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Neue jüdische Presse · 1909-06-11 · Heft 22 (11.6.1909) · p. Seite 2

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
7 (1909)
Issue
Heft 22 (11.6.1909)
Date
1909-06-11
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Frankfurter Israelitisches Fmniliendlatl. dafür darf jeder fühlende Jude die Ha>-d -in'» Feuer legen.- Interessant ist, was über die Beratung und Beschlußfassung des „Reglements" — nachträglich bekannt wurde. Nach dem zuerst ausgegebenen Bericht zu schließen, scheinen die Delegierten des „Schweiz.-Jsracl. Gemeindebund" ohne Widerspruch die 14 Paragraphen des Entwurfs angenommen zu haben. Aber bald nachher meldete der Delegierte Louis Wyler sein, zugleich Namens eines zweiten Delegierte», Separat-Votum in der QeffenÜichkeit an, dessen logisch unanfechtbaren Ausführungen die Schwächen des „Reglements" mit seltenem Freimut bloslcgen und das verdiente, von allen Armenpflegen der Schweiz und Deutschlands beherzigt zu werden. Indem nämlich Herr Wyler und sein Kollege dem eben wörtlich zitierten '„Gewohnheitsbeitler- Paragraphen" einen andern entgegengestellt haben, der abgefatzt ist: „Junge, offenbar arbeitsscheue Elemente, die den Eindruck von Gewohnheitsbettlern machen, dürfen nickt unterstützt werden" — ist dem elfteren der Giftstachel entzogen. Hören wir hie vortreffliche Begründung des Herrn Wyler zu feinem humanen Antrag: „ . . . Das Problem des jüd. Wanderbettels kann nicht durch einen Paragraphen gelöst werden, denn es .hängt innig zusammen mit den schwierigen Verhältnissen Ost-Europas. Der Begriff des Gewohnheitsbettlers ist schon schwer zu definieren; unsere Armenkassen werden zumeist von Glaubensgenossen .aus Galizien, Polen und Rußland in Anspruch genommen. Manche von diesen sind der Unterstützung nicht würdig. Allein sie kommen aus einem Milieu, aus einer Erziehung, aus Verhältnissen heraus, die dafür verantwortlich sind, daß aus ihnen keine nützlichen Glieder der Gesellschaft geworden find. Wir erinnern bei dieser Gelegenheit an eine vor ca. 'Jahresfrist stattgehabte Gerichtsverhandlung in Zürich, wo ein polnischer „Schnorrer", der Bestechung angeklagt, dom Richter frei gesprochen wurde, mit der Begründung, daß in Polen und Rußlaird die Korruption sozusagen zum Nationalcharakter gehört (!) (Dieses Beispiel von Vorurteilslosigkeit sei zur Nachahmung empfohlen.) Es ist eben unjüdisch, alle diese „Schnorrer" in einen Tiegel zu werfen und sie „an die Grenze zu schieben", wie der hübsche Ausdruck im Reglement lautet. . . . Viele don ihnen (den „Schnorrern") sind arbeitswillig, wollen aber den Schabbos nicht entweihen. Eine jüdische Organisation für Armenfürsorge sollte aber den Schabbos als heilige Institution anerkenne» und diejenigen nicht als Gewohnheitsbcttler stigmatisieren, die als Opfer ihrer Glauhcnstrene zum Wanderstab greifen müssen. . . " Noch manch trefflichen Ausspruch enthält das 'Wylersche Votum, aber der vorstehende Auszug reicht hin, den Leser über die Tragweite jenes Ausnahme-Paragraphen im Reglement zu orientieren. Wir schließen unseren Brief mit einer Kritik und Ermahnung, 'die Herr L. Wyler an die Schweizer, jüdischen Gemeinden richtet: „ . . Lag überhaupt eine dringende Notwendigkeit vor, eine Sache von solch erheblicher Notwendigkeit in einer einzigen Tagung zu Ende zu führen? Und dann noch eine Frage: Wo waren unsere Rabbiner, die gerade hier ein kompetentes Wort mitzureden berufen gewesen wären? Hatte man versäumt — oder es nicht für nötigerachtet, sie einzuladen?.. Wir empfehlen das Reglement dem c i n g c h e n d e n Studium der Gemeinden; so wie es ist,—bildet es * keine Blüte am