Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 8 (1910)
- Issue
- Heft 12 (24.3.1910)
- Date
- 1910-03-24
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2. FrakckfuÄer MraiMfches FcmnüenAatt. Nr. 12. nicht, da ihre Lage sich gegen einst zehnfach verschlimmert hat und sich täglich immer mehr verschlimmert. Es scheint, als ob die weise Stolypinschc Regierung sich ausschließlich mit der Bedrückung der Juden abgibt. Ihre Erfindungsgabe auf diesem Gebiete ist geradezu erstaunlich; Beschränkung auf Beschränkung, lauter Neuerungen, folgen täglich, und nur insofern find sie als alt anznsehen, als sie ' es, vom Haman'schen Geist getragen, auf die Vernichtung der Juden absehen, auf die Physische, materielle wie auch auf die geistige, ideelle. Ganz nach der antiochis ch e n Methode sucht neuerdings Stolypin auch auf dem rein geistigen jüdischen Gebiet die Juden zu bürrängen. Die Plehwes und Jgnatiews Pflegten in jüdischen Angelegenheiten den Juden freie Hand zu lassen, anders Stolypin, der auch die jüdischen Lesehallen und Schulen auf die Mindestzahl zu beschränken und den bleibenden Rest umzumÄreln sucht. Maßnahmen, bieder weise Staatsmann damit begründen will, daß die jüdischen Schulen womöglich zur Separation führen könnten. Und dabei tut er alles, was nur irgendwie geeignet ist, die Juden von den Russen zu trennen. So hält er sic in Ghettis zusammengepfercht, und von den russischen Schulen drängt er sie zurü, kurzum: die ganze Gesetzgebung dient zur vollständigen Separation. Was also tun? Wo die Rettung? Einstmals, da konnte man auf Amerika Hinweisen, doch jetzt schließt Amerika immer mehr seine Tore vor uns Juden. Es bliebe nur die Türkei, wo wir erwünschte Gäste sind und wo man uns als Juden aufnrmmt und wo auch unsere Kultur genehm ist. Es waren noch vor kurzem Momente, — da hegten die Jungtürken, von einer gewissen jüdischen Organisation aufgestachelt, gegen unsere nationalen Aspirationen Bedenken, — allein jetzt, seitdem Halft Bey an die Spitze der Regierung trat, hat sich alles zu unseren Gunsten geändert, man wünscht uns und man sagt es auch offen. Jetzt steht es an uns, die Zukunst unseres Volkes zu sichern. Doch haben wir die Mittel hierfür? Gewiß! Es bedarf nur einer Einigung aller jüdischen Organisationen nach dieser Richtung hin, und das Ziel ist — wenn auch nicht sogleich — erreicht. Das jüdische Volk steht vor einer Wende in seiner tausendjährigen Geschichte. Da ist es denn nötig, daß die- Machthaber des Volkes dieses großen Moments bewußt werden, um die Zukunft Ahasvers zu sichern, damit endlich dem ewigen Wanderer eine Ruhestätte für sein müdes Hau^t gegeben wird. Wenn nicht alle Zeichen trügen, sind endlich unsere großen Organisationen im Begriff, diesen einzig richtigen Weg einzuschlagen. Endlich! - S. H. G—n. Aus alltzr Welt. Deutsches Reich. LeMu. Der fast 6000 Mitglieder zäblende „Verband der Sabbatfreunde" hat seinen Delegiertentag; auf den 27. Marz, nachm. 3 Uhr und 28. März, vorm. 3 Uhr, einberufen, und zwar mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht, 2. Vorträge, 3. Handwerker-Zentrale, 4. Sonntagsruhe, 5. Abwanderung aus. den Kleinstädten, 6. Brockensammlungen, 7. Wahlen. Die Tagung findet Rosenstr. 