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Neue jüdische Presse · 1909-05-07 · Heft 17 (7.5.1909) · p. Seite 2

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
7 (1909)
Issue
Heft 17 (7.5.1909)
Date
1909-05-07
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. nisation festsetzen; bas Ideelle, Geistige dagegen darf in dem freien Spiel seiner Kräfte durch keinerlei einengende Paragraphen in Gefahr gebracht werden, die Paragraphen sind vielmehr dazu da, seine Freiheit zu schützen. Nach letzter Richtung hin entspricht nun der „Entwurf eines Gesetzes betreffend die Verfassung der jüdischen Religionsgemeinschaft in Preußen", den wir bezüglich seines „nndemokratischen" Wahlsystems bereits einer Besprechung unterzogen haben, nicht gerechten Anforderungen; er läßt noch genug Möglichkeiten, die Gewissensfreiheit zu verletzen. Gerade in dieser wichtigsten Grundlage des Entwurfes herrscht eine gewisse Verworrenheit; da bleibt z. B. das Austrittsgesetz vom 28. Juli 1.876 bestehen, wird nachher aber dadurch wieder illusorisch gemacht, daß die Neubildung einer Synagogeugemeiude von einem Gemeindebeschluß der bereits am Orte bestehenden Synagogengemeinde abhängig ist; oder da hat ferner die Provinzialgemeinde in religiösen oder mit der Religion im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten die Gesamtinteressen der zur Provinz gehörigen Gemeinden und ihrer Mitglieder nach außen zu vertreten, ohne daß bedacht wird, daß Minderheiten innerhalb ihrer Provinz mit den Anschauungen, die die Provinzialgemeinde in der Behandlung jüdischer Angelegen. Hellen betätigt, nicht einverstanden sind. Mso schon einige Stichproben zeigen, daß der Entwurf einer vollständigen Umwälzung bedarf, wenn er demokratisch und gerecht sein soll. Diese Arbeit vorzunehmen, — dazu ist unseres Erachtens der demnächstige Gemeindetag schwerlich befähigt. Man könnte ihm nur dann dieses Vertrauen entgegenbringen, wenn seine Teilnehmer aus dem geheimen, allgemeinen und gleichen Wahlrecht der gesamten preußischen Judenhell hervorgegangen wären. Solange dies nicht der Fall ist, solange die infolge reaktionärer Wahlmoden herrschenden sogen, besseren Kreise dem Gemeindetag sein Bild geben, wissen wir nicht, wie aus all' seinen Bemühungen etwas herauskommen soll, was zum Segen für die jüdische Gesamtheit werden kann. Hoffentlich erweisen aber die Ergebnisse des Gemeindetazes unsere Befürchtungen als schwarzseherisch. Aus aller Well. Deutsches Reich. Berlin. Die endgültige Tagesordnung des XI. Deutsch-Israelit. Gemeindetages, der hier am 16. und 17. Mai, vorm. 10 Uhr im Saale des Vereinshauses (W., Wilhelmstr. 118, Part.) abgehalten wird, lautet: 1. Konstituierung des XI. Deutsch-Israelitischen Gemeindetages, 2. Bericht des geschästsführenden Vorsitzenden, 3. Entlastung des Ausschusses nach Anhörung des Berichts der Kasscnrevisoren, 4. Beratung eines Organisattonsgesetzes für die jüdischen Gemeinden Preußens, 5. Wahl des Ausschusses und der Kassenrevisoren. Am Sonnabend, den 15. Mai, findet abends 8 Uhr im Sitzungssaale des Verwaltungsgebäudes der jüdischen Gemeinde (Rosenstraße 2—4 IL) eine Dorversammlung statt. Am Sonntag wird abends um 8 Uhr ein Festessen im Saale des Bereinshauses veranstaltet. Die auswärtigen Vertreter von Bundesgemeinden betrachtet der „D. I. G. B." als seine Gäste und zahlt das Couvert ohne Wein, welches für die übrigen Teilnehmer 5 Jk kostet. Es wird höfl. gebeten, Anmeldung zur Teilnahme am Festmahle bis zum 7. Mai an das Büro des „D. I. G. B." gelangen zu lassen. Berlin. Die Tagesordnung des 3. Deutsch- Israelit. Verbandstages, der am 18. Mai vorm. 10 Uhr im Sitzungssaale des Verwaltungsgebäudes der jüdischen Gemeinde (Rosenstr. 