Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Presse · 1906-10-19 · Heft 40 (19.10.1906) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Presse
Volume
4 (1906)
Issue
Heft 40 (19.10.1906)
Date
1906-10-19
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2692297-2692460-2692500--02747-2697379
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4. FxÄckftuckev JsraeMsches Familienblatt. Nr. 40. nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs 'eine Kommission eingesetzt und denselben durchberaten lassen. Er hielt 'denselben außerdem für wichtig genug, um eine breite jüdische Oeffentlichleit mit demselben bekannt zu machen und eine Diskussion über denselben zu eröffnen. Er lud daher auf Sonntag, den 14. Okt., die Mitglieder der hiesigen israelitischen Gemeinde zu einer Versammlung im Kaufmännischen Verein ein. Die Annahme des Centralvereins, daß der Entwurf die breite Oeffentlichleit interessiere, war zutreffend, denn es hatten sich zu der 'Versammlung eine stattliche Anzahl Mitglieder der hiesigen Gemeinde eingefuuden und auch die israelitische Religionsgesellschaft war durch einige ihrer Mitglieder vertreten. Der erste Referent des Abends, Herr 'Rechtsanwalt Dr. jur. Siegfried Katzen st ein beleuchtete zunächst die staatsrechtliche Seite der Frage und kam auf die Vorgeschichte des Entwurfes und auf die bisherige Tätigkeit des Gemeindebundes zu spreche», der sich. schon seit Jahren mit der Frage der Neuorganisation der preußischen Judenheit befaßt. Zunächst wurde durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Macholl das Material gesammelt und gesichtet, dann hat Herr Prof. Rosin auf dem vorjährigen Gemcindetage die Grundzüge seines Entwurfes mitgeteilt, eine Diskussion habe sich daran jedoch nicht angeschlossen. Zur Besprechung des Entwurfes selbst übergehend, verwirft der Referent das dem Entwürfe 'zu Grunde liegende. Prinzip der Konsistorialvcrfassung. Das Judentum bedürfe dieses äußeren Zwangsmittels nicht, es habe sich ohne jede kirchliche Ordnung durch Jahrtausende hindurch erhalten und zwar durch die Kraft der Wahrheit seiner Lehre. Man darf darauf vertrauen, daß dies auch für die Zukunft der Fall sein werde, aus demselben Grunde wird auch die von! Nosin . ins Auge gefaßte Aufhebung des Austrittsgesehes von 1876 verworfen. Das Austrittsgesetz habe ungemein segensreich gewirkt. Sympathisch steht Dr. Katzcnstein dem Entwurf in so weit gegenüber, als er eine Verbesserung der Gemeindeverfassung im modernen Sinne bringe. So solle z. B. der Vorstand durch die Gemeinde gewählt werden, ein Fortschritt, der gerade für Frankfurt sehr in Betracht käme, 'weil hier noch der Vorstand von ihm selbst wiedergcwählt werbe. Zurückzuweisen seien aber die Bestimmungen, welche das Gemeindewahlrecht verschlechtern wollen, so will Rosin den Ausländern und allen, welche nicht einen selbständigen Haushalt führen, das Wahlrecht entziehen. Dagegen müsse protestiert werden. Mit besonderer Freude wird endlich der Teil des Entwurfes begrüßt, welcher die Zusammenfasiung der Gemeinden zu leistungsfähigsten Verbänden bezweckt, und zur Begründung der Notwendigkeit <mf die jammervolle Lage der Landgemeinden hingewiesen, welche durch' den Fortzug ihrer -Mitglieder nicht mehr imstande sind, ihre Kültuseinrichtungen aufrecht zu erhalten, so sind dadurch auch die jüdischen Lehrer in eine schlimme Notlage versetzt. Die Ausführungen des Referenten wurden beisällig ausgenommen. Nicht minderen Beifall erntete der zweite Referent, Herr Dr. I. Heinemann, der nochmals die Einwirkungen und Rückwirkungen des Entwurfes, wenn er Gesetz würde, auf die religiösen Verhältnisse unter die Lupe nahm. Er verurteilte den Entwurf aufs schärfste - als unnützlichen Eingriff in die religiöse Autonomie der Gemeinden, er befinde sich damit in Erfreulicher llebereinstimmung mit Herren, die ganz anderen religiösen Richtungen angehören. So habe auch der Reformrabbiner Dr. Coblenz in