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Neue jüdische Presse · 1907-02-15 · Heft 7 (15.2.1907) · p. Seite 3

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
5 (1907)
Issue
Heft 7 (15.2.1907)
Date
1907-02-15
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 7. der russischen: |ic ist ja nach seiner Ansicht „ethisch und.ersprießlich!" — Und was beim? Vielleicht aber dürfen die Juden die Revolution nicht mitmachen? — Herr Bernfeld war in seiner Jugend ein „Gemore - Jüngel" (Junge), es ist ihm noch der „Mima Nafschoch („entweder — oder") im Gedächtnis geblieben, und Herr Bernfcld kalkuliert so: „Das russische Volk ist entweder imstande, seine Freiheit auch ohne jüdische Hilfe zu erringen, oder es ist dieser Freiheit nicht wert und wird sie auch m i t Hilfe der Juden nicht behalten." — Eine einfache Rechnung! Nicht wahr? — Doch die Art des Herrn Bernfcld, trotz seiner unbestrittenen Gelehrsamkeit, ist es nicht, konsequent zu sein. „Wir Zionisten (also auch er darunter) verlangen gar nicht, daß die Inden diesem grandiosen Aanipse als unbeteiligte Zuschauer gegenüberstehcn sollten" meint Herr Bernseld zwei Reihen weiter, und Herr Bernfcld Iveiß auch die Begründung hierfür: „Gewiß auch die Inden haben ein weitgehendes Interesse an der Erkämpfnng politischer Freiheiten, sie vielleicht n o ch m e h r als die Russen s e l b st. Das alte Regime habe n .f i e a m meisten Grund zu hassen und zn bekämpfen." — Also dürfen die Inden nach Bernfcld sich doch beteiligen. Nein, weit gefehlt! Herr Bernfeld schließt seinen Artikel in der „Welt" mit einer Verneinung der Beteiligung an der Revolution; da sie die jüdischen Massen verroht, „so ist mir," meint Herr Bernseld, „das alte Regime in Rußland mit allen seinen Schrecknissen und Drangsale» bei weitem lieber, als die Freiheit." . . . „Die Revolution verroht die j ü d i s ch e n Massen!" llnd die christlichen Massen verroht sie nicht! Wenn dieser Grund maßgebend ist, so muß die Revolution als solche überhaupt verurteilt werden. Welches ist nun der Standpunkt von Herrn Bernseld? Er ist für. die Revolution und gleichzeitig gegen die Revolution? Er ist für die Beteiligung der Juden an der Revolution und gleichzeitig dagegen, er wäre anscheinend für die Revolution, wenn sie mit bloßen historischen Betrachtungen zu erreichen sei» würde; die jüdischen Massen dürften sich an einer Revolution beteiligen, wenn sie etwa durch „Thillim" sagen sie bewerkstelligen könnte». Ist die Revolution in ihren Folgen ethisch und k n l t n r b r Lügend, dann i st die in o »i e n t a n e Verrohung der M a s s c n während de s Kampfe s null n ii b nichtig. „Die gegenwärtige russische Revolution," meint Herr Bernseld, „war bis zum 30. Oktober 1903 ebenso ethisch wie ersprießlich, seitdem bewegt sie sich durch ihre Maß- und Ziellosigkeit aus einer schiefen Ebene." Es ist nicht unsere Aufgabe, die Handlungen der Revolution seit damals einzeln zu untersuchen. Gewiß ist mancher Fehler gemacht worden, doch kann niemand deshalb sagen, daß die Revolution ziellos. ist. Mit dem 30. Oktober ist außer einer pa - piere.nen Revolution nichts erreicht worden: die Pogrome und Kriegs- und Feldgerichte, die großen Taten der konstitntivnelleu Regierung konnten unmöglich das Volk beruhigen, der maßlose Terror von Rechts brachte den maßlosen Terror von Links. . Wir haben in der „Wochen"-Rubrik der vorigen Nummer unsere Leser mit einem würdigen Repräsentanten