Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 4 (1906)
- Issue
- Heft 41 (26.10.1906)
- Date
- 1906-10-26
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 41 Walttätigkeiten dar, ebenso eine G e s ä h r « düng des öffentlichen Friedens. Die Staatsangehörigen müssen das Bewußtsein haben, daß sie in ihren öffentlichen Rechten geschützt sind. Eine Gefährdung des öffentlichen Friedens liegt war, wenn überhaupt die Möglichkeit geschaffen wird, daß gewisse Bevölkerungsklassen sich gegen andere Klassen gewaltsam wenden kömre», wenn eine Stimmung geschaffen wird, aus der heraus gewisse Bevölkernngsklassen geneigt werden, gegen andere vorzugehen. Wenn in den Versammlungen auch die Zuhörer die Ucußerungen des Grafen Pückler zumeist nicht ernst nahmen und die Sache komisch anffaßten, so muß doch erwogen werden, daß sich die Reden nicht auf den Kreis der unmittelbaren Zuhörer beschränken, sondern auch weiter verbreitet werden, in die Presse, übergehen nsw. Es genügt auch schon, wenn die Inden s e l b st sich in ihrem Rechtsbewußtsein, in dem Gefühl ihrer Rechtssicherheit bedroht fühle n. Wenn auch die Aufreizungen keine erkennbaren Erfolge gehabt haben, so genügt es eben, wenn die bedrohten Kreise sich beunruhigt fühlen müssen. D a s i st a b c r der Fall, wenn in solch' scharfer Weise gegen die Inden gehetzt wird, da ja gewisse Spannungen zwischen der jüdischen und christlichen Bevölkerung bestehen, die bald stärker, bald schwächer hervortreten. Berlin. Der Hiksderein der Deutschen Inden hat eine hochherzige Spende erhalten. Es sind ihm Jk 10000 zur Verfügung gestellt worden mit der Bestimmung, daß dieser Betrag insbesondere unseren Glaubensgenossen in Rußland zu Gute kommen soll, lieber die näheren Festsetzungen betresss der Verwendung schweben noch Verhandlungen zwischen dem Geber, Herrn Gustav Levknstein in Berlin und dem Hilfsvcrci». Stiftungen solcher Art, denen eine besondere Zweckbestimmung zugewicsen wird, sind von höchstem Segen. Es können ans diese Weise spezielle Aufgaben gelöst 'werden, die der Hilfsverein aus seinen laufenden Mitteln zu bestreiten nicht in der Lage tväre. Hoffentlich findet dieses schöne Vorbild noch vielfach Nachahmung. Cassel, 23 Olt. Gestern und vorgestern tagte hier unter dem Vorsitze des Rcichstagsabgeordneten Oswald Zimmermann-Dresden der 11. Allgemeine Parteitag der antisemitischen D eu t s ch c n Re f o r inst a r t c i. Der Parteitag, dessen Verhandlungen sich in den bekannten Bahnen bewegten, war schwächer besucht, als der letzte von 1904. Stolp. Durch letztwillige Verfügung stiftete der verstorbene Kaufmann R. Wolfs ein Kapital von 100 000 Jk zur Erbauung eines H e i m e s z u r Aufnahme alter, arbeitsunfähiger Leute ohne Unterschied der Konfession, jedoch mit der Einschränkung, daß die Hälfte der Wohnungen stets für jüdische Insassen reserviert bleibe. Das Gebäude — genannt „Raphael Wolfs-Stift" — ist nunmehr fertig gestellt und seiner Bestimmung übergeben tvvrdcn. Samotschin. Landgerichts-Entscheid n n g. Ein hiesiger jüdischer Kaufmann wurde als Zeuge zu einer Schöffengerichtsverhandlung in M., 7 Kilometer von hier entfernt, geladen, die am. S ch m i n i - a z e r e t h anberaumt >var. Auf eine mündliche Vorstellung des Zeugen, den Termin wegen des Festtages verlegen zu w o l l e n, erhielt Zeuge seitens des Amtsrichters einen ablehnenden Bescheid unter dem Hinweise, daß >vir in einein ch r i st l i ch e n Staate leben. Der Zeuge richtete hiergegen eine Beschwerde an den Kgl. Herrn Landgerichtspräsidenten in Sch. Hierauf ging folgender Beschluß ein: „Beschluß: In der Strafsache hegen den Arbeiter N. N. wegen Körperverletzung, tvird die Beschwerde des Kaufmanns M. in S. gegen