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Neue jüdische Presse · 1906-08-31 · Heft 34 (31.8.1906) · p. Seite 11

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
4 (1906)
Issue
Heft 34 (31.8.1906)
Date
1906-08-31
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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Nr! 34. Was den Vorwurf des Mangels 'an fachmännischen Kenntnissen betrifft, den Herr „Eines" Der Rab- Linerkommission in dieser Sache macht, so braucht'man in. E. dies nicht allzu schwer zu nehmen. Ich glaube gerne, wenn man nur den über einen Gegenstand schreiben ließe, der etlvas davon versteht, so wäre mancher „Eines" im Schatten der Verborgenheit geblieben. S a m u e l I e s e l s o h n. Neckarbischofsheim, 6. Elul. » * Norderney, 28. Aug. 1906. Sehr geehrter Herr Redakteur! In der letzten Nummer Ihrer geschätzten Zeitschrift veröffentlichten Sie eine „Beleuchtung" meines Referates durch Herrn Jacob S. Posen. Gestatten Sie mir, diese durch einige Worte zu — „beleuchten". Herr Posen behauptet, ich hätte die Mezizoh mittelst Röhrchen für völlig identisch und gleichwertig mit Mezizoh b'Peh erklärt. Das ist — grundfalsch. Wahr ist vielmehr nur, daß ich, im Gegensätze zum Gebrauch der Watte, das Gläschen, angesichts der Möglichkeit einer Infektion, als zulässig bczeichnete, was doch auf S. 26 meines Referates 2 und 3 klipp und klar ausgesprochen ist. Damit fällt auch der Einwand durch den Hinweis auf Herrn Dr. Scherhey in nichts zusammen. Irrig ist ferner die Behauptung, ich hätte eigenmächtig zwischen den Gaonim entschieden. Wahr ist vielmehr nur, Daß ich darlegte, der Chasam Sofer habe den Gebrauch der Watte lediglich mit dem Vorbehalt gestattet, daß hierdurch der eigentliche Zweck der Mezizoh, das Blut ans den HinterenParticen des Pracpntium herbcizuziehen, ■ erreicht werden könne, was aber von den Koryphäen der niedizinischeu Wissenschaft einhellig bestritten wird. (Vergl. S. 4 und 22).! Gänzlich unbegründet ist auch der Vorwurf, warum ich der Befürchtung vereinzelter Aerzte hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit der Mezizoh Beachtung schenke und nicht der des Herrn Obermedizinalrates Dr. Hauser, der die Blutentziehnng für schädlich hält; denn bei solcher Differenz medizinischer Anschauungen darf und muß wohl die talmubische Meinung, nach der gleichfalls die Unterlassung der Mezizoh eine Gefährdung des Kindes bewirken würde, den Ausschlag geben. Was Herr Posen sonst iwch an meinen Darlegungen aussetzt, ist so unklar und wenig verständlich, daß ich aus eine Erwiderung verzichten muß. Rabbiner Dr. Schiffer. Die pekuniäre Stellung der Lehrer an der israelitischen Volksschule zn Frankfurt a. M. Vor fast zwei Jahren erschien in diesen Blättern ein Artikel, der die pekuniäre Stellung der Lehrer an der hiesigen israelitischen Volksschule beleuchtete. Es war darin — bei aller Anerkennung des von einzelnen für die Schule bereits Geleisteten — ansgeführt worden, wie unsere Lehrer denn doch noch all die materiellen Grundrechte entbehren müssen, welche ihren Kollegen an anderen gleichgearteten . Schulen als ganz' selbstverständlich eingcräumt sind. Es war konstatiert worden, daß unsere Bolksschullchrer ihres schweren, bei deni Schillermaterial unserer Schule doppelt aufreibenden Aintes walten müssen ohne Gehaltsskala, ohne Pcnsionsanspruch im Falle der Dienstunfähigkeit, ohne Recht auf Witwen- und Waisenversorgung. An diese unerquicklichen Betrachtungen war dann inr Hinblick auf die damals nahe bevorstehenden jomim nanroim die Hoffnung geknüpft worden, es würde der Ernst der Feiertage vornehmlich in der Brust derer, die es zunächst angeht, den scsten Willen auslöscn, unseren wahrhaft enterbten Volksschullehrern endlich einmal zn verschaffen, was sic schlankweg zu fordern