las, Klarheit verschaffen. (Fortsetzung folgt.) Der Gipfel des Antisemitismus. Von L. K. Ich las vor wenigen Tagen in verschiedenen Zeitungen: »Dem Gesandten der Vereinigten Staaten in Konstantinopel, dem Juden Oskar Strauß, wurde die Erlaubnis des Aufenthaltsrechts in Petersburg durch das Ministerium des Innern gestattet."! Außerdem: »Der Stadthauptmann von Odessa, TeneralTvlmatschow, verbot den Gebrauch des Ehrlich'schen Präparats indenstädtischen Krankenhäusern." Ich las die beiden Mitteilungen und staunte. Wie weit es auch der russische Antisemitismus bis jetzt gebracht hatte, ein solches Maß hatte er n o ch nie erreicht! Also ein Diplomat, ein Gesandter, darf wegen seines Judentums nicht ohne Erlaubnis des Ministeriums nach Petersburg kommen. Er, dem die amerikanische Regierung den ehrenden Ruf eines Gesandten verliehen hat, den sie für würdig gehalten hat, ihre Interessen vor der türkischen Regierung zu vertreten, er wird wie ein Schuljunge bestraft. Er muß sich zunächst eine gnädige Erlaubnisvholen, bevor er nach der russischen Hauptstadt kommen darf. Nicht nur der arme Kastanjude und der unglückliche Schnorrer werden mit Füßen getreten, auch ein Diplomat entgeht nicht dem Netze, das die russische Regierung gleich einer Spinne fortwährend webt, um ihre Beute, die Juden, zu fangen. Und wie kleinlich! Ein Gesandter muß eine Erlaubnis haben, um nach einer Stadt kommen zu dürfen. Ich glaube jetzt, daß wenn einmal der italienische Ministerpräsident Luzzatti nach Petersburg kommen wollte, um dem Hof einen Besuch abzustatten, daß es ihm dann nicht besser ergehen wird. Auch er wird ohne Erlaubnis das Zarenpalais niemals zu Gesicht bekommen! * * * Den eigentlichen Gipfel hat aber der Antisemitismus in dem zweiten Fall erreicht In Odessa wollten die Aerzte eine Reihe von Kranken durch das Präparat Ehrlichs heilen, sie wollten eine Anzahl von Menschenleben retten. Doch der Stadthauptmann Tolmatschow gönnte diesen nichk, ihre Krankheit los zu werden und weiter zu leben. Mit einem Präparat, das von einem Juden erfunden ist, darf man sich nicht heilen! Und das geschieht mit einer Erfindung, von deren Größe und Bedeutung die ganze medizinische Welt wie geblendet ist. Aber was nützt das alles? Ein Jude bleibt ein Jude, mag er noch so Großes leisten! Seine Erfindung darf nicht angewandt werden, lieber sollen Menschenleben zu Grunde gehen! Jedoch eines darf man bezweifeln, ob sich nämlich Herr Tolmatschow, dieser begeisterte Antisemit, auch selber von irgend einem Mittel, das von einem Juden stammt, absagen würde, wenn er wüßte, daß es ihm Nutzen bringen wird? Würde er dann nicht seinen Antisemitismus ausnahmsweise auf eine kurze Zeit ruhen laffen? * * * Nun! Ein Diplomat, der Jude ist, wie ein Hund behandelt, eine Erfindung eines Juden zum Gebrauch verboten, trotzdem sie Menschenleben retten könnte! Was ist noch möglich? Kann der Antisemitismus es noch weiter treiben? Und der Jude soll noch geduldig warten? Warten, bis man ihn ganz in den Staub treten wird? Er soll die Hände in den Schoß legen und alles über sich ergehen lassen? Antisemiten mosaischer Konfession ä la Salomon Reinach mögen warten. Sie sind an der traurigen Lage ihrer Stammesgenossen nicht weniger schuld als *) Strauß hat inzwischen auf die Ehre verzichtet, Rußland zu besuchen. Die Redakt.