Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 7 (1909)
- Issue
- Heft 26 (9.7.1909)
- Date
- 1909-07-09
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 26. Zelle L Aus edler Welt. Deutsches Reich. Köln a. Rh. Am 29. Juni fand die infolge der sommerlichen Zeit nur mäßig besuchte Generalversammlung der Synagogen- Gem ein de „Adaß Jeschnrun" statt. Der Vorsitzende des Vorstands, Herr Dr. Ochs, eröffnete die Sitzung. — Das wichtigste Ereignis des Berichtsjahres war die Verleihung der Rechte einer Synagogen-Gemeinde. Sie beruht vollständig aus gesetzlicher Basis, die Organisation auf dem Gesetz von 1.847. Sie hat einen Vorstand, Repräsentanz, Generalversammlung und verschiedene Kommissionen. Sämtliche Wahlen geschehen unter behördlicher Aufsicht. 'Der Vorstand hat .gesetzlich Vollmacht zur Vertretung der Gemeinde. Die Geschäfte wurden in .harmonischer Weise abgewickelt. Die Mikwah wurde vollständig ningebaut, die Kosten hierfür in der Hauptsache durch private Beiträge bestritten, sodaß das Budget hiermit nur unwesentlich .belastet wurde' Ebenso wurden die Ausgaben für Anschaffung eines Sefer und für den Ankauf des Friedhofes fast durchweg aus privaten Mitteln gedeckt. Der gemeinsame Ausgang in der Synagoge wurde durch einen Rolladen-Verschluß getrennt, die Fenstervorhänge beseitigt und durch Verglasungen ersetzt. Die Beleuchtung verbessert. Berichterstatter dankt der Chewra Chochmas Lev, Herrn Asch, der die Brochaus für die Haftara, und Frau Leo Bier, die einen Vorhang gestiftet hat. Die Neu-Schaffung einer Synagogcn-Ordnung hat.zwar anfangs viel Widerspruch herausgefordcrt, aber straffe Disziplin geschaffen und sich bewährt. Die lag in den bewährten Händen des Herrn Gibbermann. Nach vielen Mühen hat die Schechitah-Angelegenheit ihren Abschluß erreicht. Die Gemeinde ist im Besitz einer eigenen, nur ihr unterstellten Schechitah. Beamte sind bereits angestcllt, es wird nur noch gewartet, bis die Kündigungsfrist derselben abgelausen ist. Nicht weniger verheißungsvoll sind die Arbeiten in der Sache „Friedhof" verlaufen. Die Erwerbung eines Grundstücks ist so gut wie gesichert. Nur das Plazet einer einzigen Instanz steht noch ans. Die Gemeinde dankt .den edlen Gebern, die bereits erhebliche Beträge gespendet und sich damit ein Denkmal schönsten Opsersinns gesetzt haben. Zur Unterhaltung der Religionsschule leistet die Gemeinde einen Beitrag, die Uebungsschnlc des Seminars unterstützt sie durch Zuweisung wertvollen Schülermaterials. Mit sämtlichen Beamten wurden feste Verträge geschlossen, die im Hauptamt wirkenden Schochtim sind pensionsbercchtigt angestellt. Redner gedenkt des früheren Seminarlehrers Dr. Auerbach und giebt der Hoffnung auf dessen baldige Genesung Ausdruck. Abgesehen von der großen Feier anläßlich der Verleihung der Rechte in Verbindung mit einem Festgottesdienste und der Feier des 20jährigen Bestehens der Synagoge ist blos die Schulprüfung als größere öffentliche Veranstaltung hervorzuheben. Im Verkehr mit den verschiedensten Behörden ist man der Gemeinde überall bereitwilligst cntgegengekomnien. Es stehen noch eine Reihe wesentlicher Aufgabe» bevor, so die vieler Geldopfcr bedürfende Verbreiterung der zu klein gewordenen Synagoge. Auch auf dem Gebiete der Charitas soll noch mehr geleistet werden, bis jetzt wurden nur auf Pesach Bedürftigen die Mazzaus geliefert. Redner dankt noch Herrn Rabbiner Dr. Carlebach. — Rendant Hecht