berechtigt wären. Unterdes sind — wie schon erwähnt — fast zwei Jahre ins Land gezogen. Was ist nun in dieser langen Zeit für die Volksschullehrcr geschehen? Nun, es ist nichts Geringes, was für sie geleistet worden ist! Man hat ihnen viele Frankfurter Israelitisches FamilienblaL Versprechungen gemacht und ihnen die bündigsten Zusagen erteilt. Man hat mehr als einmal den Lehrern die Erfüllung ihrer so „berechtigten" Wünsche schon für die nächste Woche angekündigt und ihnen sogar erklärt, daß sie noch besser honoriert werden sollten, als ihre christlichen Kollegen in der Stadt. All dieses Heil ist den Lehrern widerfahren — und so speiste man die geduldbegabtcn Herren mit Worten ab. Worte, Worte, nichts als Worte! Natürlich kann das nicht so weiter gehen, wenn nicht ganz unerträgliche Verhältnisse geschaffen werden sollen! Wohin soll cs führen, wenn — wie an unserer Volksschule — Lehrer nach dreißig- und mehrjährigem Dienste noch immer genötigt sind, außerhalb ihrer doch gewiß anstrengenden und aufregenden Schularbeit noch einen Nebenerwerb aufzusuchen, um nur daS für sich und ihre Familie Notwendige beschaffen zu können! Das muß ja zur vorschnellen Aussaugung der Kräfte, also zur frühzeitigen Dienstunsähigkeit führen! Und was dann? Wer schützt dann unsere Lehrer und ihre Familien vor wirtlicher Not, wenn sie — unverschuldet und unfreiwillig einer etwaigen Anitsniederlegnng zu ge trieben — noch nicht einmal einen Rechtsanspruch auf Pension zur Seite haben sollten? Und wie würde es — int schlimmsten Falle — erst mit den .Hinterbliebenen bestellt sein! Diese Fragen drängen sich uns mit unheimlicher Eindringlichkeit auf, weNn wir die Unzulänglichkeit der Lehrcrgehälter und ihre leicht eintretenden betrübenden Wirkungen erwägen. Wenn bei alledem unsere Lehrer ihr Amt noch verhältnismäßig froh und erfolgreich verwalten, so ist das umsomehr anzuerkennen, als sie — wie schon wiederholt während ihrer hiesigen Wirksamkeit — erst vor kurzem wieder mit ansehen mußten, wie ihre christlichen, ohnehin gut salürierten Kollegen hiesiger Stadt abermals in ihren Einkommensverhältnissen aufgebcssert wurden. Ostern ds. Js. empfingen — mit Rück- Wirkung auf dcn 1.' .April 1905 — die städtischen Lehrer ein neues Gehaltsrcgulativ, wonach das Höchstgehalt M k. 45 60 beträgt, welches cventl. bereits im 2 8. Dienst fahre erreicht werden kann, mit dem 31. D i e n st j a h r e aber bestimmt erreicht wird. 'Verheiratete Lehrer erhalten Mk. 630 Mietsentschädigung, vom 10. D i e n stj a h r e ab schon Mk. 800. Die Altersznlage beträgt Mk. 240. Vom 13. Dienst j ah re ab tritt ein Stundenhonorar von Mk. 240 ein. Die wöchentliche Pflichtstundenzahl beträgt bis zum 45. Lebensjahre 28, vom 45.-52. Lebensjahre 26, vom 52. Jahre ab .nur 24 Stunden wöchentlich. Wie steht cs nun damit bei den Lehrern unserer Volksschule? Das Höchstgehalt der israelitischen Volksschule ist bis jetzt M f. 310 0 und dieses erhalten Herren mit 31bczw. 32jähriger Dienstzeit! Danach kann man sich die Gehälter der Lehrer mit geringerer Dienstzeit schon vorstcllcn! Freilich erhalten die Lehrer noch ein Extrahonorar von je Mk. 312—468 jährlich — aber für Ueberstünden, welche sie zu erteilen haben. (Daß solche lleberstunden an den städtischen Schulen ebenfalls besser bezahlt werden, sei noch besonders bemerkt.) (Schluß folgt.) Ans der Geschäftswelt. Schutz vor Polizei st rasen gewährt eine neue Erfindung. Die Erfindung betrifft einen Apparat, Der das Treppenhaus zur bestimmten Zeit beleuchtet, das Licht löscht und zum Schlüsse auch noch die Haustüre schließt (siehe Inserat der Industrie automatischer Selbstschalter). Seite 11. Bnnte Chronik. Friedrich Hebbel an Emil Kuh (18. Dezember 1856). „. . . . Zu der Herausgabe Ihrer Gedichte gratuliere ich, dagegen verlangen Sie wohl nicht von