Baume jüdischer Solidarität; so wie es ist, läßt es allzusehr den Pulsschlag des altjüdischen Herzens vermissen, dem wir alle doch noch keinen Platz in der jüdischen Antiquitätenkammcr des schweizerischen Landesmuseums einräumen wollen. . . " I. M. (Basel). Die Rabbiuerkonferenz z« Wilna. u Die Resolutionen der Wilna'schen Rabbinerkonferenz tragen-einen religiösen, religiös-politischen Charakter. Sie sind kurz folgende: 1. von der Gründung eines Vereins zur Wahrung aller religiösen Interessen des orthodoxen Judentums; 2. die von Rabbi David Friedmann- Karlin eingebrachte Resolution, daß die zufolge der zahllosen Ausnahmegesetze herrschende äußerst 'kritische ökonomische und politische Lage der russischen Juden eine unheilvolle Rückwirkung ans den religiösen Zustand derselben unvermeidlich haben muß und hat; 3. die Resolutionen bezüglich des Gesetzprojektes von der Sonntagsruhe; 4. über das Schechitaverbot in Finnland; 5. über die Gewährung des Wohnrechtes außerhalb des Ansiedlnngsrahons — so lange dieses noch nicht aufgehoben ist — an Rabbiner, Schochtim, Mohelim und Melamdim, ohne welche die legaliter ansässigen Juden unmöglich ihre religiösen Bedürfnisse befriedigen können; 6. Wer die Strafbarkeit für Betrug in all' den Fällen, wo religiös verbotene Gegenstände als solche ausgegeben und verkauft worden, welche religiös gestattet sind; 7. über die Strafbarkeit'für Beleidigung und Verleumdung der jüdischen Religion und die Befugnis der Rabbiner, als Vertreter derselben die Beleidiger oder Verleumder vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen; 8. von der Notwendigkeit, den zuständigen Behörden die offizielle, autoritative Erklärung abzugeben, daß laut jüdischen: Neligionsgesetze die Nacht zum folgenden Tage gehört: 9. daß die laut jüdischem Gesetze geschlossene Ehe ihre volle Gesetzeskraft behält auch für den Fall, wo sie nicht in die zuständigen Matrikelbücher eingetragen ivorden ist oder bei deren Schließung anderweitige, obrigkeitliche Vorschriften unbeachtet geblieben sind; 10. von der Befreiung, am Sonnabende und an Feiertagen sich vor Gericht zu stellen; 11. die Giltigkeitserklärung eines Schcidebriefes, der im Auslande ausgefertigt und nach Rußland geschickt worden ist und umgekehrt und daß solche Scheidebriefe in den Matrikelbüchern registriert werden dürfen, gleich denen, die im russischen Reiche selbst ausgesertigt und überreicht worden sind, 12.. von der offiziellen Erklärung, daß „Chalitza" ein religiöser Akt ist, gleich dem „Gct", ohne welchen die Schließung einer neuen Ehe verboten ist; 13. über die Befreiung der jüdischen Zöglinge vom Besuche der öffentlichen Schulen am Sabbat und Feiertagen; 14. über die Anerkennung von Seiten der Regierung der s. g. „geistlichen Rabbiner", d. h. der eigentlichen Rabbiner im Gegensatz zu den sogen. „Kronsrabbinern" als solchen, ohne von den crstcren irgend welchen B i l d u n g s z c n s u s zu fordern, mit anderen Worten, daß die gegenwärtig ilegal funktionierenden Rabbiner, die keine Zeugnisse über den Besitz allgemeiner Bildung anfweisen können, als die eigentlichen Rabbiner von der Regierung anerkannt werden und alle im Paragr. 