Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 4 (1906)
- Issue
- Heft 19 (18.5.1906)
- Date
- 1906-05-18
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Frankfurter Israelitisches Familienblatt. >Jtt. 19. in Berlin, sondern im ganzen Lande. Ich kan» es mir also nicht vorstcllen, das; gegenüber diesen allgemeinen Ucbelständen die Berliner Industrie durch die Abschiebung dieser Fremdlinge in irgend' nennenswerter Weise geschädigt werden könnte. Andererseits glaube ich nicht, daß die Lertretcr Berliner gewerblicher Kreise den Anspruch erheben möchte», es sollten um präsumptiver geringfügiger Schädigungen willen wichtige staatliche Interessen in den Hintergrund treten. Bon diesem allgemeinen Standpunkte aus, der, wie ich hoffe, die Zustimmung der Mehrheit dieses Hauses finden wird, habe ich angcordnet, daß Personen ohne gesicherte wirtschaftliche Existenz, ohne Legitimation oder politisch Verdächtige unmittelbar ausgewiesen werden. Des weiteren soll denjenigen Personen, bei denen diese Voraussetzungen gleichfalls vorliegen, bei denen sic aber nicht so scharf hcrvorgetreten sind, deren dauerndes Verweilen bei uns aus den erwähnten staatlichen Interessen nicht angängig ist, mitgeteilt werden, das; sic auf dauerndes Verweilen hicrselbst nicht rechnen können, und sich deshalb nach einem anderen Aufenthaltsort Umsehen möchten, damit sie nicht später die härtere Maßregel der Ausweisung treffen muß. Eine bestimmte Frist ist nur einer kleinen Zahl gesetzt worden. Diese Anordnung verdient nicht den Vorwurf besonderer Härte und auch nicht die etwas ironisierende Kritik' des Abg. Träger. Viel härter wäre cs doch, tvenn man diese» Elementen erst später die Eröffnungen machen ivürde, die wir ihnen gleich machen, wenir sie eintreffen. Das jüdische Hilfskomitee steht uns mit Rat und Tat zur Seite, und ich habe Anordniingen getroffen, daß diese Hilfsaktion von der Polizei unterstützt werden soll. Von allen Maßregeln sollen v e r - s ch o n t bleiben diejenigen, bei denen keine der erwähnten objektiven oder subjektiven Gründe dem längeren Derweilen cntgcgenstchen. Der Minister geht sodann auf die von Abg. Träger angeführten Einzclfällc ein und schließt: Tie allgemeinen Bemerkungen des Herrn Träger gehen dahin, daß wir in einer unerträglichen Mischehe von Polizeistaat und Rechtsstaat leben. Aber das Ausweisungsrecht ist, solange nun einmal die Grenzen der Staaten bestehen, notwendig und unentbehrlich. Diese Answeisungsbefugnis Ausländern gegenüber muß notwendig einen diskretionären Charakter in sich tragen, gerade wenn man den Anforderungen der Gerechtigkeit, Billigkeit und Humanität entsprechen will, und diesem diskretionären Charakter des Auswcisnngsrechts würde es lvidersprcchen, wenn lvir die,. Voraussetzungen für die Ausweisung in Paragraphen sestlegten, oder die Handhabung des Rechtes unter die Kontrolle eines Gerichtshofes stellten. Ich resümiere mich: ich-habe zugebcn müssen, daß in einzelnen Fällen meiner Anordnung entsprechend nicht, verfahren worden ist, ich habe nicht zugegeben, baß in irgend einer Beziehung willkürlich verfahren worden ist. Tie Anordnungen, die ich getroffen habe, habe ich Ihnen mit voller Offenheit mitgcteilt, ich werde mit allen Kräften dahin streben, daß von diesen Grundsätzen iveder nach der einen noch nach der anderen Seite abgewichen tvird. In der nun folgenden Diskussion sprachen die Abg. Tr. Friedberg (natl.), Herold (Zentr.j, v. Brandcnstei» (kons.), Bröniel (frei,'. Vgg.), v. Wozna (frk.), ,,Gyßling (frs. Vpt.j, Dr. v. Jazdzewski (Pole) und' 'sodann ergreift noch einmal'der Minister das Wort; er bezweifelt, daß 400 Fälle von Mißgriffen vorgckommen sind, kritisiert abfällig die öffentliche Meinung und sagt zum Schluß: Sie müssen mir zugeben, daß in einem großen Teil der deutschen Presse, nicht allein der ganz . rechts stehenden, sondern auch