den' mündlichen Bescheid des Amtsrichters in M., daß er die Aufhebung des Termins ablehne, für unbegründet erachtet. Das Königliche 'Anitsgericht in TOI! hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffeil. Gründe: Das Gesuch des Kaufmanns Mi, von der Verpflichtung zum Erscheinen als Zeuge am 11. Oktober 1906 'entbunden zu werden, erscheint begründet, da auf die religiösen Anschauungen des einzelnen nach Möglichkeit von den staatlichen Behörden Rücksicht zu nehmen ist. Eine Berücksichtigung des Gesuches erscheint nicht nnumgängig, zumal häufig Termine mit Rücksicht auf' persönliche Verhältnisse einzelner Zeugen, auch im Hinblick auf'rein pekuniäre Schädigungen aufgehoben und verlegt werden." Oesterreich-Ungarn. Lemberg. Das Hebräische als Muttersprache. .Durch Verordnung des Unterrichtsministeriums ist für die galizischen Hochschulen die Einrichtung getroffen worden, daß die Studenten bei der Eiirschreibung statt der Nationalität die Muttersprache anzugeben haben. Die zionistischen Studenten haben daraufhin den Beschluß gefaßt, das Hebräische als ihre Muttersprache anznmeldcn. Lemberg, 20. Olt. Eine Bluttat an der russischen Grenze. Wie ans Podwvlvczyska telegraphiert wird,- ist in der knapp an der russischen Grenze gelegenen ostgalizifchen Ortschaft Myslowa bei Podwoloczyska in der verflossenen Nacht Frankfurter Israelitisches Familienblatt. ein gräßlicher Doppelraiibmord verübt worden. Heute morgens fand inan die arg verstümmelten Leichen des wohlhabenden Gastwirtes ©amucl Noscnbau in und seiner Frau R^'sa kn einer Blutlache am Fußboden ihres Schlafzimmers. Schränke, Läden und Koffer waren erbrochen und ausgeplündert. Die Raubmörder dürften aus Russisch-Polen herübergekomnien und das einsam ans der Straße zwischen Myslowa und Orzechöwica liegende Haus des Gastwirtes nachts überfallen haben. ' Czernowitz. Weitere Beschränkung dei S o n n t a g s a r b e i t. Eine Verordnung der Bnkowinaer Landesregierung beschränkt die Zeit, in der am Sonntage die Arbeit gestattet ist, von 4 auf 2 Stunden. Hierzu schreibt die „Bnk. Post" u. a.: „Mehr als 85 Prozent der Kaufleute sind hierzulande Inden. Und Wohl drei Viertel dieser jüdischen Kaufleute beobachten freiwillig eine Samstagsruhe von »lindestens einem halben, viele aber den ganzen Tag. Dein Ruhebedürfnis ihrer jüdischen Angestellten ist somit Rechnung getragen. Es geschah noch ein Ucbriges, daß sie auch den Sonntag Nachmittag frei erhielten. Jetzt aber werden, diese schwer belasteten Steuerträger zu einer nahezu zweitägigen Sonntagsruhe gezwungen, was weit über Gebühr und auch die Tendenz des Gesetzes geht, weil es geradezu zu einer Unterbrechung der Arbeit führt. Wie soll die Kansmaniischaft den Ausfall am Samstag einbringeir, wenn ihr am Sonntag nicht einmal die vier Stunden des lebhaften Verkehres zur Verfügung stehen! Das Recht ans Einhaltung seiner Religionsgebote hat doch jeder Staatsbürger in Oesterreich. Aber einen damit strafen, daß man ihn zivingt, die Gebote einer anderen Religion zu beobachten, ist schon mehr als streng. Denn. das ist ein Unrecht. Haben die jüdischen Handelsgehilscn den Samstag ganz frei, dann ist ja kein Grund vorhanden, ihnen auch die Freiheit am Sonntag zu sichern." Sadagora. Die Frage des Nachfolgers des R a b b i F r i e o in a n n s. A. regt die Gemüter der Chassidim sehr auf, denn Rabbi Friedmanu s. A. war einer der hervorragendsten Führer der Chassidim. Seine Söhne werden noch als zu jung angesehen, als daß »ran einem von ihnen das schwere Joch des verantwortungsvollen Amtes anilegcn möchte. Unter den Papieren Rabbi Friedmanns hat man eine Notiz gefunden, daß er seinen Schwieg e r s o h n , Rabbi Jizchak Mordechai S p i r a in Gwazdica bei Kolonien