Bielefeld den Entwurf verworfen, weil er in beinsclben eine Gefahr für die liberalen Institutionen der Gemeinden und ihre Weiterentwicklung erblicke. Der Vorsitzende, Herr Jnstizrat Dr. Hecht, verliest hierauf folgende Resolution: „Die Versammlung von Mitgliedern der jüdischen Gemeinde verwirft jede Gesamtorganisation der preußischen Juden, welche einen Eingriff der oberen Behörden in die religiösen Angelegenheiten der niederen Distanzen ermöglicht und dadurch die religiöse Autonomie der Gemeinden und die Gewissensfreiheit ihrer Mitglieder gefährdet. Er verwirft deshalb das dem Rofinschcn Entwurf zu Grunde liegende Konsistorialprinzip. Dagegen begrüßt er das in dem Entwurf zu tage getretene Bestreben, die Einzelgemeinden zu leistungsfähigen Verbänden unter Wahrung ihrer religiösen Autonomie zusammenzuschließen, sowie diejenigen Bestimmungen über die Gemeindeverfassung, die eine einheitliche Regelung und eine zeitgemäße Reform derselben bedeuten und geeignet sind-, den Einfluß der einzelnen Mitglieder auf die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten zu stärken." In der Diskussion bekämpft Herr Moritz A. L ö b die vorgeschlagenc Resolution. Er ist mit dem ersten Teile der Resolution einverstanden, bedauert aber, daß man die Konsistorialverfassung durch die Hintertüre der Bezirksverbände wieder einführen wolle, denn in dem Paragraphen, der von den Bezirksverbänden handle, stehe klipp und klar, daß die Bezirksverbände nach Anordnung der Provinzialsynagogen geführt werden sollen; außerdem, kämen nach mehrfacher Entscheidung des Rcichtsgerichtes bei der Auslegung eines Gesetzes die Motive nicht im geringsten in Betracht. — Herr Dr. Heinemann erwidert ihm, daß, da wir.die Provinzialsynagogen abgelehnt haben, wir auch nicht dafür sind, daß dieselben irgend welchen Einfluß auf die Bezirksverbände hätten, außerdem werde die Möglichkeit vorhanden sein, daß die Gemeinden sich, wie in Hessen, an orthodoxe oder liberale Rabbiner anschlössen. —Herr Fritz S o nütz e i m e r verteidigt sehr warm die vorgeschlagcne Resolution, spricht sich jedoch sehr energisch 'gegen die Verschlechterung des Wahlrechtes aus. — Herr I. L. G o i t e i n verwirft den Entwurf, weil er einen Staatskommissar vorsehe und die Ausländer des Wahlrechtes berauben will. — Herr Emanuel Lehmann möchte die Resolution einer neuen Kommission überwiesen wissen. — Herr Dr. W. Hanauer tellt den Irrtum richtig, daß das Gesetz von 1847 ausreichend fei, es sei vielmehr beraltet und schlecht, wie die Negierung schon vor 30 Jahren anerkannt habe, außerdem erinnert er an den vielfach überhaupt noch fehlenden Religionsunterricht in Preußen. — Herr Dr. Josef Mayer befürwortet die Resolution, welche nach den Schlußworten des Referenten in ihrem ersten Teil, welcher von der Konsistorialverfassung handelt, einstimmig, in ihrem zweiten Teile gegen 5 Stimmen angenommen wird. Frankfurt a. M. Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1803 kam in der -Provinz .Hessen- Nassau auf je '1000 Einwohner 24 Juden gegen 26 im Jahre 1900. Frankfurt a. M. Stiftung. Zum Andenken ihrer Eltern Moritz und Johanna Oppenheimer habe:; deren Kinder dem Kindergarten für Israeliten den Betrag von 100 000 JL zugewendet, der daraufhin in seiner Generalversammlung beschlossen hat, in Zukunft den Namen Moritz und JohannaOppenheimerscherKindcrgarte« für Israeliten zu führen und zwei Mitglieder der Familie dauernd in die Verwaltung zu delegieren. Frankfurt a. M. In den soeben erschienenen und so großes Aufsehen erregenden Denkwürdigkeiten des früheren Reichskanzlers Fürsten zu H o h c n l o h e - S ch i l l i n g s f ü r st' findet sich folgende Tagebuch-Eintragung: „Schillingsfürst, 4. November 1898. Die Verhandlungen der Cour de Cassation (im Drehs us- Prozeß) lese ich mit großem Interesse. Die G e n cralstäbler haben sich seinerzeit übereilt. Dann haben sie den Irrtum ei »gesehen, hatten aber nicht den Mut, es offen einzngest e h e ». Dann kamen gemcineKerls, wie Esterhazy und Henry, und boten ihre Fälschungen als Rettung an, und daraus sind die dummen Kerls hereingefallen." Frankfurt a. M., 18. Okt. