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Neue jüdische Presse · 1906-06-22 · Heft 24 (22.6.1906) · p. Seite 3

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
4 (1906)
Issue
Heft 24 (22.6.1906)
Date
1906-06-22
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Seite 3. Nr. 24 Frankfurter JsraeMWÄ FamMenAW. Wären nicht jene allgemeinen Gründe vorhanden gewesen, und wären nicht andere Staaten mit der Aufhebung der Jndengesetzc vorangegangen, aus bloßer Humanität hätte man sie in Deutschland schwerlich beseitigt. — Wenn ferner Hartmann meint, die stillschweigende Voraussetzung bei der Gewährung der Emanzipation sei die fortschreitende „Entjudung" und Nationalisierung gewesen und wenn man sich dabei vergegenwärtigt, was Hartmann alles zur Erfüllung dieser Bedingung verlangt, dann must inan sich fragen, ob bei einem solchen Geschäft nicht die Juden ihr Rcalismns vollkommen im Stiche gelassen hätte..Denn wenn die Juden die wichtigsten religiösen Satzungen, wie Sabbat und Speisegcsetzc, wenn sie ferner ihr Stammcsgefühl, ihre berechtigten und unberechtigten Eigentümlichkeiten aufgcbcn sollen, tvas bleibt dann noch von ihnen übrig? Dem Einzelnen, das gesteht Hartmann zu, soll mair den Glaubenswechsel nicht znniutcn; und voir der Gesamtheit darf man die Aufgabe ihres Ich als Preis für die politische Freiheit verlange»? Der zweite Irrtum, der bei einem Manne von so umfassender Bildung um so sonderbarer anmutct, ist der Gedanke von der jüdischen Weltherrschaft und von den Sonderinteressen des Judentums. Man sieht an diesen Gedänkengängen, wie manchmal auch hervorragende Geister von einer fixen Idee beherrscht werden und mit Vorstellungen operiere», die jeder realen Grundlage entbehren. Bei den Gebildeten soll dieser Gedanke der Weltherrschaft sich in der Hoffnung auf eine geistige Beherrschung der Welt durch die Ideen des Judentums ansdrücken. Nun ist ja znzugeben, das; das Judentum eine allgemeine Anerkennung seiner Grundprinzipien, insbesondere des Glaubens an einen einzigen Gott, erhofft. Wenn man dies aber ein Streben nach Weltherrschaft nennen will, so könnte man auch die Vertreter jeder beliebigen religiösen oder philosophischen Richtung des Strebens nach der Weltherrschaft beschuldigen, da ja doch alle von dem Wunsche beseelt sind, das; ihre Ideen sich ausbreiten und tveltbehcrrschend werden möchten. Was aber die Ausführungen Hartmanns von einem tatsächlichen Streben der Inden nach der Weltherrschaft betrisst, so sind das lediglich Hirngespinste. Und wenn er meint, im Judentum ordne jeder sein Sonderintcresse dem Gesamtintcressc unter, so wäre das sehr schön, wenn es wahr wäre. Tatsächlich fehlt gerade bei sehr vielen Juden das Beranttvortungsgefühl für die Gesamtheit, und sie bedenken häufig nicht, das; die Taten jedes Einzelne» der Gesamtheit zur Last gelegt werden. Daß Hartmann im einzelnen viele Jrrtümcr unterlaufen, und das; er auch über die jüdische Religion iu vieler Hinsicht falsch unterrichtet ist, darf nicht Wunder nehmen. In manchen Punkten ist auch seine Kritik nicht unberechtigt, so bezüglich einer gewissen Kategorie jüdischer Journalisten: nur daß sie nicht, wie er meint, bloß fremde Ideale herunterreistcn, sondern ganz gleichniästig an dem Eigenen wie an dem Fremden ihren frivolen Spott üben. Hartmann selbst hat übrigens seine Anschauungen über das Judentum im Laufe der Jahre wesentlich mvdisiziert. Bor den letzten Reichstagswahlen im Jahre 1903 veröffentlichte er im „Tag" einen Artikel, worin es u. a. hieß: „IN der deutschen Jndcnschaft eine Gefahr für das Deutsche Reich sehen wollen, kann