2—4 U.) stattfindet, lautet: 1. Die Nutzbarmachung der durch das preußische Schulunterhaltungsgesetz vom 28. Juli 1906 den jüdischen Gemeinden zustehenden Ansprüche auf kommunale und staatliche Beihilfen zu den Kosten des Religions - Unterrichts. 2. Bekämpfung des Wanderbettels. 3. Austausch von Erfahrungen auf dem Gebiete des Religionsunterrichtes a) .Revision der Religionsschulen, bj Wanderrabbiner, c) Wanderlehrer. 4. Vermehrung der Einnahmequellen der Gemeindeverbände a) Einzelmitglieder, Frankfurter Israelitisches Familienblatt. b) Zuschüsse der Gemeinden, c) Zuwendung von Vermächtnissen. 5. Gegenseitige Unterstützung der Verbände aus den Grenzgebieten. 6. Beseitigung des Mangels an Kultusbeamten. Hannover. Die pegenwärrig 45 Lehrlinge, 55 Schüler, 18 Schülerinnen, 14 Haushaltungszöglinge und 4 Zöglinge des 1jährigen Hanshaltungskursus zählende Israel. Erziehungsanstalt Ahlem hat in ihrem Mädchenhause — das wie auch andere derarttge Jnstttute unter der Abneigung jüdischer Eltern, ihre Töchter dem Dienstboten-Berufe zuzuführen, leidet — imnmehr 1jährige Haushaltungskurse für Töchter wohlhabender Familien eingerichtet, die alle in Betracht kommenden prakttschen und theoretischen Fächer umschließen. Der 2jährige Kursus zur Ausbildung von Stützen, Köchinnen rc. besteht daneben in alter Weise weiter. Die Schulprüfung in der An st alts schule wurde durch den Kreisschulinspektor Landrabbiner Dr.^Gronemann vorgenommen, und sprach derselbe sich sehr anerkennend über das Geleistete aus. An größeren Spenden sind der Anstalt in den letzten Monaten zugewendet worden: Aus dem Nachlaß Charles L. Hallgarten-Frankfurt a. M. 2000 Jk, Eduard Cohen-Frankfurt a. M. 1750 Jk, $. D.-Hannover durch S. Rheinhold 1000 Jk, Siegfried Brünn-Berlin 1000 Jk, Sartorius und Otto Rheinhold-Hannover 1000 Jk, Rittergutsbesitzer Schottländer-Breslau 1000 Jk, Hugo Meyer-Hannover 2000 Jk Der Rechnungs-Abschluß 1908 hat folgende Ziffern ergeben: Einnahmen: Erziehungskosten- Zuschüsse, direkte 46 000 Jk, Erziehungskosten-Zuschüsse von der Simon'schen Stiftung 5000 Jk, jährliche Beiträge 45 500 Jk, einmalige Spenden 11100 J£, Gewinn aus der Gärtnerei 2100 Jk, Gewinn aus der Bäckerei und Schuhmacherei 2100 Mark (i. Sa. 112 000 Jk); Ausgaben: Haushalt und Schule 84 400 Jk, Bureau 6500 Jk, Sammlungsunkosten und Jahresbericht 4650 Jk, Amortisation der Anleihe 3750 Jk, Verbesserungen in der Gärtnerei 8400 Jk, sonstige Verbesserungen 3200 Jk (i. Sa. 110900 Jk). Mülhausen i. Elf. Gegen das Urteil des Kriegsgerichts der 29. Division, welches den Rittmeister Grafen von Gersdorff, der unter der Anklage stand, den jüdischen Einjährigen Bloch durch fortgesetzte antisemitische Beschimpfung in den Tod gettieben zu haben, zu zwei Tagen Stuben-Arrest verurteilt hatte, haben sowohl die Anklagebehörde als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Die