verliest den Kassenbericht. Die Einnahmen betragen Mk. 17 086 (i. B. 14 094). Die Ausgaben Mk. 15304 (i. B. 12 909), sodaß ein Plus von Mk. 1782 bleibt. — Zur Diskussion bemängelt Herr Auerbach, daß der Versammlung kein gedruckter Bericht zugegangcn sei, ferner wünscht er für die Jomin- Nauroim Einrichtung eines Filialgottesdienstes. Vom Vorstand wird diesbezügliche Zusage gegeben. — — Herr van Cleef macht Mitteilungen über den Ankauf des Friedhofes. Ben Jair. Karlsruhe. Veranlaßt durch die Strafsache Mar sch all — Marschall wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sein Kind nicht in den liberalen Religionsunterricht der Hauptgemeinde, sondern in den der orthodoxen Religionsgesellschaft geschickt hatte — bringt der „Bad. Landesbote" Ausführungen, denen folgendes entnommen sei: „Einen Dispens vom Religionsunterricht gibt es nach dem Gesetz nicht, da dieses — vom Industrie- und Zeichenunterricht abgesehen — nur einen Dispens vom ganzen Volkschulunterricht kennt, sofern ein vollwertiger Ersatz durch Privatunterricht nachgewiesen ist. Ebensowenig wie also ein Kind vom Geographie- oder Schreibunterricht befreit werden kann, ebensowenig kann es nach dem Gesetz vom Religionsunterricht befreit werden. Gleichwohl hat der Großh. Oberrat der Israeliten die Erlaubnis zum Privatunterricht allen denjenigen Israeliten gegeben, die ihre Kinder nicht orthodox unterrichten zu lassen wünschen. Frankfurker Israelitisches Kamilienblatt. In der Regel wurden dahier Gesundheitsrücksichten vorgeschützt. Merkwürdigerweise konnten solche Kinder den ganzen übrigen Elementarunterricht genießen, litten aber an Blutarmut, wenn sie in den Religionsunterricht gehen sollten. Dann wurde Dispens für Privatunterricht gegeben. . . Ebenso ungesetzlich wie diese Befreiung vom offiziellen Religionsunterricht ist die Nichterteilnng des hebräischen Unterrichts. Das Gesetz schreibt letzteren zwingend vor, und gleichwohl bat man erst neulich in Pforzheim diesen Unterricht für fakultativ erklärt. Die obcrrätliche Begründung dazu führte an, das geschähe, „um Zwangsmaßregeln zu vermeiden", in Karlsruhe und Mannheim sei deshalb der hebräische Unterricht längst schon saknlativ. Man war aber auch offen genug, die wahren Gründe für dieses letztere Verhalten bekannt zu geben. Kein anderer als der Karlsruher Stadtrabbiner Dr. Appel, der zugleich Mitglied des Großh. Oberrats der Israeliten ist, hat ans diesem Anlaß in Pforzheim erklärt: „der Oberrat erteile Dispens, wenn zu befürchten sei, daß die Gesuchsteller bei Nichtgewährung aus der Landessynagoge austräten und dadurch der Gemeinde erhebliche Stcucrkräfte verloren gingen." Das war der Standpunkt des Oberrats nach der einen Seite. Der orthodoxen Richtung gegenüber wurde aber bislang ein Dispens grundsätzlich verweigert. Den Angehörigen dieser Richtung mutet man im Gegenteil leichthin zu, aus der Landessynagoge auszutreten. Diesen gegenüber sind Zwangsmaßregcln am Platze und man scheut sich nicht, deren Kinder durch polizeiliche Gewalt holen zu lassen. Und dabei ist cs doch ganz gleichgültig, ob der Herr Stadtrabbiner Dr. Appel selbst den Schutzmann damit beauftragt, oder wie es tatsächlich der Fall sein soll, den ihm unterstellten Religionslehrer anweist, ja darauf zu achten, daß das Kind zum Unterricht kommt, und gegebenen Falls mit den schärfsten Maßregeln vorzugehen. Mag man auch dem Gegensatz zwischen Orthodoxie und Liberalismus