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Neue jüdische Presse · 1910-07-22 · Heft 28 (22.7.1910) · p. Seite 2

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
8 (1910)
Issue
Heft 28 (22.7.1910)
Date
1910-07-22
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. jüdische Gelehrte, die mit derselben Liebe und Uneigennützigkcit an ihr lehren wollen, wie wir cs beim Bezalel von Prof. Schatz, bei der agrononomischen Versuchsstation von Aaronsohn und bei anderen palästinensischen Unternehmungen gesehen haben. Gerade in den Kreisen, an die sich die Rabbiner-Hochschule richtet, ist doch die Zionslicbe am stärksten erhalten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich meinen Appell aber auch an die weiteren zionistischen Kreise richten, die bisher ganz oder säst achtlos an dem Faktum der Errichtung dieser Rabbiner- Hochschule vorbeigegangen sind. Eine Rabbiner-Hochschule in Jerusalem, die Rabbiner der ganzen Welt für chren Beruf ausbilden und sie zur Palästinaliebe begeistern würde, könnte zionistisch revolutionierend auf die ganze Judenheit wirken. München. Dr. Felix Theilhaber. Die Halbjahreskonfereuz der English Zionist-Federation. ■ Am 17. Juli fand die' Halbjahreskonferenz der English Zionist-Federation in den Vestryrooms der neuen Londoner Synagoge statt. , Auf der Tagesordnung stand als wichtig st erPunkt die Resolution des Vorstandes der Federation, welche lautet: „JnÄnbetrachtdes BL s ch l u s - ses der Berliner Konferenz in bezug aus den Order of Ancient Maccabaens erklärt die Halbjahreskonferenz die English Zionist Federation für aufgk.löst." . : Diese Resolution ist eine offene Rebellion der Herren Greenberg, Cowen usw. gegen Herrn Wolffsohn und den durch, ihn mit so vieler Mühe geschlossenen Frieden. Solange Herr Wolffsohn dem Willen dieser Herren nachkam, war er der große, einzig mögliche Führer, waren die Männer der Opposition Rebellen und unzivilisierte Russen; aber sobald Herr Wolffsohn, um den Frieden herzustellen, ein Kongretzstatut, das besagt, daß 3000 Schekelzahler sich zu einer Federation zusammentun können, respektierte und den Makkabaen - Orden, der 3000 Schekelzahler zählt, vorläufig anerkannte, lehnen sich die Herren aisi, weil sie die Koexistenz einer anderen Federation nicht dulden wollen. Die Resolution war der Gegenstand einer siebcnstündigen sehr bewegten und stürmischen Diskussion. Die Resolution ist durchgefallen, und die Herren, die sie eingebracht, Cowen, Greenberg, Dreyfuß und Rubinstein, haben ihre Aemtcr niedergelegt. Soweit das Resultat. Aus der Diskussion, die Dr. Melamed mit einer anderthalbstündigen Rede, die den Zusammenbruch der Greenberg - Cowenschen Politik behandelle, einleitete, sei folgendes nach getragen: Präsident Dr. Dreyfuß, die Resolution begründend: Seitdem Dr. Weitzmann, Moser und der Haham zu Ehrenmitgliedern der „Makkabäer" ernannt wurden, ist dieser Orden die Stätte der Opposition. Die ganze Opposition gegen das jetzige Regime geht von diesem Orden aus, und es ist daher nicht mehr möglich, mit dieser zionistischen Körperschaft zusammen zu arbeiten. Wir halten es daher für gut, dieser Konferenz nahezulegen, die Auflösung der Federation vorzunehmen. Dr. Melamed: Dem Antrag des Vorstandes fehlt jede formalrechlliche und logische Begründung. Der Mäkkabaer-Orden existiert schon seit Jahren, zählt dreitausend Schekelzahler und hat, dem Statut des Kongresses gemäß, Existenzberechtigung. Solange der Misrachi und die Poale Zion als separate Federation gelten, muß man auch diesen zionistischen Orden als separate Federation anerkennen. Zudem enthält der Antrag eine sehr starke Zumutung an die Konferenz. Wenn der Vorstand demissionieren will, daun wird ihn niemand zwingen, im Amt zu bleiben. Wenn einer Selbstmord begehen wlll, kann er nicht einem anderen zumuten, seinem Beispiel zu folgen. Die Makkabäer haben eine andere Politik? 