nur ein Gespensterscher nsw. Der Antisemitismus trägt Mitschuld an dem Borrücken des Polcntnms, iveil er die Juden in den polnischen Landesteilen, die . die besten Bundesgenossen der Germanisierung waren, teils zur Mwanderung, teils zum Uebergang in's polnische Lager gezwungen hat. Die Judenanstreibungen haben den 'westeuropäischen Ländern ebensowenig zum Vorteil gereicht, wie die übermästige Jndeneinwanderung den osteuropäischen Ländern: Deutschland und die Vereinigten Staaten scheinen gerade einen solchen Prozentsatz zu haben, wie er als Sauerteig dienlich und doch noch ohne Indigestion zu verdauen ist". Ueberhaupt darf man es ihm glauben; wenn er behauptet, daß er objektiv sein will; das deutsche „Nationalbewusstsein"'und die Unkenntnis des Judentums und seines Wesens haben eben seine Anschauung getrübt. Und dazu kommt noch die Antipathie, die aus dem Gefühl der Abhängigkeit der ganzen modernen Kultur von jüdischen^ Kulturelementen hervorgeht, ein Gefühl, das z. B. Schopenhauer zu wahren Wutausbrüchen gegen das Judentum hinreißt und das auch in den religionsphilosophischen Werken Hartmanns sich in seiner ganzen Schärfe offenbart. Pretzstiwmen. Daß die Pläne des Deutsch-Israeli t.- G e m e i n d e b n n d e s in Bezug auf eine staatlich anerkannte Organisation der Juden nicht nur sämtliche konservative Elemente in der deutschen Judenheit zum energischsten Protest znsammenrufen, sondern ein Fa u st schlag in das Gesicht eines jeden gerecht denkenden Inden, gleichviel welcher Richtung, sind, zeigen die Ausführungen eines Neologen in der neologen „Allg. Ztg. d. Indent." Derselbe schreibt: „Damit jedoch nicht aus eincin weitereii Schweigen derjenigen, die nicht der orthodoxen Richtung angehören, unrichtige Schlüsse gezogen werden, sollen hier einige in dem Referat des Herrn Professor Rosin enthaltene Vorschläge kurz erörtert werden, die uns unannehmbar erscheinen. Allerdings entbehrt die Judcnhcit in den altpreußischen Provinzen und in einzelnen 1866 erworbenen Gebietsteilen einer gesetzlichen Zentralstelle, welche die Interessen der Gesamtheit wahren könnte, und namentlich fehlt eine gesetzliche Regelung, welche es ermöglicht, den lleinen, infolge der Abwanderung der Juden in die großen Städte immer weniger leistungsfähig werdenden Gemeinden die Mittel zur Älufrcchterhaltung der Kultuseinrichtnngen und zur Erteilung des Religionsunterrichts zuzuführen, Aber um diesen Ncbelständcn zu begegnen, bedarf es nicht so weitgehender Eingriffe in die religiöse Freiheit des einzelnen, der Gemeinden und der gesamten preußischen Juden, wie sie Herr Prof. Rosin in seinem Vortrage vorgcschlagen hat, bezw. wie sie mit Notwendigkeit ans seinen Vorschlägen sich ergeben müssen. 1. Herr Professor Rosm will, wenn die Gesamtorganisation eingeführt wird, das Gesetz vom 28. Juli 1876 aufgehoben wissen. Dieses Gesetz gestattet einem jeden Juden, ohne Austritt aus dem Judentum, wegen religiöser Bedenken aus derjenigen Synagogengcmeinde anszutreten, welcher er angehört, und sich dadurch von Leistungen für eine Gemeinschaft zu befreien, durch deren Einrichtungen seine religiösen Bedürfnisse nicht befriedigt werden. Hierdurch ist die Freiheit des einzelnen gegenüber der Gemeinde in religiöser Beziehung in einer der Eigenart der Juden entsprechenden Weise gewahrt. Es hieße einen Gewissenszwang ausüben, wenn man z. B. die Orthodoxen — bisher haben, soviel bekannt, nur diese von dem Austrittsgcsetz unter Bildung von Separat-Gemeinden Gebrauch geinacht — nötigen wollte, einer Gemeinde anzugehören, deren Einrichtungen sie ver- Pönen. Daher wird der Aufhebung des Gesetzes vom 28. Juli 1876 nicht zugestimmt werden können. 