Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 4 (1906)
- Issue
- Heft 17 (4.5.1906)
- Date
- 1906-05-04
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 17. Diese Leute haben ganz andere Manieren und — was noch schliinincr — ganz andere Ideen und 'K n s ch a u n n gen, sie verbreiten W c r t e, die den n n s r i g c n s ch n n r st r a ck s z u w i d e rlaufen. Al horischaunim onn niiztaariin, ob der Früheren sind wir geärgert. . . ." Wir wolle» nicht damit gesagt habe», das; die Berliner jiid. Gemeinde als solche die Ausweisung veranlaßt hat; allein ein stiller Wunsch, dieser Eigenen und doch Fremde n sich zu entledigen, wohnt in manchem westeuropäischen Vorstandwie Gcmeindemitgliede. Hat doch Rechtsanwalt Meyer-Hannover, in seinem viel besprochenen Artikel „Hin, Vaäis" in der „Mg. Zeit. d. Jud." ganz offen herausgcsagt, die deutsche Judenheit soll und muß die osteuropäischen Juden von sich abschiitteln und die Grenzen für sie versperren, da sie eine ganze Umwälzung in der deutschen Judenheit mit ihren neuen Werte» Hervorbringen — und Herr Meyer steht nicht vereinzelt in seiner Anschauung da! Und dies weis; die Regierung, die den Jude» überhaupt nicht gewogen ist —'intb handelt danach. Ritter von Tanssig zu Wien zählt zu den jüdischen Knltnsvorstehern Westeuropas, und vielleicht gehört auch Herr Rosenthal i» Amsterdam dem dortige» Knltnsvorstand an, und die Herren haben eS fertig gebracht, für Prozente 0 Millionen Brüder an den Nachfolger Hamans zu verkaufen .... was machen da 7000 gegen V Millionen aus. Und auch diese kleine Schar soll n a ch u n d n a ch zu v e r s ch i e de n e n Zeiten abgeschoben werde», im Moment handelt es sich nur »m 7 0 0, die mit leeren Beuteln und mit zweifelhaften politischen Anschannngcn hcrumlanscn . . . tut nichts! * * D c r e r st e Mai ist trotz der alarmierenden Einschüchterungen der Reaktionären alle.vrts ziemlich ruhig, in manchem Land unter starkem militärischem Aufgebote, verlaufen. Es waren besonders in Frankreich kleine Ruhestörungen, die manche Verletzungen und Verhaftungen zur Folge hatten. In Paris wurden 005 Vcrhastnngen vorgenommcn, darunter 71 A n s l ä n d e r und ztvar fast ausschließlich Mitglieder des „Russischen Bundes". Diese werden sofort ohne Ausnahme aus Frankreich a n S g e w i e s c n. Auch in London waren große Umzüge, und jüdische Vereine aus dem Ostende Londons waren besonders stark dabei vertreten. — So weit die „Franks. Ztg." Daß Juden sich bei Umzügen beteiligen, wer ivollte es ihnen verübeln! Es darf einem Inden selbstverständlich gestattet sein, Sozialist zu sein wie andere; allein, daß ausländische Inden, denen A n s w c i s n n g e n drohen, derartige Tinge mitmachen, ist sehr bedauerlich; unsinnige Opfer einer Idee zu bringen, kann nur das Werk halbgebildeter, unreifer Menschen sein. Tie französische Regierung sollte sich aber vor unnötigen Härten gegen Russen — wenn sic auch Juden sind — hüten; ist sic doch ohnehin durch die Anleihe in den Angen der Russen kompromittiert und werden doch bereits französische Waren in Rußland boykottiert. Die Petersburger Telegr. Agentur teilt vom 2. Mai mit, daß der Rücktritt des Grafen Witte von seinem Posten als Ministerpräsident und seine Versetzung in den R u h e st a n d durch kaiserlichen Ukas morgen veröffentlicht werde. — Zum Nachfolger Wittes, heißt cs in