Verhandlung wird in drei bis vier Wochen stattfinden. Uebrigens hat auch der Gefreite S o i st e r, dessen Aussage im ersten Prozeß den Angeklagten belasteten, gegen seine wegen angeblicher Unglaubwürdigkeit erfolgte Nichtvereidigung Protest eingelegt und neue Zeugen zum Beweise der Wahrheit seiner Behauptungen angeboten. , N. I. K." Neumark (Westpr) Der im vorigen Jahre in Newyork verstorbene, aus unserer Stadt stammende Grundbesitzer Morris Littmann hat in seinem Testament dfe hiesige Synagogengemcinde mit einem Vermächtnis von 42 000 Mark bedacht für den Fall, daß in der Gemeinde ein jüdisches Hospital besteht oder nach seinem Tode errichtet wird. Diese Bedingung ist jetzt erfüllt und die landesherrliche Genehmigung zur Annahme der Schenkung erteilt 'worden. Oesterreich-Ungar«. Wie«. Die sich hauptsächlich auf dem Gebiete des Rechtsschutzes betätigende Oe st er r. -Israelit. Union hielt dieser Tage ihre Generalversammlung ab. Wir entnehmen dem auf derselben erstatteten Berichte folgendes: Der Antisemitismus hat nunmehr auch einen großen Teil der ,.d eutsch-fre i h eitlichen Parteien" durchsetzt. Die „christlichsoziale Partei" hat nicht nur ihre führende Stellung im Parlamente ausgcbaut, sondern auch bestimmenden Einfluß auf die Staatsverwaltung gewonnen. Die wirtschaftliche Zurückdrängung der Juden und die Verkürzung ihrer staatsbürgerlichen Rechte dürften jetzt an dem klaren Wortlaute der Gesetze nicht mehr jene eherne Schranken finden, wie bisher. Der Bericht geht dann zu den einzelnen Fällen über. Die Stadt Asch in Böhmen hatte für die Bewerbung um den Stadtsekretärsposten den Taufschein verlangt: der Arzt Dr. Pitttoff in Thensing bei Karlsbad hatte sich geweigert, seinen Stammtisch wegen eines schwer erkrankten jüdischen Kindes zu verlassen; der Gcmeindeausschuß von Eger hatte beschlossen, tschechischen und jüdischen Händlern auf dem Markte die Zuweisung von Standplätzen zu versagen; in Galizien wurden wiederum jüdische Mädchen in Klöster entführt rc. rc., — ein großes Bündel von Rechtsverletzungen und Chikanierungen gegen Juden, in denen allen die Oesterr.- Nr. 17. Israelit. Union den Schutz der maßgebenden Behörden angerufen hat. Die Mitgliederzahl der.Oesterr.-Jsraelit. Union belief sich am 15. April d. I. auf 7827. Marod Bäsärhely (Ungarn). Ingenieur Julius Par tos (Pollack) kam vorigen Sommer dienstlich nach hier. Als gebildeter Mensch suchte er Anschluß an die „Honoratioren", die nicht nur diese Annäherung verübelten, sondern unter Leitung des Grundbesitzers Giacomuzzi ihn auch noch öffentlich zu verhöhnen ttachteten. Pärtos verbiß eine Zeit lang die Jnvektiven. Eines Tages aber, als Pärtos auf der Landstraße nach Maros Vasarhely fuhr, wurde er plötzlich von Giacomuzzi, der sich in größerer Gesellschaft befand und auf Pärtos zu warten schien, mit den Worten angehalten: „Du stinkender Jud', wozu bist Du in dieseGegendgekommen, geh'zurücknach Palästina!" und ohne eine Antwort abzuwarten, hieb Giacomuzzi mit der bereitgehaltenen Peitsche auf Pärtos ein. Da konnte Pärtos nicht mehr an sich halten, zog den Revolver und schoß feinen Widersacher ttiebev. Die Prozeßverhandlung, die dieser Tage war und mehrere Tage dauerte, war reich an sensattonellen Wendungen. Die