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Neue jüdische Presse · 1906-01-19 · Heft 3 (19.1.1906) · p. Seite 4

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
4 (1906)
Issue
Heft 3 (19.1.1906)
Date
1906-01-19
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4. Frankfurter Israelitisches Familienblatt. Nr. 3. Am 12. v. M. ließ der Generaldirektor Wolf Günther der Kohlen-Engrosfirma D. B e r l seinen langjährigen Hausarzt Dr. Ferdinand Kornfeld telephonisch zu sich bescheiden. Der Diener Günthers besorgte die telephonische Verständigung und meldete seinem Herrn, der Arzt sei nicht zu Hause, dessen Dienstmädchen habe jedoch den Austrag entgegcngenommen. Man wartete, allein der Arzt kam nicht. Erst Tags darauf fand er sich in der Wohnung Günthers ein. Man empfing ihn sehr kühl und reserviert und der Generaldirektor machte ihm wegen seines Verhaltens Vorstellungen. Dr. Kornfeld beteuerte, daß er telephonisch gar nicht verständigt worden sei. Generaldirektor Günther geriet in große Erregung, bezeichnete das Verhalten des Hausarztes als Frechheit und wies ihm die Tür. Dr. 'Kornfeld begab sich aus dem Salon in jden Vorsaal der Wohnung, wo der Kutscher gerade sein Wiitagmahl verzehrte. Günther, dessen Gattin und dessen Schwiegersohn folgten ihm auf dem Fuße, wobei letzterer rief: „Papa hat ganz recht, er hat telephoniert und Sie sind nicht gekommen!" Der Arzt replizierte, das sei unrichtig. Darauf schrie der Generaldirektor in höchstem Zorne: „Lump, jüdischer Lump, heraus aus dem Haus!" Dr. Kornfeld gab zurück: „Mer, Herr -Direktor, Sie vergessen sich! Wie können Sie einen Arzt in Gegenwart des Kutschers so insultieren?" Günther erhob die Hand zum Schlage, und schrie: „Was Kutscher, Sie sind der Kutscher, hinaus, Lump!" Um weiteren Insulten auszuweichen, verließ der Arzt das Haus. Beim Fortgehen rief ihm die Frau des Direktors nach: „Schicken ,S>e sogleich die Rechnung." Ter Arzt verklagte nun den Generaldirektor wegen wörtlicher und tätlicher Ehrenbeleidigung. Zur Verhandlung war der Geklagte nicht erschienen. Der Klageanwalt Dr. Schorstcin gab bekannt, cs sei festgestellt worden, daß der Diener des Generaldirektors sich in der Telephonnummcr geirrt und einen anderen Arzt angerufen habe. Sein Klient wollte sich mit einer Ehrenerklärung zusricdcn geben, doch lehnte dies der Generaldirektor ab, mit den Worten: ^Eine Geldstrafe spielt bei mir keine Rolle! Der Richter verurteilte Generaldirektor Günther 'zu 1000 K r. Geldstrafe. Der geschilderte Vorfall ist umso bedauernswerter, als der Held der Geschichte der erste R e p r ä s e n t a n t e i n er jüdischen F i r m a ist und als solcher es sich erlauben durfte, seine antisemitische Gesinnung in so offener undrüder Weise -zu bekunden. Wien, 15. Jan. W a h l r e ch t s v e r s a m NIlungen. Gestern fanden 3 von den Anhängern des Projektes, anläßlich der bevorstehenden Wahlreform' eine nationaljüdische Kurie zu schaffen, einberufcue Versammlungen statt. Auf der Tagesordnung dieser Versammlungen standen Referate über das Thema: „Die politische Zukunft der Juden' in Oesterreich." Budapest. Die .Jüd. Allgem Ztg." schreibt: Seit der Einführung des Zivilehe-Gesetzes hat die Zahl der Mischehen, die hierzulande zwischen Christen und ungetauften Juden im Laufe eines Monats geschlossen wurden, zwischen 30 und 40 geschwankt. Nur einen Monat gab cs bisher, der mehr — und zwar 48 — Mischehen aufwics. Jetzt ist auch diese Zahl üvertroffen worden, denn laut dem soeben erschienenen amtlichen Ausweise wurden im November 53 jüdisch-christliche Ehen cingcgaugen. Budapest. Wohltätigkeitslegate SiegmundBrodh's. Das Testament des verstorbenen Herausgebers des „Neuen Pester Journals", Magnatenhausmstgliedes Siegmund Brody, wurde heute gerichtlich eröffnet. Derselbe