demselben Telegramm, soll G v r e m y k i n , der einstmalige Minister des Innern, auserkoren sein. Der Rücktritt Wittes an und für sich ist belanglos, niemand — weder in Rußland noch im Ausland, weder in liberalen, noch in konservativen Kreisen — wird dem abzichenden (wenigstens öffentlich, denn hinter den Kulissen pflegen r u s s i s ch e Minister meistens auch nach ihrem Abzüge ihre Arbeit sortznketzeiO Grafen eine Träne nachwcinen; bestand doch die einzige Kunst des Grafen im Lavieren und war doch sein einziges Prinzip: die Prinzipienlosigkeit. Was von Bedeutung in diesem Ereignis ist, darf nur in seiner N a ch f o l g c r s ch a f t gesucht werden; an seinem Nachfolger hängt die nächste Zukunft' des unglücklichen Landes. Der Ausgang der Wahlen zur ruffischen Duma erheischt, daß ein liberales Ministerium berufen wird, nur dieses könnte eine friedliche Entwicklung der chaotischen Zustände Rußlands bringen. 9hm heißt cs, daß der Zar gemäß seiner liberalen Traditionen des — lt. Witte's Organ Frankfurter Israelitisches Familienblatt. — liberalen Hauses Romanow den bekannten reaktionären Goremykin zum Nachfolger Wittes cinsetzen will! Trifft diese Nachricht zu, dann können sich die Dnmaabgeordnetcn zur Rückreise nach Hause oder gar nach anderen beliebten Orten der russischen Regierung . . . bereit halten. Was dann kommt, ist nicht schwer zu erraten . . . Ritter von Tanssig kann dabei um seine schönen Zinsen kommen. Die nächste Stunde wird cs uns sagen! Pretzstimmen. Recht treffend weist „Bloch's Oesterr. Wochenschrift" alle Beschönignngsversuche für die Handlungsweise der jüdischen Finanziers, die sich an der russischen Anleihe beteiligten, zurück; sic schreibt: „Da wurde vor allem gesagt, die jüdischen Unterhändler^ hätte» für ihre Gefälligkeiten gewisse Znsichernngen von Witte in Bezug ans die Jndcnfrage erhalten. Man muß sich schon die Mühe nch-i men, dieses tote Argument noch einmal zu erschlagen, da es eine unsterbliche Stimme besitzt. Man könnte doch wenigstens verlangen, daß die russische Regicrnng nichts gegen die Inden spricht, wenn sic angebliche Zugeständnisse gemacht hat. Aber die Regierung macht sich im Gegenteil jetzt Luft für ihre lang znrückgcdämmtc Wiit gegen die Juden, sie besteht ans Antisemiten im Stile der Christlich-Sozialen, die zu ihren Verbrechen auch noch Beleidigungen und Beschimpsniigen hinzusügcn müssen. Kaum hat Witte seine Anleihe gehabt, so hat er das Feigenblatt wieder hernntergerissen, das er sich in der Judenfrage vorgehalten hat. Witte, ein Einäugiger unter Blinden, der liberalste der russischen Minister, hat am letzten Tag der letzten Woche dem Vertreter der „Voffischcn Zeitung" gesagt: „Die Inden seien selbst schuld daran, daß man sie jetzt nicht befreie — sie stünden an erster Stelle der Revolutionäre: weder der Zar noch die Regierung würden gegen den Willen des Volkes etwas für die Juden tun — der Wille des Volkes sei, daß niemand frei werde, der Minister und Gonverncnrc morde." Soll man erst noch mit diesen geschraubten Lügen den Streit aufnehmen? In Moskau, wo die Revolution am blutigsten war, dürfen Juden gar nicht wohnen. Die lettischen Bauern sehen den Inden für den Teufel an. Mer wir würden weder mit Beweisen für die Loyalität der Inden noch mit dem Antisemitismus der Regierung fertig werden. Millionen von Juden sind fromm und ergeben, aber