meisten Zeugen bestättgten, daß Giacomuzzi das Haupt einer antisemitischen Organisation war, die den jüdischen Ingenieur in der ganzen Gegend unmöglich machen wollte, und daß der Getötete wiederholt öffentlich erklärte: „Dieser Jude muß von hier verjagt werden!" Der unglückliche Pärtos wurde schließlich der„fahrlässigen Tötung" schuldig gesprochen und zu e i n e m Monat Gefängnis verurteilt, die Sttafe jedoch als durch die Untersuchungshaft abgebüßt erklärt. — Das Auditorium brach bei Verkündigung des Urteils in Hochrufe aus. Rußland. Petersburg. Infolge des bäuffgen Uebertritts von Juden zum M o h a m m e d an i 4mus erließ der Senat folgende Verordnung: „Juden dürfe» zum mohammedanischeil Glauben übertreten; sie werden aber dadurch von den auf ihnen lastenden Beschränkungen nichtbefreit." — Ein hiesiger christlicher Hotelbesitzer ist mit einer Strafe von 500 Rubeln belegt worden, weil er einem Juden, der in Petersburg kein Wohnrecht besitzt, kurzen Aufenthalt in seinem Hotel gewährte. - Petersburg. Die rechtlichen Judenverfolgungen schaffen unter den Betroffenen gradezu eine panikartige Stimmung. Es vergeht kein Tag ohne neue Maßnahmen, ohne neue Schikanen. — So wird aus Kiew gemeldet, daß dort Nacht für Nacht die berüchtigten Razzias auf nicht wohnberrchtigte Juden veranstaltet werden. Die aus dem Schlafe geweckte,: Bürger müssen sofort ihr Wohnprivileg. dokumentarisch Nachweisen, widrigenfalls sie ins Gefängnis und von dort nach ihrem Heiinatsort per Schub befördert werden. — Aus Kursk wird berichtet, daß die Verbändler und Polizisten daselbst vor kurzen! die Getreidebörse am hellen lichten Tage belagert hatten, um das Wohnrecht der dort weilenden Juden zu prüfen. Der Börsen-Borsteher verweigerte jedoch den unbefugten Revisoren den Zutritt, worauf sie das Gebäude umzingelten und jeden Juden beim Verlassen der Börse aufhielten. — Hier in Petersburg gar erliest der S t a d t h a u p t m a n n auf Grund des außerordentlichen Schutzes eine „obligatorische Verfüguu g", wonach jeder nichtwohuberechtigte Jude für „unbefugtes" Kommen nach der Residenz für drei Monate ins Ge-' fängnis zu sperren sei, um nach Abbüßung der Sttafe per Schub nach seinen! Wohnort befördert zu werden. So schlinnn ist es selbst in den bösesten Zeiten PlehweS nicht zugegangcn! „Rufs. Korresp." Moskau. In die, Statuten der Aktiengesellschaft für Volksvergnügungen mußte vor kurzem auf dringendes Verlangen des OrtsgebietcrS Hörschelmann der Punkt 8 aufgenonimen werden, wonach Juden nicht im Besitz der Aktien der Gesellschaft sein dürfen. Trotz des in diesem Fall einzigartigen Paragraphen, der auch im Ministerium ein peinlicher Befremden hervorrief, wurden die Satzungen allerhöchst bestätigt. Jetzt, nach dem Fall Hörschelmanns, erschienen nun die Gründer der genannten Aktiengesellschaft beim Handelsminister und baten ihn um Ausmerzung des Paragraphen 8, da die betteffende Beschränkung in der Presse und in der Gesellschaft berechtigte Vorwürfe hervorgerufen und die Finanzierung des Unternehmens erschwert habe. Der Handelsminister versprach darauf den Bittstellern, das Seinige zur Abänderung des fatalen Statuts zu tun, aber es sind erhebliche Zweifel vorhanden, ob ihm bei der momentauew

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