als Nachfolger wünscht. In der .Regel entbrennt um die Nachfolge des „Rebbcn" ein heißer Kampf, denn jedes' erwachsene männliche Mitglied des Hauses hat das Recht zur Nachfolge. So war es immer. Zuletzt im Jahre 1886, als Rabbi Abraham 'Jakob, der Vater des jetzt verstorbenen RabbiS, heiuigiug. Zwei Brüder stritte» um die Nachfolgerschaft. Die Anhänger der Sadagoraer Dynastie, die sogenannten Sadagoraer Chassidim — so zum Unterschied von den Wisznitzern, de» Anhängern der dort residierenden Dynastie Hager genannt — teilten sich in zwei Lager. Endlich entschlossen sich die rivalisierenden Brüder, eine Entscheidung durch das Los herbeizusühren. Der Unterliegende sollte von dem Sieger eine Abfindungssumme von 100000 Gulden erhalten und Sadagora für immer verlassen. Das Los entschied für Rabbi Jisroel Friedmann und Rabbi Jizchak Friedmann ließ sich in dem Marktflecken Bojan nieder. Löcse «Ungarn). Vierzig Mitglieder sind aus dem Verband der jüdischen Gemeinde niit der Begründung ausgetreten, daß sie orthodoxer Gesinnung sind und die Reformpläne des Vorstandes nicht billigen können. Die ausgetretenen Mitglieder, die ein Drittel der Gemeinde ansmachen, haben einen Bethans-Vcrein gegründet. AvSmnrk (Ungarn). Die hiesige autom ortbodoxe Gemeinde Hab an alle Schwestergeineinden in Ungarn folgenden A u f r u f erlassen, der daraus hinivcist,' daß die orthodoxe Landesrepräsentanz sckwn vor Jahresfrist beschloß, dem beschämenden Zustand, daß ein großer T c i l d e r B a ch n r i m seinen Lebensunterhalt durch Betteln fristet, durch Gründung eines Jcschiwoh-Fonds ein Ende zu setzen, und ver nun alle Schwestergemeinden auffordert, gleich der Kösmärker Gemeinde einen bestimmten Teil der Mischaberach-Einnahmen diesem Fonds zuzuführen. Agram. Stiftungen. Der in Budapest verstorbene Agramer Großgrundbesitzer Leopold Schwa r z hiiiterlicß für die Chewra Kaschischa in Agram und für die in Budapest je 12 000 Kr., für die Talmnd-Thora-Schule 12 000 Kr., sowie für Zwecke ohne Unterschied der Konfession über 450 000 Kronen. Rußland. Petersburg. Das Gesuch um Legalisierung der „Gesellschaft für jüdische Gleichbcr e ch t i g u n g i n Rußland" ist von der Behörde nicht bewilligt worden. Der S e n ä t in Petersburg hat nochmals erklärt, daß j ü d i f ch e H e b a in m e n und j ü d i s ch e StndcntinnenderGeburtshilfeinganz R u tz l a n d. W o h n r e ch t haben. Petersburg. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Lage der russischen Juden, der soeben bekannt wird, enthält folgende Bestimmungen: " Seite 3. „Alle Juden, die russische Untertanen sind, haben das Recht, sich dauernd und ausnahmslos in allen städtischen Ansiedelungen und ländliche» Ortschaften der Gouvernements Bessarabien, Wilna, Witebsk, Wolynien, Grodno, Ekaterinoslaw, Kiew, Kowno, Minsk, Mohilev, Podolsk, Tarte», Cherson, Tschernigow (die zusammen mit dem nicht erwähnten Poltawa den bisherigen Ansiedlungsrayon bilden. D. Red.), ebenj»-»vie in denen des Polenrciches anfzuhaltcn." In diesen Ortschaften genießen sie: „atz vollständige bürgerliche Gleichberechtigung, . mit Ausnahme des Rechtes, die den Bauern zugcwiesencn Landvarzellen n. s. ähnl. ebenso wie die von den Bauern mit Hilfe der Banernbank crlvorbcncn Grundstücke zu kaufen, zu pachten oder deren Früchte zu genießen. l>) besonders das Recht, .Handel und Gewerbe zu treiben mit Ausnahme des Rechts mit .Heiligenbildern, Kreuzen und ähnlichen, von den Christen verehrten Gegenständen zu handeln." Der Gesetzentwurf ist ein G e s ch e n k, das bei näherer Betrachtung von sehr geringe m Werte ist. Der A ,r s i e d lu n g s r a y o n bleibt bestehen. Auch vo» dem Eintritt in den S t a a t s d i e n st bleiben die Inden a n s g