verfügt die Zuwendung von 820000 K. für wohltätige Zwecke. Davon entfallen 4M 000 K. für die Pester israelitische Gemeinde zum Bau eines Frauenpavillons in dem schon bestehenden Spitale und 300 000 K. für das von dem Verstorbenen errichtete Mcle Brody-Kinderspital, und zwar in der Weise, daß 200 000 K. für den Bau eines neuen Pavillons und 160 0M K. für notwendige Investitionen und zur Vermehrung des Spitalfonds verwendet' werden. Endlich hinterließ der Verstorbene dem von ihm gessifteten Fonds des Pensionsfonds der ungarischen Journalisten ein Legat von 60 000 K., wodurch dieser Fonds auf tz.00 000 K. erhöht wird. Budapest. Die ungarländischc Orthodoxie hat ihr Ziel erreicht! Das Amtsblatt veröffentlicht das Orgauisationsstatut der Landesvertretuug, des Zentralausschusses und der Zentralkanzlei der ungarländischen autonomen orthodoxen israelitischen Konfession. Wir teilen in Folgendem die Hauptpunkte dieses Organisationsstatuts mit: Die Landesvertretuug besteht: a) aus 100 Mitgliedern (60 weltlichen und 40 Rabbinen), zu wählen von den orth. isr. Religionsgemeinden für die Dauer von sechs Jahren; b) aus einem fünfzehn Mitglieder zählenden Zentralausschussc (10 weltlichen, 5 Rabbinen); c) dem Präsidenten der Zentralkanzlei, zugleich Präsident der Landesvertretuug und ck) dem Sekretär der Zentralkanzlei, der jedoch nicht stimniberechtigt ist. Der offizielle Titel der Landesvertretuug lautet: „Landesvertretungderungarläudischen autonomen orthodoxen israelitischen Konfession"; der ofsiziöse Titel des Zentralausschusses „Zentralausschuß der ungarländischen aut. orth. isr. Konfession" und der offizielle Titel der Zentralkanzlei: „Zentralkanzlei der ungarländischen aut. orth. isr. Konfession". Die Landesvertretung wird von den vaterländischen ordnungsmäßig konstituierten orth. isr. Religionsgemeinden gewählt, und zwar der Präsident aus Lebensdauer, die Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Eine jede Gemeinde wählt ans ihrer Mitte ein Mitglied, welches init dem Mandate bekleidet wird, an der Wahl der Landesvertretung teilzunehmen; außerdem steht auch dem Rabbiner einer jeden Gemeinde das Wahlrecht zu. Die 40 Rabbincn-Mitgliedcr der Landesvertretuug werden vom Kongresse der Rabbinen gewählt und bilden als Rabbinerkollegium einen ergänzenden Teil der Landesvertretungen. Die Begutachtungen dieses Rabbinerkolleginms sind in allen prinzipiellen und religionsgesctzlichen Fragen entscheidend. Der Z e n t r a l a u s s ch u ß wird von der Landesvertretung gewählt. Seine Agenden sind: die Vorsorge für Deckung des Budgets der -Zentralkanzlei, Feststellung des J'ahrcsbudgets, lleberprüfung der Schlußrechnungen und Ernennung des Sekretärs und der übrigen Beamten. Die Zentralkanzlei hat folgenden Wirkungskreis: a) sie vertritt die Konfession der. Regierung und den Behörden gegenüber; d) in allen jenen Angelegenheiten, welche die Gesamtheit der Konfession interessieren; e) sie wacht über das autonome Recht der Konfession und verfügt die Durchführung der Landesgcsetze und der Verordnungen der Regierung; ,d) beantragt der Landesvertretuug eventuelle Modifizierungen des gegenwärtigen Organisationsstatuts; v) erteilt der Regierung und den Behörden nötigenfalls nach vorherigem Einvernehmen des Rabbincn- Kollegiums die etwa gewünschten Aufklärungen;k) verfügt in solchen administrativen Fällen, welche nicht vor die konfessionellen Gerichte gehören und g) verfügt in Betreff der Organisation des konfessionellen Schiedsgerichtes. Der Disziplinär -Au ss ch u ß besteht aus 21 Mitgliedern (11 weltlichen und 10 Rabbinen) und wird jährlich vom Zcntralausschuß gelvählt. Dem Disziplinarverfahren unterstehen der Präsident und die Beamten der Zentralkanzlei. Gegen den Beschluß des Disziplinar-Aiisschnsscs ist ein Rekurs