1325 aufgezähltcn Befugnisse eines solchen ihnen zustehen sollen, mit Ausnahme der Führung der Matrikclbücher, welche wie bis jetzt in den Händen der „Kronsrabbiner" bleiben soll; 15. über die Berufung in die im bevorstehenden Herbste zu tagende Rabbiuerkommission ausschließlich faktischer Rabbiner, welche im Stande wären, religiöse Fragen autoritativ zientscheiden; 16. über die Hebung und Förderung des Religionsunterrichtes in hergebrachter sterng traditioneller Weise, d. h. nach den ersten Quellen: Bibel, Talmud und üblichen Kommentatoren in den bestätigten Talmudthoraschulen und Jeschiboth, — und zu diesem Behufe das Rachsuchen um :i) die Aufhebung der herrschenden Gesetze, laut welche» von den Leitern und Lehrern der Talmudthoraschulen und Jeschiboth ein gewisser - Bildungszensus gefordert wird; b) die Einführung von Lehrprogrammen, welche den Unterricht in Bibel, Talniud nebst Kommentatoren sichern und c) die Gewährung einzelnen Privatpersonen und ganzen Genieindcu, Talmudthoraschulen und Jeschiboth zu eröffnen, in welchen ausschließlich die obengenannten religiösen Gegenstände unterrichtet werden. Aus dieser kurzen Aufzählung der gefaßten Resolutionen wird der Leser ersehen, wie vorteilhaft die Wilna'sche Rabbiuerkonferenz vor der Warschauer sich auszeichnet. Resolutionen, welch, wohlbegründeten Unwillen selbst in streng orthodoxen Kreisen hervorriefen, wie zum Beispiel die von der Ucbergabe der Bücherzcnsur über Schriften jüdischen Inhaltes den Rabbinern, worauf selbst in Rußland kein Geistlicher, zumal der griechisch-katholischen Kirche Anspruch erhebt, — oder solche Resolutionen, die an sich wohl berechtigt sind, aber in Anbetracht der allgemeinen Lage der Juden im Lande sich mindestens höchst naiv ausnehmen, wie diejenige betreffend behördlicher Genehmigung, „Eruwin" in jeder jüdischen Gemeinde hcrzustellen und jüdische Soldaten mit „Zizzis" auszurüstcn, — derartige Resolutionen hat die Wilnasche Konferenz nicht auszuweisen. Aber das wäre nur ein negativer Vorzug. Letztere hat auch positive Vorzüge. Als solche find unbedingt sämtliche Resolutionen sub numeris 1—12. Alle diese Resolutionen verraten ein richtiges Verständnis für dic religiösen Zeitbedürfnisse, wie auch einen ausgesprochenen politischen Sinn. Anders wohl verhält es sich mit der Resolution 13. Gewiß wäre es vom jüdisch-religiösen Standpunkt«. gar sehr zu wünschen, daß' die jüdischen Schüler und Schülerinnen öffentlicher Lehranstalten ihren Schabbos frei haben. Man nimmt aber schon ohnehin Juden ungern in öffentliche Schulen auf, und nun' sollen, noch die wenigen Juden, die ausgenommen worden sind, Unordnung in die Schule hineinbringen. Man kann im Voraus sagen, daß solche Ansprüche von der Regierung nie und nimmer befriedigt werden. Zudem werden die jWischen Zöglinge sellst sich schwerlich dazu verstehen. Ich riet daher, sich mit einer Resolution um Befreiung von schriftlichen Arbeiten zu begnügen. Eine solche Resolution hätte mehr Aussicht auf Erfolg, weil bis gegen Ende der neunziger Rr. 22 Jahre jüdische Zöglinge auf Grund ministerieller Erlasse zum Schreiben am Sonnabend nicht angehalten wurden, — aber ich blieb in der Minorität. (Schluß folgt». Die hebräische Konferenz in Manchester. (S p e z i a l b e r i ch t.) Der eine halbe Million Seelen zählenden, zum größten Teil aus dem Osten eingewandertcn Judenheit Englands, fehlte es bis jetzt an jeder Institution, die sich mit der Frage der modernen jüdischen Erziehung abgiebt. Die Kinder der Eingewanderten erhalten fast keine geregelte Erziehung und wachsen halb verwildert iu's Leben hinein. Von Seiten der Gemeinde geschieht sehr wenig, um diesem Uebel zu steuern; den Kindern wird in den jüdischen Gemeindeschulen ein bischen „Religion" eingetrichtert, und zwar nach englischem Muster. Mit der Vergrößerung des jüdischen Zentrums in England ist die jüdische Erziehungssrage sehr akut geworden. Um eine Lösung dieser Frage anzubahnen, vereinigten sich Männer, wie der bekannte englischhebräische Pädagoge Wassilewski -Manchester, Dr. S a l k i n d - London, Dr. Fuchs- Leeds unter der Aegide des hebräischen Dichters Masel und riefen nach Manchester eine Konferenz