Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 8 (1910)
- Issue
- Heft 8 (25.2.1910)
- Date
- 1910-02-25
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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6eüe 2. Frankfurter Israelitisches Familienblatt. Nr. 8 der des Büros, nachdem zwei Mitglieder des früheren Büros kooptiert worden sind, endlich geeinigt haben und zu der Ansicht gekommen sind, daß das Hcreinbringen des Gesctzes- Projcktes ivegen Abschaffung des A nsiedlungsrayons unbedingt notwendig sei. * Die Orthodoxie, welche ihren Einfluß auf das jüdische Leben schon fast vollständig verloren hatte, ist wieder zu neuem Leben erwacht. Der Prozeß ist fast unbemerkt vor sich gegangen, und heute haben die freisinnigen Elenlentc, welche während der Revolntionsjahre geherrscht haben, alle Bedeutung verloren. Nach den Jahren der Sturm- und Drangperiode, in denen unsere Sozialdemokraten es versucht hatten, jeden Glauben bei den Massen auszurottcn, sind diese wieder zu den Rabbinern zurückgckehrt, da die Massen eben sahen, daß die Pläne der Sozialisten vollständig mißlangen. Und so haben denn die Rabbiner im letzten Jahre, wieder festen Boden unter ihren Füßen verspürend, eine eifrige Tätigkeit zu entfalten begonnen. Nach den Rabbincrversammlungcn in Warschau und Wilna, in denen die Rabbiner eigentlich ihre Aufmachung offen demonstriert haben, haben sie im letzten Jahre energisch den Wahlkampf zu der Rabbincrkoni Mission durchgeführt, welche vom Ministerium des Innern nach Petersburg einbcrufen worden ist. Eigentlich kann man gar von einem Wahlkampf nicht sprechen, weil der Jndifferentismus der Massen gegenüber den Wahlen sehr groß gewesen ist und fast nur die Orthodoxen gewählt haben. Anfangs hatte sich zwar die Intelligenz an , den Wahlen beteiligt, da sic glaubte, daß die Kommission über alle wichtigen Fragen des Gemeindclcbens beschließen werde. Da stellte sich aber plötzlich heraus, daß diese Besorgnis unnötig war. Denn laut den Erklärungen des Rcgicrungsorgans wird die Rabbinerkommission, welche jetzt einberuscn wird, keine größeren Funktionen haben, als die .früheren (solche tagten in den Jahren 1852, 1857, 1861, 1879, 1893), d. h. sie wird Aber religiöse Fragen zu beschließen haben, wie Hciratsformalitäten, Scheidungen, jüdische Namen, Friedhöfe usw. Uebcr dieses Programm hinauszugehen, wird der Kommission unmöglich sein; darf sic doch über nichts ohne Erlaubnis des Ministers des Innern beraten, und dieser wird schon dafür sorgen, daß die Fragen über die „jüdische Autonomie" — wie die „Schwarze Hundert" die jüdische Gemcindereforni nennen — nicht auf die Tagesordnung kommen. So wird auch die Rabbinerkomnlission in Petersburg kein neues Moment in die jetzige Lage der russischen Juden hereintragcn, und alles wird wieder beim alten bleiben. S. T s ch c r n o w i t s ch. Der russische Mendelssohn. Zum 50jährigcn Todestag Riwols. Auch Rußland hatte seinen Mendelssohn, obgleich keiner der russischen Dichter je auf den Gedanken gekommen ist, den russischen Denker als einen „Nathan der Weise" in der Literatur zu verewigen und obgleich keiner der jüdischen Schriftsteller es je unternommen hat, gegen den russischen Weisen ins Feld zu ziehen, wie es Sinolcnski gegen den deutschen Mendelssohn getan hat; vielleicht, weil der russ. Mendelssohn ein viel zu guter Jude gewesen ist und vielleicht, weil . . . Allein es liegt uns fern, eine Parallele zwischen de» beiden