9hm wohl, der Misrachi geht auch in vielen Dingen seine eigene Wege, Ebenso die Poale Zion. Dieser Antrag ist die offene Mbellion gegen die Berliner Konferenz, die doch den Frieden bringen sollte. Die Anerkennung einiger berechtigter Forderungen der Opposition durch die Berliner Konferenz, wodurch allerdings die Politik Greenberg - Cowen besiegelt wurde, hat ihnen diesen unbegründeten Antrag diktiert. Sie haben früher die Opposition illoyal gescholten , heute begehen sie selbst einen Akt der Rebellion. Glreenberg: Die Makkabäer haben keine Existenzberechtigung. Sie haben keine 3000 Schekelzahler, wenn sie auch den Betrag für 3000 Schekolim nach Köln abliefern. Bis vor kurzem haben sie ihre Schekolim nicht von Köln, sondern von uns be¬ Frankfurter Israelitisches Familienblatt. zogen, jetzt soll es anders werden. Nein, das geht nicht. Entweder wir oder sie. Da sie nicht weichen, müssen wir uns auflösen. Dr. Melameds Einwände sind zurückzuweisen. In England kann nur eine Federation existieren. Wir müssen uns auflösen. (Sehr erregt.) Dr. Melameds Rede ist dumm, sie enthält nichts. Wir müssen uns auflösen. Goldbloom spricht gegen den Antrag, verteidigt aber die Politik der Herren Greenberg und Cowen. - Wassilewsky: Wenn uns Greenberg verläßt, bleiben wir ohne Führer. Die Makkabäer sind Intriganten, der Haham ist Autokrat. (Zurufe: Weil er auf Einhaltung der Beschlüsse besteht und einen jüdischen Zionismus predigt!) Josef Cowen wendet sich, in einer zweistündigen Rede gegen die Ausführungen Dr. Melameds und sucht den Nachweis zu führen, daß seine Politik die einzig mögliche sei. Er schließt mit folgenden Worten: Es wird gut und notwendig sein, den Zionismus eine Zeit lang seinem eigenen Schicksal zu überlassen. Auch wenn ich wüßte, daß meine Demission eine allgemeine Katastrophe für den Zionismus bedeuten würde, ich würde auch dann meinen Entschluß, mich zurückzuziehen, ausführen. Mau verlangt jetzt von mir als Direktor der Kolonialbank, ich soll einem Antrag zustimmen, der besagt, daß 10°/« aller Einkünfte der Kolonialbank für die Aufrecht-Erhaltung der zionistischen Organisation diene. Das ist unmöglich, unmöglich! Uebcrlassen wir die zionistische Bewegung für einige Zeit ihrem Schicksal." Rubinstein, Kassierer der Federation: Solange eine andere Federation in diesem Lande existiert, werde ich mich an keiner zionistischen Arbeit mehr beteiligen. Hierauf wird zur Abstimmung geschritten. Dr. Melamed macht Greenberg und Cowen auf die Konsequenzen aufmerksam, die sie aus einer eventuellen Annahme des Antrages ziehen müßten. Nathan und Greenberg bringen hierauf einen Zusatz zu dem Auflösungsantrag ein, der im wesentlichen besagt, daß in jedem Falle der Vorstand resp. Greenberg und Cowen, doch im Amte bleibt. Nach dreimaliger konfuser Abstimmung wird dieser Zusatz verworfen, nachdem er in der ersten Abstimmung mit 19 gegen 9 Stimmen angenommen worden war. Bei