2—4 statt. Berlin. Der General-Direktor der Stoatsarchive hat unter dem 5. März ds. Js. dem vom Deutsch-Jsraelitischen Gemeindebunde gemeinsam mit der Großloge des Bnei-Briß-Orden begründeten „Gesamtarchiv der Deutschen Juden" angezeigt, daß er die K ö n i g l. Staatsarchive ermächtigt habe, die ihnen durch Ablieferung einer Behörde zugehenden oder in Kassationslisten aufgeführten Akten über jüdische Angelegenheiten, soweit zur dauernden Aufbewahrung durch die Staatsarchive eine Veranlassung nicht vorliegt, unter Vorbehalt der ministeriellen Genehmigung dem „Gesamtarchiv der Deutschen Juden" zur Uebernahme anzubieten.- — - ' Das „Gesamtarchiv der Deutschen Juden" bezieht in dieser Woche die neuenihm von der Jüdischen Gemeinde Berlins, zur Verfügung gestellten Räume in dem Neubau Orauienburgerstr. 28. Berlin. Die Erben des kürzlich verstorbenen. Begründers des Weinhaufes Kempinski haben zu dessen lUndeuken , i 250000 J6. gespendet. und zwar 180000 Jk als „Berthold und Helene Kempinski-Fonds" zu Unterstützungsimd Penionszwecken der Angestellten der Firma und 100,000 Mark an verschiedene Wohltätigkeitsinstitutionen. München. Behufs enl'chledener Abwehr gegenüber den Angriffen auf das traditionelle Judentum, die eine von der Verwaltung der Israelit. Kultusgemeinde in München an das Bayer. Knltnsminiterium gerichtete Denkschrift enthalte» hatte, and anr 18. März eine auß ero rd entl. Mitgliederversammlung der Israelit. Religio nsgescl lschaft „Ohel Jakob" statt. Die Versammlung war sowohl von Vereins- Mitgliedern, wie auch von den sonstigen Freunden des konservativen Judentums sehr zahlreich besucht. Nach einem sehr eingehenden Referate über den Inhalt und die Entstehungsgeschichte dieser Denkschrift durch den Vorsitzenden, Sigmund Frankel, wurde unter allseitigem Beifall die nachstehende Resolution einstimmig angenommen: „Die auf den 12. März 1810 eiiiberufene, sowohl von den Mitgliedern als auch sonstigen Anhängern .des konservativen Judentums zahlreich besuchte außerordentliche Mitglieder-Versammlung des Vereins ,Ohel Jakob" (Israelit. Religionsgesellschaft) E. B. in München hat mit -Entrüstung von dem Inhalt der Vorstellung der Verwaltung der Israelit. Kultusgemeinde München an das hohe königl. Staatsmiuisteriunr des Innern für Kirchcnuud Schulangelegenheiten vom 7. Februar 1910 Kenntnis genommen. Sie weist mit aller Entschiedenheit die kränkenden und herabwürdigenden Angriffe gegen ihre, auf tiefster religiöser Ueberzeugung beruhenden Anschauungen zurück, welche jene Eingabe als „Freude am Veralteten" zu bezeichnen den Mut hat- Sie sieht in diesen auf Entstellung der Tatsachen, ja geradezu falschen Behauptungen gegründeten Angriffen einen neuen Beweis dafür, daß die von der Verwaltung. geleugneten tiefgehenden religiös - dogmatischen Gegensätze zwischen der neuen und der alten Richtung im Judentum tatsächlich vorhanden sind. Die Versammlung verwahrt sich dagegen, daß der Verein „Ohel Jakob" für die Störung des Friedens in der hiesigen Gemeinde verantwortlich gemacht wird; diese Störung hat ihre Ursache nur in der Unduldsanikcit, mit welcher die in ihrer Mehrheit neologe Gemeindeverwaltung sich über die religiösen Anschauungen einer immerhin nicht geringen Minderheit hinweggesetzt, die nicht etwa eine Sette von „Separatisten" ist, sondern in dem F e st - .halten am überlieferten Religionsgesetz allein eine sichere Bürgschaft für den Fortbestand des Gesamtjüdentums sieht. Die Versammlung erklärt sich mit allen bisherigen Schritten der Borstandschaft durchaus einverstanden und verttant darauf, daß dieselbe auch .weiterhin für die Interessen der strenggläubigen Israeliten der hiesigen Stadt aufs entschiedenste eintreten wird. , Sie drückt der hohen Staatsregierung ihren j ehrfurchtsvollsten Dank ans für das in der