zufaimne». Die Konferenz war von 41 Delegierten besucht; sie wurde von vielen Vereinen und Gcmeii'dcn heschickt. Chiefrabbi Dr. Adler begrüßte in einem Schreiben das Zustandekommen dieser Organisation, auch Israel Zangwill, Achad-Haam, B r a i n i n beglückwünschten die Konferenz. Ihr eigentlicher Organisator, Lehrer Wassilewski, begrüßte die Erschienenen und wies in einer formvollendeten hebräischen Rede auf die Notwendigkeit ei n e s , h e b rätschen pädagogischen Instituts hin, das die jüdischen Erziehungsfragen wahrzunehnien hätte. Dr. Fuchs, der ehemalige Redakteur des Hamagid, sprach sodann über die Organ isationsfrage. Das Hauptrcferat hielt Dr. Jakob Meier Salkind -London über die jüdische Erziehung in England. Der Referent, ein ausgezeichneter Pädagoge uno ein bekannter hebräischpädagogischer Schriftsteller, wies auf. die traurige Lage der jüdischen Erziehung in England und auf die noch traurigeren Folgen dieser „Religions"erziehini0 hin. De» Kindern werden die zehn Gebote beigcbracht, die Kenntnis einiger Gebete und einiger Riten. Darauf beschränkt sich die jüdische Erziehung in den jüdischen schulen. Hebräisch, jüdische Geschichte und Literatur, die Elemcute der jüdischen Wissenschast. bleiben den Kindern unbekannt. Sie haben in der Schule nichts gelernt und haben auch später nichts zu vergessen. Wenn sic heranwachsen und groß werden, ist ihnen das Judentum, für das ihre Väter so viel gekämpft und gelitten haben, ein Buch mit sieben'Siegeln. Sie sind dem Judentum entwachsen und dem Volke verloren. Eine Schule schlechthin kann keine Juden erziehen, Juden können nur in einer jüdischen Schule erzogen werden. Diesem, nach Inhalt und Form gediegenen Vortrag, schloß sich eine lange Diskussion an, die einen ganzen Tag ausfüllte, so daß der angekündigte Literatur-Vortrag nicht mehr gehalten werden konnte. Nach ruhiger, sachlicher Beratung wurde folgendes beschlossen: 1. Die Gründung eines hebräischen Zentrums (Merkos Jbrioh beangli) in England, das alle Interessen der hebräischen Sprache, Literatur und Erziehung wahrzinichmen hat. 2. Die Gründung eines Pädagogischen Komitees (Waad Hachinuch), dessen Aufgabe es sein soll, die praktischen Fragen der jüdischen Erziehiing in England zu lösen und den hebräischen Unterricht in Schule und Haus anszubauen. 3. Die Gründung eines jüdischen K ulturfonds, der die Publikation von pädagogischen Werken in hebräischer Sprache, sowie die Herausgabe von hebräischen Lehrbüchern bezweckt. Die Gründung dieser drei Institutionen ist noch von der Konferenz vorgcnommen worden: In den Vorstand des ,Merkos" sind gewählt worden: Masel - Manchester, Dr. S al kin d-London und Dr. Saul- Manchester. Der Sitz des „Merkos" ist. Manchester, und sein Sekretär ist Lehrer Wassilewski. Das pädagogische Komitee, Waad Hachinuch, besteht aus 14 Lehrern und 4 Laien. Dem Waad Hachinuch obliegt es, die Vorschläge des Salkind'schen Vortrags auszuarbeiten, sie programmatisch zusammenzufassen und sie allen.jüdischen Erziehungs-Instituten und Interessenten in England zugehen zu lassen. Das Waad Hachinuch wird nach Möglichkeit Wer den jüdischen und hebräischen Unterricht in England wachen und auf alle Schäden und Mängel der betreffenden Methoden ein weiteres Publikum aufmerksam machen. Der Kulturfonds wird auch eine hebräische Viertel-Jahresschrift herausgeben. Die Zusammensetzung des Waad Hachinuch ist eine überaus glückliche. Speziell die Person des Herrn Wassilewski - Manchester, der selbst Verfasser mehrerer hebräischer Lehrbücher und ein erfahrener Pädagoge ist, bürgt für ein Gedeihen dieses überaus notwendigen Institutes.

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