einer dritten Abstimmung jedoch, einer namentlichen, wird der Zuschi mit 14 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Die Abstimmung über den Antrag auf Auflösung wird,mit 4 gegen 22 Stimmen abgelehnt, woraus Dr. Dreyfuß, Josef Cowen, Greenberg und Diu 6 in ft ein demissionieren und ostentativ den Saal verl a ff e n. Auf Ersuchen der Versammlung erklärt der Sekretär, Paul Goodmanu, daß die Federation keineswegs aufgelöst sei, sondern nur Ersatzwahlen vornehmen müsse. Darüber werde die Exekutive der Federation, die aus 20 Mitgliedern besteht, beschließen.*) LI. *) Es ist bedauerlich, daß nach dem Friedensschluß England das einzige Land ist, das die Ilnversöhnlichkeit weiter bewahrt. D. Reüakt. Aus aller Wett. Deutsches Reich. Berlin. Am26.Juni, andemdieKonstituierungder Deutschen Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge erfolgt ist, haben noch zwei andere Sitzungen stattgefunden, durch die die Organisationsfrage wesentlich gefördert worden ist. Der Verband der Synagogen-Gemeinden für die Regierungsbezirke Breslau und Liegnitz hat folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die durch Beschluß vom 6. Februar 1910 zur Unterstützung der Wanderarmen und Bekämpfung der Ausschreitungen des Wanderbettels begründete Provinzialkasse für die Regierungsbezirke Breslau-Liegnitz tritt am 1. Oktober 1910 ins Leben. 2. Die Leitung und Vertretung der Provinzialkasse geschieht durch einen Ausschuß. Als solcher wird der Ausschuß des Verbandes der Synagogen- Gemeinden der Regierungsbezirke Dreslau-Liegnitz bestellt. 3. Der Ausschuß wird ermächtigt, sich mit dem Vorstand der Synagogen - Gemeinde in Breslau behufs Verwaltung der Provinzialkasse, sowie wegen Prüfung und Bewilligung von Unterstützungen durch die Organe der Breslauer Synagogen- Gemeinde in Verbindung zu setzen. 4. Der von den angcschlossenen Berbandsgemeinden'nach dem Beschlüsse vom 6. Februar 1910 zu Unterstützungszwecken .zu -entrichtende Jahresbetrag ist einschließlich des kür die Zentralkasse in Berlin bestimmten in zwei gleichen Raten, am 1. Oktober und 1. Aprll, an die Provinzialkasse zu zahlen, welche den für die Zentralkasse bestimmten Betrag nach Eingang an diese abführt. Bereits haben sich der Provinzialkasse 20 Ge¬ Sk. 28 meinden, darunter Breslau, Brieg, Glogau, Licgnitz, Reichenbach, Sagan angeschlossen, einige weitere haben ihren Anschluß in Aussicht gestellt. Insgesamt sind 7500 JL bewilligt worden, wovon 5574 JL der Provinzialkasse und 1571 JL der Deutschen Zentralstelle zur Verfügung gestellt sind. Am gleichen Datum tagte in Posen die eine Woche vorher zur Beratung der Satzungen einer Provinzialkasse für den Regierungsbezirk Posen eingesetzte Kommission. Nebenbei mag bemerkt werden, daß in einem jüdischen Blatte über die Versammlung vom 19. Juni eine unzutreffende Notiz verbreitet worden ist. Folgende Beschlüsse wurden in der Kommisstonssitzung vom 26. Juni gefaßt: a) jeden inländischen Wanderarmen auf kürzestem Wege an seinen Heimatort zurückzubefördern und Fürsorge zu treffen, daß derselbe außerhalb seines Heimatortes Unterstützung nicht mehr in Anspruch zu nehmen braucht, b) alle ausländischen Armen, welche ein bestimmtes Reiseziel haben, wohin -sie äuswand'ern, zurückwandern oder zur Kur oder ärztlichen Behandlung sich begeben wollen, auf kürzestem Wege dorthin weiter zu befördern, ohne daß sie die einzelnen Ortsgemeinden in