gleichgültig gegenüber stehen, der Gedanke, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist unabweisbar. Auf der einen Seite wird ans Wunsch gerne dispensiert, und auf der anderen Seite will man einen vierstündigen Unterricht — der gesetzliche ist nur dreistündig — nicht als vollwertig anerkennen. Diesen Kindern mutet man sieben Religionsstunden in der Woche zu, indem man verlangt, daß sie überdies noch in den offiziellen Religionsunterricht gehen! Wo bleiben da pädagogische Rücksichten. Und wo bleibt der Geist, der die oberste kirchliche Behörde zu erfüllen hat, die nach dem Gesetz als oberstes Aufsichtsorgan berufen ist, über den Parteien zu stehen. Wo bleibt das Interesse an der Landessynagoge, wenn man den einen gegen das Gesetz alles erlaubt, damit sie ja nicht aus der Landessynagoge austreten, während nian kaltlächelnd den andern, die ihren Kindern einen intensiveren Unterricht geben lassen, erklärt, sic mögen doch aus der Landessynagoge austreten: gnttatsweise wolle man ihnen sogar, wenn sie austreten, Steuernachlaß gewähren." Mannheim. Die bekannte Angelegenheit des Dr. Moses- Mannheim, welcher von dem Vorstände des „Deutschen Vereins für Schulgesnndheitspflege" seines a l t t e st a m e n t a r i s ch e n Namens wegen nicht für würdig erachtet wurde, ein Referat auf der Jahresversammlung zu erstatten, hat nunmehr ihren Abschluß gefunden. Der Vorsitzende des Vereins, Prof. Griesbach in Mülhausen i. E., mußte vom Vorstande zurücktreten; der neue Vorsitzende, Stadtschulrat Dr. W e h r - Hahn -Hannover, gab auf der diesjährigen Jahresversammlung in Dessau die .Erklärung ab, daß der Borstapd nicht auf dem Standpunkt stehe, den Prof. Griesbach in seiner Unterredung mit Dr. Moses eingenommen habe. Chemnitz. Rechtsanwalt Dr. Mühlfelder, der es in seiner militärischen Karriere zum Vizefeldwebcl d. R. gebracht hat, hatte s. Zt. beantragt, daß er zur Wahl als Reserveoffizier gestellt werde. Er wurde daraufhin aufgefordert, an den Osfiziersgesellschasten teilzunehmen, gefiel allgemein, aber zur Wahl kam es nicht, — und als er sich endlich deshalb erkundigte, riet man ihm vertraulich, er möge seine Bewerbung zurückziehen, da er möglicherweiseseines Glaubens wegen nicht gewählt werden würde. Diesen den militärischen Antisemiten bequemen Ausweg verschmähte der jüdische Offiziersaspirant, und _ er wurde dann auch bald benachrichtigt, daß er nicht gewählt worden sei. Auf eine Beschwerde des „Zentralvereins. deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" wurde zwar von den Vorgesetzten Militärbehörden dieser Wahlakt für ungültig erklärt und eine Neuwahl angeordnet, aber auch diese hat jetzt das gleiche Resultat — Ablehnung (mit 86 von 87 Stimmen) — ergeben. Rußland. Petersburg. Der im Zerstören rücksichtslose Unterrichtsminister Schwarz harte verfügt, daß die vor seiner Ministerzeit über die Norm aufgenommenen Juden bei der diesjährigen Aufnahme in Rechnung kommen sollen. Diese Bestimmung, nach der fast nirgends neue jüdische Studenten immatrikuliert werden könnten, hat der Ministerrat soeben abgelehnt, aber zugleich die Wiedereinführung der alten Prozentnormen endgültig fest gelegt. Für die meisten jüdischen Hochschulaspiranten, wenn auch nicht für alle, wie anfangs geplant war, beginnen demnach die ehemaligen Qualen. Shitomir. Dieser Tage heiratete der Sohn des reichen jüdischen Kaufmannes „Lodberg" ein Fräulein Alexandria