Israels, Herrn Sternberg, bekannt gemacht; auch heute müssen wir sie wiederum mit einem Repräsentanten dieses Schlages bekannt machen. Herr Albert Bier, Repräsentant der Kölner Synagogengemeinde, ein liberaler Vertreter des Judentums, der. jüdischen Sitte und Moral, brachte es fertig, einen Kollegen in der Repräsentanz bei der Behörde zu denunzieren. Seine Denunziation an den Regierungspräsidenten ging dahin, daß der betreffende Repräsentant, Herr Max Goldreich, Ausländer fei. .und daß sich an seiner Wahl viele Ausländer beteiligten; der lobenswerte Vertreter Israels wünschte daher von dem Regierungspräsidenten, daß er die.Wahl des. Herrn Goldreich anulliere. Der Regierungspräsident jedoch tvies die Beschwerde als unbegründet zurück, da jeder Ausländer als Steuerzahler und. Mitglied der Gemeinde lägt dem Statut der., Synagogcn-Geineinde aktiv und passiv wahlberechtigt ist. Frankfurter Israelitisches Familienblaü. Wahrlich ein famoser Vertreter des Judentums! Die Schamröte steigt einem ins Gesicht bei dem Gedanken, daß solche Männe r sich anmaßen, unsere Führer zu sein. Doch die Sache ist zu schmutzig, um sic breit zu treten. Was Nur aber nicht verschweigen können, das ist unser Erstaunen über die Gleichgültigkeit unserer jüdischen Brüder zu Köln gegenüber dieser Missetat eines ihrer Repräsentanten. Es müßten in einer öffentlichen Versammlung Protestresolutionen gefaßt und verlangt werden, daß die Repräsentanz den denunzicrenden Herrn aus ihrer Mitte ausstoße. Denn es ist doch schwerlich anznuehmen, daß die anderen Mitglieder des Vorstandes sich mit einer solchen .Handlungsweise solidarisch erklären. Aus aller Welt. Deutsches Reich. Würzburg. Herr Disiriktsrabbiner Bamberger hier, erließ in den Gemeinden seines Rabbinats, sowie an zahlreiche andere in Bagern, Baden und Württemberg nachstehenden Ausruf: „Wenn auch der Wvhttätigkeitssinn unserer Glaubensgenossen in letzter Zeit durch die Verhältnisse unserer russischen Glaubensbrüder besonders vielfach in Anspruch genommen worden, so macht cs uns die bevorstehende Pesach-Zeit dennoch zur Pflicht, der Armen im heiligen Lande liebevoll zu gedenken! Ich stelle daher auch in diesem Jahre die höfliche und dringende Bitte an Sie, eine Sammlung zn Mazzos in Ihrer Gemeinde vornehmen und das Ergebnis baldigst anher einsendcn zu wollen, damit diese Spenden rechtzeitig ihrer Bestinimnng zugeführt werden können, worauf die öffentliche Rcchnnngsablage wie bisher erfolgt." Köln a. Rh. In der hiesigen jüdischen Gemeinde, der viertgrößtcn der preußischen Monarchie, gab es während des abgelanfenen Jahres nur Stoff für eine einzige öffentliche Repräsent a n t e n v e r s a m m l u u g. Das ist unbedingt ein Rekord, den die jüdische Gemeinde der rheinischen Metropole sämtlichen jüdischen Groß- und Kleingemeindcu Deutschlands voraus hat. So sehen die Folgen des elenden Wahlsystems aus, das die reaktionären Leiter der Kölner jüd. Gemeinde allen demokratischen Forderungen zum Trotz aufrecht erhalten. Oppeln. Russische Paßvorschriften f ü r j ü d i's ch e R eisende. Hierüber erteilte die hiesige H a n d e l S k a m nt e r folgende Antwort: „Die weitverbreitete Aniiahme, daß durch den neuen dcntsch-riissischen Handelsvertrag, ebenso wie die frühere Verschiedenheit in der Gültigkeit des Visums, auch alle übrigen Soiiderbcstinimnngen für Reisende jüdischen Glaubens beseitigt worden seien, ist leider nicht zutreffend. Durch die Ziisatzbestimmnng