die will Witte nicht sehen . . . Feindselig sind seine Worte und Taten nach wie vor. . Achtzig Schwerverletzte und einige Tote machte die Polizei bei einer Volksversammlung nnbewafsnctcr Inden in der Synagoge von Mohilew, schändete die Frauen, riß ihnen mit der Faust die Haare aus dem Kopfe, ließ die rötlich Verletzten wie Vieh ans der Straße liegen. Sv geschehen acht Tage nach der Stunde, als unsere Finanzmänner durch lcergcdroschenc „Versicherungen" angeblich „beruhigt" wurden. Sic gaben nicht eher, als bis man sie beruhigte. — Aber dem Direktor eines Bankinstitutes kann es schließlich gleichgiltig bleiben, ob das Gefühl ans seine Rechnung kommt, sagt ein Verteidiger, wenn nur die Rechnung seiner Aktionäre vorteilhaft ausfällt. Schließlich wäre die Anleihe anch^ohne die Juden gemacht worden, und es sei besser, die Juden hätten wenigstens einen Gewinn davon .... Fürs erste — mit diesem Argument bleiben wir ans dem Boden der Börse —>> ist es noch eine große Frage, ob die Rücksicht auf Aktionäre und Publikum durch Gewährung oder durch Verweigerung der bedenklichen Anleihe besser gewährt wird. Für; zweite haben nicht Juden einen Gewinn, sondern einzelne Finanzmagnaten, die cS durchaus nicht nötig haben, unter dem Murren der ganzen Kuttnrwclt das (Leid anszuheben, an welchem das Blut ihrer Brüder klebt. Diese einfache, aber bittere Wahrheit läßt sich durch keinerlei Redewendungen umgehen. Die rnffische Autokratie stärken, heißt den größten und mächtigsten Feind dcS Judentums stärken. Wenn unter solchen Umständen den reichen Leuten recht sein soll, Vorteile zu wahren, dann müßte dasselbe gerechtcrwcise in ungeschminkter Form auch dem armen Teufel möglich sein. Es ist nämlich bekannt, daß die russische Regierung den Mitgliedern der schwarzen Banden Taggelder in der Höhe von 80 Kopeken bis zu zwei Rnbclir gegeben hat. Wie nun, wenn ein starker, aber armer Jude den Antrag erhielte, für zwei Rubel täglich initzntun? Er kann gerade so arguincntiercn, wie unsere engbrüstigen Moralisten in Oesterreich: Gemordet wird ja doch, kriegt halt ein anderer die 2 Rubel, denk' an deine Familie und mach' dich lieb Kind beim Polizeiches . . . . . .1870 schrieb das reiche, ehrlich zahlende Frankreich eine vorteilhafte Anleihe ans. Da sagten sich zwei Bankiers in Berlin, was nun ini Jahre 1906 Seite 3. wiederholt wird: „Warum sollen andere den Vorteil haben? Es ist zwar unser Feind, aber Geschäft ist Geschäft!" Aber Bismarck bewies ihnen, was das richtige Geschäft sei. Er ließ ihnen wegen Landesverrates den Prozeß machen. Sic erhielten mehrere Monate Zuchthaus und Ehrverlust. Die russische Regierung führt Krieg gegen die Juden. Aber ihre bedenkliche Anleihe wird gefördert von Inden. Wir haben kein Land und keine jüdische Gerichtsbarkeit als die öffentliche Meinung." Aus aller Wett. Deutsches Reich. Berlin. Der Verband der Deutschen Inden brachte am 21. 