derjenigen, die in der Mitte der Parteien steht, durchaus die Verpflichtung der Regierung anerkannt ist, bei den außergewöhnlichen Verhältnissen des Andrängens russischer Elemente auf der Wacht zu sein und dafür zu sorgen, daß die, welche unser deutsche? Volksleben nach keiner Richtung bereichern, über die Grenze geschafft werden. Sie werden 'mir zugeben, daß diese Auffassung von einem großen Teile des Hauses geteilt wird. Karlsruhe. Gerichtsentscheidung. Der Antisemit Jakob Atbicz in Oberlauchringen hatte an seinem Gasthaus ein Schild mit der Aufschrift „I u d c n r c i n e s H a u S" und später ein solches mit der Aufschrift „I u d en f r e i c s H a u S" angebracht. In beiden Fällen machte ihm das Bezirksamt Waldshut die Aussage, diese Aufschrift zu beseitigen, weil ein ordnungswidriger Zustand im Sinne des § 30 P.-Lt.-G.-B. vorliege. Die gegen die betreffenden Verfügungen erhobenen Klagen wurden vom Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen bom 16. September 1902 und vom 29. September 1901 als unbegründet abgewiesen. Nunmehr hat Albiez seinem Wirtsschild mit der Bezeichnung „Gasthaus zum Wutachtal" den Zusatz bcigcfügt: „In bischer Besuch Höflich st v c r b e t c n". Das Bezirksamt Waldshut hat jedoch mit' Verfügung vom 2. Nov. 1905 die Beseitigung auch dieses Zusatzes binnen 11 Tagen bei Zwängsvermeidcn verlangt, da auch" hierin eine Ordnnngs- Widrigkeit im Sinne des § 30 P.-St.-G.-B. zu erblicke» sei. Der Gastwirt Albiez hat gegen diese Verfügung durch Rechtsanwalt Dürrer in Würzburg erneute Klage beim hiesigen Verwaltungsgericht ergriffen und nunmehr folgeirdes obsiegende Urteil ertoirkt: Die Ordnuugswidrigkeit hat'der 61erichtshof in den früheren Fällen in der Verunglimpfung und Verächtlichmachung der Inden als vollberechtigter Volksklasse und Angehörige einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft'gefunden. In der Fassung der jetzigen Aufschrift liegt eine solche Behandlung der Juden nicht, es tvird hier den; Wortlaut nach, rein sächlich und in anständiger Form kundgegcbcn, daß der Kläger die Einkehr von Juden in seinen; Gasthaus nicht haben will und solche Gäste eventuell zurückwcisen würde. Es kann zugegeben werden, daß es die Angehörigen der israelitischen Religionsgemeinschaft unangenehm berührt, wenn sic um dieser Eigenschaft willen unterschiedslos vom Besuch dieses Gasthauses ausgeschlossen werden, und eS mag auch : sein, daß der Kläger mit der Aufschrift zugleich seiner antisenritischcn Gesinnung überhaupt Ausdruck geben tvill, allein objektiv 'liegt in den gewählten Worten nichts Beleidigendes oder Bes ch impfendes, und auch die Kundgebung des Ucbelwollens bildet an sich' keine derartige Verletzung des öffentlichen Interesses, daß dagegen polizeiliches Einschreiten erfordert würde. Dem friedlichen Zusammenleben der Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften mag die Handlungsweise des Klägers nicht gerade förderlich sein, aber eine unmittelbare Anreizung zu einem die öffentliche Ruhe und Sicherheit gefährdenden Vorgehen oder auch nur zu einer gehässigen -und verächtlichen Behandlung der Inden liegt in der formell korrekt gefaßten Aufschrift nicht. Nach der Feststellung des Großherzogl. Bezirksamtes Waldshut ist der hier angesochtene Zusatz auf dem Wirtsschild mit erheblich kleinerer Schrift geschrieben, als die Bezeichnung des Gasthauses, und er kann von der Eisenbahn ans nur schwer und eigentlich nur von Personen gelesen werden, die den Inhalt desselben kennen. Es kommt also auch in der -Gestaltung der fraglichen Kundgebung nicht zum Ausdruck, daß es dem Kläger in erster Linie darinn zu tun ist, die Juden etwa der Mißachtung des reisenden Publikums chreiszu geben und letzteres für den Antisemitismus zu gewinnen. Zur Berechtigung der Polizeibehörde, in der stattgchabten Weise gegen den Kläger vorzugehcn, fehlt es an den Voraussetzungen des § 30 P.