Mendelssohns zu ziehen: der Unterschied ist auch gar zu g r o ß. Dem Namen nach: „Rabbi Jizchok Bär Lewinsohn, geboren zu Kremenez (Wolynicnf 1788 — zwei Jahre nach dem Ableben Mendelssohns — gestorben in dieser seiner Geburtsstadt 1860. Und weshalb hieß Lewinsohn (Riwol) im Munde aller ,^>er russische Mendelssohn?" Etwa wegen eines dem „Phädon" ähnlichen Werke?! Doch nein! Rabbi Jizchok Bär steckte zu tief im Judentum, wurzelte zu sehr im Glauben seiner Väter, um sich mit Philosophemen und sophistischen Spekulationen ob der Wahrhaftigkeit des Jenseits und der Unsterblichkeit der Seele zu befassen. In der großen Zahl seiner Werke*) ist kein einziges, das sich mit der Unsterblichkeit der Seele u. dergl. besaßt. Weshalb wurde dennoch „Riwol" mit dein Namen Mendelssohn bezeichnet? .— Als Persönlichkeit ähnelt er ihm in manchem. iSo ist z. B. das Weiche und Versöhnende ein gemeinschaftlicher Zug im Charakter beider. Allein dieser Vergleich ist nicht angebracht, da Lcwinsohn in wesentlichen Dingen — trotz seiner körperlichen Schwäche und Gebrechen — kein Nachgeben kannte, und wenn auch Riwol gleich Mendelssohn, um die Gunst der ch r i st l i ch e n Welt buhlte und beständig nach deren Meinung schielte, so ist er doch zu keiner Zeit sich »nd seiner Nation ini geringsten untreu geworden, hat vielmehr sein Volkstum stark betont und war 'weit davon entfernt, sein Judentum den Christen und der Gleichberechtigung zu liebe zum bloßen Koufcssioualismus zu degradieren. Und nur so ist es erklärlich, daß niemand ans seiner Umgebung zur Fahnenflucht griff . . . Vergeblich sucht man nach einem vernünftigen Grund der mendelssohnischen Benennung außer der Popularität beider bei ihren Fürsten — auch Lewinsohn war bei Nikolaus I. in hohem Ansehen gehalten; vielleicht ivci! cs damals Mode war, einen jüdischen Gelehrten am Hofe in Ehren zu halte», und vielleicht war 'Nikolaus ans die Lorbeeren Friedrichs des Großen neidisch —, obwohl diese zarische Gunst Riwol persönlich nichts cingebracht hat; der russische Weise war sein ganzes Lebe» hindurch blutarm und der größten Not und Entbehrung ausgesetzt. Allein Juden in Gunst an den Höfen gab cs zu verschiedenen Zeiten, und deshalb braucht niemand den Namen Mendelssohn zu tragen. Und doch glauben wir, einen Anhaltspunkt gefunden zu haben und zwar das Moment der ausgesprochenen Tendenz bei beiden: aufzuklären, n i ch t c t w a, w c i l p r o f a n e s W i s s e n a n u n d für sich n o t w e n d i g. i st, s o n d e r n, weil m a ii dad u r ch in ehr Ansehen bei den R i ch t j u d e ii erlangen kann und w c i l m a n dadurch unter U in st K n d c n in e h r R echte bekommen kann... Hat Riwol mit seinem Bestreben, aufzuklären, Erfolg gehabt? Ganz minimal. Mendelssohn hatte Erfolg, da seine Zeit Aufklärung erheischte. Lcwinsohn hatte nur geringen Erfolg, da allgemeine Bildung kein Gebot seiner Zeit war, und all seine schönen Zitate und zwingenden Beweise aus Talmud und Geschichte waren daher auch vergeblich. Es hals auch nicht die Zustimmung des Wilnacr Rabbiners Rabbi Abalc Posweilcr; mit rabbinischcn ,Jsechscherini" und gelungenen Zitaten läßt sich kein Bedürfnis vor der Zeit hervorzaubcrn. Der „Teuda bejisroel" kam drei Jahrzehnte zu früh und konnte daher sehr wenig ansrichten. Sobald aber das Bedürfnis nach allgemeiner Bildung sich cinstclltc, war wiederum der „Teuda bejisroel" überflüssig geworden. — Aber auch die Werke der Auseinandersetzungen