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Neue jüdische Presse · 1906-03-09 · Heft 10 (9.3.1906) · p. Seite 10

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
4 (1906)
Issue
Heft 10 (9.3.1906)
Date
1906-03-09
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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Seite io. eine „Megillath Purei hakeloim" (die Rolle des Vorhängepurims), in der diese Begebenheit ausführlich beschrieben wird. -Matthias Kisch behandelte dieses Thema in einer sehr hübschen Erzählung. Bei weitem größeres Interesse und bedeutenderen historischen Wert bietet das Familienpurim, das vom berühmten Rabbiner Rabbi Jomtow Lipmann Heller, dem Verfasser des Tosfoß Jomtow, am 1. Adar 1644 gegründet wurde. Tie Leidensgeschichte dieses Großen in Israel, die in seiner Schrift „Megillath Eiwoh" Niedergelegt ist, ist jedoch zu gut bekannt, als daß ich hier auf sie zurückkommen müßte. JackMyers Halevy. Die Beschlüsse der SchuLgesetzkommisfiou über die zukünftige Gestaltung des jüdischen Schulwesens. Die Schulgesetzkommission des preußischen Abgeordnetenhauses hat die Beratung des Abschnittes über die konfessionellen Verhältnisse der Volksschulen zu Ende geführt. Zwar 'bringt in der Regel die erste Lesung eines Gesetzentwurfs in der Kommission keine entgültige Entscheidung; man darf aber nach dem Verlaufe der Verhandlungen mit Bestimmtheit annehmen, daß die Anschläge der Regierung aus das jüdische Schulwesen keine Gesetzeskraft erhalten werden, ja, es ist zu hoffen, daß die jüdische Schule genügend Licht und Luft erhält, um sich auch in Zukunft weiter entwickeln zu können. Ueber die Beschlüsse der Kommission wird uns berichtet: Der Antrag der freisinnigen Abgeordneten Funk und Cassel, im Sinne der Verbandsdenkschrift eine mechanische Gleichberechtigung der Juden herbeizuführen, wurde gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt, und das ist gut so. Welchen NUtzen hätten die Juden, wenn in Landgemeinden mit 60 jüdischen Kindern eine jüdische Volksschule aus Kommunalmitteln errichtet werden muß, da es doch kaum eine solche Gemeinde in ganz Preußen gibt? Auch die größeren Orte, in denen für die Errichtung einer Konfessionsschule mindestens 120 Volksschüler nötig sind, sind nicht allzu zahlreich. Die obligatorische Errichtung jüdischer Schulen aus Kommunalmitteln mag also ruhig unterbleiben, denn das Gesetz verleiht den Juden wichtige Rechte, die nur gehörig ausgenützt werden müssen. Es wurde nämlich ein gemeinschaftlicher Antrag der Konservativen, Freikonservativen und N'ationalliberalen (Antragsteller: v. Heydebrand, v. Zedlitz u. Dr. Friedberg) angenommen, der bestimmt: Der Paragr. 67, Abs. 3 des Gesetzes von 1847 über die Rechtsverhältnisse her Juden wird über die ganze preußische Monarchie ausgedehnt. Demnach erhalten die Juden das Recht, eigene össentliche Schulen zu errichten und können,sür die Unterhaltung dieser Schulen eine Beihilfe aus Koinmunalmitt e l n f o r d e r n, die ihrer Steuerleistung entspricht. Wahrscheinlich erlangen diese Bestimmungen Gesetzeskraft, denn sie sind von den Majoritätsparteien beantragt, deren Mitwirkung zum Zustandekommen des Gesetzes unentbehrlich ist. Eine Verpflichtung der politischen Gemeinden, in ihren konfessionellen oder christlich-simultanen Schulen jüdischen Religionsunterricht einzuführen, wurde nicht