zu Art. 12 des neuen deiitsch-rnssischen Handelsvertrages Ivird lediglich bestimmt, daß die Gültigkeitsdauer dcS Paßvisums auch für deutsche .HandlnngSreisende mosaischer Religion sich wie für Reisende christlicher Religion ans 6 Monat erstreckt, und ferner, daß hinsichtlich der Erteilung der Gewerbescheine und des Betrages der Gebühren hierfür ein Unterschied zwischen den Personen der christlichen Religion und denjenigen der mosaischen Religion nicht gemacht werde. Eine Aenderung der im inneren Rußland geltenden Ausnahmebcstimmnngen für russische Staatsangehörige mosaischen Glaubens hat durch den neuen Handelsvertrag nicht stattgefnnden, wie das auch aus Art. 1 Abs. 2' des deutsch-russischen Handelsvertrages hervorgeht. Art. 1 Abs. 1 dcS neuen deutsch-russischen Handelsvertrages besagt zwar, „daß die 'Angehörigen eines der beiden vertragschließenden Teile, welche sich in dem Gebiete des anderen Teiles niedergelassen haben, oder sich dort vorübergehend aufhalten, dort im Handels- und Gewerbebetriebe die nämlichen Rechte genießen und keinen höheren oder anderen Abgaben unterworfen ircrden sollen als die Inländer. Sie sollen in dem Gebiete des andern Teiles in jeder Hinsicht dieselben Rechte, Privilegien, Freiheiten, Begünstigungen und Befreiungen haben, wie die Angehörigen des meistbegünstigten Landes." Im Abs. 2 des Art. 1 wird dagegen ausdrücklich folgendes bestimmt: „Es herrscht jedoch darüber E i n v e r st ä n d n i s, daß durch die vorstehenden Bestimmungen die besonderen Gesetze, Erlasse und Verordnungen ans dem Gebiete des Handels, der Gewerbe und der Polizei n i ch t b e r ü h r t werden, welche in jedem der beiden vertragschließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle Ausländer Anwendung finden." Die Rechtslage ist hiernach die, daß in Rußland weilende Ausländer sich denselben Bestimmungen.unterwerfen müssen,. die für Inländer gelten. Da nun in Rußland für russische Staatsangehörige mosaischer Religion Ausnahmebestimmungen bestehen, müssen auch Angehörige fremder Staaten, soweit sie der mosaischen Religion angehören, während ihrer Reisen in Rußland sich diesen Bestimmungen unterziehen. Unter diesen Umständen glauben wir, daß die. Bestrebungen, eine Aenderung dieser Verhältnisse.zu Seite 3; erreichen, gegenwärtig irgend welchen Erfolg kaum haben dürften, da nicht anzuuehmen ist, daß Rußland Ausländer günstiger behandeln wird, wie eigene Staatsangehörige. Die Behauptung, daß die deutschen Behörden bei der Ausstellung der Pässe die Angehörigen mosaischer Religion als Juden bezeichnen, ist unseres Wissens nicht zutreffend. Soweit uns bekannt, enthalten die deutschen Paßsvrmnlare keine Eingaben über die Religionsangehörigkeit. Diese 'Angaben werden vielmehr, wie ans uns vorliegenden Schriftstücken hcrvorgeht,^ von den russischen Konsulaten gefordert, da die Erteilung des Paßvisums bei Juden von der Beibringung verschiedener Sonderbeschcinignngen abhängig gemacht wird. Die Behauptung, daß die einschränkenden Bestimmungen, denen sich deutsche Handlungsreisende jüdischen Glaubens in Rußland nnteriversen müssen, für Reisende englischer und amerikanischer Nation nicht 'Anwendung finden, ist uns schon mehrfach begegnet, jedoch sind uns tatsächlich Beweise hierfür bis jetzt nicht beigebracht, worden. Solange es aber nicht möglich, ist, nachzuweisen, daß deutsche HandlnngSreisende jüdischer Religion tatsächlich ungünstiger behandelt werden, wie Angehörige