mir, daß ich Ihre Ansichten über die Juden unterschreibe, da Sie wissen, daß ich mich vor vielen Jahren schon mit einem christlichen Freunde auf lange entzweite, als er ähnliches aussprach, und da Ihnen früher obendrein mein Wort: der Jude ist gerade so schlecht, wie der Mensch! recht wohl gefiel. Der Jude ist freilich, wie jeder Aristokrat, zu Anmaßung und Undankbarkeit geneigt, und da seine Ansprüche aus historischen Gründen immer derber abgewiescn und stärker darniedergetreten wurden, wie die der übrige» Adelskasten, so hat sich, auf der einen Seite das in ihm ausgebildet, was ich die kleine Kourage nennen'möchte und was leichter zur Unverschämtheit im Hause, als zur Tapferkeit auf der Straße führt, und auf der anderen hat er sich eine Dialektik angeeignet, die alle ursprünglichen Verhältnisse zu verschieben sucht, um leichter mit ihnen fertig zu werden, und aus der schon der Talmud hervorging. Aber diese Eig-nschasteu können sich zunächst nicht gegen Sie kehren, da Sie ja selbst zu den Auserwählten gehören, und dann denke ich, viel zu groß vom Menschen, obgleich ich ihn wahrlich nicht überschätze, um nicht an dem Glauben festzuhalten, daß er die kleinen .Hindernisse, welche die Race ihm allenfalls in den Weg legen mag, durch die kleinste sittliche Anstrengung überwinden kann. Erwägen Sie diese Gedanken in ihrer ganzen Tiefe und söhnen Sie sich mit Ihrer Nation wieder aus; es tut nicht gut, sich von dem Boden loszutrennen, dem man an gehört nnd ich sehe Sie nichtgerneaufdie sein Wege." Kunst und Literatur. Die In den gemeinden von Mainz, Speyer und Worms von 1349—1438, rin Beitrag zur Geschichte des Mittelalters von Dr, Leopold Rotschild, Berlin, 1904, Nathansen und Lannn, VI und 118 S. Vorliegende Arbeit ist ein guter Beitrag zur Geschichte des bekannten Gemeindentrio Mainz, Speyer nnd Worms. Sie handelt über einen Zeitpunkt, in dem diese Gemeinden als solche fast gar keine Rolle spielten, da sie durch die schrecklichen Verfolgungen von 1349 ihre frühere Bedeutung fast gänzlich eingebüßt hatten. Die in den genannten Städten neuerdings gebildeten Gemeinden konnten nicht recht Fuß fassen und lösten sich vorübergehend wieder gänzlich auf;*) Mainz freiwillig, Speyer durch gewaltsame Entfernung. Es ist dieser Zeitpunkt einer der kritischsten in der Geschichte der deutschen Fudenheit überhaupt, da das schlaffe, energielose Regiment der luxemburgischen Könige einerseits, deren ewige Geldnot andererseits, die Inden nicht zur Ruhe kommen ließen. Unter dem Drucke der Verhältnisse konnte sich 'auch das geistige Leben der JNdenheit nicht recht entwickeln und so sehen wir das Primat in den religiöse» Angelegenheiten, das diese Gemeinden seit jeher innehatten,- auf einen anderen Gelehrtenkreis, den österreichischen, übergehen. Dies Alles stellt der Verfasser in guter Zusammenfassung dar, wie auch die sonstigen Verhältnisse dieser Gemeinden, ihre Rechts- und Erwerbsverhältnisse, ihr Verhältnis znm Reich und zn den einzelnen Königen der luxemburgischen Linie. F. I g er es Rabbi Jeh ausch uh a-Lurki. Das apologetische Schreiben des Josua Lorki an den Abtrünnigen Salomon Ha-Lewi (Paulus de Santa Maria). Herausgegeben nach drei Handschristen mit einer ausführlichen Einleitung und deutscher Uebersetzung nebst zwei Anhängen versehen von Prof. Dr. L. Landau. Antwerpen 1906. Verlag von Teitelbaum n. Boxenbaum. Wieder sind wir am Lesen einer Arbeit deS der wissenschaftlichen Welt wohlbekannten Verfassers des „Epitre historique du R. Scherira Gaon" nnd können gleich sagen, daß hier bei diesem Gelehrten das talmudische Sprichwort ganz und voll seine Berechtigung hat: „Es. wird vorausgesetzt, daß ein Fachmann kein mangelhaftes Werk aus seiner Hand gibt." *) Am Ende obengenannter Periode.

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