statuiert. Wohl aber eine Berechtigung dazu. Die zu diesem Zwecke angestellten Lehrer können vollbeschäftigt werden, dürfen aber nur in konfessionell indifferenten Lehrgegenständen unterrichten, also z. B. nicht in Deutsch und Geschichte. (Wie es hier in Frankfurt in zwei Schulen seit einiger Zeit der Fall ist, wenn auch die Kleine Presse nichts darüber berichtet hat. DR.) Ein freisinniger Antrag, die Juden in Bezug auf den Religionsunterricht den christlichen Konfessionen gleichzustellen, d. h. beim Vorhandensein von 12 jüdischen Kindern auf Kosten des Schulverbandes jüd. Religionsunterricht einzuführen, wurde leider abgelehnt. Togegen wurde beschlossen, daß in diesem Falle die Juden für den Religionsunterricht ein Recht auf Unterstützung aus Kvmmunalmitteln im Sinne des "oben erwähnten Päragr. 67 Abs. 3 des Gesetzes von 1847 zu verlangen haben. Endlich wurde gegen die konservativen Stimme» ein nationalliberaler Antrag angenommen: Die Regie¬ FranHurter Israelitisches Familienblatt. rung solle (nicht aus Rechts-, wohl aber aus Billigkeitsgründen) in den Etat eine Summe einstellen, um leistungsschwachen, jüdischen Gemeinden die Einrichtung des Religionsunterrichts zu erleichtern. Die Anträge der Negierung, die den Fortbestand und die Neuerrichtung jüdischer Volksschulen aufs äußerste gefährdet hätten, die das Vermögen der bestehenden öffentlichen jüdischen Schulen geradezu konsiszieren wollten und den politischen Gemeinden, die nicht schon früher zum jüdischen Religionsunterricht beigetragen habe», die Unterstützung des Religionsunterrichtes förmlich verbieten Ivollten, finden also keine Gegenliebe bei der Majorität des preußischen Abgeordnetenhauses, und das will viel sagen, wenn man die Ivenig judenfreundliche Zusammensetzung dieses Klassenparlaments erwägt. - Angesichts der durch die Beschlüsse der Kvnimission geschaffenen Sachlage erscheint es wirklich sonderbar, daß der Verband der Deutschen Juden noch fernerhin sich für eine rein mechanische Gleichstellung der Juden bemühen will. Ta die kommunalen Simultanschulen, wo sie überhaupt bestehen bleiben, in Zukunft für uns Juden auch nur konfessionelle, in christlichem Sinne geleitete Schulen sein werden (die wenigen christlich-jüdischen Schulen der Zukunft kommen nicht in Betriacht), kann man doch nicht, wie eslder Verband tut, bestreiten, daß das einzige Interesse der jüdischen Bevölkerung die Erhalt» n g, und wir setzen hinzu die A u s b r e 11 u n g der jüdischen Volksschulen se i n und immer niehr werden m u ß. Indem der Verband so cüs' Anwalt politisch und religiös liberaler assimilatorischer Interessen auftritt, macht er es feinen prinzipiellen Freunden im gesetzestreuen Lager fast unmöglich, für eine Einigung aller Juden zur Verteidigung ihrer gemeinsamen Interessen zu kämpfen. Wir als nationalgesinnte, gesetzestreue Juden begrüßen im Gegensätze zum Verband d. d. I. die Beschlüsse aufs freundlichste; denn sielegen das Schicksal der jüdischen Schule in die Hände der jüdischen Gemeinde, und es ivird von nun ab die wichtigste Aufgabe unserer Gesinnungsgenossen sein, innerhalb der Gemeinden für die Errichtung jüdischer Schulen zu wirken und zu käinpfen, besonders aber dafür zu sorgen, daß die großen Gemeinden ihre Pflicht viel mehr erfüllen, als sie es bisher getan haben. Wenn dany auch die Beschlüsse der Kommission betr. die