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Neue jüdische Presse · 1906-09-19 · Heft 37 (19.9.1906) · p. Seite 12

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
4 (1906)
Issue
Heft 37 (19.9.1906)
Date
1906-09-19
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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Seite. 12. Frankfurter JsraelitisHS Familienblaü. " Nr. 37. Weise über viele noch ungelösten jüdischen Fragen diskutierten. An einer heißen Nacht, die wir ünter freiem, heiter gestirnten Himmel fast schlaflos zubrachten, entspann sich eine heftige Debatte über die jüdische Nationalsprache, ob sie die hebräische oder der von mehr als 70«/o aller Juden gesprochene Jargon sein soll. „Tatsache ist es," bemerkte einer richtig, „baß die Jargonsprache gegenwärtig unter den Juden eine viel größere Rolle spielt, als die hebräische, die immer mehr zursSynagogensprache herabgesetzt wird. Vor einigen Jahren erfuhr die hebräische Sprache einen bedeutenden Aufschwung. Mehrere hebräische Tagesblätter, Monatsschriften, Kalender rc. erschienen und wurden in sehr hohem Grade gelesen. Männer, wie Achad—haam, Gordon und andere, wurden einfach vergöttert; die hebräische Literatur wurde mit form-und inhaltsschönen Romanen', Novellen, sogar Dramen bereichert. Wer zu unserem Leidwesen ist 'die goldene Zeit schnell verstrichen. Die Zeitungen und Reimes giirgen aus inatcriellen Gründen ein, die sehr renommierten hebräischen Schriftsteller gerieten ins Reich der Vergessenheit, und die produktive Tätigkeit hörte ganz auf, so dqß schon seit mehr als einem Jahre kein einziges hebräisches Buch erschien. Ganz anders aber erging es der Jargonsprache und Literatur. Immer größer wurde die Zahl der Jargonzeitungcn. In Amerika erscheinen vier bis fünf große Tagesblättcr, ebenso in Rußland. „Der Fraind" ist eine von Tausenden gelesene Zeitschrift, die „neue Welt", „Der Telegraph" usw. scheinen auch eine herrliche Zukunft zu haben. Die Jargonliteratur ist für die jüdische Jugend Rußlands eine Quelle, aus der sie all ihre Weisheit, ihre Urteile über soziale und politische Fragen schöpft-" In Jaffa trennten wir uns, jeder ging seines Weges, doch die auf dem Schiffe geschlossene Freundschaft wird von langer Dauer sein. Möge es meinen russisch-jüdischen Mcisegenossen gelingen, im jüdischen Vaterlande recht zuftiede» zu leben, damit der „Jischuw ercz hakdauscho" gut gedeihe. - Lehrer I. Kanel. Sprechsaal. (Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.) Von dem Einsender des Artikels über „Die pekuniäre Stellung'usw." in den beiden letzten Nummern unseres Blattes erhalten wir folgende, bereits für die vorige Nummer bestimmte Erwiderung, die wir aber für die heutige Nummer zurücksetzen mußten: Berehrlichc Redaktion! Zu - der Entgegnung, welche der vorwöchentliche Artikel: „Die pekuniäreStellungderLehrer an der israelitischen Volksschule zu Frankfurt a. M." gefunden hat, ist folgendes zu bemerken: Der Umstand, daß eine so gemeinnützige Anstalt, wie die israelitische Volksschule, eine Privatschule und auf Spenden angewiesen ist, muß doch kein Grund dafür sein, baß ihre Lehrer ungenügend bezahlt 'werden, und dürfte.es nicht sein. Denn andere Institutionen der Gemeinde, welche ebenfalls auf freiwillige Beiträge angewiesen sind, florieren gut dabei. Daß bei rühriger Agitation reichliche und bedeutende Spende» fließen, hat sich in den letzten Jahren und erst ganz neuerdings bei anderen Anlässen in