an die Landesvertretuug zulässig. Czcrnowit;. Wer- — so schreibt das hiesige „Jüd. Wochenbl." — in letzter Zeit die jüdische Presse über die Frage der nationalen A u t o n o m i c liest, der glaubt unwillkürlich, daß sich zwischen uns Juden eine ganz gewaltige Bewegung aufgetan habe. Wirft man aber einen Blick in die weite» Schichten unseres Volkes, so sieht man, daß wir noch immer das Golusvolk sind, das nicht den Mut hat, sein Recht zu fordern, lind sollte dennoch! die Regierung dem jüdischen Volke die nationale Autonomie schenken, so würde dies keinen Wert haben, denn ein Volk muß sich alles erkäinpfen. Der Fehler der Bewegung ist, daß sic nur aus der Presse und nicht aus dem Volke entspringt. Zur Ausbesserung dieses Fehlers, gibt es nur einen Weg und der ist: die Führer der Bewegung, Mgcordncter Dr. Strauchcr und seine Freunde, müssen eine Agitation von Haus zu Haus entfalten. Hoffentlich wird weder Geld noch Mühe gescheut, alles Erforderliche aufzubietc». Holleschau lBöbmen). Stiftungen. Anläßlich seines 60. Geburtstages hat Kultusvorsteher Karl Beer namhafte Beträge für alle Gemeinde-Fnstitutionen gespendet, darunter 800 Kr. zur Einführung der elektrischen Beleuchtung in der Synagoge und 5000 Kr. zu einer Wohltätigkcitsstiftung. Großbritannien. London. Mit Rücksicht auf die traurige Lage der Juden in M a r o k k o ist in einem M emo* r a n d u in an die Mächte das Ansuchen gerichtet worden, diese Situation in der Konferenz von Algeciras zum Gegenstände eingehender Erwägungen zu machen. Das Memorandum beruft sich auf die zahlreichen Ausnahmegesetze und auf die willkürliche Behandlung der Juden seitens der Stammeshäupter. Die Beschränkungen der Juden in Marokko seien fünffacher Art; die Juden seien Ausnahmsgesetzcn in Wohnung und Kleidung, in Handel und Wandel, durch besondere Leistungen an Geld und Arbeit, vor Gericht und in politischer und sozialer Richtung untcrlvorcsn. Schon vor vierzig Jahren kam Sir Moses Montcfiore, unterstützt von der englische» Regierung, nach Marokko, um dem Sultan die Bitte zu unterbreiten, es möchte Sr. Majestät gefallen, Anweisungen zu geben, daß Juden und Christen überall in Sr. Majestät Gebiet sich alter Rechtssicherheit erfreuen-und im Innern des' Landes ebenso sicher sein möchten, wie die Christen, die in den Hafenstädten leben. Montcfiorc berief sich damals darauf, daß er fünfundzwanzig Jahre früher auch von dem Sultan der Türkei Abdul Mcdschid einen Ferman erwirkt hätte, der das Datum des 13. Ramazan 1256 (1839 der bürgerlichen Zeitrechnung) trüge und in welchem den Jüden der Türkei volle Rechtsgleichheit mit den Mohamedanern gewährleistet wurde . . . Der an Sir Moses Montcfiorc in Konstantinopel geivährte Ferman wurde vierundzwanzig Jahre später vom Nachfolger Wdul Mebschib's, dem Sultan Wbul Aziz, erneuert. Indem nun Montcfiorc dem Kaiser von Marokko nahelegte, er möchte das zweimal gegebene Beispiel des türkischen Sultans nachahmen, dankte er gleichzeitig dem Kaiser für die gastfreundliche Aufnahme, die er in dessen Hauptstadt Fez gefunden. London. Nach dem Einwanderung sgesetz können Fmmigrauten au'ch nach der Landung 'ausgewiesen werden (natürlich nur solche Personen, die nach dem 1. Januar nach England gekommen sind): a) Ohne Rücksicht auf die Zeitdauer, die er sich (nack> dem 1. Januar 1906) im Lande aufhält, kann jeder ausgewiesen werden, der gerichtlich eines Verbrechens oder Vergehens oder eines sonstigen Delikts, auf welches Gefängnisstrafe gesetzt ist, überführt ist oder gegen den wegen Prostitution, Kuppelei, Zuhälterei oder ähnlicher Delikte eine Strafe gerichtlich ausgesprochen worden ist, und wobei das Gericht sich für die Ausweisung ausspricht, sei cs neben der Strafe oder anstatt dieser. b) Nur innerhalb 12 Monate nach der Landung kann