Unterstützung des jüdischen Religionsunterrichts Gesetzeskraft erlangen, so wäre wenigstens ein Anfang zur Besserung der elenden Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse der jüdischen Religionslehrer in Preußen gemacht. Aber eines möge nicht übersehen werden. Von der ersten Beratung in der Kommission bis zur Verabschiedung des Gesetzes ist noch ein weiter Weg. Möchten darum die berufenen Kreise, Geineinden und Lehrer, fortfahren in der energischen Aufklärung der öffentlichen Meinung und besonders der Abgeordneten, werewach weliazohoh jaamaud lajeliudim. Der böhmische Rabbirterverband und die Leichenverbrermrmg. Vorige Woche tagte in Prag die Generalversammlung des böhmischen Rabbinerverbandes, der nur einen Bruchteil der böhmischen Rabbiner umfaßt; auf der Tagesordnung stand die Stellungnahme des Verbandes zur Leichenbestattung. Dem Vernehmen nach fall der Referent, Herr Rabbiner Dr. K r e n g l, die Frage in einem längeren Vortrage sehr sachlich behandelt uird die These aufgestellt haben, die Leichenverbrennung sei nach talmudischer Ansicht verboten, die Beerdigung hingegen nach derselben Ansicht ein biblisches Gebot. In der von ihm beantragten Resolution wurde diese Ansicht auch ausgesprochen, gleichzeitig jedoch betont, daß es dem Rabbiner, wennseine Gegenvorstellungen gegen die Verbrennung wirkungslos wären, anstandslos gestattet sei, an einer häuslichen Leichenfeier für einen Verbrannten oder an seiner Begleitung teilzunehmen. Dank einigen Ivenigen der spärlich in der Generalversammlung erschienenen Mitglieder wurde' aber, die Resolution abgelehut und beschlossen, bas Referatzuerst ' vervielfältigen und allen Mitgliedern zugehen zu lassen, damitjeder in der Lage sei, in einer so wichtigen Frage seine Meinung zu äußern; bis zu einer neuen Versammlung Nr. 10. und Beschlußfassung aber nichts in die Oefsentlichkeit zu bringen. Tessenungeachtet war aber das jüdischdeutsch-liberale Prager Tagblatt bald' der Schauplatz folgender interessanter Polemik: I. vom 14. Febr. Der Böhmische Rabbiner-Verband beschäftigte sich in seiner kürzlich hier abgehaltenen Generalversammlung auch mit der Stellungnahme zur Leichenverbrennung. Dr. K r e n g l aus B.-Leipa hielt einen Vortrag über die Art der Bestattung in biblischer und talmudischer Zeit und gelangte zu dem Schlüsse, daß sowohl vom historischen wie vom religiösen Standpunkte an der B e e r d i g u n g festzuhalten sei. Es wurde eine diesbezügliche Resolution angenommen, doch in derselben auch der Toleranz, entsprochen; somit soll, falls dem Willen des Verblichenen oder seiner Familie entsprechend die Leichenverbrennung vorgenommen wird, der religiöse Ritus und die geistliche Rede des Rabbiners gewährt und die Aschen- Urne beerdigt werden. Die Resolution wird die Grundlage weiterer Beratungen im Rabbiner-Verband bilden, damit eine für alle Mitglieder annehmbare Form gefunden werde. II. vom 15. Febr. Zu unserer gestrigen Mitteilung geht uns von Herrn Ober-Rabbiner Dr. N. Ehrenfeld folgende Erklärung zu: „In der gestrigen Morgen-Ausgabe des „Prager Tagblatt" Nr. 44 wird unter der Ueberschrist: „Die Rabbiner und die Leichenverbrennung" berichtet, daß die jüngst abgehaltene Generalversammlung des Böhmischen Rabbinerverbandes eine Resolution angenommen habe, wonach bei event. Leichenverbrennungen „der religiöse Ritus und die geistliche