jüdischen Glaubens anderer Staaten, wird sich die deutsche Staatsregiernng kaum bewegen lassen, bei der russischen Regierung irgend welche Schritte zu unternehmen." Nürnberg. Wie wir aus dem Sitzungsberichte des Stadtmagistrats vom 12. Februar entnehmen, wurde in dieser Sitzung beschlossen, einem Kaufmann unter Festsetzung einer Gebühr von 20 JL zu gestatten, seinen Vornamen „Meier" in „Max" um» zuwandeln. — Jetzt wird man den Herrn Max. . . nicht mehr als Inden erkennen! Oesterreich-Ungarn. Sniatya (Galizien). Eine unerfreuliche Verhandlung spielte sich dieser Tage am hiesigen Gerichte ab. Kläger und 'Ankläger waren Inden. Die Anklage erzählt folgendes: Am Samstag, den 13. Dezbr., kam es beim Gottesdienste zu Skandalszenen, da der provisorische Bethans-Borstehcr Leib Hendel von dem Angeklagten Teitelbaum daran gehindert wurde, ans der Thora vorzulesen. Der angeklagte Teitelbaum hatte außerdem während der Skandalszeue schmähliche Schimpfwvrte ansgerufen. Die Verhandlung endete mit dem Vergleiche, daß sowohl Kläger als Verklagter 10 Kronen Buße zn zahlen haben. Frankreich. Paris. Das jüdische Theater von R e w y o r k hat hier ein G a st s p i c l gegeben. Das Repertoire bestand aus jüdischen Stücken, die in deni aus hebräischen, polnischen und deutschen Elementen bestehenden Jargon von amerikanisch-jüdischen Schriftstellern geschrieben sind. Darunter befanden sich auch Bearbeitungen klassischer Stücke, wie des „König Lear" und „Hamlet". Diese Umdichtungen zeigen natürlich die '.Helden der Shakespeareschen Stücke in einem jüdischen Milieu, den alten Lear als einen jüdischen König und Hamlet als den Sohn eines jüdischen Königs. Als interessantes Experiment wurde auch ein modernes französisches Stück, „Medea" von Catnlle Mendcs, in einer wortgetreuen Uebcrsetznng ins „Jiddisch" Vvrgcsührt. Dänemark. Kopenhagen. Eine'230 jährige Gedenkfeier. »Am 19. Januar waren es 230 Jahre, seit den Juden von König Frederik III. das freie Wohnrecht in Dänemark zugestanden wurde. Frederik HI. stand in Verbindung mit einem ans Holland stammenden jüdischen Kaufmann namens Gabriel Gomez, der. den König veranlaßte, daS bis dahin den Inden den Aufenthalt in Dänemark verbietende Gesetz aiifzuheben; eine weitere Aiiordnuiig Frederiks verlieh ihnen die Befugnis, unbeschränkt Handel zn treiben. In der Folge haben dann die Juden in Dänemark eine Heimat gesunden, wie sie gleich sicher und friedlich ihnen wohl kaum in einem anderen Lande bcschieden war. Der Gedenktag wurde am vergangenen Sabbat in der Synagoge feierlich begangen. Palästina. Jerusalem. Das seit 26 Jahren bestehende, von deni großen Gavn Diskin s. A. gegründete Waisenhaus, dessen 'Aufgabe es ist, seinen Zöglingen jüdische Bildung und die Erlernung eines Handwerkes beizubringen, ist gegenwärtig dringend großer Unterstützungen bedürftig. Die Anstalt erhält sich von jeher ans Spenden, die besonders von Rußland erfolgreich flössen. Die Spenden aus Rußland haben sich infolge der dortigen traurigen Verhältnisse auf ein Minimum reduziert, während die Anzahl der in der Anstalt aus Rußland untergcbrachten Waisen — die Anstalt beherbergt gegenwärtig 300 Waisen — sich, sehr vermehrt hat. Amerika. New-Pork. Die .Jüdische Zion-Gemeinde" in Shreveport (La.) erbaut mit einem Kostenanfwande von 200 000 JL eine neue Synagoge. — Der jüngst verstorbene Jacob Rheinstrom in Cincinnati hinter-

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