2. Die altprenßischen Synagogengemcinden sind hinsichtlich der Art, wie sie ihren Kultus einrichten, unbeschränkt. Wird die von Herrn Prof. Rosin vorgeschlagene Organisation der Provinzial-Tynagogenverbände und des Landesverbandes mit so weitgreifenden Zuständigkeiten eingeführt, wie er sie für diese Neubildungen in Aussicht nimmt, so ist die unvermeidliche Folge, daß diese als höhere Instanzen gedachten Organe in die Autonomie der Gemeinden hinsichtlich der Kultuseinrichtungen eingreifcn und auf die Gestaltung des religiösen Lebens in den Gemeinden Einfluß zu nehmen suchen. Die altpreußischen Shnagogengemeinden aber haben sich durch zwei Generationen an die selbständige Behandlung ihrer religiösen Angelegenheiten so gewöhnt, daß sie das Eingreifen einer Provinzial- oder Landesinstanz in diese Angelegenheiten als eine unerträgliche Belästigung empfinden würden. Außerdem haben die Großgemeinden Frankfurt, Breslau, Köln — von Berlin ganz abgesehen — eine solche Entwicklung genommen und haben so hervorragende Rabbiner, daß die aus den hessischen, schlesischen oder rheinischen kleineren Gemeinden gebildeten Majoritäten in der Provinzialinstänz ihnen und ihren Rabbinern gegenüber eine materielle 'Autorität zu religiösen Fragen schwerlich beanspruchen können. 3. Einen unleugbaren Rückschritt gegen den bisherigen Rechtszustand würde es bedeuten, wenn nach den Rosinschen Vorschlägen dem Staatskommissar — daß die preußische Piegierung hierzu Inden bestellen würde, erscheint ausgeschlossen — das Beanstandungsrecht gegen jeden Beschluß der Provinzial- und der Landesinstanz, auch in rein religiösen Angelegenheiten, zustehen würde. Nach § 51 des Preußischen Gesetzes vom 23. Juli 1847 hat die Regierung von den auf den Kultus bezüglichen inneren Einrichtungen nur insoweit Kenntnis zu nehmen und Entscheidung zu treffen, als die öffentliche Ordnung ihr Ein- 'schreiten erfordert. Hiermit ist deni staatlichen Stuf* fichtsrccht in inncrkirchlichen Fragen eine angemessene Grenze gezogen. Darüber hinaus dem Staatskommissar auch ein Beanstandungsrecht zu gewähren, wenn er z. B. der Ansicht ist, daß die 'Provinziab- oder Landesinstanz ihre Zuständigkeit überschritten habe, heißt doch, ihm eine Prüfung;uweisen, die ein außerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft Stehender füglich nicht vornehmen kann. Herr Professor Rosin erwähnt, daß in Baden sogar weitergehende Rechte des Staatskommissars zu Unzuträglichkeiten nicht geführt haben. Er übersieht dabei aber, daß wir in Preußen, wie der neueste Schnlgesetzentwurf wieder gezeigt hat. nicht, wie dies Herr Rosin für Baden hervorhebt, .mit einiger Sicherheit „mit einer Regierung rechnen können, die mit gleicher Gerechtigkeit und mit gleichem. Wohlwollen allen Konfessionen gegenüberstcht." Die Einmischung der Regierung in unsere religiösen Einrichtungen sollten wir nach Möglichkeit fernzuhalten suchen." Die Bestrebungen des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes haben nun auch in der Tagespresse Beachtung gefunden. So lesen wir in der „F r a n f u r t e r Z e i t u n g" vom 20. d. M.: „Es erübrigt sich an dieser Stelle, ans weitere Einzelheiten des Entwurfes einzugehen: das Mitgeteilte ' mag genügen, um jeden Verständigen erkennen zu lassen, das; der Deutsch-Israelitische Gemeindebund, der sich diesen Entwurf zu eigen gemacht hat, damit eine Richtung einschlägt, die seinem Ziele, der Förderung der jüdischen Religion, unmöglich nützlich sein kann. So viel steht doch heute für alle Gebildeten fest, daß