Rede des Rabbiners gewährt werden sollen." Infolgedessen sehe ich mich veranlaßt, um einem naheliegenden Mißverständnisse vorzubeugen, öffentlich zu erklären, daß ich mich schon seit Jahren von der Leitung des Rabbinerverbandes zurückgezogen habe, niemals seitdem an dessen Sitzungen teilnehme, demnach auch für die obenerwähnte Resolution nicht mit verantwortlich bin. Meine entschiedene Ansicht geht vielmehr, in Uebereinstimmung init den hervorragendsten rabbinischen Autoritäten, dahin, daß der Rabbiner jede Art von Mitwirkung bei der Bestattungüon Toten,'welche verbrannt werden, abzulehnen habe. Ich trete übrigens mit dem heutigen Tage aus dem Rabbinerverbande auch als Mitglied aus. Prag den 14. Februar 1906." III. voin 16. Febr. Es geht uns folgende Zuschrift mit der Bitte um Aufnahme zu: „Mit Bezug auf den Bericht in der Morgennummer vom Mittwoch, und auf die Erklärung des Herrn Dr. Ehrenfeld in der gestrigen Ncüminer des ,,Prager Tagblatt" bitte ich als Vizepräsident des ^Rabbiner-Verbandes in Böhmen" unverbindlich für den Gesamtvorstand, der erst später offiziell wird Beschluß fassen können, nachstehende Erklärung aufzunehmen : 1. Der Bericht in der Mittwochnummer über die Resolution des Rabbiner-Verbandes in Bezug auf Leichenverbrennung entspricht nicht der Wahrheit. In Wirklichkeit drehte sich die Diskussion, die einstimmig die Leichenverbrennung verwarf und die Verhinderung solcher zur Pflicht der Rabbiner machte, nur um die zu bewilligende Beerdigung der Aschenreste auf dem jüdischen Friedhofe und Begleitung dieser Reste auf ihrem letzten Wege durch den jüdischen Seelsorger. 2. Wegen der endgiltigen Beschlußfassung über eine solche Resolution beschloß der Rabbiner-Verband sich an alle Mitglieder schriftlich zu wenden und alle Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen zu lassen. Dies ist wegen der Kürze der Zeit noch nicht geschehen; es kann also von einer Annahme der vorgeschlagenen Resolution (in der v o n R e b e usw. kein Wort steht) nicht gesprochen werden. 3. Was die vorgeschlagene Gestattung der Beerdigung der Aschenreste auf dem Friedhofe betrifft, so ist zwar auch diese noch nicht beschlossen, es muß aber eigentümlich berühren, daß Herr Dr. Ehrenfeld in seiner Erklärung gerade diese, über die er ja wiederholt theoretisch und praktisch zu entscheiden hatte, aus seiner Erklärung ausschaltet. In Böhmen wurden mehrere solche Bestattungen bereits in den letzten Jahren vorgenommen. Eine rabbinische Autorität allerersten Ranges, die wegen ihrer Gelehrsamkeit, Offenheit, Humanität im aller-' höchsten Ansehen steht, Herr Oberrabbiner M. H i r s ch in Hamburg, früher in Prag, hatsiedortzugelassen, und nur die Hyperorthodoxen allerdünkelster Nüance haben dagegen Einsprache erhoben. 4. Was den Austritt des Herrn Dr. Ehrenfeld aus dem Verband betrifft, ehe er sich über die Authentizität des Berichtes in den öffentlichen Blättern orientiert hat, so inag ich mich nicht seinem Beispiele anschließen und die-von ihm über seine Stellung zum Verbande an die Oeffentlichkeit gegebene Erklärung in einer Zeitung diskutieren. Ich glaube, daß der unrichtige Bericht, den ich in der Sitzung als' uns drohend prophezeit hatte, kaum aus Kreisen des Rabbiner-Verbandes stammt, daher weder der Bekämpfung von Seiten des.Dr. Ehrenfeld noch

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