mit den jüdischen Feinden sind von geringer Bedeutung. Zn Lebzeiten Riwols setzte bereits der p o l i t i s ch c Antisemitismus ein, — und w o die Politik ein setzt, da sind Beweise u n n ii tz. Und so war ein nicht geringer Teil der Werke Riwols unnütz. Es klingt merkwürdig, ist jedoch aber wahr: die Werke Riwols sind zum größten Teil logisch richtig und halten der Kritik stand, auch ist ihre Darlegung klar und schlicht, — und trotz allem und allem ist ihre Bedeutung gering, teils aus den oben erwähnten Gründen und teils, weil mancher Gedanke schon bereits von seinen Vorgängern in anderer Form gesagt worben sind/ Nur so ist es zu erklären, weshalb der russische Mendelssohn, Vater der russisch-jüdischen Aufklärung, schon in den sechziger Jahren in der Blütezeit der Haskala fast ganz in die Vergessenheit geriet. Die Verdienste Riwols liegen hauptsächlich einerseits auf dem Gebiet der hebräischen Sprache und Stylistik, andererseits trug er durch seine traditionelle und echt jüdische Lebensführung sowie durch seine .lautere, schlichte und verklärte Persönlichkeit dazu bei, eine ansehnliche Anzahl von Jüngern hervorznbringen, die in seinen Bahnen wandelnd zu bedeutenden und verdienstvollen Gelehrten geworden sind, jo z. B. Schneinr Sachs, I. Reifman, Schai Fin, M. Straschun, A. Harkawi u. dgl. m., die nicht nur Bleibendes in der Literatur geschaffen haben, sondern auch im Geiste der Tradition gelebt und gearbeitet haben, und seine Jünger waren es, die den Eckstein zur jüdischen Wissenschaft in Rußland, den Riwol gelegt hat, zum schönen, wenn auch noch unvollendeten Bau anfrichten ließen. S. H. G—n. *) Seine bedeutendsten Werke sind: Teuda bejisroel, im Jahre 1828 erschienen, publizistisch-wissenschaftliche Schrift, eine Rechtfertigung der profanen Bildung vom Standpunkt des Talmud; „Beis Jehuda", religions-philosophisch u. geschichtlich, erschien 1839; „Achiha haschilauni, äfes domim", eine Widerlegung des Blntmärchens; „Srubowel", eine Verteidigung des Talmuds gegen die Anklagen Brafmans und Eisenmengers; „Schorosche lewonaun"; ,F)hlei schein", Forschungen Aber die hebräische Sprache. Aus aller Wett. Deutsches Reich. Stuttgart, 15. Febr. Auf Veranlagung des Rabbiners Dr. Kroner und des Jsr. Kirchenvorst c h e r a m t s hat die Kgl. Jsr. Oberk i r ch e n b c h ö r d c durch Vermittlung der K g l. Stadtdirektiou dcm Schächter der Jsr. Religionsgesellschaft das Schächten im hiesigen Schlachthaus verbieten lassen. Zur Kommenticrung dieses geradezu unglaublichen Vorkommnisses diene, daß die I. R.-G. seit 32 Jahren unter den größten Opfern völlig unabhängig und bisher auch unbehelligt von der Jsr. Oberkirchenbehörde sämtliche Institutionen einer gesetzestreuen jüd. Gemeinde unterhält. Der Schächter besitzt Approbation von mehreren gesetzestrcucn Rabbinern und ist sowohl in religiöser als technischer Beziehung völlig einwandfrei. Trotzdem dies' alles dem Stadtxabbiner Kroner bekannt war, forderte er am 28. Oktober den Schächter der I. R. - G. über den Kopf seiner Vorgesetzten hinweg auf, sich bei ihm zur Prüfung einzusinden und berief sich dabei ans verschiedene vom Ministerium und der Oberkirchenbehörde erlassene Verordnungen. Der Schächter übergab diese Vorladung seinem Vorgesetzten, dem Vorstand der I. R. - G., der nunmehr in einem Schreiben es ablehntc, seinen ihm unterstellten und von ihm bezahlten Beamten dem Stadtrabbiner zur Prüfung znzuschickeii, da sich die angezogenen Vcr- . ordnungcn nur ans die Beamten der Kirchengemeinden bezögen und nicht ans Beamte einer Privatgcmcinde. Hierauf erhielt der Vorstand der I. R.