eine Ausweisung erfolgen: 1. wenn dem Immigranten nachgewiesen wird, daß er innerhalb der drei Monate vor Einleitung des Verfahrens zur Ausweisung solche Armenunterstützung bezogen hat, die einen Engländer unfähig machen würde, an den Parlamentswahlen teilzunehmen; ' 2. wenn der Fremde obdachlos und ohne Subsistenzmittel betroffen wird; 3. wenn er unter u n h y g i e n i s ch e n B e - . dingungcn in üchervölkerten Quartieren wohnt; 4. wenn er in einem anderen Lande, mit dem ein Anslieferungsvertrag besteht, wegen eines Delikts verurteilt worden ist, für welches vertragsmäßig die Auslieferung erfolgt, falls dies Delikt nicht rein politischer Natur ist. London. Die englischen Behörden haben die beteiligten Schisfahrtsgesellschasten wissen lassen, daß sie i n Z u k u u f t n o ch st r c n g e r die Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes handhaben werden. Infolgedessen weigern sich die Gesellschaften, Passagiere nach England aufzunehmen, wenn diese nicht folgende Bedingungen erfüllen: Entweder die vom Gesetz verlangten Geldmittel besitzen oder ein schriftliches Arbeit-Versprechen einer vertrauenswürdigen Persönlichkeit in England, oder falls sie bei Verwandten oder Freunden Unterkunft finden wollen, eine Bescheinigung eines englischen Magistrates oder der englischen Polizei oder einer anderen vertrauenswürdigen Persönlichkeit, daß die Verwandten und Freunde auch in der Lage sind, für ihr Unterkommen zu sorgen. Ungelernte Arbeiter sollen ohne die vom Gesetz vorgeschriebenen Geldmittel keinesfalls an Bord genommen werden. Diese Vorsichtsmaßregeln der Dampsergesellschaften werden dazu führen, daß die Zurückweisungen in England seltener werden, dafür aber unrso häufiger an der Grenze und in den Hafenplätzen. ’ Für mittellose Leute, die keinen Anhalt in England haben, hat England wohl anfgehört, ein Einwanderungslaud zu sein. London. Major Evans Gordon gegen Rothschild. Die in „Fewish Chronicle" von Lord Rothschild und Genossen gegen den Zionismus und Territorialismus erhobenen Einwändc, wurden bereits von N o r - d a u und Z a n g w i l l im „Times" gründlich widerlegt. Nun werden diese Volksbestrcbungen auch von nichtjüdischen, einflußreichen Persönlichkeiten gegen die. Notablen der Assimilation in Schuh genonrmcn. Der Untersekretär der englischen Kolonien Churchill und Major Gordon, die in Kolonisationsangelegenheiten doch als Autoritäten gelten dürften, treten energisch den Widersachern einer jüdischen territorialen Autonomie entgegen. Es oft sehr bezeichnend und erfreulich, und doch auch traurig, daß Nichtjuden die Lage unseres Volkes besser verstehen und seine Kraft mehr zu schätzen wissen, als es unsere Großjuden tun. Jedenfalls ist es ein gutes Zeichen für das ltzedeihen der nationalen Bestrebungen, daß die Autorität der Assiniilationsjudcn, die in den Augen der offiziellen. Welt als . die Repräsentanten ihres Volkes galten und io mit dieser falschen Vollmacht im Namen des Volkes gegen seine Polksinteressen handeln konnten, mit der Entwicklung des jüdischen Selbstbcwußtseins allmählich - äbnimmt und das Volk selbst und seine w a h r c n Vertreter nicht mehr so schändlich verkannt werden. Gordon schreibt: Lord Rothschild verdammt die Bewegung aus drei Hauptgründen: 1. daß für die Masse der verfolgten Juden nur in Rußland selbst und zwar unter einer liberalen Regierung eine Znfluchksstätte geschaffen werden kann; 2. daß die Gründung einer jüdischen Kolonie eine langwierige Sache sein muß und keineswegs eine augenblickliche Lösung der russischen Schwierigkeiten bieten kann und 3. daß die Gründung einer jüdischen Kolonie die Auferstehung des alten Ghetto in großem Maststabe bedeute. Auf die erste Behauptung antwortet nun Gordon: .

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