Ministerialentschließung vom 3. November 1909 neuerdings zum Ausdruck gebrachte Verständnis für die Gewissensbedenken der religiösen Minderheiten in ,den bayerischen Großgemeinden und erbittet auch für die Zukunft den Schutz ihrer religiösen Ueberzeugung von der Gerechtigkeit des hohen Kultusministeriums, dessen oberste Spitze sich erst vor wenigen Wochen über die vorhandenen Gegensätze in zutreffendster Weise vor den Landesvertretern ausgesprochen hat." Ferner erstattete in der Versammlung Rechtsanwalt Dr. Max Fenchtwanger ein übersichtliches und den Stand der Angelegenheit klar znsammenfassendes Referat über die V o r d r i n gjlichkei't der Revision des Judenedikts jv o n 1813. , ' I In ' der sich anschließenden Debatte herrschte :erfreuliche Uebereinstimmnng dahin, daß die ^orthodoxen Minoritäten in den Großgemcinden — isowohl int eigenen Interesse, wie auch im Interesse!der leistungsschwachen Landgemeinden — auch ferner;mü Energie für die baldigste Revision der unhaltbaren veralteten Gesetzgebung.einzutrcte'n verpflichtet sind und daß alle Bedenken, welche von Gegnern der , Revision als Gespenster an die Wand gezeichnet werden, hinfällig und gegenstandslos seien. Nach einem begeistert aufgenommenen S ch l n ßw o r t des Vorsitzenden, der nochmals darauf hinwies, daß gerade Ereignisse wie der Inhalt der an erster Stelle erörterten Denkschrift die Notwendigkeit der Revision am besten beleuchten, wurde die in allen Teilen würdig verlaufene Versammlung um Mitternacht geschlossen. BreSla«. Im .Jüd. Volksbl * lestn wir über die Behandlung der jüdischen Ausländer ' in Preußen: „Man entsinnt sich , wohl, daß. seiner Zeit die Mitteilung durch die Presse ging, der Herr Regierungspräsident in Oppelnhabe eine generelle Verfügung erlassen-, jedem Ausländer, sofern er jüdischen G l a,u b e nL ist, die Erlaubnis zum Aufenthaltinnerhalb seines Regierungsbezirks zu untersagen. Es bedurfte damals erst diplomatischer Interventionum einemjungen Techniker jüdischen Bekenntnisses, der im Oppelner Kreise Antellung gefunden hatte, die Erlaubnis zum Aufenthalt auf eine bestimmte Zeit zu erwirken. Jetzt wird aus demselben Oppelner Regierungsbezirk ein Fall bekannt, der auf die Praxis in der Handhabung ' des FremdenpvlizeirechteS in diesem Bezirke ein so eigenartiges Licht'wirft, daß eine präzise Klarstellung derselben durch die parlamentarischen Instanzen uns dringend erforderlich zu sein scheint. Der Sachverhalt, der diesem Fall zugrunde liegt, ist nach der Darstellung der österreichischisraelitischen Union in Wien der folgende: Der Inhaber eines renommierten Speditionsgeschäftes in Oswiecim, Herr Arthur Haber, hatte anfangs 1909 in Myslowitz eine Filiale eingerichtet, die bei dem dortigen Amtsgericht ordnungsmäßig ins Handelsregister eingetragen wurde. Wie das erforderlich war, kam anfänglich Herr Haber fast täglich ans Oswiecim nach Myslowitz, um dort die geschäftlichen Angelegenheiten zu erledigen. Später jedoch geschah dies nur selten und immer nur so beschleunigt, daß Herr Haber in Myslowitz niemals übernachtete. Das ging so etwa 5 Monate. Dann erhielt Herr Haber von deni Regierungspräsidenten in Oppeln unerwartet die Mitteilung, daß ihm das persönlicheErscheincninMyslowitzunt erjagt werde und e r im Falle der Zuwiderhandlung des Landes verwiesen werde. Die Angabe irgendwelcher Gründe unterblieb, wie das ja die Regel ist, vollständig. Herr Haber wandte sich hieraus an das Ministerium des Aeußern seines Heimatlandes in Wien und bat um dessen Intervention, um