Religion und religiöse Anschauung das innerste Eigentum jedes einzelnen sind. Wohl mögen sich Gleichstrebende und Gleichdenkende vereinigen, um gemeinsam ihre religiösen Ideale zu pflegen, gemeinsam Einrichtungen zu schaffen, die ihren religiösen Bedürfnissen entsprechen. Das muß aber auf dem Wege freiwilligen Anschlusses und gütlicher Vereinbarung geschehen. Wo erst die Haird des Staates nötig ist, nm auseinanderstrebende, heterogene Elemente zu einer äußeren Einheit zu gestalten, da kann dieser Eingriff weder der Religionsgemeinschaft noch dem Staate znnr Vorteil gereichen. Die Motive, die .der Entwurf anführt, um ein Eingreifen des Staates zu rechtfertigen, halten nicht der leisestcir Prüfung stand. Ist es Sache des Staates, die Einheit der jüdischen Religionsübung zu verbürgen oder die religiöse Gleichgültigkeit zu bekämpfen? . . . Ter Deutsch-Israelitische Gemeindcbund scheint die Zeichen der Zeit, schlecht zu verstehen. Sie sagen jedem Kundigen deutlich genug, daß in allen Kulturländern Trennung von Staat und Kirche eine Aufgabe der nächsten Zukunft ist, soweit diese Trennung nicht schon durchgeführt ist, wie in. "Amerika und Frankreich. Wenn es für Deutschland nicht den Anschein hat als könnte diese Forderung in nächster Zeit verwirklicht werden, so liegt das an historisch gewordenen Verhältnissen, deren Erörterung hier zu weit führen würde. Gewiß werden aber unsere freiheitlichen Parteien nicht die Hand dazu bieten, um den schon vorhandenen Fesseln, die Staat und Kirche verknüpfen, eine neue .hinzuzufügen. Wir glauben auch nicht, daß unsere jüdischen Mitbürger das geplante Zwangsgcsetz sympathisch begrüßen werden. Im Gegenteil; aus ihren Reihen dürften die schärfsten Proteste gegen den Entwurf ' kommen und damit sein Schicksal besiegelt sein." Wir hoffen, daß der Entrüstnngsfturm, den das Bekanntwerden des Rosin'schen Entwurfes überall hervorgerufen hat, genügt, die Herren des Gemeindebundes zu veranlasse», ihn ad acta zu legen. Die Woche. Und so wandert der unstete "Ahasver jahraus jahrein von Stadt zu Stadt, von Land zu Land, einen Schlupfwinkel suchend für sein wnndgeschlagenes Haupt. .... Schier wollte es scheinen, daß die Tore der Länder sich für ihn zu verschließen beginnen. Auch Amerika, das Land der Freiheit und der Gastfteundschaft, schickte sich än, ihm Halt znzurnfen. „Dil mußt eine e u r o p ä i s ch e Sprache sprechen können: die Sprache deiner Väter, die Sprache des Buches der Bücher, gilt uns als nichts, und deine Golnssprache, dein Jargon — soll dieses Kauderwelsch etwa als Sprache angesehen werden? Wir nehmen uns Bedenkzeit!" — Und das Resultat? — Dem Unsteten steht noch das eine Land offen, der-Golnsmischmasch, der Jargon, ist als Sprache anerkaimt worden, die Sprache der Propheten aber nicht. . . . Und so zieht Ahasver in das Land de» M a t crialisinnS ein. — Was bringt er nun der neuen Heimatsstätte, und was wird sie ihm geben? Wird er dort seine physische und seine geistige Ruhe finden? Wird ihm die neue Heimstätte zur wirk-, lichen Heimat werden? Drei Dinge sind es, die der ewige Wanderer der neuen Heiinat bringt: Idealismus mit reicher Lebenserfahrung und Groll im Herzen gepaart. Der jüdische Idealismus wird dem Lande des 'krassen Materialismus zugute kommen; auch wird die reiche Erfahrung des Juden und seine angeborene Intelligenz seiner neuen Heimat nützen. Und der Groll? Es ist durchaus falsch, zu behaupten, daß dev Jude kritisiere und zerstöre aus purem Groll und Rache oder gar um einer Krüik- und Zerstörungssucht Genüge zu leisten;

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