'April folgende Eingabe an den Reichstag zur Abseiibuiig: 'An den Reichstag Berlin. Für den Fall, daß der Entwurf eines Reichsgesetzcs, betreffend die .Freiheit der Religion-sübung, ganz oder teilweise zur Annahme gelangen sollte, möchten wir nicht unterlassen, dessen Ergänzung in folgenden Beziehungen anzuregen: I. Besragung nach der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft. Ter jetzt in Alt-Prenßen geltende § 5, Teil II, Tit. 11 des Preußischen Landrechts lautet: „'Auch der Staat kann von einem einzelnen Untertan die Angabe, zu welcher Religions- . Partei sich derselbe bekenne, nur alsdann fordern, wenn die Kraft und Gültigkeit gewisser bürgerlicher Handlungen davon abhängt." Im heutigen Recht gibt es keine bürgerliche Handlung mehr, deren Kraft und Gültigkeit von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft abhängig ist: der hierauf bezügliche Vorbehalt des Landrechts ist mithin jetzt gegenstandslos. Anträge ähnlichen Inhalts sind von verschiedenen Parteien bei den früheren Konimissionsberatungen der Gesetzentwürfe, betreffend die Freiheit der Religionsübnng, gestellt worden. Bei der Abstimmung über einen dieser Anträge in der Kommission des Reichstags hat sich Stimmengleichheit ergeben (Drucksachen Nr. 791, 11. Leg. Per, I. Session 03/M, Seite 7). Wir nehmen die damals in der Kommission gestellten 'Anträge hierdurch ans, weil wir den weiteren Ausbau des landrechtlichen Grundsatzes und dessen erneute Anerkennnng für ganz Deutschland für geboten erachten. Durch die nachstehende andcrweite Fassung dürften die bei den früheren Konimissioiisbcratungen von einzelnen Seilen vorgcbrachten Bedenken sich erledigen. Regelmäßige Befragungen nach der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft oder regelmäßige 'Aufzeichnungen hierüber finden in keinem der größeren westlichen Kulturländer (Nord-Amerika, England, Frankreich) statt. Unznlräglichkeiten haben sich hieraus nicht ergeben. Wir beantragen, hinter § 1 folgende Bestimmung ciiiznschaltcn: 8 1a. „Niemand ist verpflichtet, seine oder seiner 'Angehörigen Glanbensmeinungcn oder Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft zu offenbaren. Staatliche oder kommunale Behörden dür- feit keine regelmäßigen Befragungen oder Aufzeichnungen über Glaubensmeinungen oder Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft vornehme», außer soweit das Bestehen öffentlichrechtlicher Pflichten oder Rechte abhängig ist von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Glaubensgemeinschaft. Unberührt bleiben abweichende rcichsgesetzliche Vorschriften." II. Teilnahme an fremdem Religionsn n t e r r i ch t. Ter jetzt geltende 8 11, Teil II, Titel 12 des Preußischen Landrcchts lautet: „Kinder, die in einer anderen Religion, als welche in der öffentlichen schule gelehrt wird, nach den Gesetzen des staats erzogen werden sollen, können dem Religionsunterricht in derselben bciznwohnen nicht angehalten werden." Ter in vorstehender Bestimmung enthaltene Grundsatz scheint uns in der gegenwärtigen Fassung des 8 -I des Gesetzentwurfs nicht genügend berücksichtigt zu sein. Denn dort ist die Befreiung von einem bestimmten Religionsunterricht nur auf Grund ausdrücklicher Erklärung des Erziehungsberechtigten, nicht, wie in dem landrechtlichen Fall, schon bei Stillschweigen des Erziehungsberechtigte» für geboten erklärt. Es kann zweiselhaft sein, ob die Antragsteller durch den 8 s des Gesetzentwurfs auch den im Landrecht behandelten Fall treffen wollen. Jedenfalls scheint uns dies der Klarstellung zu bedürfen. Für den Fall, daß der Reichstag den 8 1 des Gesetzentwurfs überhaupt annehmen sollte, beantragen wir daher, den 8 I wie folgt zu fassen: „Ohne schriftlichen Antrag des Erziehungsberechtigten darf kein Schulkind zu einem anderen als dem für die Glaubensgemeinschaft