Anspruch zu nehmen brauchen, c) für diejenigen ausländischen Armen, welche, jung und arbeitsfähig sind, Arbeitsstätten und Arbeitsnachweise einzurichten und sie dorthin zu befördern und dort unterzubringen. Vorausgesetzt muß werden, daß sowohl die offiziellen Arbeitsstätten wie die Abfertigungsstellen an Sabbat und jüdischen Feiertagen, geschlossen bleiben und die Armen so abgefertigt werden, daß sie nicht genötigt sind, an Sabbat und jüdischen Feiertagen zu fahren. Auch darf' ein Arbeitssuchender überhaupt nicht zur Verletzung des jüdischen Ritualgcsetzes veranlaßt werden. Unter vorstehenden Bedingungen wird dem Anschluß an eine Zentral-Organisation des Wanderarmen - Unterstützungswesens bezw. der Gründung einer Provinzialkasse für den Bezirk Posen zugestimmt. Der Mindestbeitrag, den jede Gemeinde im Ganzen für die Zwecke der Organisation zu leisten hat, wird auf 2o/o des Gemeinde - Etats der betreffenden Gemeinden festgesetzt. Im Üebrigen wird die Feststellung, der Satzungen im einzelnen der Zentralkommission überlassen. Diese Beschlüsse sind durchaus im Sinne der „Deutschen Zentralstelle." Auch die am 19. Juni in Frankfurt a. O. veranstaltete Versammlung hat einen erfreulichen Verlaus genommen. Es kam aus der Grundlage der von der Zentralstelle entworfenen Satzungen zur Gründung einer Provinzialkasse für Brandenburg und den Reg.- Bez. Bromberg, als deren Vertreter Rabbiner Salomo n s k i bereits an der konstituierenden Versammlung Ser Deutschen Zentralstelle teil genommen har. Das gleiche tat Dr. med. Ehrenberg aus Stettin für die am 19. Juni in Kolberg unter Annahme des Satzungsentwurfs der „Deutschen Zentralstelle" begründete Provinzialkasse für Pommern. Eydtkuhnen. In einer der letzten Nächte drang ein litauischer Schuhmachergeselle aus Kalvary durch Einschlagen eines Fensters' in die Wohnung des dortigen jüdischen Schankwirts Rotte Katzenellenbogen ein und überfiel die Familie mit einem Beil. Vater, Mutter, eine 16jährige Tochter und ein 14jähriger Sohn wurden am Kopfe sehr schwer verletzt. Trotz der schweren Verletzungen lief die Tochter durch eine Hintertür auf die Straße und alarmierte die Nachbarn und die Polizei, welche den Diäuber, dem keine Geldmittel in die Hände fielen, verhaftete. Oesterreich-Ungar». Wien. Der Handelsminister bat im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Handelsminister für den Bezirk Wien das. Hausierverbot erlassen. Das Verbot findet auf die Angehörigen der bezügl. des Hausierhandels begünstigten Gegenden — das sind die judenreinen Gegenden! — keine Anwendung. Mindestens seit drei Jahren in Wien seßhafte Hausierer dürfen in Wien auch weiterhin hausieren. Auch bleibt die Berechtigung befugter Handelstreibender oder landwirtschaftlicher Produzenten zum Feilbieten von Erzeugnissen des täglichen Gebrauches ebenso unberührt, wie das Recht der Gemeinde Wien, lleineren ansässigen Gewerbetreibenden in besonders rücksichtswürdigen Fällen das Feilbieten ihrer Erzeugnisse von Haus zu Haus zu gestatten. Zu diesem Verbot ist zu bemerken: Dem Abgeordnetenhause wurde bekanntlich ein Hausiergesetz seitens der Regierung vorgelegt. Die Vorlage konnte aber wegen des frühzeitigen Schlusses der Reichsratssession nicht zur Verhandlung gelangen. Nun hat sich aber das Handelsministerium zu helfen gewußt, indem es eine Verordnung, die sich auf das

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