bewnndrrnswlut>^,Weise gezeigt. An Spendern würde es auch der Volksschule wohl nicht fehlen, wenn für sie doch nur mehr Interesse vorhanden wäre oder geweckt würde — di e Interessen kämen dann von selbst. Daß nun vor drei Jahren seitens der Verwaltungskommission die Zinsen jener reichen, der Volksschule überwiesenen Stiftung von JL 115 000 zur Erhöhung der Lchrergehälter verwendet worden sind, wurde bereits vor -zwei Fahren in einem ähnlichen Artikel dankbarst konstatiert. Wer da ganz gewiß im Sinne der edlen Stifter dieses bedeutenden Kapitals mit den Erträgnissen desselben die laufenden Ausgaben der Volksschule mit bestritten werden sollen, und diese Art der Verlvendung wohl eine der Bedingungen der Stiftung ist, so ist aus jener, vor drei Jahren erfolgten Gehaltserhöhung — entgegen jener Entgegnung — also doch noch nicht „erwiesen, daß der Verwaltungsrat der israelitischen Volksschule v o n j e h e r bemüht gewesen, die pekuniäre Stellung seiner Lehrer zu heben." Richtig ist, daß dem Höchstgehalt von JL 3100 (nicht — wie es' in der Entgegnung heißt — JL 3200) ein Mindestgehalt von M. SföOO gegenübersteht, und es wird lebhaft bedauert, daß dies in dem oben genannten Artikel zu erwähnen vergessen worben ist. Wer diese beiden Gehaltssätze existieren erst seit drei Jahren! : Ferner ist richtig, daß „das Gehalt der Lehrer nur einen Teil, ihres Einkommens bildet." Aber in dem betreffenden Artikel war' ja schon erwähnt worden, daß die Lehrer außer ihrem Gehalt 'ein Extrahonorar von JL 312—168 jährlich beziehen für sogenannte lieb er stunden. Wenn in der Entgegnung nur auf dieses Meyreinkommen der Lehrer hingewiescn wäre, so könnte man dies allenfalls hinnehmrn, da ihm ja eine Mehrleistung seitens der Lehrer an der Volksschule selbst gegenübersteht. Aber der Hinweis auf noch andren, mehr oder minder schwer erworbenen Nebenverdienst der Lehrer niuß als nicht hierher gehörig zurückgewiescu werden. Eben infolge der ungenügenden Einkomnlensverhältnissc an der Volksschule auf diesen Nebenerwerb mit angewiesen, müssen manche der Lehrer ihn sich recht sauer werden lassen — am letzte» Ende zum Schaden für Schule und Lehrer. Zu dem nun folgenden Einwairde in der Entgegnung: „die Lehrer der israelitischen Volksschule haben vor ihrer Meldung gewußt, unter welchen Bedingungen ihre Anstellung stattfindct" — weiß inan fast nicht, was man sagen soll. Ja, wer von den angestelltcn Lehrern hat. denn schon vor seiner M e l d u n g hierher gewußt, daß an der israelitischen Volksschule zu Frankfurt ä. M. keine Gehaltsskala vorhanden ist Und er infolgedessen in ungünstigen Zeitläuften vielleicht viele Jahre lang auf 'Gehaltserhöhung warten kann, in jedem Falle aber auf Wohlwollen angewiesen ist?! Und wer von den Herren hat schon vor seiner Meldung gewußt, daß er als Lehrer an der israelitischen Volksschule zu Frankfurt a. M. kein Recht auf Pension, leine Aussicht auf Hintcrbliebenenversorgung habe — von anderem ganz zu schweigen. Sollten beispielsweise die .Herren mit 22—23jahriger Tätigkeit an der hiesigen israelitischen Volksschule bei ihrem, vor fast einem Vicrteljahrhundert erfolgten Dienstantritt Hierselbst nicht berechtigt gewesen sein, die Hoffnung zu hegen, daß in einem Zeitraum von 25 Jahren an der israelitischen Volksschule zu Frankfurt a. M. — so lange besteht sie — Skala, Pension und Relikten Versorgung geregelt werden würbe?! Und wenn in der Entgegnung behauptet wird: „die Lehrer wissen, daß der Verwaltungsrat