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde hat, wie in der gestrigen Ausschußsitzling berichtet wurde, beschlossen, eine Geschichte der Frankfurter Juden heranszugeben und Prof. Krackauer mit dieser Aufgabe betraut. Professor Krackauer hat von der Schulverwaltung des Philanthropins den nötigen Urlaub erhalten; die Kosten seiner Stellvertretung werden von der Gemeinde getragen. Zunächst sollen die Regesten von 1400 bis 1519 bearbeitet werden. Berlin. Für das auf dem 11 Morgen großen Terrain an der Ecke der Schul- und Exerzierstraße neu zu errichtende Krankenhaus der jüdischen Gemeinde in Berlin wird demnächst die aus ersten Architekten und Sachverständigen zusammengesetzte Prüfungskommission zur Entscheidung über die vielen eingegangenen Entwürfe berufen werden. Die neue Anstalt wird mit 200 Betten zunächst ausgcstattet und alle Einrichtungen besitzen, welche die moderne Wissenschaft fordert; auch wird aus freiwillig gesammelten Spenden voraussichtlich gleichzeitig eine größere Frauenabteilung und Entbindungsanstalt an das neue Krankenhaus angeschlossen werden. Reichelsheim i. O. Ein Vorfall, der zum energischen Protest auffvrdert, hat sich hier zugetrageu. Den Einbcrufern des S i m ch e s - Thora-Balles erteilte der Bürgermei st er die Genehmigung mit dem Hinzufügen: Nur für Juden. Die Einberufcr erhoben sofort gegen diese Beschränkung beim Kreisamt in Erbach Beschwerde, hatten aber keinen Erfolg. Beim Beginn des Balles erschien die Gendarmerie und v c r w e h r t e d e n N ich t j u d e n den Er n t r r t t. Es verlangt die Ehre der Reichelsheimer Juden, daß sic diese Angelegenheit bis zur letzten Instanz verfolgen. Hannover, (n.) Bankier Magnus Stern hat seinen Sihn nicht am jüdischen Religionsunterricht tcilnehmen lassen, obwohl er mosaisch ist. 'Dafür nimmt der Junge an dem christlichen Religionsunterricht in der 'Schule teil. Auf Grund einer alten Verordnung hin, wurde der Vater in eine Geldstrafe genommen und gleichzeitig angehalten, seinen Sohn am jüdischen Religionsunterricht teilnehmen zu lassen. Stern beantragte richterliche Entscheidung, und das Schöffengericht Hannover sprach 'ihn frei. Es führte .aus, 'daß der Vater das Recht habe, seinen Sohn in der ihm geeignet erscheinenden Weise zu erziehen. Ein wichtiger Teil der Erziehung sei der Religionsunterricht. Das Erziehungsrccht würde aber illusorisch gemacht, wenu der Vater gezwungen würde, sein Kind in eiuem ihm nicht zusagenden Religionsunterricht zu''schicken. Wenn auch das Kämmergericht in einer ähnlichen Sache anders entschieden habe, so sei das Urteil dochnnr so zu verstehen, daß der jüdische Vater sein Kind an irgend einem Religionsunterricht teilnehmen lassen muß. Aber das Recht müsse ihm gewahrt werden, die Art der religiösen Erziehung selbst zu bestimmen. Dortmund» 15. Olt. Gestern "hielt hier der Ausschuß des Verbandes der Synagogcn- Gemeinden Westfalens eine Sitzung ab, in der er sich eingehend mit dem No sin scheu Gesetzentwürfe beschäftigte. Nach längerer Debatte wurde folgende Resolution angenommen: „Die religiösen Gegensätze innerhalb der preußischen Judenheit sind so groß, daß sie die Einheit in der Religionsübnng ausschließen. Der Rosinsche Gesetzentwurf aber sieht die Schaffung religiöser Oberinstanzen vor, die nach einheitlichen kirchlichen Satzungen die jüdische Religionsverfassung ausbaue» und die Beobachtung' der Religionsgesetze in den unteren Verbänden überwachen sollen. Diese Einrichtungen müssen bei den vorhandenen Gegensätzen notwendig zu G e wissenszwang führen. Der Ausschuß des Verbandes der Synagogengemeindcn Westfalens lehnt deshalb den Rosinschen „Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der israelitischen Religionsgemeinschaft in Preußen" e i» st