-G., die augenscheinlich trotz ihrer 32jährigen Existenz für die jüd. Behörden als nicht vorhanden betrachtet wird, keine Antwort. Dagegen wurde der Schächter vom Jsr. Kirchenvorsteheraint in i t der Androhung von Polizeigewalt nochmals aufgefordcrt, sich beim Stadtrabbiner einzusinden. Er antwortete hierauf, er sei Beamter der I. R.-G., das Jsr. Kirchenvorsteheraint möge sich mit seinem Vorstand ins Benehmen setzen. Als Antwort kam eine von der K. Jsr. Oberkirchcnbchörde vcranlaßte Vorladung zur K. Stadtdirektion. Hier wurde der Schächter unter Androhung des Schächtverbots aufgefordert, sich vom Stadtrabbinat prüfen zu lassen. Hiergegen legten der miterschienene Vorstand und der Schächter Protest ein. Nunmehr erfolgte durch die K. Stadtdirektion im Aufträge der K. Jsr. -Oberkirchenbehörde das Verbot des Schächtcns unter Androhung von — zunächst — J(. 10 Strafe für jeden einzelnen Uebertretnngsfall. Gegen dieses Verbot hat der Schächter natürlich Beschwerde bei der K. Krcisregierung eingelegt. Wir sind überzeugt, daß eine hohe christliche Behörde den religiösen Ueberzeugiingen einer gesctzestreuen . Minderheit besseres Verständnis entgegcnbringen wird, als die jüd. Behörden. Der Standpunkt des Vorstands der I. R.-G. wird überall begriffen werden, da der gesamten jüdischen Welt die ganz unjüdischen Verhältnisse der Stuttgarter Gemeinde bekannt sind. Der Gottesdienst der Gemeinde ist völlig reformiert: Orgelklang, Frauengesang (man denke, „christliche" Sängerinnen tragen das Schima Jisroel vor!), Verbot des Tallisanlegcns, des Dnchens, des Leinens der ganzen Sidra, des Mitbringcns von Lulow u. Esrog, des Anziehens von Sargcnes an den Jonnim nauroim, des Anziehens von Schuhen an Tischobeaw und Jomkippur. Eine durchgreifendere Reform ist wohl kaum möglich. Die jüd. Fleischer arbeiten alle am Samstag. Der obligatorische Religionsunterricht beschränkt sich ans biblische Geschichte. Vom Unterricht des Hebräischen kann jeder Vater sein Kind dispensieren lassen. Eine Mikwoh, sowie ein jüd. Spital sind in der Hauptstadt Württembergs (ca. 1000 jüd. Seelen) überhaupt^ nicht vorhanden. Es versteht sich, daß der Vorstand der Jsr. Religionsgesellschaft nicht erst die Sanktionierung seines Schächters von dem Rabbiner einer solchen Reformgcmeinde cinholen kann. Aber das sind die Blüten und Früchte einer Zwangsorganisation! Daher rufen wir unseren gesetzestreuen Brüdern in Nord und Süd zu: Kämpfet mit allen Mitteln gegen eine Zwangsorganisation, die man Euch anfoktrohicrcn will! Anmerkung der Redaktion.- Da wir es für eine jüdische Pflicht erachten, versöhnend zu wirken, sandten wir einen Abzug des vorstehenden ' Berichtes an das Stuttgarter Stadtrabbinat. Wir erhalten nun von Herrn Kirchenpfleger N. Meyer, dem Aufseher über das Schächtwesen in Stuttgart, eine aktenmäßige Darstellung der Schächt-Angelegenheit, der wir folgendes entnehmen: Der derzeitige Schächter der I. R.-G. erhielt am 18. September 1903, wie cs das Gesetz verlangt, vom Stadtrabbinate die Autorisation, sei» Amt guszuüben, nachdem er sich schriftlich verpflichtet hatte, demselben einmal im Jahre unaufgefordert, seine Messer vorzuzeigen und einmal im Jahre einer Nachprüfung sich zu unterziehen. Der ersten Verpflichtung kam er nur einmal nach, der letzteren garnicht. "