für den Full, daß ein Lehrer um Pensionierung ersucht, der Verwaltungsrat auch ohne Verpflichtung, die er, wie gesagt, nicht eingehen kann, seine Pflicht in Wohlwollendster Weise tun wird" — wenn das behauptet wird, so wird dagegen gefragt: Woher sollen denn die Lehrer das wissen? Man kann bekanntlich nur das „getrost nadj. Hause tragen, was man schwarz auf Iveiß besitzt" — eine 'Wahrheit, die von niemandem mehr geschätzt wird, als von den Herren der Geschäftswelt selbst. — Möchte diese Aussprache dazu beitragen, die von allen Seiten '— auch von der Verwaltung der Schule selbst — als berechtigt anerkannten Wünsche der Lehrer zur baldigsten Erfüllung zu bringen! — r Bunte Chronik. Die israelitischen Gemeinden in Altona. In Altona standen sich von ältersher zwei verschiedene jüdische Gcnieinden, die portugiesische und die aschkenasische, gegenüber. Ueber die portugiesischisraelitische Gemeinde sagt der Verwaltuugsbericht der Stadt Altona: Die am Ende des 16. Jahrhunderts eingewanderten, ursprünglich portugiesischen Juden, meist vermögende Kaufleute, erwarben im Jahre 1611 in Gemeinschaft mit den in Hamburg lebenden Glaubensgenossen vom Grafen Ernst von Schauenburg den Platz an der Königstraße in Altona mit der Erlaubnis, dort ihre Toten nach ihrem Ritus bestatten zu dürfen. Um ein besonderes Privileg zur fteien Religionsübung und Erbauung einer Synagoge bewarben sie sich nicht. Im Laufe der Zeiten hallen die. portugiesischen Juden, deren Zähl anfangs sehr gering war, einigen Zuwachs erhalten, so daß sie im Anfang des 18. Jahrhunderts anfingen, besondere, gottesdienstliche Versammlungen abzuhalten; von der Bildung einer eigenen.Gemeinde.war aber immer noch nicht die Rede. Erst nach! dem Schabenbrande (1713) richteten sie in 'der Breitenstraße einen Saal für einen Gottesdienst ein, der „das kleine Haus Jakobs" genannt wurde und in dem der Gottesdienst nur von einem. Vorsänger geleitet wurde. Am 22.. März 1771 erhielt die Gemeinde von König Christian VII. dic Erlaubnis zur Erbauung einer Synagoge, die in der Bäckerstraße erbaut und am 6.-September desselben Jahres in Gegenwart hcs Oberpräsidenten und dcs Magistrats von Altona eingeweiht wurde. Die Gemeinde, deren Mitglieder stets eine gewisse Exklusivität zu bewahren , wußten, ist niemals zahlreich' geworden; sie bestand im Jahre 1700 aus nur 16 Familien und hatte keinen Rabbiner, sondern Nur einen Vorsänger. In bürgerlicher Beziehung nahmen übrigens die portugiesischen Juden eine wesentlich andere Stellung ein, als ihre hochdeutschen Glaubensgenossen; sie waren den ordentlichen Gerichten ebenso wie die Christen unterworfen und hatten mit der städtischen Armenverwaltung eine besondere Vereinbarung getroffen. Nach und nach, verminderte sich die Mitgliederzahl der Gemeinde sowohl durch Wegzug nach Hamburg, als auch durch Absterben dergestalt, daß sie sich im Jahre 1886 auslösten und die Synagoge und sonstiges Eigenttnn verkauften. lieber die hochdeutsche israelitische Genieinde sagt derselbe Bericht: Wohl gleichzeitig mit den. portugiesischen Juden mögen sich auch hochdeutsche und polnische Juden in Altona cingcfnnden haben, denn schon vor dem Jahre 1610 bewarben sich solche um dic Erlaubnis zur Ausübung ihres Gottesdienstes, was ihnen denn auch im Jahre 1610 vom Grasen Ernst von Schauenburg gestattet wurde. Im folgenden Fahre überließ er ihnen einen Platz zwischen König- und Bergstraße, neben dem an die portugiesischen Jllden verkauften .Begräbnisplatz, mit der Erlaubnis, dort ihre Toten nach ihrem Ritus zu bestatten. Gekräftigt durch königliche Anerkennung, ertvarb die Gemeinde, die bisher ihren Gottesdienst in gemieteten Räumen abgehaltcn hatte, ein Grundstück an der Kleinen Papagoyenstraßc zum Bau einer Synagoge, die, im romanischen Stil erbaut, 1682 vollendet und feierlich eingeweiht wurde. 