-St.-G.-Ä., und es war deshalb die ergangene bczirksanrtliche Verfügung aufznhcbcn. Karlsruhe. Das Verordnungsblatt des g r o ß h. O b e r r a t s der Israeliten enthält zunächst die Mitteilung, daß säintlichcn Ncsigionslehrcrn in Baden das neueste Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur „wegen seines zum Teil besonders ioertvollen Inhalts" nneiltgeltlich zur Verfügung gestellt werde. Zwei Geniciiiden sind aufgelöst worden: Königshofen, Synagogenbczirk Wertheim und Rohrbach, Synagogenbczirk Sinsheim. Tic noch in Königshofen wohnenden jüdischen Familien werden der Gemeinde Tauberbischofshcim zugetcilt und die voll Rohrbach der Gemeinde Stcinsfurth. — Tic Wanderbibliothek des Oberrats hat eine größere Anzahl Bücher von Privaten schenkiveisc zngcwiesei; erhalten und auch zirka 200 Mark Geldspenden sind zu diesem Zweck cingegangen; da auch noch 610 Mk. aus der Weilschcn Stiftung der Wanderbibliothek zugewiesen worden sind, so konnten einer Anzahl Gemeinden geeignete Bücher überwiesen ivcrden. Mrnberg. Interkonfessionelle Stiftungen jüdischer Stifter. Der mit 3500 Mark errichteten „Dr. Felix Fräiikckschcn Krankcilhansstiftung" in Nürnberg, sowie der mit 10000 Mark errichteten „Bernhard Nathanschcn Stiftung zur Unterstützung gewerblicher Tätigkeit" und der;nit 20000 Mark errichteten „Bernhard Nathanischcn Stiftung sür Sänglingssnrsorge" in Furth wurde die landesherrliche Genchinigung erteilt. Köln it. Rh. Der Rheinischen Zeitung schreibt inan aus jüdischen Kreisen: „Ein nicrklvürdigcr Vorfall spielte sich Sanistagmorgen in der Synagoge an der Rvonstraße ab. Ei» zugereister g a li zisch er Jude war während des Gottesdienstes ciugcschlafen und während des Gebetes für den Kaiser sitzen geblieben. Der Mann lvurdc geweckt und anfgesordert, sich zu erheben, er weigerte sich jedoch und blieb sitzen. Es ist zu bemerken, daß der Galizier die deutsche Sprache nur unvollkommen verstand und nicht recht wußte, woruin cs sich cigent. sich handelte. Indessen wurde durch das 'Benehme» des Mannes das Vorstandsmitglied der Synagogengemcindc, Herr Heid t u hei m, so sehr in seinen patriotischen Gefühlen gekränkt, daß er im höchsten Zorn einen S ch u tz m a n n holen ließ. Dieser war glücklicherweise so vernünftig, den Galizier nicht sestzunehmen, sondern gab ihm iiur den Rat, baldigst weiter zu reiseir. Wir meinen, daß naiilentlich in der Zeit unerhörter preußischer Judcnvcrfolguirgen (siehe die Masscnanswcisuiigei; ausländischer Juden ans Berlin!) Herr Hcidenheim seinen patriotischen Ueberschwang etwas hätte dämpfen können. Mindestens schien es uns sehr überflüssig, zur Erledigung dieses unbcdcutcndei; Vorfalles die Dienste eines preiißischen Polizeibeamtcn in Anspruch zu nehmen. Dortmund. Ferien-Kolonie. Der hiesige Verband der S y n a g o g e n - G e m e i n d c n Westfalens beabsichtigt in Ausführung des auf -dem letzten Gemcindetag beschlossenen Antrages die Errichtung einer Ferien-Kolonie in Westfalen für crhosilngsbedürftige jüdische Kiirder aus Westfalen und den Nachbarbezirken. Jin Sool-BadeSassend o r f sollen, bei 55 000 JL Kostenveranschlagung, ein hübscher Mittelbau — aus Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachstuhl bestehend — und zwei rechtwinklig zu denselben stehende Seitenflügel errichtet werden. Jtl diesen sollen die Schlafsäle für je 20 Knabei; und Mädchen untergebracht werden. Der gemcinsanie, vorläufig aus 70—80 Personell berechnete Speisesaal soll im Mittelbau siegen. Vom 1. Juni bis 30. September soll der Betrieb voi; 2 Schwestern geleitet werden. Breslau. In dem hiesigen jüdischen K r a i; k e >; h a u s c fanden Ailsirahine im Jahre 1903: 708 Kraitke mit 26 017 Verpflegungstage», 1901: 1063 Kranke mit 31121, 1905: 1225 Kranke mit 32 796. Unentgcltsich sind 586-Kranke mit 19 811 Verpslegnilgstagen äusgenommcn