i m m i g unbedingt ab.. Dagegen hält er eine Gesamtorganisation der preußischen Judenheit unter völliger Wahrung der religiösen Autonomie der Synagogen-Gemeinden zur Förderung der gemeinsamen Interessen, insbesondere auf dem Gebiete der Verwaltung und sozialen Fürsorge für erstrebens« wer t." Diese Resolution, die eine glatte Ablehnung des Rosinschen Entwurfes bedeutet, ist sehr bemerkenswert, da der Verband der Synagogen-Gemeinden Westfalens der größte unser allen preußischen Provinzialverbändcn ist — er umfaßt nach seinem letzten Jahresbericht 52 Synagogen-Gemeinden und außerdem noch, „zahlreiche von ihm unterstützte kleine Gemeinden" — und noch ganz besonders deshalb, da der Verband sich hauptsächlich aus Elementen der linken Richtung zusammensetzt. Rußland. Petersburg. Laut Verordnung des Kriegsministers hat die M i l i t ä r - M e d i z i nt s ch e A k ademie zwei jüdische Studenten (— 2o/o der Schülerzahl) angenommen. Petersburg. Ermunterung zu Massakres Die einzige offiziell anerkannte politische Partei ist jetzt in Rußland der „Verbanddes russischen Volkes". Ihr Ziel — Rückkehr zum Absolutismus, ihre Mittel — Gewalt gegen alle die zur Freiheit streben, ihre Taten — die jüdischen Pogrome. Je bestimmter die Negierungsaktion in Rußland einsetzt, um so deutlicher erscheint die Uebereinstimiilung zwischen Regierung und dieser Partei. Aber in der letztenZeit begnügt sich die Regierung nicht mehr damit, daß sie diese Partei offiziell anerkennt, sic erweist ihr auch aktive Unterstützung. IM Gedächtnisse aller werden noch die in der Duma vom Fürsten Urussow gemachten Enthüllungen sein, betreffend die während des Ministertums Witte- Durnowo stattgehabte Tätigkeit der Geheiindruckerei des Polizeideparteincnts, die ganz Rußland mit Aufrufen überflutete, die zur Ausrottung der Revolutionäre und der Inden auffordertcn. Man hat nicht vergessen, daß der Leiter dieses Werkes der im Ministerium des Innern für besondere Aufträge angcstellte Beamte Ratschkowsky war, und daß die unmittelbare Verwaltung dieser Druckerei von der Obrigkeit dem Gcndarinericoffizier Komissarow anvertraut wurde. Es ist auch wohl unvergessen, daß die Ermordung der Inden in Bialystok dank dem Eingreifen des dortigen Polizeichefs Scheremietjeff stattgefunden hat. Obgleich Herr Stolypin sich bemühte ihre Tätigkeit zu rechtfertigen, so verstand er doch, daß ihre Namen das Ressort, an dessen Spitze er sich befindet, beschnrutzeii, und diese Namen verschwanden auf einige Zeit vom politischen Horizonte. Gerüchte wurden laut, daß Kommissarow aus dem Dienste entlassen sei, daß Ratschkowsky nach dem Auslande beurlaubt, und daß er seine Arbeit nicht wieder aufnehmen werde, und Scheremetjeff verschwand einfach. Das geschah vor 3 Monaten, als Herr Stolypin, wie es scheint, noch an die Möglichkeit glaubte, in seinem Programm Reaktion und Fortschritt zu vereinigen. Ganz anders jetzt! Schermetjeff hat ein Amt an der Petersburger Polizei erhalten, Kommissarow ist zum Vize-Direktor der Petersburger politischen Geheimpolizei, ernannt worden, und Ratschkowsky kommt auf Befehl des Herrn Stolypin in diesen Tagen nach Petersburg, um wieder die geheime reaktionäre Agitation im Aufträge der Regierung aufzunehmen. Noch mehr: vor einigen Tagen hat d e r K a i s e r nach dem Vortrage des Herrn Stolypin dem „Verbände des russischen Volkes" 25 000 Rubel bewilligt. Die russische Regierung beschreitet also den Weg der Ermunterung z» Massacres. Die drei Personen, die nach den Junicnthüllungeii für jeden Gouvernements- und jeden Polizeibeamten als die Anstifter der Abschlachtungen erschienen, sind wieder in ihre Stellungen eingesetzt! Und eine Organisation, die dieselbe Idee! unaufhörlich in allen Aufrufen predigt, erhält im Namen des Kaisers eine Geldunterstützung! Jeder strebsame Beamte weiß also den Weg für sein Fortkommen zu finden; er arrangiert Abschlachtungen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.