1711 wurde ein großer Teil Altonas eingeäschcrt, auch die Synagoge. Mau begann sofort mit dcu Vorbereitungen zum Wiederaufbau, so daß die neue Synagoge 1715 vollendet war und eingeweiht werden konnte. 1831 wurde das Gotteshaus gründlich renoviert und 1881 im Innern mit kararischcm Marmor belegt. Durch das Gesetz des Königs Friedrich VII. von Dänemark vom 14. Juli 1863, .bctr. die persönlichen Rechtsverhältnisse der Inden; und die Jnrisdiktionsverhältnisse derselben fowie die Religions- und Gemeindeverfassung, das Schul- und Armenwesen der Juden in Holstein, fanden alle früheren königlichen Erlasse bezüglich der Religionsübung der hochdeutschen Jsraeliten-Gemeinde und ihres Verhälttlisses 'zur Stadtgeineinde, sowie der Sonderstellung gegenüber der in bürgerlicher Beziehung früher bevorzugten Stellung der portugiesischen Juden ihre wohltätige und endgiltige Regelung. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind auch nach der Einverleibung Schleswig-Holsteins in 'den preußischen Staat in Kraft geblieben. . Aus der Geschäftswelt. Butter spielt bekanntlich in jedem besseren Haushalt zum Essen auf Brot, zum Kochen, Braten 'imd Backen, sowie als Sauce, eine große Atolle und weiß Wohl jeder das - herrliche Aroma und den feinen Geschmack eines mit Naturbutter gebackenen Kuchens oder Fisches zu schätzen. Der jüdischen Küche ist aber durch das Religionsgesetz der Gebrauch von Naturbuttcr bei Fleischspeisen versagt und stehen derselben nur noch Ninderfett und harte, schon bei einigem Erkalten der Speisen bald erstarrende Psianzenfette zur Verfügung, die jedoch den Speisen auch nicht einmal annähernd etwas vom Aroma der Naturbuttcr verleihen. — Es lag daher der Gedanke nahe, der jüdischen 'Küche einen Ersatz für Naturbuttcr zu schaffen, der die gleichen Eigenschaften* derselben in Bezug auf Geschmack, Geruckt und Streichbarkeit besitzt, dabei aber zu Fleisch- und Milchspeisen Verwendung finden kann. — Dies ist der „Sana" - Gesellschaft m._5. H. in Eleve (Rheinland) 'nach längeren, umfangreichen Versuchen gelungen. — Das Produkt, welches unter dem Namen „Tomor" in den Handel kommt, ist eine Zusammensetzung feinster Pflanzenfette, Pflanzenöle und Pflanzeiimilch, und kann in jeder Hinsicht als vollkommen koscher.und minnich bezeichnet werden. — „Tomor" besitzt alle -Eigenschaften bester Naturbuttcr, bräunt, schäumt undduftet wie solche und hat vor ihr noch den Vorzug, daß man auch Fleischspeisen darin bereiten kann. — Dazu kommt noch der nicht zu unterschätzende Vorteil daß „Tomor" gut % billiger wie Naturbuttcr ist. — Auch in hygienischer Beziehung ist „Tomor" selbst der Naturbutter vorzuziehen, wie von ersten Kapazitäten der Wissenschaft wiederholt durch eingehende Untersuchungen festgestellt wurde. — Da „Tomor" der Naturbutter in Geschmack, Aussehen und Konsistenz vollkommen gleich ist, ist das Produkt, um 'beim Verkauf Verwechselungen unmöglich zu machen, unter' das Margarine-Gesetz gestellt und muß folglich mit der Bezeichnung „Pstänzen- Margarine" versehen werden. — Gegen Margarine

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