e - schlo sse n. Petersburg. Der Gesetzentwurf,ur Derbe s fe v u li g der Lage der russischen I n - den enthält für die Juden, die außerhalb des Rayons wohnen dürfe» und deren Kreis erweitert wird, folgende Erleichterung: „Diejenigen Juden, welche den jetzt finiktionierenden Gesetzen gemäß das Recht des festen Domizils, des temporäre» Verbleibens oder der zeitweiligen Ankunft in alten oder einzelnen außerhalb des Anfenthaltsrayons gelegenen Ortschaften genießen, werde» von heute an, unter Vorbehalt der Beobachtung der dafür fixierten Bedingungen, die entsprechende» Rechte in der ganzen Ausdehnung des Reiches, das Gouvernement Kurland, die Stadt Riga und die Vorstadt Schlock im Gouvernement Livland, die Stadt Moskau und den Rest des Gouverneinents Moskau, die Gebiete des Donschen Kosakenheeres von Tersk und Kuban, das Gouverncinent Starwopol, den Transkaukasienbezirk, Sibirien und dir Steppen und s.urkestanschen Generalgouvernements nicht ausgenommen, in den städtischen Ansiedlungen ebenso gut, wie in den ländlichen Ortschaften genießen." Warschau. Dem Tode glücklich entronnen. Der jüdische Getrcidehäudter Baruch M a s ch l j a n k a mußte, da er in dem Dorfe M o r ow i tz geschäftlich zu tun hatte, daselbst übernachten. Er mietete sich bei einem Bauer ein, dem er seine Barschaft von 300 Rubeln in Verwahrung gab. Der Bauer hatte ihm in der Scheune Mit Nachtlager angewiesen, er fühlte sich jedoch da nicht ganz sicher und übcrsiedelte im Laufe der Nacht auf den Heuboden. Mittlerweile kam der Sohn des Bauers nach Hause und legte sich, volltrniiken, wie er war, aus das von Maschtjanka eben verlassene Strohlager. Um Mitternacht drangen der Bauer und seine Frau in die Scheune und ermordeten in der Meinung, daß sie den jüdischen Getreidehändler vor sich hätten, ihren eigenen Sohn. Der glücklich dem Tode Entronnene machte anc nächsten Morgen die Anzeige. Die Mörder wurden verhaftet. Bjelostok, 14. Oktober. Nicht genug mit dem Schrecken, den wir Rosch-ha-schvnvh erlebten, an dem aus Furcht vor Metzeleien Tausende von Juden mit der Eisenbahn und zu Fuß flüchteten, mußten wir auch den Haschanoh-rabboh in furchtbarer Angst verbringen. Unbekannte Leute hatten einen Spitzel erschossen. Militär umringte daraufhin die Gegend, in der die Tat geschah, und revidierte eine Reihe Häuser. Auch jetzt noch revidiert man fortwährend die Häuser und die Passanten auf der Straße. Wilna. Redakteur Sibel von dem jüdischen Wochenblatt „Der neue Weg" wurde in Haft g e - n o m ni e n. Er wird beschuldigt, in einem Artikel „Militärische Pogrome" gegen Paragr. 129 verstoßen zu haben. Siedlice. Das Komitee zur Unterstützung der durch den Pogrom Geschädigten hält jeden Tag — außer Samstags — seine Sitzungen ab und erledigt tagtäglich 50—60 Gesuche. Bis jetzt hat es bereits über 500 Familien Summen von 15 bis 500 Rubeln bewilligt. Das Komitee steht ferner denjenigen, die ans Arbeitslosigkeit oder anderen Gründen auswandern niüssen, zur Seite. Auch verteilt es Kleider und Lebensmittel. — Unter den ans Rußland an das Komitee eingehenden Spenden befinden sich verschiedene Spenden von christlichen Arbeitern. Die Emigranten, welche über Wien gefahren sind und sich dort an die jüdische „A l l i a n z" gewendet haben, schreiben herzzerreißende Briefe. 4—5 mal seien sie aus dem Bureau der Allianz gewesen, und man habe sie noch nicht einmal einer Antwort gewürdigt. ' „Der Weg". Großbritannien. London. Für die Errichtung eines j ü d i s ch e n G e n c s u n g s h e i m e s oder Krankenhauses an der Seeküste ist durch den Tod der Frau Ada Lewis-Hisi nach dem Testament ihres verstorbenen Gatten Sam Lewis die Summe von 100 060 Lstr. (gleich 2 Millionen Mckrk) fällig geworden. Das