Sacholinskaja, die eine interessante Lebensgeschichte hat. Sie wurde nämlich geboren und erzogen, auf der Verbrecher-Insel „Sachalin" (daher ihr Name „Sacholinskaja). Ihr Geschichte ist folgende: Im Jahre 1887 fand man in dem berühmten Kerker Sachalins ein Kind im Alter von 10 Tagen. Die dort Eingekerkerten hatten Mitleid mit diesem Kinde und beschlossen, es aufzuziehen. Einer von diesen Unglücklichen, ein Jude, übernahm die Stelle einer Erzieherin, alle aber umgaben das Kind mit zärtlicher Sorgfalt und Liebe. Sie zahlten für Milch, man zerriß Hemden und machte daraus die nötige Wäsche für das Kind, welches der Liebling des ganzen Gefängnisses war. Alls das Kind 8 Jahre alt wurde, übergab der Jude das Mädchen einer Bäuerin in dem nebengetegenen Dorfe, die bereits ihre Strafe abge-. büßt hatte, und bas Kind befand sich bei dieser Frau 3 Jahre lang. In diesen 3 Jahren sammelte der Jude allmonatlich von allen Verbrechern zu 10 und 20 Kop.; das Geld sandte man in die nahe gelegene Stadt, wo sich eine Sparkasse befand, und es wuchs allmählich zu einem Kapital von Rs. 1000 an. Mit diesem Gclde sandte der Jude das Mädchen, mit der Zustimmung der Obrigkeit, nach Nawjeszensk ins Gymnasium, wo es eine ausgezeichnete Bildung genoß. Ihr Fähigkeiten und ihre Aufführung brachten sie dazu, daß sie das Gymnasium mit goldener Medaille absolvierte, und der auf Sacholin schmachtende Jude, der von Hause aus reich ist, sandte dem Mädchen zur weiteren Ausbildung Rs. 15 jeden Monat. — Späterhin erteilte sie Privatstunden, kannte nur als Vater den jüdischen Wohltäter, und fuhr nach Petersburg auf die höheren Frauenkurse. Die Unruhen von 1905 zwangen .sie aber, Petersburg zu verlassen, und sie ging nach Kiesf. Da machte sie Bekanntschaft mit dem jungen „Lodberg", und nunmehr haben sich beide geheiratet. I. I. Braun. Helsingfors. Der finnische Senat hat die Einfuhr von KoscheremFleisch aus Rußland nach Finnland unter folgenden Bedingungen gestattet: 1. Jedem Fleischtransport ist eine Bescheinigung beizufügen, daß die Tötung des Viehes nach jüdischritueller Vorschrift erfolgt ist. 2. Das cingeführte Fleisch darf bei - Strafandrohung nur an Juden verkauft werden. Der Senat hat die erwähnte Erlaubnis deshalb erteilt, damit er bei der bevorstehenden Beratung des Schächtverbots im Landtag erklären kann, daß den finnischen Juden der Genuß von koscherem Fleisch nicht entzogen ist. Rumänien. Jassy. Ein Kondukteur der hiesigen Tramway wollte nicht halten, als ein jüdischer Leichenzug passierte und verursachte dadurch eine Panik. Die Repräsentanten der jüdischen Gemeinde führten bei der Tramwaydirektion darüber Beschwerde, würden aber unter antisemitischen Schimpfworten hinausgeworfen. Infolgedessen beschlossen die jüdischen Einwohner von Jassy, die einen großen Teil der Bevölkerung bilden, die Boykottierung der Tramway. Seit Tagen fahren alle Tramwaywaggons fast ganz ohne Passagiere. — Nunmehr hat die Direktion mit der jüdischen Gemeindevertretung Verhandlungen eingeleitet, um sie durch Gewährung einer Genugtuung zur Aufhebung des Boykotts zu bewegen. Amerika. New-Nork. Recht erheblich ist seit Jahren die Zunahme der Juden in Kanada. Bon 1115 Seelen im Jahre 1871 und 16 432 im Jahre 1903 ist heute die jüdische Bevölkerung Kanadas aus über 60 000 angewachsen. Personalien. Berlin. Kommerzienrat Hermann Bamberg, Vorsitzender des Handwerkervereins, erhielt den Kronenorden 3. Klasse, Ziegelei-