worden. Die für sämtliche Kranken aiifgewendetci; Kosten, abzüglich der Erstattung sür besondere Ansivendungen, betrugen im Jahre 1903 108 299, 1901 159 319, 1905 174 707 JL Hiervon entfallen auf die in dem genannten Triennium »iientgeltlich Aiifgciiommeiien 98064 Jt., ferner sind Restforderungen a>; Kranke III. Klasse niedergeschlagen wordeir 4010 „ft, Summa 102 075 „ft Bon den entgeltlich aufgenommencn Krankei; ivnrde in Anspruch geiionunen die erste Klasse in; Jahre 1903': von 53 Kranken mit 1343 Berpflcgiiiigstage», 1904: von 53 Kranken mit 1147, 1905: von 62 Kranken mit 1289; die zweite Klasse in; Jahre 1903: von 81 Kranken mit 2423 Berpflcguiigstageu, 1904: von 170 Kranken mit 4279, 1905: von 189 Kranken mit 4269. In den vier Abteilnngei; der Poliklinik, welche unbemittelten Kranken ohne Unterschied der Religion offen steht, wurden in den Jahren 1903/1905 insgesamt 5016 Personen behandelt. Für ilirbemittelte Städtkranke, welchen freie ärzklichc Behandsilng, Arznei und andere Heilmittel, sowie Geldnnterstützungen gewährt werden, ivurden in dem gleichen Zeitraum 25 407,59 .ft ausgegcben. Großbritannien. London. Ito. Lhonel Abrahams, Finanzsekretär sür Jndieir (Rang eines Finaiizministcrs), ist in das Zentralbureau der Jto eingetreten. London. Das Fremdengesetz wird denen, die liudj England übersiebeln wollen, kau in n o ch lästig. Eine.Statistik über die Handhabung des Gesetzes inden ersten drei Monaten nach seinem Jnkrasttreten läßt erkennen, daß Herbert GladstoneK Einschränkungen mikdcrild gewirkt haben. Fm Jannar trafen in England 21986 Ausländer ein, von denen 202 beanstandet und 89 definitiv zurückgeiviefen Ivurden. Im Februar betrug die Zahl der Ankömmlinge 22 215, von denen 132 beanstandet und 50 zurückgewiesen wurden. - Im März stieg die Zahl der Einwanderer ans 39 815 und von dieser großen Zahl wurden nur noch 77 beanstandet und 29 definitiv znrückgewicsen. Während so die Abweisung von EinwandernngSlustigen znrückgegangen ist, sind die richterliche» Ailsweisuilgcil von Ausländern, die sich' strasbar gemacht haben, - gestiegen. Im Januar fand nur eine derartige Uusivcisnng statt, im Februar 19 ititb im März 27. „Frkf. Ztg." Frankreich. Paris. Nach hiesigen Blättern werde in dem n e u e n D r e y f u s p r o z e ß vor dein Kassationshof, der am 18. Juni beginnen soll, der Generalstaatsanwalt Bandoin die einfache Vernicht n n g des Urteils von Rennes, nicht aber ein neues Verfahren gegen Drehfus beantragen, während der Berichterstatter des Kassationshofes, Moras, sich dahin aussprecheu werde, Dreyfus unter Aufhebung des letzten Urteils vor ein neues Kriegs -- gericht zu stellen. Rußland. Petersburg, 15. Mai. Inder Adresse der Rcichsdum a an d en Zaren heißt es: „Im Bereiche der ihr bevorstehenden gesetzgeberischen Tätigkeit erachtet es die Duma als unumgänglich notwendig, das Volk durch, 'genaue Gesetze sicher zu steklen. Unantastbarkeit der Personen, Freiheit des Gewissens, des ■ Wortes, der Presse, der Vereine, der Versammlungen und der Ansstände, das sind die Grundlagen, welche schon das Manifest vom 30. Oktober gelegt hat und ohne die eine Reform der sozialen Verhältnisse undeilkbar ist. Die Duma geht von der unerschütterlichen Uebcrzeugnng aus, daß weder die Freiheit noch .die - Ordnung befestigt werden kann ohne die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz'. Daher wird die Duma ei» Gesetz ausarbeiten, nach'dem alle Bürger'gleichberechtigt sind und gleichzeitig alle 'ständischen, nationalen und religiösen Vorrechte aufgehoben werden." Petersburg» 10. Mai. Gleichberechtigung 'der Juden. Die Fraktion der Bauern und: der Sozialisten hat init 106 gegen 6 Ssimmen beschlossen, die Gleichberechtigung der Juden zu fordern.. Kischtnew. Die Auswanderung hat hier .in der letzten Zeit bedeutend ab genommen. Da P'esach ohne ein Pogroin vorbeiging, so hofft mun