eine Aufhebung des gegen ihn erlassenen Verbotes zu erwirken. Die österreichisch-ungarische Gesandtschaft in Berlin, die bei der preußischen Regierung Vorstellungen erhob, erhielt indessen den Bescheid, daß die preußische Regierung nicht in der Lage sei, die gegen Herrn Haber erlassene Verfügung zurückzunchmen, da dessen Aufenthalt in Preußen aus fremdenpolizeilichen Gründen nicht geduldet werden könne. Ans eine weitere Eingabe des Herrn Haber an den Herrn Regierungspräsidenten in Oppeln wurde von dem letzteren Pas Verbot des dauernden Aufenthaltes in Preußen .— und hierin liegt das ganz außergewöhnliche — dahin interpretiert, daß Herrn Haber und seiner Familie alle auf eine persönliche oder gewerbliche Niederlassung in Preußen abzielendeu Handlungen verboten sind, und daß eine gewerbliche Niederlassung auch dann vorhanden sei, wenn das Gewerbe nicht durch den Inhaber selbst, -.sondern in dessen Namen durch einen Angestellten, Vertteter oder Bevollmächtigten betrieben werde. Die vollständige Aufgabe des Speditionsgeschäftes in Myslowitz sei daher unbedingterforderlich. Es liegt klar auf der Hand, daß. infolge einer solchen Interpretation des Ausweisungsbefehles Herrn Haber die Fortführung des Geschäftes selbst durch den schon früher von ihm bestellten reichsdeutschen Vertreter unmöglich gemacht wird und ihm dadurch ein ganz erheblicher materieller Schaden erwächst. Und es ist daher auch ebenso begreiflich, daß Herr Haber sich bei dieser Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten in Oppeln nicht beruhigte, sondern neuerdings die Intervention des österreichischen Ministeriums des Aeußern angerufen hat. Oder vielmehr nicht er selbst, sondern die „Oesterreichisch-israelitische Union" hat sich der Sache angenommen und bei dem österreichischen Ministerium schriftlich und mündlich Abhilfe erbeten. Insbesondere ist in diesem Falle von der „Union" darauf hingewiesen worden und wohl mit Recht, daß eine solche Auslegung der fremdpolizeilichen Machtbefugnis sich nicht mit den Bestimmungen jdes deutsch-österreichischen Handelsverträges in Einttang bringen läßt, in welchem cs heißt: „Die Angehörigen der vertragschließenden Teile -sollen in Bezug aus den Antritt, den Bettieb und die Abgaben von Handel und Gewerbe den Inländern i gleichgestellt seien." Die Oesterreichisch-isrraelitische Union, welche diese Darstellung des Falles Haber gibt, fügt dem hinzu: „Wir haben in der Vorstellung bei dem Herrn Minister des Aeußern in Wien darauf hingewiesen, daß die österreichisch-ungarischen Behörden die Fremdenpolizei niemals in dem Sinne ausüben, daß bei Ausweisung einer Person diese, gezwungen worden wäre, auch ihren Besitz oder ihr Eigentum aus dem Lande zu ziehen/dessen-Betreten ihr verboten worden ist, und daß bei Fortsetzung dieser Praxis der preußischen Behörden der österreichisch-ungarische Exporth anbei, namentlichin Natur Produkten aus Galizien schweren Schaden erleiden müßte. Wir haben deshalb und auch aus allgemein völkerrechtlichen Gründen an die österreichisch-ungarische Regierung das dringende Ersuchen gerichtet,, dieser. Verletzung des Handelsvertrages sich mit aller Entschiedenheit zu widersetzen und die Aufhebung der diesbezüglichen Verfügung der preußischen Regierung zu erwirken." Wenn der Sachverhalt hier richttgwiedergegeben ist, was wohl anzunehmen ist, dann stehen wir., hier vor einer Entwickelung per . fremdenpolizeilichen? Machtbefugnis in Preußen, diein. 'ihren. Konsstquenzen gar nicht auszudenkenist. , Dadurch? sin dr,